Montabaur
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Nr. 50/92
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. l).und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§34) ist unbeachtlich, wenn sie flicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Gackenbach, 1. Dezember 1992 Weidenfeller
Ortsbürgermeister
Weihnachtsbaumverkauf in Gackenbach
Die Weihnachtsbäume in der Ortsgemeinde Gackenbach werden am
Samstag, dem 19. Dezember 1992, ab 09.30 Uhr eingeschlagen.
Alle Interessenten treffen sich an der Fichtenschonung an der Gelbachtalstraße (Gackenbach - Gelbachtal) imBereich »Unterer Mühlberg«.
Bei trockener Witterung kann von den Daubachtal-Seite an die Fichtenschonung herangefahren werden.
Die Einfahrt finden Sie ca 200 m über der Einmündung der Straße in die Gelbachtalstrecke (gegenüber des Stollen). Bringen Sie bitte Axt und Säge mit.
Weiterhin bietet die Familie Schubert Blaufichten bis zu einer Größe von 1,50 m an. Interessenten melden sich bitte zwischen 10.00 Uhr 12.00 Uhr bei der »Feldscheune« Schubert.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Horbach
Spvgg. Horbach
Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt:
Sonntag, 13. Dezember 1992
Staudt - Horbach/Winden I um 14.00 Uhr
JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach
Samstag, 12. Dezember 1992
C 11 - Niederbieber um 14.30 Uhr in Horbach.
Hübingen
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am
Donnerstag, 17. Dezember 1992, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungdes Rates vom 26.11.1992
2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan 1993
3. Beratungund Beschlußfassungüber einen Antrag auf eine Nutzungsänderung
4. Beratung und Beschlußfassung über die Renovierung des »Heiligenhäuschens«
5. Beratung und Beschlußfassung über die Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Persorialangelegenheit
2. Finanzangelegenheit
3. Verschiedenes
Hübingen, 08. Dezember 1992 Hoffmann, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 26.11.1992 der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1991 I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
497.400,25
198.895,83
696.296,08
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
497.400,25
198.895,83
696.296,08
Soll-Ausgaben + Neue Haush.
493.100,25
198.895,83
691.996,08
ausgabereste
4.300,00
0,00
4.300,00
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
497.400,25
198.895,83
696.296,08
Überschuß/Fehlbetrag -,--
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Festgestellt:
Montabaur, 3.4.1992
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch
I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 110 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beschlußfassung nehmen Ortsbürgermeister Hoffmann und der I. Ortsbeigeordnete Merz wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 14.12. bis 23.12.1992 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Abt. IV, Zimmer 110, Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 -12.30 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und von 14.00 -18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 -12.30 Uhr öffentlich aus. 5431 Hübingen, 4.12.1992 (S.) Hoffmann
Ortsgemeindeverwaltung Hübingen Ortsbürgermeister
“ EISBACHGEMEINDEN ”
Schuleinschreibung in der Grundschule Girod
Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1993/94 ist am
Montag, dem 14. Dezember 1992.
14.00 -14.45 Uhr für die Kinder aus Großholbach 14.45 -15.30 Uhr für die Kinder aus Girod.
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.1986 bis 30.06.1987 geboren sind, müssen angemeldet werden.

