Montabaur
Nr. 52/53/92
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2. Genehmigung der Forstwirtschaftspläne 1993
3. Zustimmung zur 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
4. Anträge des »Ttennisclubs 1986 Kadenbach«:
a) Zustimmung zur Ausdehnung der Ttennisanlage; hier: Bau eines 3. Tfennisplatzes
b) Gewährung einer befristeten Zinskostenübernahme für die Erweiterung der Ttennisanlage um einen Platz
5. Nachwahl eines Mitgliedes für den Bau- und Liegenschaftsausschuß
6. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen des BeteiligungsVerfahrens der Träger öffentlicher Belange sowie im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan »Auf der Höh, 2. Erweiterung«
7. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Grundstücksangelegenheit
2. Haushaltsangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheit
4. Haushaltsangelegenheit
5. Grundstücksangelegenheiten
6. Verschiedenes
Kadenach, 21. Dezember 1992 Dombo
Ortsbürgermeister
Fraktionssitzungen:
SPD: Freitag, 8.1.1993, 20.00 Uhr, Gemeindehaus CDU: Donnerstag, 7.1.1993,19.00 Uhr, Gemeindehaus WG Brandt: Donnerstag, 7.1.1993,19.30 Uhr, Gemeindehaus FWG: Donnerstag, 7.1.1993, 20.00 Uhr, Gemeindehaus.
Freiwillige Feuerwehr Kadenbach Wir weisen darauf hin, daß die Jahreshauptversammlung am 16. Januar 1993, um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus stattfindet.
Es sind alle Vereinsmitglieder eingeladen, an dieser Versammlung teilzunehmen, um die Gelegenheit zu nutzen, auf das Vereinsgeschehen Einfluß nehmen zu können. Nicht nur die aktiven Feuerwehrleute, sondern auch die inaktiven Mitglieder des Fördervereins sind willkommen.
Wir bitten alle Mitglieder um pünktliches Erscheinen.
Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.
Abt. Wandern
Im Monat Januar 12993 haben wir nachfolgende Wanderungen geplant und auch bei diesen Vereinen gemeldet: 2./3. Januar: Wanderfreunde 84 Diez, 9./10. Januar: Limburg/Dietkirchen, 16./17. Januar: Brechen/Weyer, 23./24. Januar: Hadamar/Oberzeuzheim, 30./31. Januar: Flacht.
Wer mitwandern möchte, melde sich bitte bei Thomas Schlagwein, Hauptstr. 5411 Kadenbach, Ttel. 02620/2264.
_ Neuhäusel _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 10.12.1992
Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 verabschiedet Nach einleitenden Ausführungen des Ortsbürgermeisters erläuterte der ab 01.05.1992 nunmehr für den Gemeindewald Neuhäusel zuständige Revierbeamte, Forstoberinspektor Achim Kern, die im auslaufenden Forstwirtschaftsjahr 1992 durchgeführten Arbeiten. Er trug sodann den Wirtschafts- und Fällungsplan in den wesentlichsten Positionen vor und erläuterte diese bei Bedarf. Seinen Darlegungen stellte der Revierbeamte die Feststellung voran, daß die durch den Orkan »Wiebke« verursachten Waldschäden und der Druck aus dem ehern. Ostblock auf den Holzmarkt die Preise haben erheblich absinken lassen und es angezeigt erscheint, bei Fortdauer der Niedrigstpreise die Einschläge auf das notwendigste Maß zu beschränken. Herr Kern führte weit er aus, daß vor diesem Hintergrund der Fällungsplan für 1993 nur einen Rahmen abstecken könne, es aber heute noch nicht zu übersehen sei, ob diese Einschläge auch durchgeführt würden.
E inen breiteren Raum nahm in der Aussprache die Vornahme einer Bodenkalkung im Gemeindewald Neuhäusel ein, um den Waldschäden entgegenzuwirken. Der Rat beschloß hier, den gesamten Gemeindewald einer Bodenkalkung zu unterziehen, sofern für diese Maßnahme Zuschüsse gewährt werden. Entfalle eine Bezuschussung, soll nach dem Beschluß des Rates in dem in den Planunterlagen für 1993 vorgesehenen Bereich des
Gemeindewaldes im Umfang von 31 ha eine Bodenkalkung vorgenommen werden.
