Montabaur
Nr. 2/93
S.
ELBERTGEMEINDEN
Niederelbert
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 15.12.1992 der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1991
Feststellung des
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Soll-Einnahmen 1.714.357,67 1.406.578,28 3.120.935,95 ./. Abg. alter
Kasseneinn.r. 480,00 0,00 480,00
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 1.713.877,67 1.406.578,28 3.120.455,95
Soll-Ausgaben 1.704.110,67 1.398.363,87 3.102.474,54
+ Neue Haushaltsausgabereste 9.767,00 8.214,41 17.981,41
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 1.713.877,67 1.406.578,28 3.120.455,95
Überschuß/
Fehlbetrag
0,00
0,00
Festgestellt:
Montabaur, 06.04.1992 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
0.00
Reusch
Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufge- stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beschlußfassung nehmen Bürgermeister Bode sowie die Beigeordneten Merz, Kloft und Lipskey wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil
m.
öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 18.01.1993 bis 27.01.1993 während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Niederelbert, 11.01.1993 (S.)
Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert Bode, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 17.12.1992
Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 beschlossen Nach sachkundigen Erläuterungen durch den zuständigen Revierbeamten genehmigte der Ortsgemeinderat den vorliegenden Wirtschafts- und Fällungsplan 1993, der Gesamteinnahmen von 144.725 DM und Gesamtausgaben von 145.870 DM vorsieht. ; • -i.,".w ..
Der Holzeinschlagumfäßt insgesamt 1.450 fm undteütsich wie folgt auf: ‘ > ’-j i r , • -
1.300 fm Buche und 150 fm Fichte. 90 1 ■■ ’ '
Der vorausberechnete Fehlbedarf von 1.145 DM wird über den | Gesamthaushalt der Gemeinde abzudecken sein.
Der Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 wurde vom Ortsge-1 meinderat einstimmig verabschiedet Darüber hinaus wurde I ebenfalls einstimmig beschlossen, die angesetzten 6.800 DM für einen neuen Graben am Seelbachweg zu reduzieren, da dieser I nicht dringend notwendig und ein Abschieben der B ankette | ausreichend ist
Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuß in den Räumen der I Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Ordnungsmä-I ßigkeit der Haushalts- und Kassengeschäfte überprüft hatte -I diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen -, lag nun in der I Sitzung am 17.12.1992 die Jahresrechnung dem Rat zur Be-| Schlußfassung vor. Dieser wurde einstimmig entsprochen. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, I dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge-| meinde für das Haushaltsjahr 1991 die Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung 1991 ausgewiesenen Eckwerte wer-| den durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung in diesem| Wochenblatt noch zur Kenntnis gegeben.
Annahme der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennut-| zungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen Der Ortsgemeinderat stimmteder 2. Änderung/Fortschreibungl des Flächennutzungsplanes einschließlich Erläuterungsbe-I rieht der Verbandsgemeinde Montabaur bei einer Enthaltung! einstimmig zu. Zugestimmt wurde auch der Planung zur Roh-I Stoffsicherung und dem Entwurf des Landschaftsplanes, diel durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Be-I standteil des Flächennutzungsplanes werden. Des weiteren be-l kündete der Ortsgemeinderat seine Absicht, einer Erweiterung! gewerblicher Flächen in diesem B ereich über das im Flächennut-| zungsplan festgelegte Maß nicht zuzulassen.
Kostenanteile für die Oberflächenentwässerung der öffentli-| chen Verkehrsanlagen;
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die In-| anspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs-I und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der! Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraf ßen und -wegen vom 05.05.1988
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Änderung deil vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Ände-I rung erfolgt als Anpassung an die Rechtslage nach dem Komi munalabgabengesetz. Hiernach sind die Träger der Abwasser-! beseitigung verpflichtet, den Anteil an den Gesamtkosten den Abwasserbeseitigung, der auf die Straßenoberflächenentwäsf serung entfällt, verursachungsgerecht herauszurechnen. Das! bedeutet, daß die von den privaten Haushalten zu finanzieren! den Entgelte bei der Abwasserbeseitigung keine Kostenanteile| für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen, die vor deren Trägern zu übernehmen sind, enthalten dürfen. Die abgal benrechtliche Gleichstellung von privaten Grundstückseigenl tümern und Gemeinden wird damit in dem Bereich sicherge| stellt.
Planungsauftrag für den Ausbau der Nordstraße erteilt Die Sprecher beider im Gemeinderat vertretenen Fraktionell sprachen sich übereinstimmend für einen möglichst frühzeitil gen Ausbau der Nordstraße aus. Ebenfalls vertraten sie die Auf! Fassung, gleichzeitig einen Planungsauf trag für den Ausb au dei| Oststraße zu erteilen.
Das zu beauftragende Büro solle auchim Rahmen der Planungsl arbeiten prüfen, inwieweit die Friedhofserweiterung in die Ge| samtplanung mit einbezogen werden kann.
Der Ortsgemeinderat erteilte mit 14 Ja-Stimmen einem Plal nungsbüro den Auftrag, die Planung für den Ausbau der Nord| sowie der Oststraße zu erstellen.
Änderung der Friedhofssatzungen beschlossen Jeweils einstimmig wurden vom Ortsgemeinderat die Ändel rung der Saztung über das Friedhofs- und Bestattungsweseil und der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Beide Satzunl gen sind im Anschluß an diesen Bericht abgedruckt ' d < 1

