Montabaur
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Nr. 5/93
jeweils Ihr AST
zu der von Ihnen gewünschten
holt Sie
Haustüre.
montags bis freitags
um
08.30
Uhr
in
Welschneudorf
um
08.35
Uhr
in
Obere!bert
um
10.15
Uhr
in
Montabaur
um
21.00
Uhr
in
Montabaur
um
23.00
Uhr
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Montabaur
samstags
um
09.30
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Welschneudorf
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09.35
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Obereibert
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11.45
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Montabaur
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14.30
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Montabaur
um
15.30
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Welschneudorf
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15.35
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Obereibert
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17.30
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Montabaur
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18.30
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Welschneudorf
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Obereibert
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sonn- und
1 feiertags
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Obereibert
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Welschneudorf
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Obereibert
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Montabaur
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an der AST-H altes teile ab und fährt Sie bis vor Ihre Haustüre in Niederelbert.
Bitte das Anruf-Sammeltaxi spätestens eine halbe Stunde vor Fahrtbeginn - Tbl. 06485/300 - bestellen.
Vorbestellungen können bereits am Vortag zwischen 18.00 und 24,00 Uhr erfolgen.
Die Fahrpreise betragen je nach Entfernung zwischen 3,00 DM und 4,50 DM. Kinder, Schüler und Schwerbehinderte erhalten 50 % Ermäßigung.
Vereinsring Niederelbert
Am Montag, dem 8. Februar 1993, findet das nächste Treffen der Karnevalsaktiven statt. Zur Sprechprobe sollten alle Mitwirkenden incl. Elferat anwesend sein. Wir treffen uns um 20.30 Uhr in der Fohr-Pils-Stube.
Kreppeikaffee
Die Frauengemeinschaft lädt alle Mitglieder herzlich ein zum Kreppelkaffea
Tbrmin: Dienstag, 16.02., 15.00 Uhr im Mehrzweckraum der El- berthalle. Telefonische Anmeldung bei L. Nink, Tbl. 17296. Kaffeegedeck und Unkostenbeitrag von 5,00 DM bitte mitbringen. Anmeldeschluß ist am 13.02.1993.
Blau-Weiß Niederelbert
Am Freitag, 05.02.1993, um 20.00 Uhr im Sportlerheim findet unsere traditionelle Blau-Weiße-Nacht wieder statt. Hierzu laden wir alle Freunde und Bekannte des Vereins herzlich ein. Die drei schönsten Masken erhalten einen Preis. Wie immer,ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt.
Oberelbert
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 25.01.1993 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschluß
fassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltunghatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 981.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 673.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Die Hundesteuer beträgt für
den 1. Hund .. 36,00 DM
den 2. Hund. 54,00 DM
jeden weiteren Hund . 72,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr macht deutlich, daß sich die finanzielle Gesamtsituation gegenüber den ursprünglichen Zahlen des Haushaltes 1992 verbessert hat. Zum Ausdruck kommt dies durch den voraussichtlichen Rücklagenstand zum Jahresende von rd. 350.000,00 DM. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1991 von 278.657,49 DM bedeutet dies, daß der Rücklage noch ein Betrag von rd. 71.000,00 DM zugeführt werden konnta Die ursprünglich vorgesehene planmäßige Entnahme in Höhe von 129.700,00 DM konnte entfallen.
Dieses positive Gesamtbild wurde insbesondere durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie aufgrund von Investitionsverlagerungen hervorgerufen.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Oberelbert beläuft sich zum 31.12.1992 auf 147.518,64 DM. Hieraus resultiert eine Pro-Kopf-Verschuldungvon 154,46 DM. Der vergleichbare Landesdurchschnitt beläuft sich auf 386,00 DM.
Insgesamt gesehen ist die finanzielle Ausgangsbasis für die Aufstellung des Haushaltes 1993 als solide zu bezeichnen. Haushalt 1993
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.654.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 981.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 673.000,00 DM. Dies entspricht den Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung.
In § 2 dieser Satzung erfolgt die Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 500.000,00 DM. Eine Festsetzung des Kreditgesamtbetrages erübrigt sich, da keine Kredite benötigt werden.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 918.000,00 DM um 63.000,00 DM auf 981.000,00 DM. Ausschließlich verantwortlichfür diese Steigerung ist der Einnahmenzuwachs im Unterabschnitt 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen -.
Bedingt durch Wertfortschreibungen und auslaufende Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert zum einen auf dem Ergebnis des Vorjahres und zum anderen auch auf den Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes, wonach eine Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeertrag und eine Staffelung der Meßzahlen zu berücksichtigen ist.
Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines deutlich höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht.
TVotz des Anstieges der eigenen örtlichen Steuerkraft von 563.331,00 DM. auf 625.452,00 DM bewirken eine gegenüber dem Vorjahr höhere Einwohnerzahl (1992: 910; 1993: 923) und ein höherer Schwellenwert (74 %ige Steuerkraftzahl) den Zuwachs bei den Schlüsselzuweisungen.
Die Gesamteinnahmen des zuvor erläuterten Unterabschnittes stellen mit 80,58 v.H. das Gros der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:
Erstattungen. 2,53 v.H.
Gebühren.'. 0,71 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten

