Montabaur
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Nr. 2/93
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
- Text hierzu siehe Seite 5 ■
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Öffentliche Bekanntmachung
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 16.12.1992 (Az.: Z-05/610-12 (4) die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur nach § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 der Zuständigkeitsverordnung zum BauGB genehmigt
Die 4.
VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und 14.00- 18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Inhalt der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche in der Gemarkung Heiligen- roth, der Geltungsbereich ist aus der auf der nächsten Seite abgedruckten Skizze ersichtlich. . ’
Es wird darauf hingewiesen, daß die etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde geltend gemacht worden ist. Ebenso ist ein etwaiger Mangel der Abwägung gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB unbeachtlich, wenn er nicht innerhalb von 7 J ahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
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Montabaur, 06. Januar 1993
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V Dr. Possel-Dölken : .15. •. / Bürgermeister
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