Montabaur
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Nr. 50/92
Boden 1
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Boden vom 26.11.1992
Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten
Der Ortsgemeinderat stimmteeinstimmigder Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25 %ige Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt.
Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:
Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landesteilen Jugoslawiens und den dadurch entstandenden Flüchtlingsstrom befinden sich derzeit ca. 100 Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde Montabaur. Den Flüchtlingen wurde durch die Ausländerbehörde eine zunächst befristete Duldung bis zum 31.03.1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine Sozialhilfebedürftigkeit ein. Politisches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhilfeaufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nach dem Landesaufnahmegesetz erstattet werden. Da die Flüchtlinge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht sind, wäre es ungerechtfertigt, daß nur die Ortsgemeinden an den Sozialhilfeaufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfamilien eine vorübergehende Aufnahme finden. Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung die 25 %ige Kostenbeteiligung.
Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 beschlossen Im B eisein des zuständigen Revierbeamten Noll verabschiedete der Ortsgemeinderat einstimmig den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1993. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 40.860,00 DM und Gesamtausgaben von 61.899,00 DM ermittelt. Der vorausberechnete Fehlbedarf von 21.039,00 DM im Forstetat wird über den Haushalt der Gemeinde zu finanzieren sein. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 400 fm festgelegt und teilt sich wie folgt'auf: 30 fm Eiche, 320 fm Buche und 50 fm Fichte. Darüber hinaus wurde vom Ortsgemeinderat beschlossen, daß die Neuaufforstung der Wildverbißflächen im Markwald um 1,6 ha erweitert wird. Die hierdurch entstehenden Mehrausgaben betragen 10.000,00 DM.
Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Im Oktober 1992 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahmein die Haushalts-und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfungzu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Darauf hin wurde die Haushaltsrechnung 1991 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 26.11.1992 erklärt. Zugleich wurde der Ortsbürgermeisterin, dem Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 die Entlastung erteilt. Die in der J ahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1991 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in diesem Wochenblatt zur Kenntnis gegeben.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1992 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 870.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 197.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Die Hundesteuer beträgt für
den 1. Hund. 48,00 DM
den 2. Hund. 72,00 DM
jeden weiteren Hund . 96,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Eine bisherige Bilanz des Haushaltsjahres 1992 läßt im Ergebnis einen Rücklagenstand von ca 1.000.000,00 DM erwarten. Dieses Guthaben ist in etwa identisch mit dem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1991 -1.000.949,69 DM.
Trotz erheblicher Mehraufwendungen beim Bau der Friedhofshalle in 1992 wird das vorgenannte Rücklagenpolster erreicht. Bedeutende Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie Investitionsverlagerungen zeichnen hierfür verantwortlich. Die Tatsache, daß die Ortsgemeinde Boden schuldenfrei ist, muß als weiteres Zeichen einer soliden Finanzlage gewertet werden.
Haushalt 1993
Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf 1.075.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 878.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 197.000,00 DM.
Zur Finanzierung der geplanten Vorhaben des Vermögenshaushaltes werden weder Kredite benötigt noch sind Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 14.000,- DM auf nunmehr 878.000,- DM. Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie erstmals zu veranschlagende Einnahmen aus der Tbnnenabgabe durch den Tbnabbau zeichnen für diese Steigerung verantwortlich. Infolge des Steueränderungsgesetzes 1992, welches zum 1. J anuar 1993 in Kraft tritt, ergeben sichÄn- derungen im Gewerbesteuerrecht. Die Anhebung des Freibetrages sowie die Staffelung der Steuermeßzahlen lassen einen Rückgang bei der Gewerbesteuer erwarten. Der hohe Rücklagenstand der Ortsgemeinde Boden wird auch im Haushaltsjahr 1993 eine hohe Zinseinnahme erbringen (70.000,- DM).
Der Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes ist zunächst gekennzeichnet durch niedrigere Umlageverpflichtungen gegenüber der Verbandsgemeinde und dem Westerwaldkreis. Die für 1993 angenommenen Umlagesätze gelten vorbehaltlich einer endgültigen Festlegung durch die maßgebenden Entscheidungsgremien.
Die durch das Steueränderungsgesetz bedingten Ausfälle bei; der Gewerbesteuer werden teilweise durch die Gewerbesteuer-' Umlage auf gefangen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuerumlage 1993 beträgt 35 v.H. (davon 7 v.H. zur Finanzierung des Fonds »DeutscheEinheit«), währendfür 1992 immerhinnoch 57- v.H. anzuwenden waren.
Als Auswirkung des sich noch im Gesetzgebungsverfahren be- 1 findlichen neuen Finanzausgleichsgesetzes sind bei der Ortsgemeinde Boden Mittel für die Zahlung einer Finanzausgleichsumlage zu veranschlagen. Diese Umlage soll einen Bruchteil der über dem Landesdurchschnitt liegenden Steuerkraft steuerstärkerer kommunaler Gebietskörperschaften abschöpfen.
Die sich ansonsten abzeichnenden Ausgabensteigerungen in den Unterabschnitten des Verwaltungshaushaltes sind teilweise auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer zurückzuführen. Deutlicher Ausdruck der insgesamt positiven Entwicklung des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem ablaufenden Haushaltsjahr ist der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 188.000,-DM (1992-29.000,-DM). Dies er Zuführungsbetrag ist auch gleichzeitig die freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1993.
Abschließend ist zu bemerken, daß die Ansätze für die ständig wiederkehrenden Ausgaben und Einnahmen auf den Erfah l rungswerten des Vorjahres beruhen. Soweit notwendig, sind di( jeweiligen Einnahme- und Ausgabepositionen erläutert.

