Montabaur
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Freitag, 15. Januar 1993, 20.00 Uhr Rittersaal, Schloß Montabaur
Andreas Werz:
•1960 in Frankfurt/Main geboren und in Maroth/Westerwald aufgewachsen - erhielt seinen ersten Klavierun terrich tim Alter von fünf Jahren. Es folgten Studien bei Tiny Wirtz (Köln), Philip Lorenz (Fresno/USA) und James Avery (Freiburg). Außerdem nahm er an Meisterkursen von Yevgeni Malinin, Bruno Leonardo Gelber und Ivan Moravec teil.
Der »Staatlichen Musiklehrerprüfung« im April 1985 und der »Künstlerischen Reifeprüfung« (»mit Auszeichnung«) im Juni 1985 an der Musikhochschule Köln folgte • nach einem längeren USA-Aufenthalt - im Januar 1989 die »Solistenprüfung« an der Musikhochschule Freiburg, ebenfalls mit »Auszeichnung«.
Andreas Werz erspielte sich Auszeichnungen u.a. beim Internationalen Klavierwettbewerb »G.B. Viotti« in Italien, beim »Rotary Young Artists Comepetition« in Kalifornien, beim Liszt- Wettbewerb des »Joanna Hodges Piano Competition« in Kalifornien und beim Internationalen Klavierwettbmerb »Dr. LuisSigall«in Chile.
Klavierabende und Orchesterkonzerte in zahlreichen deutschen und amerikanischen Städten sowie Auftritte im amerikanischen Fernsehen machten Andreas Werz einem breiten Publikum bekannt.
Der 28jährige Pianist wurde als Professor für Klavier an die California State Universityin Fres- no, USA, berufen.
Eintritt: 12,00 DM.
Jugendliche, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Inhaber des Sozialpasses und Gruppen erhalten Ermäßigung 1
Vorverkaufsstellen:
Buchhandlung am Rathaus, 5480 Montabaur, Ibl. 02602/58881 Foto Schwaderlapp, 5412 Ransbach-Baumbach, Tbl. 02623/2866 Zigarren-Wengenroth, 5438 Westerburg, Tbl. 02663/8868 Koblenzer Musikhaus, 5400 Koblenz, Tel 0261/12781 Elpi im Löhrcenter, 5400 Koblenz, Tbl. 0261/17786
Eine Veranstaltung der Stadt Montabaur
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel v. 10.12.92
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Anrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt
Dem Rat lag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« wegen Änderung der Hauptgebäuderichtung/Firstrichtung sowie auf Zulassung einer Dachneigung von 35 Grad im Zuge der Bebauung eines Grundstückes vor. In der Aussprache wurde hierzu darauf hingewiesen, daß in diesem Bereich eine Dachneigung von 20 bis 40 Grad zulässig ist und es insoweit einer Befreiung nicht bedarf. Wegen der Änderung der Hauptgebäuderichtung/Firstrichtung erteilte er Rat sein Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, weil das Grundstück wegen seiner geringen Breite sonst kaum bebaubar ist.
Eilentscheidung zugestimmt
Wegen eines sich ergebenden Grundstückstausches hatten Ortsbürgermeister und Ortsbeigeordnete eine Eilentscheidung zum Abschluß eines notariellen Vertrages getroffen. Der Rat nahm diese Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Anschaffung einer Handkehrmaschine beschlossen Der Rat faßte einstimmig den Beschluß zur Anschaffung einer Handkehrmaschine. Das Gerät soll vor allem auf dem Friedhof und den Dorfplätzen zum Einsatz kommen.
Antrag auf Grundstücksteilung zugestimmt In Vollzug eines Kaufvertrages war im Rahmen der vorgesehenen Bebauung im nordnöstlichen Bereich des Bebauungsplangebietes »Montabaurer Straße« eine Grundstücksteilung beantragt. Der Rat erteilte sein Einvernehmen zu dieser Tfeilung.