In einem weiteren Beschluß verpflichteten sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates, den Ankauf von Jungpflanzen, und zwar 50 Bergulmen und 51 Speierlinge zu finanzieren und auch ihre Pflanzung durchzuführen.
Am Ende der Beratung wurde der Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 einstimmig vom Rat beschlossen. Er sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 41.175 DM und Gesamtausgaben von 59.248 DM vor und weist damit einen Fehlbedarf von 18.073 DM aus. Der Fällungsplan umfaßt für 1993 einen Holzeinschlag von 15 fm Eiche, 200 fm Buche, 70 fm Fichte, 35 fm Europ. Lärche, 25 fm Jap. Lärche
Zustimmung zu der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur In seinen einleitenden Ausführungen wies der Ortsbürgermeister darauf hin, daß die Ortsgemeinde Neuhäusel von der 2. Änderung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur nicht betroffen ist und soweit sich Änderungen auf die Nachbargemeinden Eitelborn und Simmern beziehen, die Belange der Ortsgemeinde Neuhäusel nicht tangiert werden.
Nach kurzer Aussprache erteilte der Rat zu der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur seine Zustimmung.
Dorfentwicklungsmaßnahmen
Dem Rat lagen zwei Anträge vor, die die Sperrung verschiedener Ortsstraßen im Zuge von Dorfentwicklungsmaßnahmen bzw. bei zwei Straßen die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h oder auf Umwandlung dieser Straßen in verkehrsberuhigte Bereiche zum Ziel hatten. Am Ende der Diskussion beschloß der Ortsgemeinderat, vor einer Entscheidung über beide Anträge zunächt an bestimmten Tilgen und zu bestimmten Zeiten in diesen Straßen eine Verkehrszählung durchführen zu lassen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Verkehrszählungen vorzunehmen und auf der Grundlage der Verkehrszählungen dem Rat Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten.
Belegung des Friedhofs Neuhäusel
Der Rat wurde eingangs darüber informiert, daß auf dem Friedhof Neuhäusel Flächen zur Anlage von Wahlgrabstätten nur noch in beschränktem Umfange zur Verfügung stehen und die Bereitstellung eines geeigneten Geländes für diese Gräber keinen Aufschub mehr duldet. Es wurde hierzu die Frage gestellt, ob in Zukunft auf dem Friedhof Neuhäusel noch Bestattungsmöglichkeiten geboten werden sollen für nicht in Neuhäusel wohnhafte Personen mit nahen Angehörigen in Neuhäusel. Der Rat traf zu diese Frage keine Entscheidung. Er beschloß, daß in der nächsten Ratssitzung folgende Punkte beraten und ggf. beschlossen werden sollen:
1. Vergabe eines Auftrages zur Verplanung der vorhandenen freien Flächen auf dem alten Friedhof im Rahmen eines Gesamtkonzepts und zur Planung einer Friedhofserweiterung
2. Anlage von Tiefgräbern auf dem Friedhof Neuhäusel
Anbindung der Industriestraße an die B 49 Vor dem Hintergrund knapper werdender Zuschußmittel war man vor kurzem in einer Besprechung zum Ergebnis gekommen, das seit längerem schwebende Problem der Anbindung der Industriestreiße in Neuhäusel an die B 49 nunmehr aufzugriefen und zu versuchen, die Straßenbaumaßnahme zu realisieren. Die Ortsgemeinde war in diesem Zusammenhang gefragt, ob sie bereit ist, die durch Zuschüsse nicht gedeckten Kosten des Projekts zu übernehmen abzüglich der Kosten, die die Gemeinde im Rahmen des Grunderwerbs für dieses Vorhaben bereits aufgewendet hat sowie abzüglich der Entschädigung wegen unterlassener Unterhaltungsarbeiten nach § 11 Abs. 4 Landesstraßengesetz in einer klassifizierten Straße.
Nach Beratung beschloß der Ortsgemeinderat die Bereitschaft der Gemeinde zur Übernahme der durch Zuschüsse nicht gedeckten Kosten der Straßenbaumaßnahme, sofern die Kosten des bereits getätigten Grunderwerbs und die Entschädigung nach § 11 Abs. 4 Landesstraßengesetz zum Abzug kommen.
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