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Montabaur

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Nr. 49/92

Üffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen» der Stadt Montabaur; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.10.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Alter Galgen« wie folgt zu ändern:

Der Bebauungsplan »Alter Galgen« sieht in Verlängerung der Graf-von-Zeppelin-Straße im nordöstlichen Planbereich eine Stich­straße einschl einer Wendemöglichkeit vor. Diese Verkehrsfläche kann jedoch nunmehr entfallen, nachdem die verkehrsmäßige Er­schließung für die Betriebe dieses Bereiches (so u. a. die Fa. Ideal) nunmehr ausschließlich von der Graf-von-Zeppelin-Straße aus erfolgen kann.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Montabaur, 23.11.1992 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« der Stadt Montabaur; Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.10.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Alter Galgen« zu än­dern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Gleichzeitig hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.10.1992 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 14.12.1992 bis 14.01.1993 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und von 14.00 -18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 -12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder münd­lich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Montabaur, 24.11.1992

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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