Montabaur __
Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung, die 25%ige Kostenbeteiligung.
Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Nachdem sich der Rechnungsprüfungsausschuß in den Räumen der Verbandsgemeinde Montabaur von der Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Rechnungsbelege überzeugt hatte - diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen -, lag nun in der Sitzung am 19.11.1992 die Jahresrechnung zur Beschlußfassung vor. Dieser wurde einstimmig entsprochen. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 die Entlastung erteilt.
Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 beschlossen Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 1993. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 114.030 DM und Gesamtausgaben von 99.039 DM ermittelt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 835 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:
635 fm Buche und 200 fm Fichta
Winterdienst
Es wird an die bestehende Räum- und Streupflicht erinnert. Gemäß § 8 der Straßenreinigungssatzung unserer Ortsgemeinde sind die Anlieger verpflichtet, den Winterdienst auf Bürgersteigen und Straßenrinnen wahrzunehmen. Dazu gehört das Schneeräumen als auch das Bestreuen glatter Flächen; aber auch die nachfolgende Reinigung der Gehwege und Straßenrinnen vom Streumaterial.
Werden Gehwege durch Schneefälle schlecht begehbar, ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Der Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der SchneebiszumBeginn der allgemeinen Verkehrszeit zu räumen. Als allgem. Verkehrszeit gilt die Zeit von 7.00 bis 21.00 Uhr. Die Benutzbarkeit der Gehwege und bes. gefährlichen Fahrbahnstellen ist gemäß § 9 der Satzung durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Splitt, Asche, Sägemehl) herzustellen. Lediglich bei Glatteis kann Salz in geringen Mengen eingesetzt werden. Die Ortsgemeinde hat wieder an einigen Stellen innerhalb des Ortes Streugut (basaltsplitt) zum Bestreuen zur Verfügung gestellt.
Die Straßenreinigungssatzung kann während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters eingesehen werden.
Sammlung für Volksbund Deutsche Kriegsgräber
Die diesjärige Haussammlung hat in unserer Gemeinde einen Betrag von 315,00 DM erbracht. Allen Spendern sei herzlich gedankt. Meinen besonderen Dank gilt den Sammlern Alois Bierenfeld und Kurt Meuer.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister Möhnen »Immerfroh«
Alle J ahre wieder kommt der Nikolaus zu den Möhnen. Die Feier wird gestaltet am Mittwoch, dem 9. Dezember 1992, um 15.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen.
Treffpunkt: »Haus Westerwaldblick«. Päckchen nicht vergessen.
MGV »Cäcilia« Horbach
Am Freitag, dem 4. Dezember 1992 findet eine getrennte Chorprobe statt.
Tfenöre: Probebeginn um 18.30 Uhr Bässe: Probebeginn um 19.15 Uhr.
Wir bitten die Sänger um Beachtung.
Spvgg. Horbach
Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt:
Nr. 49/92
Sonntag, 6. Dez. 1992:
Girod/Kl. - Horbach/Winden I um 14.00 Uhr Horbach/Winden II - Staudt II, um 12.00 Uhr.
JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach Samstag, 05. Dez. 1992:
Fernthal - C 11, um 14.30 Uhr.
_ Hübingen _
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Hübingen vom 26.11.1992
Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 beschlossen Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1993. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 76.350 DM und Gesamtausgaben von 94.033 DM ermittelt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 710 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf 25 fm Eiche, 420 fm Buche, 240 fm Fichte, 10 fm Douglasie und 15 fm Eurolercha
Der vorausberechnete Fehlbedarf von 17.683 DM im Forstetat wird über den Haushalt der Gemeinde zu finanzieren sein.
Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Nachdem sich der Rechnungsprüfungsausschuß in den Räumen der Verbandsgemeinde Montabaur von der Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Rechnungsbelege überzeugt hatte - diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen -, lag nun in der Sitzung am 26.11.1992 die Jahresrechnung zur Beschlußfassung vor. Dieser wurde einstimmig entsprochen. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 die Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung 1991 ausgewiesenen Eckwerte werden durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung indiesem Wochenblatt noch zur Kenntnis gegeben.
Weitere Entscheidungen des Rates
- Für die Anschaffung von Handsprechfunkgeräten, Funkmeldeempfänger und Sicherheitsstiefel gewährte der Ortsgemeinderat der Freiw. Feuerwehr einen Zuschuß in Höhe von 3.000 DM.
- Der Ortsgemeinderat stimmte der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur einstimmig zu. Zugestimmt wurde auch der Planung zur Rohstoffsicherung und dem Entwurf des Landschaftsplanes, die durch die 2.' Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bestandteil des Flächennutzungsplanes werden.
Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten
Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25%ige Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt. Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:
Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landesteilen Jugoslawiens und dem dadurch entstandenen Flüchtlingsstrom befinden sich derzeit ca. 100 Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde Montabaur.
Den Flüchtlingen wurde durch die Ausländerbehörde eine zunächst befristete Duldung bis zum 31.3.1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine Sozialhilfebedürftigkeit ein. Politisches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhilfeaufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nach dem Landesaufnahmegesetz erstattet werden. Da die Flüchtlinge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht sind, wäre es ungerechtfertigt, daß nur die Ortsgemeinden an den Sozialhilfeaufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfamilien eine vorübergehende Aufnahme finden.
Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung, die 25%ige Kostenbeteiligung.
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