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Montabaur

Nr. 3/93

Müll ein Tourist am Tag produziert, was die Entsorgung ko­stet, welche besonderen Müllprobleme der Ausflugsverkehr verursacht und was heute schon zur Reduzierung der Müll­berge in Fremdenverkehrsorten getan wird. Die Studie zeichnet sich aus durch eine umfangreiche, themenbezo­gene Bibliographie sowie durch ein Verzeichnis von Betrie­ben, Organisationen und Kommunen, die Vorbildfunktion in Sachen Touismus haben.

Das Buch Ist als Heft 44 der Schriftenreihe des DWIF erschienen und zum Preis von 45 DM zzgl. MWst, Porto und Verpackung erhältlich beim DWIF, Postfach 330264,8000 München 33, Tel. 089/267091, Fax 267613.

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Stadtteil Wirzenborn

Mittwoch

Nentershausen

Montag

Neuhäusel

Dienstag

Niederelbert

Donnerstag

Niedererbach

Dienstag

Nomborn

Montag

Oberelbert

Donnerstag

Ruppach-Goldhausen

Freitag

Simmern

Montag

Stahlhofen

Freitag

Untershausen

Freitag

Welschneudorf

Dienstag

Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz

Das Bundeskabinett hat Im Oktober den von Bundesumweltminister Klaus Töpfer vorgelegten Gesetzentwurf über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Artenschutzes beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Aufgaben des Bundes im Bereich des Naturschutzes, ins­besondere des internationalen Artenschutzes, in einer selbständigen Bundesoberbehörde zusammengefaßt werden. Für den Artenschutz waren bisher das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft so­wie das Bundesamt für Wirtschaft zuständig. Die wissenschaftliche Beratung der Bundesregierung im Bereich des Biotopschutzes und der Landschaftspflege erfolgte bisher durch die Bundesforschungs­anstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, die vollständig in dem neuen Bundesamt aufgeht.

Das Bundesamt für Naturschutz, das seinen Sitz in Bonn haben wird, soll folgende Aufgaben wahrnehmen:

- Wissenschaftliche Unterstützung des Bundesumweltministers auf dem Gebiet des Naturschutzes, insbesondere der Pflanzen- und Tierökologie, des Biotopschutzes, der Landschaftsökologie, der Erholungsvorsorge sowie der Schutz- und Planungsinstrumente im internationalen Bereich.

- Vollzug des Artenschutzes im Zuständigkeitsbereich des Bundes, z.B. bei der Ein- und Ausfuhr geschützter Tiere und Pflanzen.

- Administrative Unterstützung des Bundesumweltministers auf den Gebieten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Bundesumweltminister Töpfer:Mit der Konzentration des Natur- und Artenschutzes in einem Bundesamt können diese Aufgaben künftig effektiver wahrgenommen werden. Der Naturschutz erfährt durch die Verankerung in einer selbständigen Bundesoberbehörde eine eindeutige Aufwertung. Durch die vollständige Zuordnung der Vollzugsaufgaben im Artenschutz in den Geschäftsbereich eines Bundesministeriums wird künftig auf diesem Gebiet eine noch wirk­samere Kontrolle möglich sein." BMU

Umweltbeauftragter der VG Montabaur H. Meier, TM. 02602/126109

Graue Restmülltonne wird abgefahren

Im gesamten B ereich der Verb andsgemeinde Montabaur wird in der Woche vom 25. bis 29. Januar 1993 jeweils die graue Rest­mülltonne abgefahren.

Für die nachfolgend aufgeführten Orte gelten die dargestellten Abfuhrtage

Ortsgemeinde Abfuhrtag

Boden

Daubach

Eitelborn

Gackenbach

Girod

Görgeshausen

Großholbach

Heilberscheid

Heiligenroth

Holler

Horbach

Hübingen

Kadenbach

Montabaur (Stadtkern) Stadtteil Bladernheim Stadtteil Eigendorf Stadtteil Eschelbach Stadtteil Ettersdorf Stadtteil Horressen Stadtteil Reckenthal

Montag

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Mittwoch

Informationen zur Rentenversicherung/ Beratung-Auskunft

Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) für den Bereich des südlichen Westerwaldkreises Die Sprechtage der BfA finden in der Regel am ersten Montag im Monat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.

Der nächste Sprechag ist am Montag, dem 1. Februar 1993. Die Sprechstunden sind von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.

Sprechtage der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz (LVA) für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur Die Sprechtage der LVA Rhld.-Pfalz finden in der Regel am er­sten Dienstag im Monat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.

Der nächste Sprechtag ist am Dienstag, dem 2. Februar 1993. Die Sprechstunden sind von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Für die Nachmittagssprechstunden ist für beide Sprechtage ei­ne vorherige Tferminvereinbarung notwendig.

Die Versicherten werden gebeten, ihre Rentenversicherungsun­terlagen, Nachweise über Krankheitszeiten, Zeiten der Arbeits- losikeit, militärischer Dienst, Zeiten der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung nach dem 16. Lebensjahr und ggf. den Flüchtlings- oder Vertriebenenausweis mitzubringen.

Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und Be­rücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ist die Vorlage der Geburtsurkunden oder des Familienbuches erforderlich. Unbeglaubigte Fotokopien genügen nicht!

Sollte ein Versicherter nicht selbst vorsprechen können, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Au Gr ünden des D atenschu tzes ist in diesem Fall j edoch die Vor­lage einer Vollmacht, der Personalausweis in allen Fällen, erfor­derlich. Das gilt auch für den Ehegatten !

Die Beratungen werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 11 durchge­führt.

Tfelefonische 'Iferminvereinbarungen unter Tbl. 02602/126-154.

Viele reden von Sozialabbau !

Wir nicht:

Altenpflege im Aufbau 71

Das Alten- und Pflegeheim Montabaur

bietet Ausbildungsplätze In der Altenpflege Das neue Ausbildungsjahr beginnt im Herbst 1993.

Wir bieten einen zukunftssicheren, interessanten und abwechslungsreichen Beruf, eine Ausbildung im öffentlichen Dienst mit ansprechender Ausbildungsvergütung (1. Jahr: 1.140,- DM, 2. Jahr. 1.230,- DM, 3. Jahr: 1.380,- DM)

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Pflegedienstleitung, Frau Braun: Tel. 02602-1304-16 oder schriftlich: Alten- und Pflegeheim Montabaur - Dillstr. 1 - 5430 Montabaur