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Montabaur

Winterliche Motive aus Gackenbach

Insgesamt 11 Bildmotive mit winterlichen und weihnachtlichen Darstellungen aus der gesamten Gemeinde sind als Weih­nachtsgrußkarten noch bis zum Weihnachtsfest erhältlich (frei­tags von 19.00 bis 20.00 Uhr).

Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Weihnachtskrippe in der Pfarrkirche St. Bartholomäus Foto: J. Jachtenfuchs

Winterlandschaft auf der »Hurst« Foto: J. Jachten fuchs

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Buchfinkensenioren

Zu der am Sonntag, dem 13. Dezember 1992 stattfindenden Weihnachtsfeier für Senioren sind alle Buchfinkensenioren herzlich eingeladen. Die Feier findet statt im Saale des Gasthau­ses »Zum grünen Baum«, Familie Hahn, in Horbach. Wir begin­nen um 14.30 Uhr mit Kaffee und Kuchen und werden anschlie­ßend mit einem kleinen Programm einen besinnlichen Nachmit­tag verbringen. Auch der hl. Nikolaus hat sich zu unserer Feier angesagt.

Meldet Euch bitte für diesen Nachmittag an bis Montag, den 7. Dezember 1992, bei Frau Apholte, Ttel. 7778.

Nr. 49/92

Horbach

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 19.11.1992 der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1991

I. Haushaltsrechnung

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt

haushalt/DM' haushalt/DM DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 633.278,49 285.691,59 918.970,08

Summe bereinigte Soll-E innahmen

633.278,49 285.691,59

918.970,08

Soll-Ausgaben 633.278,49 310.691,59

./. Abgang alter

Haush.Ausgabereste 0,00 25.000,00

943.970,08

25.000,00

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

633.278,49 285.691,59

918.970,08

Überschuß/Fehlbetrag -,-- -,-

mmm

Festgestellt:

Montabaur, 3.4.1992

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Keusch

I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beschlußfassung nehmen Ortsbürgermeister Wilhelmi und I. Beigeordneter Schmidt wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zurEinsichtnahme vom 7.12. bis 16.12.1992bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Zimmer 110, Konrad-Adenau- er-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mon­tags bis mittwochs von 8.00 -12.30 Uhr und von 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und von 14.00 -18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 -12.30 Uhr öffentlich aus.

5431 Horbach, 30.11.1992 (S.) Wilhelmi

Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Horbach vom 19.11.1992

Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfe­aufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürger­kriegsgebieten

Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25%ige Kostenbeteiligung der Orts­gemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt. Als Begründung für diese Entscheidung wur­de auf folgendes verwiesen:

Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landes­teilen Jugoslawiens und dem dadurch entstandenen Flücht­lingsstrom befinden sich derzeit ca. 100 Flüchtlinge in der Ver­bandsgemeinde Montabaur.

Den Flüchtlingen wurde durch die Ausländerbehörde eine zu­nächst befristete Duldung bis zum 31.3.1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine So­zialhilfebedürftigkeit ein. Politisches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhilfeaufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nach dem Landesaufnahmegesetz er­stattet werden. Da die Flüchtlinge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht sind, wäre es un­gerechtfertigt, daß nur die Ortsgemeinden an den Sozialhilfe­aufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfami­lien eine vorübergehende Aufnahme finden.

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