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Montabaur

Nr. 4/93

m

Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, Rathausstr. 48, 5410 Höhr-Grenzhausen ,

Verbandsgemeinde Bad Ems, Römerstr. 97,5427 Bad Ems,- merstr. 97,5427 Bad Ems

Verbandsgemeinde Wallmerod, Gerichtsstraße 1,5431 Wallme­rod

Verbandsgemeinde Wirges, Bahnhofstr. 10,5432 Wirges Verbandsgemeinde Nassau, Am Adelsheimerhof 1, 5408 Nas­sau.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3-5, Postfach 269, 5400 Koblenz, schriftlich oder zur Nieder­schrift zu erheben.

Bezirksregierung Koblenz i.A. Kessler

5400 Koblenz, den 15. Januar 1993 Obere Forstbehörde -

"Die Verwaltung informiert

Stellenausschreibung

Die StadtMontabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)

Frledhofsgärtner(in).

Gesucht wird ein(e) Handwerker(in) mit abgeschlossener Be­rufsausbildung (Gesellenbrief) möglichst als Gärtner(in). In Betracht kommen aber auch andere Handwerker(innen) mit

S iten gärtnerischen Fähigkeiten.

as Aufgabenfeld der neu zu besetzenden Stelle umfaßt ne­ben der Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen des Fried­hofes alle im Zusammenhang mit Besattung anfallenden Ar­beiten (Einsatz als Leichenträger, Grabaushub, Unterhal­tung der Leichenhalle und ihrer technischen Einrichtungen etc.).

Der Besitz des Führerscheins der Klasse 3 ist erforderlich. Die E ntlohnung erfolgt nach dem Bundesmanteltarif vertrag für Arbeiter der Gemeinden (BMT-GII). Darüber hinaus wer­den die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen ge­währt. Es erfolgt der Anschluß an die Zusatzversorgungs­kasse.

Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis zum 13. Fe­bruar 1993 mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschrei­ben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) an die Verbandsgemeindeverwaltung - Personalamt - Postfach 12 62, 5430 Montabaur.

Nähere Auskünfte werden erteilt unter der TfeL Nr. 02602/126.131 oder 126.132.

Stellenausschreibung

Der Kindergartenzweckverband der Gemeinden Gacken­bach und Horbach stellt

eine(n) Erzieher(in) in der Funktion als Gruppenleiter(in) ein. Einstellungstermin: 01.08.1993.

Bewerben können sich Personen, die über die entsprechende Ausbildung verfügen.

Der Kindergarten wird in kommunaler Trägerschaft der Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach als zweigruppige Ganztagseinrichtung betrieben.

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Bun­desangestelltentarifvertrag. Neben den sonstigen im öffent­lichen Dienst üblichen Sozialleistungen erfolgt ein Anschluß an die Zusatzversorgungskasse

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungs­schreiben, handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschrif­ten, Lichtbild) werden bis zum 13. Februar 1993 erbeten an Verbandsvorsitzenden Ulrich Weidenfeiler Halfterweg 16 5431 Gackenbach.

Nähere Auskünfte können bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur unter der Rufnummer 02602/126.217 oder 126.131 erfragt werden.

Anträge auf Gewährung ...

der Gasölverbilligung für 1992 können gestellt werden Nach dem Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz (LwGVG) vom 22.12.1967 (BGBl. I S. 1339), zuletzt geändert durch Arti­kel 23 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 16.12.1986 (BGBl. I S. 2441); können wieder Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1992 gestellt werden. Die Voraussetzun­gen hierfür sind im vorgenannten Gesetz geregelt. Auf einige wichtige Merkmale soll nachfolgend hingewiesen werden:

Die Verbilligung für versteuertes Gasöl wird nur gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Acker­schleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausführung von Arbeitenzur Gewinnungpflanzlicher oder tierischer Erzeugnis­se durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirt­schaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird. Antragsberechtigt sind nur Betriebe der Landwirtschaft, die durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirt­schaftung verbundene Bewirtschaftung pflanzliche oder tieri­sche Erzeugnisse gewinnen und aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergeset­zes erzielen. Weitere berechtigte Betriebe sind in § 2 des Land­wirtschaftsgasölverwendungsgesetzes geregelt. Es sind nur die Betriebe, die jährlich einen nachhaltigen Rohertrag von minde­stens 4.000 DM erwirtschaften berechtigt, Anträge zu stellen. Zuständige Stelle für dieBeantragungder Gasölverbilligungist für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Var­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 5430 Montabaur (Tbl. 02602/126.110).

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hält für Interes­senten ansprechende Merkblätter zum Landwirtschaftsgasöl­verwendungsgesetz sowie auch Antragsformulare auf Gewäh­rung von Gasölverbilligung für 1992 bereit.

Die Anträge können nur bis spätestens 15. Februar 1993 bei vor­genannter Verwaltung eingereicht werden. Anträge, die verspä­tet eingehen, müssen grundsätzlich abgelehnt werden.

Informationen zur Rentenversicherung/ Beratung-Auskunft

Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) für den Bereich des südlichen Westerwaldkreises Die Sprechtage der BfA finden in der Regel am ersten Montag im Monat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.

Der nächste Sprechtag ist am Montag, dem 1. Februar 1993. Die Sprechstunden sind von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.

Sprechtage der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz (LVA) für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur Die Sprechtage der LVA Rhld.-Pfalz finden in der Regel am er­sten Dienstag im Monat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.

Der nächste Sprechtag ist am Dienstag, dem 2. Februar 1993. Die Sprechstunden sind von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Für die Nachmittagssprechstunden ist für beide Sprechtage ei­ne vorherige Tterminvereinbarung notwendig.

Die Versicherten werden gebeten, ihre Rentenversicherungsun­terlagen, Nachweise über Krankheitszeiten, Zeiten der Arbeits­losigkeit, militärischer Dienst, Zeiten der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung nach dem 16. Lebensjahr und ggf. den Flüchtlings- oder Vertriebenenausweis mitzubringen.

Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und Be­rücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ist die Vorlage der Geburtsurkunden oder des Familienbuches erforderlich. Unbeglaubigte Fotokopien genügen nicht!

Sollte ein Versicherter nicht selbst vorsprechen können, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Au Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vor­lage einer Vollmacht, der Personalausweis in allen Fällen, erfor­derlich. Das gilt auch für den Ehegatten !

Die Beratungen werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 11 durchge­führt.

Iblefonische Ibrminvereinbarungen unter Tbl. 02602/126-154.