Montabaur
Nr. 3/93
Müll ein Tourist am Tag produziert, was die Entsorgung kostet, welche besonderen Müllprobleme der Ausflugsverkehr verursacht und was heute schon zur Reduzierung der Müllberge in Fremdenverkehrsorten getan wird. Die Studie zeichnet sich aus durch eine umfangreiche, themenbezogene Bibliographie sowie durch ein Verzeichnis von Betrieben, Organisationen und Kommunen, die Vorbildfunktion in Sachen Touismus haben.
Das Buch Ist als Heft 44 der Schriftenreihe des DWIF erschienen und zum Preis von 45 DM zzgl. MWst, Porto und Verpackung erhältlich beim DWIF, Postfach 330264,8000 München 33, Tel. 089/267091, Fax 267613.
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Stadtteil Wirzenborn
Mittwoch
Nentershausen
Montag
Neuhäusel
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Niederelbert
Donnerstag
Niedererbach
Dienstag
Nomborn
Montag
Oberelbert
Donnerstag
Ruppach-Goldhausen
Freitag
Simmern
Montag
Stahlhofen
Freitag
Untershausen
Freitag
Welschneudorf
Dienstag
Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz
Das Bundeskabinett hat Im Oktober den von Bundesumweltminister Klaus Töpfer vorgelegten Gesetzentwurf über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Artenschutzes beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Aufgaben des Bundes im Bereich des Naturschutzes, insbesondere des internationalen Artenschutzes, in einer selbständigen Bundesoberbehörde zusammengefaßt werden. Für den Artenschutz waren bisher das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft sowie das Bundesamt für Wirtschaft zuständig. Die wissenschaftliche Beratung der Bundesregierung im Bereich des Biotopschutzes und der Landschaftspflege erfolgte bisher durch die Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, die vollständig in dem neuen Bundesamt aufgeht.
Das Bundesamt für Naturschutz, das seinen Sitz in Bonn haben wird, soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Wissenschaftliche Unterstützung des Bundesumweltministers auf dem Gebiet des Naturschutzes, insbesondere der Pflanzen- und Tierökologie, des Biotopschutzes, der Landschaftsökologie, der Erholungsvorsorge sowie der Schutz- und Planungsinstrumente im internationalen Bereich.
- Vollzug des Artenschutzes im Zuständigkeitsbereich des Bundes, z.B. bei der Ein- und Ausfuhr geschützter Tiere und Pflanzen.
- Administrative Unterstützung des Bundesumweltministers auf den Gebieten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Bundesumweltminister Töpfer: „Mit der Konzentration des Natur- und Artenschutzes in einem Bundesamt können diese Aufgaben künftig effektiver wahrgenommen werden. Der Naturschutz erfährt durch die Verankerung in einer selbständigen Bundesoberbehörde eine eindeutige Aufwertung. Durch die vollständige Zuordnung der Vollzugsaufgaben im Artenschutz in den Geschäftsbereich eines Bundesministeriums wird künftig auf diesem Gebiet eine noch wirksamere Kontrolle möglich sein." BMU
Umweltbeauftragter der VG Montabaur H. Meier, TM. 02602/126109
Graue Restmülltonne wird abgefahren
Im gesamten B ereich der Verb andsgemeinde Montabaur wird in der Woche vom 25. bis 29. Januar 1993 jeweils die graue Restmülltonne abgefahren.
Für die nachfolgend aufgeführten Orte gelten die dargestellten Abfuhrtage
Ortsgemeinde Abfuhrtag
Boden
Daubach
Eitelborn
Gackenbach
Girod
Görgeshausen
Großholbach
Heilberscheid
Heiligenroth
Holler
Horbach
Hübingen
Kadenbach
Montabaur (Stadtkern) Stadtteil Bladernheim Stadtteil Eigendorf Stadtteil Eschelbach Stadtteil Ettersdorf Stadtteil Horressen Stadtteil Reckenthal
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Informationen zur Rentenversicherung/ Beratung-Auskunft
Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) für den Bereich des südlichen Westerwaldkreises Die Sprechtage der BfA finden in der Regel am ersten Montag im Monat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.
Der nächste Sprechag ist am Montag, dem 1. Februar 1993. Die Sprechstunden sind von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.
Sprechtage der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz (LVA) für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur Die Sprechtage der LVA Rhld.-Pfalz finden in der Regel am ersten Dienstag im Monat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.
Der nächste Sprechtag ist am Dienstag, dem 2. Februar 1993. Die Sprechstunden sind von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
Für die Nachmittagssprechstunden ist für beide Sprechtage eine vorherige Tferminvereinbarung notwendig.
Die Versicherten werden gebeten, ihre Rentenversicherungsunterlagen, Nachweise über Krankheitszeiten, Zeiten der Arbeits- losikeit, militärischer Dienst, Zeiten der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung nach dem 16. Lebensjahr und ggf. den Flüchtlings- oder Vertriebenenausweis mitzubringen.
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ist die Vorlage der Geburtsurkunden oder des Familienbuches erforderlich. Unbeglaubigte Fotokopien genügen nicht!
Sollte ein Versicherter nicht selbst vorsprechen können, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Au Gr ünden des D atenschu tzes ist in diesem Fall j edoch die Vorlage einer Vollmacht, der Personalausweis in allen Fällen, erforderlich. Das gilt auch für den Ehegatten !
Die Beratungen werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 11 durchgeführt.
Tfelefonische 'Iferminvereinbarungen unter Tbl. 02602/126-154.
Viele reden von Sozialabbau !
Wir nicht:
Altenpflege im Aufbau 71
Das Alten- und Pflegeheim Montabaur
bietet Ausbildungsplätze In der Altenpflege Das neue Ausbildungsjahr beginnt im Herbst 1993.
Wir bieten einen zukunftssicheren, interessanten und abwechslungsreichen Beruf, eine Ausbildung im öffentlichen Dienst mit ansprechender Ausbildungsvergütung (1. Jahr: 1.140,- DM, 2. Jahr. 1.230,- DM, 3. Jahr: 1.380,- DM)
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Pflegedienstleitung, Frau Braun: Tel. 02602-1304-16 oder schriftlich: Alten- und Pflegeheim Montabaur - Dillstr. 1 - 5430 Montabaur

