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Montabaur

Nr. 50/92

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Rote Liste Brutvögel Deutschlands

Von insgesamt 273 Brutvogelarten stehen 166 auf der Roten Liste. Dieses Ergebnis in der ersten Fassung für ganz Deutschland entspricht etwa dem der 6. westdeutschen Li­ste aus dem Jahr 1986. Im Vergleich zur westdeutschen sind bei der gesamtdeutschen Liste sechs Arten, darunter der Schreiadler, von der Kategorie 0 (ausgestorben oder ver­schollen) zur Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht) hinüber­gewechselt, weil es im östlichen Deutschland noch Bestän­de gibt. Beim Vergleich der bundesweiten Liste mit denen einzelner Bundesländer fällt auf, daß die neuen Länder bei vielen Brutvogelarten besser dastehen als die alten Bundes­länder. Der Weißstorch zum Beispiel ist in Mecklenburg-Vor­pommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg in Gefähr­dungsstufe 3 eingeordnet (gefährdet), in den alten Bundes­ländern hingegen in Stufe 0 bzw. 1. Zukünftig ist aber durch den sich ausbreitenden Tourismus in den Brutgebieten und die zunehmende illegale Verfolgung mit einem Rückgang des Bestandes zu rechnen.

Das infoRote Liste der in Deutschland gefährdeten Brutvogelarten (1 DM in Briefmarken) kann beim Naturschutzbund Deutschland, Am Michaelshof 8- 10,5300 Bonn 2, Tel. 0228/358031, Fax 358036, bezogen werden.

Umweltbeauftragter der VG Montabaur H. Meier, 1hl. 02602/126 109

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr im Dezember 1992

1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember 1992)

Wegen des 1. Weihnachtsfeiertages am Freitag, dem 25. Dezem­ber 1992, erfolgt in den Gemeinden des Westerwaldkreises, in de­nen die Müllgefäße normalerweise am Freitag, dem 25. Dezem­ber 1992, entleert werden, die Abfuhr einen 1hg vorher, d. h. von freitags auf donnerstags (24. Dezember 1992), von donnerstags auf mittwochs (23. Dezember 1992), von mittwochs auf diens­tags (22. Dezember 1992), von dienstags auf montags (21. De­zember 1992) und von Montag, dem 21. Dezember 1992, auf Samstag, den 19. Dezember 1992.

Grüne Wertstofftonnen sowie die grauen Restmülltonnen werden gezählt

Seitens der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hin­gewiesen, daß zum J ahresende 1992 bzw. J ahresanfang 1993 die grünen Wertstofftonnen sowie die grauen Restmülltonnen ge­zählt werden. Vornehmlich wird die Zählung von dem Ableser der Wasserzähler vorgenommen. Die Ableser wurden von uns zusätzlich mit einem Ausweis ausgestattet.

Die ermittelten Daten dienen der künftigen Abfallplanung des Westerwaldkreises und helfen die Entsorgungstouren zu opti­mieren. Der daraus resultierende Kostenvorteil kommt dann wiederum allen Anschlußpflichtigen zugute.

Aus diesem Grunde bittet die Westerwaldkreis-Abfallbeseiti- gung die Grundstücks^Wohnungseigentümer bzw. Mieter dem von uns beauftragten Zähler für seine Tätigkeit gemäß § 9 Abs.

2, Satz 2 der Satzung des Westerwaldkreises über die Abfallbe­seitigung in der heute gültigen Fassung ungehinderten Zutritt zu dem jeweiligen Grundstück in Ermittlung der o.g. Zählungzu gewähren.

Neuregelung für Landwirte und Winzer aufgrund der EG-Agrarreform

Mit einem einzigen Antragsvordruck und dem »Flächennach­weis - Agrarförderung« sollen künftig folgende Fördermaßnah­men beantragt werden können:

- Preisausgleich für Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen,

- Prämie für Flächenstillegung,

- Prämie für männliche Rinder, Mutterkühe und Mutter­schafe,

- sonstige Förderungen (z. B. soziostruktureller Einkom­mensausgleich, Gasölverbilligung, Ausgleichszulage in be­nachteiligten Gebieten).

Als Voraussetzung wird von der EG ein auf das einzelne Flur­stück (Schlag) bezogener, mit den Angaben des Liegenschafts­katasters übereinstimmender Flächennachweis verlangt.

Die Angaben aus dem Liegenschaftskataster dürfen aus Aktua­litätsgründen nicht älter als 1 Jahr sein.

