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Montabaur

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Nr. 5/93

jeweils Ihr AST

zu der von Ihnen gewünschten

holt Sie

Haustüre.

montags bis freitags

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08.30

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Welschneudorf

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Obere!bert

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10.15

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Montabaur

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Montabaur

an der AST-H altes teile ab und fährt Sie bis vor Ihre Haustüre in Niederelbert.

Bitte das Anruf-Sammeltaxi spätestens eine halbe Stunde vor Fahrtbeginn - Tbl. 06485/300 - bestellen.

Vorbestellungen können bereits am Vortag zwischen 18.00 und 24,00 Uhr erfolgen.

Die Fahrpreise betragen je nach Entfernung zwischen 3,00 DM und 4,50 DM. Kinder, Schüler und Schwerbehinderte erhalten 50 % Ermäßigung.

Vereinsring Niederelbert

Am Montag, dem 8. Februar 1993, findet das nächste Treffen der Karnevalsaktiven statt. Zur Sprechprobe sollten alle Mitwir­kenden incl. Elferat anwesend sein. Wir treffen uns um 20.30 Uhr in der Fohr-Pils-Stube.

Kreppeikaffee

Die Frauengemeinschaft lädt alle Mitglieder herzlich ein zum Kreppelkaffea

Tbrmin: Dienstag, 16.02., 15.00 Uhr im Mehrzweckraum der El- berthalle. Telefonische Anmeldung bei L. Nink, Tbl. 17296. Kaffeegedeck und Unkostenbeitrag von 5,00 DM bitte mitbrin­gen. Anmeldeschluß ist am 13.02.1993.

Blau-Weiß Niederelbert

Am Freitag, 05.02.1993, um 20.00 Uhr im Sportlerheim findet unsere traditionelle Blau-Weiße-Nacht wieder statt. Hierzu la­den wir alle Freunde und Bekannte des Vereins herzlich ein. Die drei schönsten Masken erhalten einen Preis. Wie immer,ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt.

Oberelbert

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 25.01.1993 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschluß­

fassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltunghatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sit­zung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes dar­stellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 981.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 673.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Die Hundesteuer beträgt für

den 1. Hund .. 36,00 DM

den 2. Hund. 54,00 DM

jeden weiteren Hund . 72,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr macht deut­lich, daß sich die finanzielle Gesamtsituation gegenüber den ur­sprünglichen Zahlen des Haushaltes 1992 verbessert hat. Zum Ausdruck kommt dies durch den voraussichtlichen Rücklagen­stand zum Jahresende von rd. 350.000,00 DM. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1991 von 278.657,49 DM bedeutet dies, daß der Rücklage noch ein Betrag von rd. 71.000,00 DM zugeführt werden konnta Die ursprüng­lich vorgesehene planmäßige Entnahme in Höhe von 129.700,00 DM konnte entfallen.

Dieses positive Gesamtbild wurde insbesondere durch erhebli­che Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie aufgrund von Investitionsverlagerungen hervorgerufen.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Oberelbert beläuft sich zum 31.12.1992 auf 147.518,64 DM. Hieraus resultiert eine Pro-Kopf-Verschuldungvon 154,46 DM. Der vergleichbare Lan­desdurchschnitt beläuft sich auf 386,00 DM.

Insgesamt gesehen ist die finanzielle Ausgangsbasis für die Aufstellung des Haushaltes 1993 als solide zu bezeichnen. Haushalt 1993

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.654.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 981.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 673.000,00 DM. Dies entspricht den Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung.

In § 2 dieser Satzung erfolgt die Festsetzung des Gesamtbetra­ges der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 500.000,00 DM. Eine Festsetzung des Kreditgesamtbetrages erübrigt sich, da keine Kredite benötigt werden.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 918.000,00 DM um 63.000,00 DM auf 981.000,00 DM. Ausschließlich verantwortlichfür diese Steigerung ist der Ein­nahmenzuwachs im Unterabschnitt 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen -.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und auslaufende Grund­steuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert zum einen auf dem Ergebnis des Vorjahres und zum anderen auch auf den Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes, wonach eine An­hebung des Freibetrages beim Gewerbeertrag und eine Staffe­lung der Meßzahlen zu berücksichtigen ist.

Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Kon­sequenz eines deutlich höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht.

TVotz des Anstieges der eigenen örtlichen Steuerkraft von 563.331,00 DM. auf 625.452,00 DM bewirken eine gegenüber dem Vorjahr höhere Einwohnerzahl (1992: 910; 1993: 923) und ein höherer Schwellenwert (74 %ige Steuerkraftzahl) den Zu­wachs bei den Schlüsselzuweisungen.

Die Gesamteinnahmen des zuvor erläuterten Unterabschnittes stellen mit 80,58 v.H. das Gros der Einnahmen des Verwaltungs­haushaltes.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:

Erstattungen. 2,53 v.H.

Gebühren.'. 0,71 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten