Montabaur
Pachten und sonst. Verwaltungs- und
Betriebseinnahmen. 9,36 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen. 6,82 v.H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)
Die Entwicklung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt ist ablesbar an dem Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 59.000,00 DM. Dieser Zuführungsbetrag liegt um 45.000,00 DM unter dem Vorjahresniveau. Hieran wird deutlich, daß der Ausgabenzuwachs deutlich stärker ausfällt, als dies bei den Einnahmen erkennbar war.
Neben laufenden Steigerungen, die sich insbesondere durch die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes erklären lassen, machen hauptsächlich die Umlagenbelastungen der Ortsgemeinde diese Ausgabenzunahme aus.
Mit 52,45 v.H. bildet das Gesamtumlage-Soll die wichtigste Ausgabe des Verwaltungshaushaltes.
TVotz höherer Gewerbesteuer verringert sich die zu zahlende Umlage als eine weitere Auswirkung des Steueränderungsgesetzes.
Die Umlage »Fonds Deutsche Einheit« erhöht sich geringfügig gegenüber dem Vorjahr.
Die Umlagensteigerungen bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage basieren zum einen auf der gegenüber dem Vorjahr deutlich höheren Umlagegrundlage, und zum anderen wird bei der Kreisumlage der Umlagesatz auf 34 v.H. erhöht werden.
Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1993 errechnet sich ein Betrag von Ü 34.000,00 DM.
Abschließend ist zu den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes zu bemerken, daß sie auf den Erfahrungswerten des Vorjahres beruhen. Soweit dies für erforderlich erschien, sind die jeweiligen Einnahmen- und Ausgabenpositionen erläutert.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Diesem Programm ist zu entnehmen, daß für die nachfolgend benannten Investitionen und Ausgaben die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen sind:
1. Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 13.000,00 DM
2. Zuweisungen f.Dorferneuerungsmaßnahmen 4.000,00 DM
3. Erschließung »An der Schule«. 85.000,00 DM
4. Kostenanteil - Rad-/Fußweg. 10.000,00 DM
5. Anlegung eines Grabfeldes. 5.000,00 DM
6. Bau des Dorfgemeinschaftszentrums . . . 500.000,00 DM
7. Ausbau der Gemeindehalle. 5.000,00 DM
8. Erwerb von Grundstücken . .. 25.000,00 DM
9. Zuführung zur allgemeinen Rücklage.. . 712,00 DM
(Planabrundungsbetrag)
10. Tilgung v.Krediten an den Kreditmarkt. . . 25.288,00 DM
Finanziert wird dieses Ausgabenvolumen durch die nachfolgenden Einnahmen:
1. Erschließungsbeiträge »An der Schule« . . . 66.000,00 DM
2. Zuweisungen der Verbandsgemeinde zum Bau des
Dorfgemeinschaftszentrums. 25.000,00 DM
3. Zuweisung des Bischöflichen Ordinariats zum
Bau des Dorfgemeinschaftszentrums . . 142.800,00 DM
4. Einnahmen aus dem Verkauf von
Grundstücken. 25.000,00 DM
5. Investitionsschlüsselzuweisungen. 5.400,00 DM
6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt .... 59.000,00 DM
7. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 349.800,00 DM
Ausblick 1994 -1996
Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Pflasterung von Bürgersteigen, die Fertigstellung des Dorfgemeinschaftszentrums, die Erschließung »Im Bamert«, der Ausbau der Kirchstraß»e, die Kompostierung von Grünabfällen, der Bau einer Grillhütte, der Ausbau der Waldstraße, die Erschließung »Im Lenzengarten«, der Ausbau »Im Weikert«, »Im Winkel« und »Festerling« sowie die Friedhofserweiterung sind die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre.
Die Finanzierung der Vorhaben ist gegeben. Allerdings wird in den Jahren 1994 und 1995 mit einer Neuverschuldung von 469.000,00 DM zu rechnen sein, wie dies die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung aus weisen. Infolge der zusäztli- chen finanziellen Belastungen (Schuldendienst, Unterhaltungskosten Dorfgemeinschaftszentrum) wird die freie Finanzspitze stark absinken und somit den Investitionsspielraum der Ortsgemeinde enorm einschränken. Eine Verlagerung von Investitionen auf spätere Jahre könnte hier Abhilfe schaffen.
_ Nr. 5/93
2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur zugestimmt Der Ortsgemeinderat Großholbach stimmte der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einschließlich Erläuterungsbericht der Verbandsgemeinde Montabaur einstimmig zu. Zugestimmt wurde auch der Planung zur Rohstoffsicherung und dem Entwurf des Landschaftsplanes.
Aufstellung keines Bebauungsplanes im Gemarkungsteil »Vor der Kreuzwiese«
Der Ortsgemeinderat bekundete seine Absicht, im Gemarkungsteil »Vor der Kreuzwiese« ein Wohnbaugebiet zu schaffen. Der künftige Bebauungsplan erhält die Bezeichnung »Vor der Kreuzwiese«. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, wegen der gebotenen Dringlichkeit, diese Fläche entsprechend den Absichten der Ortsgemeinde Großholbach bei der 6. Novellierung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen und zur Entscheidung dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.
Die Kreisplanungsstelle des Westerwaldkreises wurde mit den Planungsarbeiten für die Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Mit der Erstellung des landespflegerischen Planungsbeitrages wurde Herr Dipl.-Ing. Meier, Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, beauftragt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes »Vor der Kreuzwiese« wurde wie folgt begründet:
Das Neubaugebiet »Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen« ist fast vollständig bebaut. Das künftige Baugebiet »Strüthehen II« wird nur wenigen Wohnungssuchenden wegen der geringen Plangröße für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Daher besteht die Notwendigkeit, ein weiteres größeres Baugebiet zu schaffen. Das Gebiet »Vor der Kreuzwiese« schafft hinsichtlich der Versorgung mit Kanal und Wasser aufgrund des vorhandenen Kanalnetzes sowie der vorhandenen Tbpographie die geringsten Probleme
Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Strüthehen II« einstimmig beschlossen
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes »Im Strüthehen II» zu. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Planunterlagen einschließlich Begründung auf die Dauer eines Monats auszulegen. Mit der Durchführung des Verfahrens der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beauftragt. Weiterhin beschloß der Ortsgemeinderat, im Rahmen dieser Offenlage die Verbandsgemeindeverwaltung zu beauftragen, daß das Verfahren der Beteiligung der TVäger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Der Ortsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 23.10.1992 beschlossen, den Bebauungsplan »Im Strüthehen II« aufzustellen. Die damals vorgelegvte Planskizze mußte jedoch aufgrund einer nicht berücksichtigten, jedoch tatsächlich vorhandenen Kanalleitung geändert werden. Der Kanal ist bereits bis auf Höhe des Flurstückes 177 vorhanden. Dies wurde bei der erstmaligen Erstellung der Planskizze durch die Kreisplanungsstelle nicht berücksichtigt. Daher war es erforderlich, den Verlauf der Erschließungsstraße dem Kanal anzupassen.
Weitere Entscheidungen des Rates
Jeweils einstimmig wurden folgende Beschlüsse gefaßt:
- Die Gemeindebücherei wird bis auf weiteres geschlossen. Die vorhandenen Bücher sollen archiviert werden.
■ Über die Art der im Bürgerhaus durchgeführten Veranstaltungen und über die Einhaltung der Sperrstunde soll mit den Vereinen ein Gespräch geführt werden.
- Bevor Verkehrsberuhigungsmaßnahmen an der Kreisstraße Ortsausgang Richtung Ruppach-Goldhausen durchgeführt werden, sollen bei der Straßenverwaltung entsprechende Vorschläge eingeholt werden.
Familienabend des Obst- und Gartenbauvereins Am Samstag, dem 13.02.1993, findet um 20.00;Uhr der diesjährige Familienabend in der Gaststätte Pilgenröther statt. Anmeldungen bitte bis zum 10.02.1993 bei allen Verbandsmitgliedern. Bei Anmeldung ist ein Unkostenbeitrag von 5,00 DM zu entrichten.
Wie in jedem Jahr bitten wir um Geschenke für die Verlosung.
Verloren - gefunden
Bei der Gemeindeverwaltung wurden folgende Fundsachen abgegeben:
1 Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln 1 Schlüssel mit blauem Anhänger Die Fundsachen können während der Sprechstunden abgeholt werden. Karl Jung, Ortsbürgermeister

