Einzelbild herunterladen

Montabaur __

Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung, die 25%ige Kostenbeteiligung.

Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Nachdem sich der Rechnungsprüfungsausschuß in den Räu­men der Verbandsgemeinde Montabaur von der Ordnungsmä­ßigkeit der Kassen- und Rechnungsbelege überzeugt hatte - die­se Prüfung führte zu keinen Beanstandungen -, lag nun in der Sitzung am 19.11.1992 die Jahresrechnung zur Beschlußfas­sung vor. Dieser wurde einstimmig entsprochen. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 die Entlastung erteilt.

Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 beschlossen Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sit­zung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 1993. Gemäß den Berechnungen der Forstver­waltung wurden Gesamteinnahmen von 114.030 DM und Ge­samtausgaben von 99.039 DM ermittelt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 835 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:

635 fm Buche und 200 fm Fichta

Winterdienst

Es wird an die bestehende Räum- und Streupflicht erinnert. Ge­mäß § 8 der Straßenreinigungssatzung unserer Ortsgemeinde sind die Anlieger verpflichtet, den Winterdienst auf Bürgerstei­gen und Straßenrinnen wahrzunehmen. Dazu gehört das Schneeräumen als auch das Bestreuen glatter Flächen; aber auch die nachfolgende Reinigung der Gehwege und Straßenrin­nen vom Streumaterial.

Werden Gehwege durch Schneefälle schlecht begehbar, ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Der Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht einge­schränkt wird. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der SchneebiszumBeginn der allgemeinen Verkehrszeit zu räumen. Als allgem. Verkehrszeit gilt die Zeit von 7.00 bis 21.00 Uhr. Die Benutzbarkeit der Gehwege und bes. gefährlichen Fahr­bahnstellen ist gemäß § 9 der Satzung durch Bestreuen mit ab­stumpfenden Stoffen (Sand, Splitt, Asche, Sägemehl) herzustel­len. Lediglich bei Glatteis kann Salz in geringen Mengen einge­setzt werden. Die Ortsgemeinde hat wieder an einigen Stellen in­nerhalb des Ortes Streugut (basaltsplitt) zum Bestreuen zur Verfügung gestellt.

Die Straßenreinigungssatzung kann während der Dienststun­den des Ortsbürgermeisters eingesehen werden.

Sammlung für Volksbund Deutsche Kriegsgräber

Die diesjärige Haussammlung hat in unserer Gemeinde einen Betrag von 315,00 DM erbracht. Allen Spendern sei herzlich ge­dankt. Meinen besonderen Dank gilt den Sammlern Alois Bie­renfeld und Kurt Meuer.

Wilhelmi, Ortsbürgermeister Möhnen »Immerfroh«

Alle J ahre wieder kommt der Nikolaus zu den Möhnen. Die Feier wird gestaltet am Mittwoch, dem 9. Dezember 1992, um 15.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen.

Treffpunkt: »Haus Westerwaldblick«. Päckchen nicht verges­sen.

MGV »Cäcilia« Horbach

Am Freitag, dem 4. Dezember 1992 findet eine getrennte Chor­probe statt.

Tfenöre: Probebeginn um 18.30 Uhr Bässe: Probebeginn um 19.15 Uhr.

Wir bitten die Sänger um Beachtung.

Spvgg. Horbach

Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt:

Nr. 49/92

Sonntag, 6. Dez. 1992:

Girod/Kl. - Horbach/Winden I um 14.00 Uhr Horbach/Winden II - Staudt II, um 12.00 Uhr.

JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach Samstag, 05. Dez. 1992:

Fernthal - C 11, um 14.30 Uhr.

_ Hübingen _

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Hübingen vom 26.11.1992

Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 beschlossen Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sit­zung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1993. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wur­den Gesamteinnahmen von 76.350 DM und Gesamtausgaben von 94.033 DM ermittelt. Der Holzeinschlag wurde auf insge­samt 710 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf 25 fm Eiche, 420 fm Buche, 240 fm Fichte, 10 fm Douglasie und 15 fm Eurolercha

Der vorausberechnete Fehlbedarf von 17.683 DM im Forstetat wird über den Haushalt der Gemeinde zu finanzieren sein.

Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Nachdem sich der Rechnungsprüfungsausschuß in den Räu­men der Verbandsgemeinde Montabaur von der Ordnungsmä­ßigkeit der Kassen- und Rechnungsbelege überzeugt hatte - die­se Prüfung führte zu keinen Beanstandungen -, lag nun in der Sitzung am 26.11.1992 die Jahresrechnung zur Beschlußfas­sung vor. Dieser wurde einstimmig entsprochen. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 die Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung 1991 ausgewiesenen Eckwerte wer­den durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung indiesem Wochenblatt noch zur Kenntnis gegeben.

Weitere Entscheidungen des Rates

- Für die Anschaffung von Handsprechfunkgeräten, Funk­meldeempfänger und Sicherheitsstiefel gewährte der Orts­gemeinderat der Freiw. Feuerwehr einen Zuschuß in Höhe von 3.000 DM.

- Der Ortsgemeinderat stimmte der 2. Änderung/Fortschrei­bung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur einstimmig zu. Zugestimmt wurde auch der Pla­nung zur Rohstoffsicherung und dem Entwurf des Land­schaftsplanes, die durch die 2.' Änderung des Flächennut­zungsplanes zum Bestandteil des Flächennutzungsplanes werden.

Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfe­aufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürger­kriegsgebieten

Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25%ige Kostenbeteiligung der Orts­gemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt. Als Begründung für diese Entscheidung wur­de auf folgendes verwiesen:

Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landes­teilen Jugoslawiens und dem dadurch entstandenen Flücht­lingsstrom befinden sich derzeit ca. 100 Flüchtlinge in der Ver­bandsgemeinde Montabaur.

Den Flüchtlingen wurde durch die Ausländerbehörde eine zu­nächst befristete Duldung bis zum 31.3.1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine So­zialhilfebedürftigkeit ein. Politisches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhilfeaufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nach dem Landesaufnahmegesetz er­stattet werden. Da die Flüchtlinge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht sind, wäre es un­gerechtfertigt, daß nur die Ortsgemeinden an den Sozialhilfe­aufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfami­lien eine vorübergehende Aufnahme finden.

Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung, die 25%ige Kostenbeteiligung.

16