Montabaur
Winterliche Motive aus Gackenbach
Insgesamt 11 Bildmotive mit winterlichen und weihnachtlichen Darstellungen aus der gesamten Gemeinde sind als Weihnachtsgrußkarten noch bis zum Weihnachtsfest erhältlich (freitags von 19.00 bis 20.00 Uhr).
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Weihnachtskrippe in der Pfarrkirche St. Bartholomäus Foto: J. Jachtenfuchs
Winterlandschaft auf der »Hurst« Foto: J. Jachten fuchs
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Buchfinkensenioren
Zu der am Sonntag, dem 13. Dezember 1992 stattfindenden Weihnachtsfeier für Senioren sind alle Buchfinkensenioren herzlich eingeladen. Die Feier findet statt im Saale des Gasthauses »Zum grünen Baum«, Familie Hahn, in Horbach. Wir beginnen um 14.30 Uhr mit Kaffee und Kuchen und werden anschließend mit einem kleinen Programm einen besinnlichen Nachmittag verbringen. Auch der hl. Nikolaus hat sich zu unserer Feier angesagt.
Meldet Euch bitte für diesen Nachmittag an bis Montag, den 7. Dezember 1992, bei Frau Apholte, Ttel. 7778.
Nr. 49/92
Horbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 19.11.1992 der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1991
I. Haushaltsrechnung
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
haushalt/DM' haushalt/DM DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 633.278,49 285.691,59 918.970,08
Summe bereinigte Soll-E innahmen
633.278,49 285.691,59
918.970,08
Soll-Ausgaben 633.278,49 310.691,59
./. Abgang alter
Haush.Ausgabereste 0,00 25.000,00
943.970,08
25.000,00
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
633.278,49 285.691,59
918.970,08
Überschuß/Fehlbetrag -,-- -,-
mmm
Festgestellt:
Montabaur, 3.4.1992
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Keusch
I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beschlußfassung nehmen Ortsbürgermeister Wilhelmi und I. Beigeordneter Schmidt wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zurEinsichtnahme vom 7.12. bis 16.12.1992bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 110, Konrad-Adenau- er-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 -12.30 Uhr und von 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und von 14.00 -18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 -12.30 Uhr öffentlich aus.
5431 Horbach, 30.11.1992 (S.) Wilhelmi
Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Horbach vom 19.11.1992
Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten
Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25%ige Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt. Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:
Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landesteilen Jugoslawiens und dem dadurch entstandenen Flüchtlingsstrom befinden sich derzeit ca. 100 Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde Montabaur.
Den Flüchtlingen wurde durch die Ausländerbehörde eine zunächst befristete Duldung bis zum 31.3.1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine Sozialhilfebedürftigkeit ein. Politisches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhilfeaufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nach dem Landesaufnahmegesetz erstattet werden. Da die Flüchtlinge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht sind, wäre es ungerechtfertigt, daß nur die Ortsgemeinden an den Sozialhilfeaufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfamilien eine vorübergehende Aufnahme finden.
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