Montabaur
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Diesem Programm ist zu entnehmen, daß für die nachfolgend benannten Investitionen die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen sind:
1. Ausbau Kinderspielplatz. 10.000,- DM
2. Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 4.000,- DM
3. Erwerb von Straßenparzellen . 1.000,- DM
4. Anlegung eines Parkstreifens am Friedhof
einschl. Grunderwerb. 30.000,- DM
5. Anlegung eines Wendehammers in der Gartenstraße
einschl. Grunderwerb. 15.000,-DM
6. Bau eines Rad-ZFußweges. 5.000,- DM
7. Straßenbeleuchtungserweiterung. 13.000,- DM
8. Ausbau von Wirtschaftswegen. 80.000,- DM
9. Zuführung zur allgemeinen Rücklage. 39.000,- DM
Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben erfolgt durch den Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (188.000,- DM) und durch die Investitionsschlüsselzuweisungen (9.000,- DM).
Ausblick 1994 - 1996
Der Bau des RadVFußweges in 1994 ist bislang das einzige mittelfristige Vorhaben der Ortsgemeinde, welches auch problemlos finanziert werden kann.
Den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung ist darüber hinaus noch zu entnehmen, daß die Ortsgemeinde mit Rücklagenzuführungen rechnen kann.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 26.11.1992 der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1991 I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 1.066.528,03 555.890,56 1.622.418,59
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 1.066.528,03 555.890,55 1.622.418,59
Soll-Ausgaben 1.065.155,83 502.885,39 1.568.041,22
+ Neue Haush.
ausgabereste 1.372,20 55.164,70 56.536,90
II. Abgang alter
[Haush.Ausgabereste 0,00 2.169,53 2.159,53
pumme bereinigte
Soll-Ausgaben 1.066.528,03 555.890,56 1.622.418,59
Überschuß/Fehlbetrag
Festgestellt:
Montabaur, 2.4.1992
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch
I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein- peverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufge- ptellte Jahresrechnung gern. § 110 GemO. Gleichzeitig wird be- hchlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, iem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- Ineinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastungzu erteilen. Auf liie Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 pemO erteilt.
|\n der Beschlußfassung nehmen Ortsbürgermeister Eulberg lind I. Beigeordneter Korbach wegen Sonderinteresse nach § 22 Kbs. 1 GemO nicht teil.
I III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt l:ur Einsichtnahme vom 14.12. bis 23.12.1992 bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 110, Konrad-Ade- liauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit Imontags bis mittwochs von 8.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und von 14.00 -18.00 |Jhr sowie freitags von 8.00 -12.30 Uhr öffentlich aus.
Iloden, 4. Dezember 1992 (S.) Eulberg
|)rtsgemeindeverwaltung Boden Ortsbürgermeisterin
]_ Nr. 50/92
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Jahr 1993 vom 7. Dezember 1992 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 1. Dezember 1992 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 878.000,- DM
in der Ausgabe auf. 878.000,-- DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 197.000,-- DM
in der Ausgabe auf. 197.000,-- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 48,00 DM
für den zweiten Hund 72,00 DM
für jeden weiteren Hund 96,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1993 werden keine Bedenken erhoben.
5430 Montabaur, 1. Dezember 1992 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises (S.) i.A. Meckel
Abt. 1 Az. 029/901-10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.12.1992bis 23.12.1992 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr un von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Boden, 7. Dezember 1992 (S.) Eulberg
Ortsgemeindeverwaltung Boden Ortsbürgermeisterin
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Örts- bürgermeister von Boden oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).
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