Nachzuweisen sind alle Flächen des Betriebes (bebaute und stillgelegte Ackerfläche, Ackerfutter- und Grünlandfläche, nicht genutzte Brache, Waldfläche).

Erstellung des Flächennachweises mit Hilfe des Katasteramtes Zur Erleichterung der Nachweisführung wird empfohlen, den Flächennachweis mit Hilfe des Katasteramtes über eine eigens hierfür gestaltete Liste aus dem Automatisierten Liegen­schaftsbuch (vorbereitetes Antragsformular) zu erstellen.

Der entsprechende Antrag an das Katasteramt und weitere In­formationsunterlagen über die Aufstellung des Flächennach­weises sind in Kürze bei dem Ortsbürgermeister, der Verbands­gemeindeverwaltung oder bei der Kreisverwaltung des Wester­waldkreises erhältllich und sollen bei einer dieser Stellen abge­holt werden.

Die Betriebsinhaber werden hiermit aufgefordert, umgehend den »Anträg auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster« für alle Betriebflächen (Eigentum oder Zupacht) sorgfältig auszu­füllen und ab sofort dem zuständigen Katasteramt zu übersen­den.

Entsprechend seinem Antrrag erhält der Betriebsinhaber vom Katasteramt so schnell wie möglich einen Flächennachweis - Agrarförderung -, in dem die Flurstücke des Betriebes in der vor­geschriebenen Tabellenform dargestellt sind.

Die Erstellung des Flächennachweises mit Hilfe des Kataster­amtes ist bei weitem einfacher als die Zusammenstellung aus vorhandenen Unterlagen. Außerdem erübrigen sich in Kontroll- fällen evtl. Nachprüfungen der amtlichen Daten.

Mit der Vermessungs- und Katasterverwaltung wurde ein ermä­ßigter Gebührensatz vereinbart.

Ergänzung des katasteramtlichen Flächennachweises Der vom Katasteramt zurückerhaltene Flächennachweis ist vom Betriebsinhaber hinsichtlich der Nutzung der einzelnen Feldstücke (Schläge) »zur Ernte 1993« zu ergänzen. Der voll­ständige Flächennachweis - Agrarförderung ist selbstverständ­lich auch von den Betriebsinhabern zu führen, die die Hilfe des Katasteramtes nicht nutzen wollen.

Abgabe bei der Kreisverwaltung

Sobald der Flächennachweis (einschließlich der »Angaben zur Ernte 1993«) vollständig und richtig erstellt ist, soll er unver­züglich bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt. Landwirtschaft und Umweltschutz, Peter-Altmeier-Platz 1, 5430 Montabaur, Zimmer-Nr. N 156, Tfelefon-Nr. 02602/124271 oder 124371 vorgelegt werden.

Für weitere Auskünfte steht die Kreis Verwaltung unter den vor­genannten Telefon-Durchwahl-Nummern zur Verfügung.

Abt. 7/73 - Az. 760 -17 Kreisverwaltung des

5430 Montabaur, den 24.11.1992 Westerwaldkreises

Dr. Stadtfeld, Veterinärdir.

Rufnummern des Amtsgerichts Montabaur

haben sich wie folgt geändert:

Tfelefon:. 02602/1007-0

Tfelefax:. 02602/1007 -12.

Bücherei-Info

Neue Romane in der Stadtbücherei Montabaur

Die Stadtbücherei Montabaur hat viele neue Romane bekom­men. Unter anderem die Romane:

»Die mit dem Wind reitet,« von Lucia St. Clair Robson, der poe­tisch und kraftvoll die wahre Geschichte der Cynthia Ann Par­ker erzählt, die 1836 von den Comanchen verschleppt wird, bei ihnen aufwächst und zu der Comanchin Naduah wird.

»Rabbit in Ruhe« von John Uptike, ist einer der ganz wenigen modernen Romane in englischer Sprache, die man auf eine Stufe mit Dickens, Thackeray, George Eliot oder Joyce stellen darf. Das Geheimnis liegt in der Akkumulation von brillanten De­tails, Schattierungen und Nuancen, in der Interaktion der Sätze. Er ist der seit langem beste Roman über »Amerika aus Ameri­ka«. (The Washington Post). Rabbit in Ruhe wurde mit dem Pu- litzer-Preis und dem National Book Critics Circle Aweard ausge­zeichnet.