Montabaur __ I 5 I
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am
Donnerstag, 10. Dezember 1992 nichtöffentliche Sitzung um 17.30 Uhr öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungsaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung:
I. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Bauvoranfragen und Bauanträge
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Personalangelegenheit
4. Vergabe von Aufträgen (vorsorglich)
5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
II. Öffentliche Sitzung:
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1993
3. Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
4. Grundsätzliche Genehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit für die Diskothek »Mega« im Baugebiet »Alter Galgen«
5. Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach dem BauGB-Maßnahmegesetz
a) Einleitung von Voruntersuchungen
b) Erstellung eines Entwicklungskonzeptes - Antrag der CDU-Fraktion vom 14.11.1992 -
5. Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Flurstück Nr. 16/2 (Am Himmelfeld 36 - 40)
6. Änderung des Bebauungsplanes »Hirtengarten« für das Flurstück Nr. 50 an der Waldstraße - Zustimmungs- und Satzungsbeschluß -
7. Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« für das Flurstück 2101/8 (Thilfläche) der Stadt Montabaur; hier: Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO
8. Erbbaurechtsvertrag/Mietvertrag zwischen der Stadtentwicklung Montabur GmbH und der Grundstückseigentümergemeinschaft Abresch u.a./Fa. 1 + 1 EDV-Marketing GmbH
9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
5430 Montabaur, 1. Dezember 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Hinweis für die Mitgleider der CDU-Fraktion Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der o.g. Sitzung findet am Montag, 7. Dezember 1992,18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) Tfel.-Nr. 126.157, statt.
Hinweis für die Mitglieder der SPD-Fraktion Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der o.g. Sitzung findet am Montag, 7. Dezember 1992,18.30 Uhr im Trau- und Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), Zi.-Nr. 214, TfeL Nr. 126.121, statt.
Hinweis für die Mitglieder der FWG-Fraktion Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der o.g. Sitzung findet am Dienstag, 8. Dez. 1992, 19.30 Uhr im Hotel »Schlemmer« statt.
Öffentliche Bekanntmachung über die Meldepflicht von Tierhaltern zwecks Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Haushaltsjahr 1993 Wir machen darauf aufmerksam, daß gemäß § 4 Abs. 2 und 3 der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 1993 der Anspruch auf Leistungen entfällt, wenn der Meldepflicht nicht nachgekommen wird.
Des weiteren wird darauf hingewiesen, daß möglicherweise vereinzelte Tierhalter von Rindern, Schweinen und Schafen aufgrund ihres geringen Tierbestandes bei der allgemeinen Viehzählung vom 3.12.1992 nicht erfaßt worden sind. Auch diese Tierhalter sind verpflichtet, ihre Bestände zum Zwecke der Veranlagung der Tierseuchenkassenbeiträge bei der Verbandsgemeinde Montabaur zu melden.
Nr. 49/92
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur die Erneuerung von Versorgungsleitungen und den Ausbau der Poststraße und Breslauer Straße im Stadtteil Horressen öffentlich aus.
Leistungsumfang:
1.100 qm Aufnahme bituminöser Befestigung 1.300 qm Oberflächenbefestigung in Betonrechteckpflaster verschiedener Farbe 250 m Betonrohrleitung 0 300 m 250 m Wasserleitung GGG Rohre 0 100 mm
Straßenbeleuchtung, Fernmeldeleitung, Gasleitung
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 23.12.1992 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Ibrrnin für die Abgabe des Angebotes ist
Mittwoch, 20. Januar 1993,10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 30. Nov. 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Wählergruppe BfM - Bürger für Montabaur
Die Mitglieder der Wählergruppe BfM treffen sich zur Vorbereitung der Stadtratssitzung am Mittwoch, dem 9.12.1992 in der Gaststätte »Forellenstube« um 19.30 Uhr in Montabaur-Elgendorf. Gäste und interessierte Bürger sind willkommen.
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1992 vom 23.11.1992 I.
Der Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsgesetzes vom 22.4.1966 (GVB1. S. 95) in der Fassung des Landesgesetzes vom 17.5.1972 (GVB1. S. 179) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL & 419) folgende Nachtragshaushaltssatzungbeschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 17.11.1992 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.. 4.977.500 DM
in der Ausgabe auf. 4.977.500 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 334.000 DM
in der Ausgabe auf. 334.000 DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
II. Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Stiftung »Hospitalfonds Montabaur« für das Haushaltsjahr 1992 werden keineBe- denken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 17.11.1992
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) LA. Maerten
Abt. 1 - Az. 950-04

