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Montabaur __ I 5 I

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am

Donnerstag, 10. Dezember 1992 nichtöffentliche Sitzung um 17.30 Uhr öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungsaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung:

I. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Bauvoranfragen und Bauanträge

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Personalangelegenheit

4. Vergabe von Aufträgen (vorsorglich)

5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

II. Öffentliche Sitzung:

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1993

3. Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnun­gen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Monta­baur für das Haushaltsjahr 1991 und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

4. Grundsätzliche Genehmigung zur Verkürzung der Sperr­zeit für die Diskothek »Mega« im Baugebiet »Alter Gal­gen«

5. Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaß­nahme nach dem BauGB-Maßnahmegesetz

a) Einleitung von Voruntersuchungen

b) Erstellung eines Entwicklungskonzeptes - Antrag der CDU-Fraktion vom 14.11.1992 -

5. Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Flurstück Nr. 16/2 (Am Himmelfeld 36 - 40)

6. Änderung des Bebauungsplanes »Hirtengarten« für das Flurstück Nr. 50 an der Waldstraße - Zustimmungs- und Satzungsbeschluß -

7. Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« für das Flur­stück 2101/8 (Thilfläche) der Stadt Montabaur; hier: Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO

8. Erbbaurechtsvertrag/Mietvertrag zwischen der Stadtent­wicklung Montabur GmbH und der Grundstückseigentü­mergemeinschaft Abresch u.a./Fa. 1 + 1 EDV-Marketing GmbH

9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

5430 Montabaur, 1. Dezember 1992 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Hinweis für die Mitgleider der CDU-Fraktion Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der o.g. Sitzung findet am Montag, 7. Dezember 1992,18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) Tfel.-Nr. 126.157, statt.

Hinweis für die Mitglieder der SPD-Fraktion Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der o.g. Sitzung findet am Montag, 7. Dezember 1992,18.30 Uhr im Trau- und Bespre­chungszimmer des Rathauses (Neubau), Zi.-Nr. 214, TfeL Nr. 126.121, statt.

Hinweis für die Mitglieder der FWG-Fraktion Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der o.g. Sitzung findet am Dienstag, 8. Dez. 1992, 19.30 Uhr im Hotel »Schlemmer« statt.

Öffentliche Bekanntmachung über die Meldepflicht von Tierhaltern zwecks Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Haushaltsjahr 1993 Wir machen darauf aufmerksam, daß gemäß § 4 Abs. 2 und 3 der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 1993 der Anspruch auf Leistungen entfällt, wenn der Meldepflicht nicht nachgekommen wird.

Des weiteren wird darauf hingewiesen, daß möglicherweise ver­einzelte Tierhalter von Rindern, Schweinen und Schafen auf­grund ihres geringen Tierbestandes bei der allgemeinen Vieh­zählung vom 3.12.1992 nicht erfaßt worden sind. Auch diese Tierhalter sind verpflichtet, ihre Bestände zum Zwecke der Ver­anlagung der Tierseuchenkassenbeiträge bei der Verbandsge­meinde Montabaur zu melden.

Nr. 49/92

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur die Erneuerung von Versorgungslei­tungen und den Ausbau der Poststraße und Breslauer Straße im Stadtteil Horressen öffentlich aus.

Leistungsumfang:

1.100 qm Aufnahme bituminöser Befestigung 1.300 qm Oberflächenbefestigung in Betonrechteckpflaster verschiedener Farbe 250 m Betonrohrleitung 0 300 m 250 m Wasserleitung GGG Rohre 0 100 mm

Straßenbeleuchtung, Fernmeldeleitung, Gasleitung

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 23.12.1992 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Ibrrnin für die Abgabe des Angebotes ist

Mittwoch, 20. Januar 1993,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 30. Nov. 1992 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Wählergruppe BfM - Bürger für Montabaur

Die Mitglieder der Wählergruppe BfM treffen sich zur Vorberei­tung der Stadtratssitzung am Mittwoch, dem 9.12.1992 in der Gaststätte »Forellenstube« um 19.30 Uhr in Montabaur-Elgen­dorf. Gäste und interessierte Bürger sind willkommen.

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1992 vom 23.11.1992 I.

Der Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsge­setzes vom 22.4.1966 (GVB1. S. 95) in der Fassung des Landesge­setzes vom 17.5.1972 (GVB1. S. 179) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL & 419) folgende Nachtragshaushaltssatzungbeschlossen, die nach Ge­nehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 17.11.1992 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.. 4.977.500 DM

in der Ausgabe auf. 4.977.500 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 334.000 DM

in der Ausgabe auf. 334.000 DM

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

II. Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Stiftung »Hospital­fonds Montabaur« für das Haushaltsjahr 1992 werden keineBe- denken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, 17.11.1992

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) LA. Maerten

Abt. 1 - Az. 950-04