Montabaur
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Nr. 49/92
Üffentl. Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen» der Stadt Montabaur; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.10.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Alter Galgen« wie folgt zu ändern:
Der Bebauungsplan »Alter Galgen« sieht in Verlängerung der Graf-von-Zeppelin-Straße im nordöstlichen Planbereich eine Stichstraße einschl einer Wendemöglichkeit vor. Diese Verkehrsfläche kann jedoch nunmehr entfallen, nachdem die verkehrsmäßige Erschließung für die Betriebe dieses Bereiches (so u. a. die Fa. Ideal) nunmehr ausschließlich von der Graf-von-Zeppelin-Straße aus erfolgen kann.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 23.11.1992 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« der Stadt Montabaur; Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.10.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Alter Galgen« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Gleichzeitig hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.10.1992 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 14.12.1992 bis 14.01.1993 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und von 14.00 -18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 -12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Montabaur, 24.11.1992
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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