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Montabaur

Nr. 52/53/92

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2. Genehmigung der Forstwirtschaftspläne 1993

3. Zustimmung zur 2. Änderung/Fortschreibung des Flä­chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

4. Anträge des »Ttennisclubs 1986 Kadenbach«:

a) Zustimmung zur Ausdehnung der Ttennisanlage; hier: Bau eines 3. Tfennisplatzes

b) Gewährung einer befristeten Zinskostenübernahme für die Erweiterung der Ttennisanlage um einen Platz

5. Nachwahl eines Mitgliedes für den Bau- und Liegen­schaftsausschuß

6. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen des BeteiligungsVerfahrens der Träger öffentlicher Belange sowie im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum Bebau­ungsplan »Auf der Höh, 2. Erweiterung«

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Haushaltsangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Haushaltsangelegenheit

5. Grundstücksangelegenheiten

6. Verschiedenes

Kadenach, 21. Dezember 1992 Dombo

Ortsbürgermeister

Fraktionssitzungen:

SPD: Freitag, 8.1.1993, 20.00 Uhr, Gemeindehaus CDU: Donnerstag, 7.1.1993,19.00 Uhr, Gemeindehaus WG Brandt: Donnerstag, 7.1.1993,19.30 Uhr, Gemeindehaus FWG: Donnerstag, 7.1.1993, 20.00 Uhr, Gemeindehaus.

Freiwillige Feuerwehr Kadenbach Wir weisen darauf hin, daß die Jahreshauptversammlung am 16. Januar 1993, um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus stattfin­det.

Es sind alle Vereinsmitglieder eingeladen, an dieser Versamm­lung teilzunehmen, um die Gelegenheit zu nutzen, auf das Ver­einsgeschehen Einfluß nehmen zu können. Nicht nur die aktiven Feuerwehrleute, sondern auch die inaktiven Mitglieder des För­dervereins sind willkommen.

Wir bitten alle Mitglieder um pünktliches Erscheinen.

Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.

Abt. Wandern

Im Monat Januar 12993 haben wir nachfolgende Wanderungen geplant und auch bei diesen Vereinen gemeldet: 2./3. Januar: Wanderfreunde 84 Diez, 9./10. Januar: Limburg/Dietkirchen, 16./17. Januar: Brechen/Weyer, 23./24. Januar: Hadamar/Ober­zeuzheim, 30./31. Januar: Flacht.

Wer mitwandern möchte, melde sich bitte bei Thomas Schlag­wein, Hauptstr. 5411 Kadenbach, Ttel. 02620/2264.

_ Neuhäusel _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 10.12.1992

Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 verabschiedet Nach einleitenden Ausführungen des Ortsbürgermeisters er­läuterte der ab 01.05.1992 nunmehr für den Gemeindewald Neu­häusel zuständige Revierbeamte, Forstoberinspektor Achim Kern, die im auslaufenden Forstwirtschaftsjahr 1992 durchge­führten Arbeiten. Er trug sodann den Wirtschafts- und Fäl­lungsplan in den wesentlichsten Positionen vor und erläuterte diese bei Bedarf. Seinen Darlegungen stellte der Revierbeamte die Feststellung voran, daß die durch den Orkan »Wiebke« ver­ursachten Waldschäden und der Druck aus dem ehern. Ostblock auf den Holzmarkt die Preise haben erheblich absinken lassen und es angezeigt erscheint, bei Fortdauer der Niedrigstpreise die Einschläge auf das notwendigste Maß zu beschränken. Herr Kern führte weit er aus, daß vor diesem Hintergrund der Fäl­lungsplan für 1993 nur einen Rahmen abstecken könne, es aber heute noch nicht zu übersehen sei, ob diese Einschläge auch durchgeführt würden.

E inen breiteren Raum nahm in der Aussprache die Vornahme ei­ner Bodenkalkung im Gemeindewald Neuhäusel ein, um den Waldschäden entgegenzuwirken. Der Rat beschloß hier, den ge­samten Gemeindewald einer Bodenkalkung zu unterziehen, so­fern für diese Maßnahme Zuschüsse gewährt werden. Entfalle eine Bezuschussung, soll nach dem Beschluß des Rates in dem in den Planunterlagen für 1993 vorgesehenen Bereich des

Gemeindewaldes im Umfang von 31 ha eine Bodenkalkung vor­genommen werden.

In einem weiteren Beschluß verpflichteten sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates, den Ankauf von Jungpflanzen, und zwar 50 Bergulmen und 51 Speierlinge zu finanzieren und auch ihre Pflanzung durchzuführen.

Am Ende der Beratung wurde der Wirtschafts- und Fällungs­plan 1993 einstimmig vom Rat beschlossen. Er sieht Gesam­teinnahmen in Höhe von 41.175 DM und Gesamtausgaben von 59.248 DM vor und weist damit einen Fehlbedarf von 18.073 DM aus. Der Fällungsplan umfaßt für 1993 einen Holzeinschlag von 15 fm Eiche, 200 fm Buche, 70 fm Fichte, 35 fm Europ. Lärche, 25 fm Jap. Lärche

Zustimmung zu der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur In seinen einleitenden Ausführungen wies der Ortsbürgermei­ster darauf hin, daß die Ortsgemeinde Neuhäusel von der 2. Än­derung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur nicht betroffen ist und soweit sich Änderungen auf die Nachbargemeinden Eitelborn und Simmern beziehen, die Belange der Ortsgemeinde Neuhäusel nicht tangiert werden.

Nach kurzer Aussprache erteilte der Rat zu der 2. Ände­rung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ver­bandsgemeinde Montabaur seine Zustimmung.

Dorfentwicklungsmaßnahmen

Dem Rat lagen zwei Anträge vor, die die Sperrung verschiedener Ortsstraßen im Zuge von Dorfentwicklungsmaßnahmen bzw. bei zwei Straßen die Herabsetzung der zulässigen Höchstge­schwindigkeit auf 30 km/h oder auf Umwandlung dieser Stra­ßen in verkehrsberuhigte Bereiche zum Ziel hatten. Am Ende der Diskussion beschloß der Ortsgemeinderat, vor einer Ent­scheidung über beide Anträge zunächt an bestimmten Tilgen und zu bestimmten Zeiten in diesen Straßen eine Verkehrszäh­lung durchführen zu lassen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Verkehrszählungen vorzunehmen und auf der Grundlage der Verkehrszählungen dem Rat Entscheidungs­vorschläge zu unterbreiten.

Belegung des Friedhofs Neuhäusel

Der Rat wurde eingangs darüber informiert, daß auf dem Fried­hof Neuhäusel Flächen zur Anlage von Wahlgrabstätten nur noch in beschränktem Umfange zur Verfügung stehen und die Bereitstellung eines geeigneten Geländes für diese Gräber kei­nen Aufschub mehr duldet. Es wurde hierzu die Frage gestellt, ob in Zukunft auf dem Friedhof Neuhäusel noch Bestattungs­möglichkeiten geboten werden sollen für nicht in Neuhäusel wohnhafte Personen mit nahen Angehörigen in Neuhäusel. Der Rat traf zu diese Frage keine Entscheidung. Er beschloß, daß in der nächsten Ratssitzung folgende Punkte beraten und ggf. beschlossen werden sollen:

1. Vergabe eines Auftrages zur Verplanung der vorhandenen freien Flächen auf dem alten Friedhof im Rahmen eines Ge­samtkonzepts und zur Planung einer Friedhofserweite­rung

2. Anlage von Tiefgräbern auf dem Friedhof Neuhäusel

Anbindung der Industriestraße an die B 49 Vor dem Hintergrund knapper werdender Zuschußmittel war man vor kurzem in einer Besprechung zum Ergebnis gekom­men, das seit längerem schwebende Problem der Anbindung der Industriestreiße in Neuhäusel an die B 49 nunmehr aufzugriefen und zu versuchen, die Straßenbaumaßnahme zu realisieren. Die Ortsgemeinde war in diesem Zusammenhang gefragt, ob sie be­reit ist, die durch Zuschüsse nicht gedeckten Kosten des Pro­jekts zu übernehmen abzüglich der Kosten, die die Gemeinde im Rahmen des Grunderwerbs für dieses Vorhaben bereits aufge­wendet hat sowie abzüglich der Entschädigung wegen unterlas­sener Unterhaltungsarbeiten nach § 11 Abs. 4 Landesstraßen­gesetz in einer klassifizierten Straße.

Nach Beratung beschloß der Ortsgemeinderat die Bereitschaft der Gemeinde zur Übernahme der durch Zuschüsse nicht ge­deckten Kosten der Straßenbaumaßnahme, sofern die Kosten des bereits getätigten Grunderwerbs und die Entschädigung nach § 11 Abs. 4 Landesstraßengesetz zum Abzug kommen.

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