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Montabaur

Die Erstellung des Flächennachweises mit Hilfe des Katäster- amtes ist bei weitem einfacher als die Zusammenstellung aus vorhandenen Unterlagen. Außerdem erübrigen sich in Kontroll- fällen evtl. Nachprüfungen der amtlichen Daten.

Mit der Vermessungs- und Katasterverwaltung wurde ein ermä­ßigter Gebührensatz vereinbart.

Ergänzung des katasteramtlichen Flächennachweises Der vom Katasteramt zurückerhaltene Flächennachweis ist vom Betriebsinhaber hinsichtlich der Nutzung der einzelnen Feldstücke (Schläge) »zur Ernte 1993« zu ergänzen. Der voll­ständige Flächennachweis - Agrarförderung ist selbstverständ­lich auch von den Betriebsinhabern zu führen, die die Hilfe des Katasteramtes nicht nutzen wollen.

Abgabe bei der Kreisverwaltung

Sobald der Flächennachweis (einschließlich der »Angaben zur Ernte 1993«) vollständig und richtig erstellt ist, soll er unver­züglich bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt. Landwirtschaft und Umweltschutz, Peter-Altmeier-Platz 1, 5430 Montabaur, Zimmer-Nr. N 156, Tfelefon-Nr. 02602/124271 oder 124371 vorgelegt werden.

Für weitere Auskünfte steht die Kreisverwaltungunter den vor­genannten Telefon-Durchwahl-Nummern zur Verfügung.

Abt. 7/73 - Az. 760 - 17 Kreisverwaltung des

5430 Montabaur, den 24.11.1992 Westerwaldkreises

Dr. Stadtfeld, Veterinärdir.

^ANRUF- SAM MELTAXI

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Natürlicn um 13.40 Uhr mit dem AST.

Zurück fährt er um 16.30 Uhr von der AST-Haltestelle in Großholbach bis zur elterlichen Wohnung.

Seine Tante Frieaa aus Niedererbach wird ihn am Neujahrs­tag pesucnen. Sie hat ihre AST-Fahrt bereits telefonisch vorDestellt.

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Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Tfelefon 02624/106-0. Tfelefax 02624/6170. Verantwortlieh für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.

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Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen

Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Geschäfts­bedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste, Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassern wieder, der auch verantwortlich ist.

Ni7 51/92

Natur- und Umwelt-Info

Kompostschäden durch Lametta

Vor dem Hintergrund erhöhter Blei­gehalte in Kompostchargen aus dem Frühjahr hatte die Güterge­meinschaft Kompost, Region Nord (Johnsällee 53, 2000 Hamburg 13), beim Institut für Bodenökologie und Umweltbewertung in Bohlsen, Untersuchungen von verschiede­nen Lamettaproben hinsichtlich der Blei- und Cadmiumgehalte in Auf­trag gegeben. Dabei wurde festge­stellt, daß dieschweren Lametta­sorten in der Regel Bleigehalte von über 98% aufweisen.Leichtes Lametta ist dagegen - bezogen auf Blei und Cadmium - weitgehend

unbelastet, besteht jedoch aus colo- rierten Kunststoffstreifen, die bei der Kompostierung ebenfalls uner­wünscht sind. Um die Kompostie­rungsanlagen von unerwünschten SchadsiotTeinträgen freizuhaiten, sollte Lametta und sonstiger Christ­baumschmuck sorgfältig vom Baum entfernt werden, bevor er geschred­dert und anschließend kompostiert wird. Daß der Verzicht auf zumin­dest das sogenannte schwere La­metta auf der Hand liegt, bedarf kei­ner Betonung und wäre eine kleine gute Tat beim Weihnachtseinkauf!

