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Montabaur

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögenshaushal­tes. Diesem Programm ist zu entnehmen, daß für die nachfol­gend benannten Investitionen die entsprechenden Haushalts­mittel bereitzustellen sind:

1. Ausbau Kinderspielplatz. 10.000,- DM

2. Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 4.000,- DM

3. Erwerb von Straßenparzellen . 1.000,- DM

4. Anlegung eines Parkstreifens am Friedhof

einschl. Grunderwerb. 30.000,- DM

5. Anlegung eines Wendehammers in der Gartenstraße

einschl. Grunderwerb. 15.000,-DM

6. Bau eines Rad-ZFußweges. 5.000,- DM

7. Straßenbeleuchtungserweiterung. 13.000,- DM

8. Ausbau von Wirtschaftswegen. 80.000,- DM

9. Zuführung zur allgemeinen Rücklage. 39.000,- DM

Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben erfolgt durch den Zu­führungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (188.000,- DM) und durch die Investitionsschlüsselzuweisungen (9.000,- DM).

Ausblick 1994 - 1996

Der Bau des RadVFußweges in 1994 ist bislang das einzige mit­telfristige Vorhaben der Ortsgemeinde, welches auch problem­los finanziert werden kann.

Den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung ist dar­über hinaus noch zu entnehmen, daß die Ortsgemeinde mit Rücklagenzuführungen rechnen kann.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 26.11.1992 der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1991 I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 1.066.528,03 555.890,56 1.622.418,59

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 1.066.528,03 555.890,55 1.622.418,59

Soll-Ausgaben 1.065.155,83 502.885,39 1.568.041,22

+ Neue Haush.

ausgabereste 1.372,20 55.164,70 56.536,90

II. Abgang alter

[Haush.Ausgabereste 0,00 2.169,53 2.159,53

pumme bereinigte

Soll-Ausgaben 1.066.528,03 555.890,56 1.622.418,59

Überschuß/Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, 2.4.1992

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch

I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein- peverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufge- ptellte Jahresrechnung gern. § 110 GemO. Gleichzeitig wird be- hchlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, iem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- Ineinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastungzu erteilen. Auf liie Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 pemO erteilt.

|\n der Beschlußfassung nehmen Ortsbürgermeister Eulberg lind I. Beigeordneter Korbach wegen Sonderinteresse nach § 22 Kbs. 1 GemO nicht teil.

I III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt l:ur Einsichtnahme vom 14.12. bis 23.12.1992 bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 110, Konrad-Ade- liauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit Imontags bis mittwochs von 8.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und von 14.00 -18.00 |Jhr sowie freitags von 8.00 -12.30 Uhr öffentlich aus.

Iloden, 4. Dezember 1992 (S.) Eulberg

|)rtsgemeindeverwaltung Boden Ortsbürgermeisterin

]_ Nr. 50/92

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Jahr 1993 vom 7. Dezember 1992 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 1. Dezember 1992 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 878.000,- DM

in der Ausgabe auf. 878.000,-- DM

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 197.000,-- DM

in der Ausgabe auf. 197.000,-- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 48,00 DM

für den zweiten Hund 72,00 DM

für jeden weiteren Hund 96,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1993 werden keine Bedenken erhoben.

5430 Montabaur, 1. Dezember 1992 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises (S.) i.A. Meckel

Abt. 1 Az. 029/901-10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.12.1992bis 23.12.1992 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mitt­wochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr un von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Boden, 7. Dezember 1992 (S.) Eulberg

Ortsgemeindeverwaltung Boden Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Örts- bürgermeister von Boden oder der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, geltend gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).

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