Montabaur
Nr. 4/93
m
Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, Rathausstr. 48, 5410 Höhr-Grenzhausen ,
Verbandsgemeinde Bad Ems, Römerstr. 97,5427 Bad Ems, Rö- merstr. 97,5427 Bad Ems
Verbandsgemeinde Wallmerod, Gerichtsstraße 1,5431 Wallmerod
Verbandsgemeinde Wirges, Bahnhofstr. 10,5432 Wirges Verbandsgemeinde Nassau, Am Adelsheimerhof 1, 5408 Nassau.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3-5, Postfach 269, 5400 Koblenz, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Bezirksregierung Koblenz i.A. Kessler
5400 Koblenz, den 15. Januar 1993 • Obere Forstbehörde -
"Die Verwaltung informiert”
Stellenausschreibung
Die StadtMontabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)
Frledhofsgärtner(in).
Gesucht wird ein(e) Handwerker(in) mit abgeschlossener Berufsausbildung (Gesellenbrief) möglichst als Gärtner(in). In Betracht kommen aber auch andere Handwerker(innen) mit
S iten gärtnerischen Fähigkeiten.
as Aufgabenfeld der neu zu besetzenden Stelle umfaßt neben der Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen des Friedhofes alle im Zusammenhang mit Besattung anfallenden Arbeiten (Einsatz als Leichenträger, Grabaushub, Unterhaltung der Leichenhalle und ihrer technischen Einrichtungen etc.).
Der Besitz des Führerscheins der Klasse 3 ist erforderlich. Die E ntlohnung erfolgt nach dem Bundesmanteltarif vertrag für Arbeiter der Gemeinden (BMT-GII). Darüber hinaus werden die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen gewährt. Es erfolgt der Anschluß an die Zusatzversorgungskasse.
Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis zum 13. Februar 1993 mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) an die Verbandsgemeindeverwaltung - Personalamt - Postfach 12 62, 5430 Montabaur.
Nähere Auskünfte werden erteilt unter der TfeL Nr. 02602/126.131 oder 126.132.
Stellenausschreibung
Der Kindergartenzweckverband der Gemeinden Gackenbach und Horbach stellt
eine(n) Erzieher(in) in der Funktion als Gruppenleiter(in) ein. Einstellungstermin: 01.08.1993.
Bewerben können sich Personen, die über die entsprechende Ausbildung verfügen.
Der Kindergarten wird in kommunaler Trägerschaft der Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach als zweigruppige Ganztagseinrichtung betrieben.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag. Neben den sonstigen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen erfolgt ein Anschluß an die Zusatzversorgungskasse
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) werden bis zum 13. Februar 1993 erbeten an Verbandsvorsitzenden Ulrich Weidenfeiler Halfterweg 16 5431 Gackenbach.
Nähere Auskünfte können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter der Rufnummer 02602/126.217 oder 126.131 erfragt werden.
Anträge auf Gewährung ...
der Gasölverbilligung für 1992 können gestellt werden Nach dem Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz (LwGVG) vom 22.12.1967 (BGBl. I S. 1339), zuletzt geändert durch Artikel 23 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 16.12.1986 (BGBl. I S. 2441); können wieder Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1992 gestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind im vorgenannten Gesetz geregelt. Auf einige wichtige Merkmale soll nachfolgend hingewiesen werden:
Die Verbilligung für versteuertes Gasöl wird nur gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Ackerschleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausführung von Arbeitenzur Gewinnungpflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird. Antragsberechtigt sind nur Betriebe der Landwirtschaft, die durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Bewirtschaftung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen und aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetzes erzielen. Weitere berechtigte Betriebe sind in § 2 des Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetzes geregelt. Es sind nur die Betriebe, die jährlich einen nachhaltigen Rohertrag von mindestens 4.000 DM erwirtschaften berechtigt, Anträge zu stellen. Zuständige Stelle für dieBeantragungder Gasölverbilligungist für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Varbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 5430 Montabaur (Tbl. 02602/126.110).
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hält für Interessenten ansprechende Merkblätter zum Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz sowie auch Antragsformulare auf Gewährung von Gasölverbilligung für 1992 bereit.
Die Anträge können nur bis spätestens 15. Februar 1993 bei vorgenannter Verwaltung eingereicht werden. Anträge, die verspätet eingehen, müssen grundsätzlich abgelehnt werden.
Informationen zur Rentenversicherung/ Beratung-Auskunft
Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) für den Bereich des südlichen Westerwaldkreises Die Sprechtage der BfA finden in der Regel am ersten Montag im Monat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.
Der nächste Sprechtag ist am Montag, dem 1. Februar 1993. Die Sprechstunden sind von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.
Sprechtage der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz (LVA) für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur Die Sprechtage der LVA Rhld.-Pfalz finden in der Regel am ersten Dienstag im Monat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.
Der nächste Sprechtag ist am Dienstag, dem 2. Februar 1993. Die Sprechstunden sind von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
Für die Nachmittagssprechstunden ist für beide Sprechtage eine vorherige Tterminvereinbarung notwendig.
Die Versicherten werden gebeten, ihre Rentenversicherungsunterlagen, Nachweise über Krankheitszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, militärischer Dienst, Zeiten der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung nach dem 16. Lebensjahr und ggf. den Flüchtlings- oder Vertriebenenausweis mitzubringen.
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ist die Vorlage der Geburtsurkunden oder des Familienbuches erforderlich. Unbeglaubigte Fotokopien genügen nicht!
Sollte ein Versicherter nicht selbst vorsprechen können, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Au Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage einer Vollmacht, der Personalausweis in allen Fällen, erforderlich. Das gilt auch für den Ehegatten !
Die Beratungen werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 11 durchgeführt.
Iblefonische Ibrminvereinbarungen unter Tbl. 02602/126-154.