Obstbaumpflanzaktionen Naturpark Nassau

Naturparkbesuchern und Naturparkbewohnern werden die Aktionen überall sichtbar:

Die Rede ist von den zur Zeit in vielen Bereichen des Naturpark^ Nassau laufenden Obstpflanzaktionen. Gemeinden mit freiwilligen Mitarbeitern und viele Privatpersonen sind im Einsatz. Ob in Hillscheid. Neuhäusel. Untershausen. Großholbach, Horhausen. Langenscheid, Birlenbach, Schönborn, Katzenelnbogen, Klingelbach, Frücht oder Nassau: das Zuschußprogramm des Naturparks Nassau

verbessert mehr und mehr unser Landschaftsbild. Nach Mitteilung von Landrat P.P.Weinerc, stellvertretender Vorsteher^ des Naturparks, werden in diesen Wochen weit über 1000 hochstämmige Obstbäume im Außenbereich unseres Naturparks geflanzt. Wie Landrat Weinert meint, eine bemerkenswerte Aktion zur Verbesserung des Landschaftsbildes- "Gerade in diesem Frühjahr haben wir alle unsere Freude an den blühenden Obstbäumen gehabt. Die Bestände sind jedoch überall überaltert, so daß es- wichtig ist, für'

Nachpflanzungen zu sorgen. Mit dem nun schon über 5 Jahre laufenden Schwerpunktprogramm der Bezuschussung wurden schon über 5000 Bäume gefördert", so. der stellvertretende Vorsteher.

Doch nicht nur'das Landschaftsbild profitiert von den Obstbäuoen. In der Blütezeit sind es vor allem Insekten, - die' Pollen und Nektar holen. In den Bäumen brüten Vögel, und Wacholderdrosseln, Amseln und Stare fressen im Winter die hängengebliebenen Apfel, wichtig ist es, daß alle Obstgärtner bei ihrer Pflanzaktica'auch darauf achten, daß der Baum ordentlich an den Haltepfosten

angebunden wird, die Veredungsstelle eine handbereit über den Boden reicht und ein Schutzdraht vor Wildverbiß sichert. Die momentane feuchte Witterung ist nach Auffassung des Naturparkvorstehers für die Pflanzung ideal. Wer noch

Informationen braucht, kann beim. Naturpark -Nassau, 5408 Nassau, die Obstbroschüre kostenlos erhalten, weiche - wichtige Tips für Pflanzung und spätere Pflege enthält.

Naturparkreferentin Ursula Braun betont, daß das Förderprogramm auch noch in den nächsten Jahres fortgeführt werden wird. Anträge f.ür 1993 können schon jetzt gestellt werden. Weiterhin werden in diesem Winterhalbjahr auch zwei Schnittkurse angeboten, bei denen auch die sachgerechte Schnittechnik erlernt werden kann. Die Termine werden über die Presse bekanntgegeben.

Wartezeit kann erfüllt werden

Versicherte, die vor Erfüllung der War tezeit von fünf Jahren z.B. durch einen Arbeitsunfall berufs- oder erwerbsunfähig werden, können die Wartezeit vorzeitig erfüllen und somit Anspruch auf Rente haben. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer hin.

Voraussetzung ist, daß der Versicherte im Zeitpunkt des Ar­beitsunfalles rentenversicherungspflichtig ist oder in den letz­ten zwei Jahren zuvor mindestens ein Jahr mit Pflichtbeiträgen belegt hat.

Die allgemeine Wartezeit ist auch dann vorzeitig erfüllt, wenn der Versicherte innerhalb von sechs Jahren nach Beendigungei­ner Ausbildung erwerbsunfähig wird. Diese Erwerbsunfähig­keit kann nunmehr z.B. auch durch eine Krankheit und muß nicht wie bisher durch einen Unfall verursacht worden sein. Al­lerdings ist auch hier erforderlich, daß in den letzten zwei Jahren

zuvor ein Jahr mit Pflichtbeiträgen belegt ist. Diese Neurege­lung gilt rückwirkend auch für alle nach dem31. Dez. 1972einge- tretenen Versicherungsfälle. Die vorzeitige Wartezeiterfüllung gilt auch für Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte infol­ge der genannten Ereignisse verstorben ist. Weitere Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz in Speyer, ihre Auskunfts-und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungs­ämter sowie die Stadt-, Verbandsgemeinde- und Gemeindever­waltungen.