Montabaur
Die Erstellung des Flächennachweises mit Hilfe des Katäster- amtes ist bei weitem einfacher als die Zusammenstellung aus vorhandenen Unterlagen. Außerdem erübrigen sich in Kontroll- fällen evtl. Nachprüfungen der amtlichen Daten.
Mit der Vermessungs- und Katasterverwaltung wurde ein ermäßigter Gebührensatz vereinbart.
Ergänzung des katasteramtlichen Flächennachweises Der vom Katasteramt zurückerhaltene Flächennachweis ist vom Betriebsinhaber hinsichtlich der Nutzung der einzelnen Feldstücke (Schläge) »zur Ernte 1993« zu ergänzen. Der vollständige Flächennachweis - Agrarförderung ist selbstverständlich auch von den Betriebsinhabern zu führen, die die Hilfe des Katasteramtes nicht nutzen wollen.
Abgabe bei der Kreisverwaltung
Sobald der Flächennachweis (einschließlich der »Angaben zur Ernte 1993«) vollständig und richtig erstellt ist, soll er unverzüglich bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt. Landwirtschaft und Umweltschutz, Peter-Altmeier-Platz 1, 5430 Montabaur, Zimmer-Nr. N 156, Tfelefon-Nr. 02602/124271 oder 124371 vorgelegt werden.
Für weitere Auskünfte steht die Kreisverwaltungunter den vorgenannten Telefon-Durchwahl-Nummern zur Verfügung.
Abt. 7/73 - Az. 760 - 17 Kreisverwaltung des
5430 Montabaur, den 24.11.1992 Westerwaldkreises
Dr. Stadtfeld, Veterinärdir.
^ANRUF- SAM MELTAXI
informiert
Wie kommt Peter aus Nentershausen am 1. Weihnachtsteg zu seiner Oma nacn Groöholbach?
Natürlicn um 13.40 Uhr mit dem AST.
Zurück fährt er um 16.30 Uhr von der AST-Haltestelle in Großholbach bis zur elterlichen Wohnung.
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Ihre AST-Abfahrtzeiten für Weihnachten und Neujahr entnehmen Sie bitte Ihrem Fahrplan - Rubrik Sonn- und Feiertage -.
Fijr Fahrolanauskünfte und Bestellungen wählen Sie die Tel.-Nr. 06485/3C0.
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Tfelefon 02624/106-0. Tfelefax 02624/6170. Verantwortlieh für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.
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Ni7 51/92
Natur- und Umwelt-Info
Kompostschäden durch Lametta
Vor dem Hintergrund erhöhter Bleigehalte in Kompostchargen aus dem Frühjahr hatte die Gütergemeinschaft Kompost, Region Nord (Johnsällee 53, 2000 Hamburg 13), beim Institut für Bodenökologie und Umweltbewertung in Bohlsen, Untersuchungen von verschiedenen Lamettaproben hinsichtlich der Blei- und Cadmiumgehalte in Auftrag gegeben. Dabei wurde festgestellt, daß die „schweren” Lamettasorten in der Regel Bleigehalte von über 98% aufweisen. „Leichtes” Lametta ist dagegen - bezogen auf Blei und Cadmium - weitgehend
unbelastet, besteht jedoch aus colo- rierten Kunststoffstreifen, die bei der Kompostierung ebenfalls unerwünscht sind. Um die Kompostierungsanlagen von unerwünschten SchadsiotTeinträgen freizuhaiten, sollte Lametta und sonstiger Christbaumschmuck sorgfältig vom Baum entfernt werden, bevor er geschreddert und anschließend kompostiert wird. Daß der Verzicht auf zumindest das sogenannte schwere Lametta auf der Hand liegt, bedarf keiner Betonung und wäre eine kleine gute Tat beim Weihnachtseinkauf!
