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Montabaur

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Nr. 50/92

Boden 1

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinde­rates Boden vom 26.11.1992

Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfe­aufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürger­kriegsgebieten

Der Ortsgemeinderat stimmteeinstimmigder Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25 %ige Kostenbeteiligung der Orts­gemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt.

Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:

Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landes­teilen Jugoslawiens und den dadurch entstandenden Flücht­lingsstrom befinden sich derzeit ca. 100 Flüchtlinge in der Ver­bandsgemeinde Montabaur. Den Flüchtlingen wurde durch die Ausländerbehörde eine zunächst befristete Duldung bis zum 31.03.1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine Sozialhilfebedürftigkeit ein. Politi­sches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhilfe­aufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nach dem Landesaufnahmegesetz erstattet werden. Da die Flüchtlinge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur un­tergebracht sind, wäre es ungerechtfertigt, daß nur die Ortsge­meinden an den Sozialhilfeaufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfamilien eine vorübergehende Aufnahme finden. Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung die 25 %ige Kostenbeteiligung.

Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 beschlossen Im B eisein des zuständigen Revierbeamten Noll verabschiedete der Ortsgemeinderat einstimmig den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1993. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamtein­nahmen von 40.860,00 DM und Gesamtausgaben von 61.899,00 DM ermittelt. Der vorausberechnete Fehlbedarf von 21.039,00 DM im Forstetat wird über den Haushalt der Gemeinde zu finanzie­ren sein. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 400 fm festge­legt und teilt sich wie folgt'auf: 30 fm Eiche, 320 fm Buche und 50 fm Fichte. Darüber hinaus wurde vom Ortsgemeinderat be­schlossen, daß die Neuaufforstung der Wildverbißflächen im Markwald um 1,6 ha erweitert wird. Die hierdurch entstehenden Mehrausgaben betragen 10.000,00 DM.

Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Im Oktober 1992 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Ein­sichtnahmein die Haushalts-und Kassenbelege wurde abschlie­ßend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfungzu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Darauf hin wurde die Haushaltsrechnung 1991 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrech­nung wurde nun in der Sitzung am 26.11.1992 erklärt. Zugleich wurde der Ortsbürgermeisterin, dem Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 die Entlastung erteilt. Die in der J ahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Ab­schluß des Haushaltsjahres 1991 werden im Rahmen einer ge­sonderten öffentlichen Bekanntmachung in diesem Wochen­blatt zur Kenntnis gegeben.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschluß­fassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1992 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Ab­stimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammenfassung des Haushalts­planes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 870.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 197.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Die Hundesteuer beträgt für

den 1. Hund. 48,00 DM

den 2. Hund. 72,00 DM

jeden weiteren Hund . 96,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Eine bisherige Bilanz des Haushaltsjahres 1992 läßt im Ergeb­nis einen Rücklagenstand von ca 1.000.000,00 DM erwarten. Dieses Guthaben ist in etwa identisch mit dem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1991 -1.000.949,69 DM.

Trotz erheblicher Mehraufwendungen beim Bau der Friedhofs­halle in 1992 wird das vorgenannte Rücklagenpolster erreicht. Bedeutende Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie Inve­stitionsverlagerungen zeichnen hierfür verantwortlich. Die Tat­sache, daß die Ortsgemeinde Boden schuldenfrei ist, muß als weiteres Zeichen einer soliden Finanzlage gewertet werden.

Haushalt 1993

Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf 1.075.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 878.000,00 DM und auf den ausgegliche­nen Vermögenshaushalt 197.000,00 DM.

Zur Finanzierung der geplanten Vorhaben des Vermögenshaus­haltes werden weder Kredite benötigt noch sind Verpflichtungs­ermächtigungen zu veranschlagen.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegen­über dem Vorjahr um 14.000,- DM auf nunmehr 878.000,- DM. Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommen­steuer sowie erstmals zu veranschlagende Einnahmen aus der Tbnnenabgabe durch den Tbnabbau zeichnen für diese Steige­rung verantwortlich. Infolge des Steueränderungsgesetzes 1992, welches zum 1. J anuar 1993 in Kraft tritt, ergeben sichÄn- derungen im Gewerbesteuerrecht. Die Anhebung des Freibe­trages sowie die Staffelung der Steuermeßzahlen lassen einen Rückgang bei der Gewerbesteuer erwarten. Der hohe Rück­lagenstand der Ortsgemeinde Boden wird auch im Haushalts­jahr 1993 eine hohe Zinseinnahme erbringen (70.000,- DM).

Der Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes ist zunächst gekennzeichnet durch niedrigere Umlageverpflichtungen ge­genüber der Verbandsgemeinde und dem Westerwaldkreis. Die für 1993 angenommenen Umlagesätze gelten vorbehaltlich ei­ner endgültigen Festlegung durch die maßgebenden Entschei­dungsgremien.

Die durch das Steueränderungsgesetz bedingten Ausfälle bei; der Gewerbesteuer werden teilweise durch die Gewerbesteuer-' Umlage auf gefangen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuerumla­ge 1993 beträgt 35 v.H. (davon 7 v.H. zur Finanzierung des Fonds »DeutscheEinheit«), währendfür 1992 immerhinnoch 57- v.H. anzuwenden waren.

Als Auswirkung des sich noch im Gesetzgebungsverfahren be- 1 findlichen neuen Finanzausgleichsgesetzes sind bei der Ortsge­meinde Boden Mittel für die Zahlung einer Finanzausgleichs­umlage zu veranschlagen. Diese Umlage soll einen Bruchteil der über dem Landesdurchschnitt liegenden Steuerkraft steuer­stärkerer kommunaler Gebietskörperschaften abschöpfen.

Die sich ansonsten abzeichnenden Ausgabensteigerungen in den Unterabschnitten des Verwaltungshaushaltes sind teilwei­se auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer zurückzuführen. Deutlicher Ausdruck der insgesamt positiven Entwicklung des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem ablaufenden Haus­haltsjahr ist der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 188.000,-DM (1992-29.000,-DM). Dies er Zuführungs­betrag ist auch gleichzeitig die freie Finanzspitze für das Haus­haltsjahr 1993.

Abschließend ist zu bemerken, daß die Ansätze für die ständig wiederkehrenden Ausgaben und Einnahmen auf den Erfah l rungswerten des Vorjahres beruhen. Soweit notwendig, sind di( jeweiligen Einnahme- und Ausgabepositionen erläutert.