Obstbaumpflanzaktionen Naturpark Nassau
Naturparkbesuchern und Naturparkbewohnern werden die Aktionen überall sichtbar:
Die Rede ist von den zur Zeit in vielen Bereichen des Naturpark^ Nassau laufenden Obstpflanzaktionen. Gemeinden mit freiwilligen Mitarbeitern und viele Privatpersonen sind im Einsatz. Ob in Hillscheid. Neuhäusel. Untershausen. Großholbach, Horhausen. Langenscheid, Birlenbach, Schönborn, Katzenelnbogen, Klingelbach, Frücht oder Nassau: das Zuschußprogramm des Naturparks Nassau
verbessert mehr und mehr unser Landschaftsbild. Nach Mitteilung von Landrat P.P.Weinerc, stellvertretender Vorsteher^ des Naturparks, werden in diesen Wochen weit über 1000 hochstämmige Obstbäume im Außenbereich unseres Naturparks geflanzt. Wie Landrat Weinert meint, eine bemerkenswerte Aktion zur Verbesserung des Landschaftsbildes- "Gerade in diesem Frühjahr haben wir alle unsere Freude an den blühenden Obstbäumen gehabt. Die Bestände sind jedoch überall überaltert, so daß es- wichtig ist, für'
Nachpflanzungen zu sorgen. Mit dem nun schon über 5 Jahre laufenden Schwerpunktprogramm der Bezuschussung wurden schon über 5000 Bäume gefördert", so. der stellvertretende Vorsteher.
Doch nicht nur'das Landschaftsbild profitiert von den Obstbäuoen. In der Blütezeit sind es vor allem Insekten, - die' Pollen und Nektar holen. In den Bäumen brüten Vögel, und Wacholderdrosseln, Amseln und Stare fressen im Winter die hängengebliebenen Apfel, wichtig ist es, daß alle Obstgärtner bei ihrer Pflanzaktica'auch darauf achten, daß der Baum ordentlich an den Haltepfosten
angebunden wird, die Veredungsstelle eine handbereit über den Boden reicht und ein Schutzdraht vor Wildverbiß sichert. Die momentane feuchte Witterung ist nach Auffassung des Naturparkvorstehers für die Pflanzung ideal. Wer noch
Informationen braucht, kann beim. Naturpark -Nassau, 5408 Nassau, die Obstbroschüre kostenlos erhalten, weiche - wichtige Tips für Pflanzung und spätere Pflege enthält.
Naturparkreferentin Ursula Braun betont, daß das Förderprogramm auch noch in den nächsten Jahres fortgeführt werden wird. Anträge f.ür 1993 können schon jetzt gestellt werden. Weiterhin werden in diesem Winterhalbjahr auch zwei Schnittkurse angeboten, bei denen auch die sachgerechte Schnittechnik erlernt werden kann. Die Termine werden über die Presse bekanntgegeben.
Wartezeit kann erfüllt werden
Versicherte, die vor Erfüllung der War tezeit von fünf Jahren z.B. durch einen Arbeitsunfall berufs- oder erwerbsunfähig werden, können die Wartezeit vorzeitig erfüllen und somit Anspruch auf Rente haben. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer hin.
Voraussetzung ist, daß der Versicherte im Zeitpunkt des Arbeitsunfalles rentenversicherungspflichtig ist oder in den letzten zwei Jahren zuvor mindestens ein Jahr mit Pflichtbeiträgen belegt hat.
Die allgemeine Wartezeit ist auch dann vorzeitig erfüllt, wenn der Versicherte innerhalb von sechs Jahren nach Beendigungeiner Ausbildung erwerbsunfähig wird. Diese Erwerbsunfähigkeit kann nunmehr z.B. auch durch eine Krankheit und muß nicht wie bisher durch einen Unfall verursacht worden sein. Allerdings ist auch hier erforderlich, daß in den letzten zwei Jahren
zuvor ein Jahr mit Pflichtbeiträgen belegt ist. Diese Neuregelung gilt rückwirkend auch für alle nach dem31. Dez. 1972einge- tretenen Versicherungsfälle. Die vorzeitige Wartezeiterfüllung gilt auch für Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte infolge der genannten Ereignisse verstorben ist. Weitere Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz in Speyer, ihre Auskunfts-und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen.

