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Montabaur

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Nr. 48/92

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Tips für den Alltag

Vollkasko tritt auch bei Freundin in Aktion

»Endlich«, denkt Heike M., »das heißersehnte Wochenende steht vor der Tür«. An diesem freudigen Gefühl kann auch der strömende Regen nichts ändern. Im Gegenteil, so eine Heim­fahrt durch den Regen ist ganz heimelig - besonders bei der Mu­sik: Bei diesem Lied der Rolling Stones hat sie das erste Mal mit ihrem Freund getanzt.

Einen Moment ist sie mit ihren Gedanken nicht ganz beim Auto­fahren. Schon ist es passiert: Auf der regennassen Fahrbahn kann sie das Auto ihres Freundes nicht schnell genug zum Ste­hen bringen und rutscht mit einem dumpfen Knall in den Koffer­raum ihres Vordermannes, der plötzlich bremsen mußte Ihr erster Gedanke in diesem Moment: »0 weia, was wird mein Freund dazu sagen?« Ihr zweiter: »Hoffentlich bezahlt die Voll­kaskoversicherung auch, wenn ich den Wagen gefahren habe« Hier kann sie die HUK-Coburg Versicherungsgruppe beruhi­gen. Die Kaskoversicherung zahlt in solcher Situation an den Versicherungsnehmer, in diesem Fall an Klaus. Sie hätte sogar gezahlt, wenn das Auto gestohlen worden wäre und der Dieb ei­nen Unfall verursacht hätte.

Allerdings hätte die Versicherung dann bei dem unrechtmäßi­gen Fahrer Regreßansprüche geltend gemacht. Davor braucht Heike M. keine Angst zu haben. Ihr Freund hat ihr ja sein Auto geliehen, und sie hat den Unfall weder grob fahrlässig noch vor­sätzlich herbeigeführt.

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!!! Wir bitten um Beachtung!!!

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AOK

Die Gesundheitskasse.

Sturz bei Eis und Schnee ist finanziell kein Beinbruch

Noch ist es nicht soweit. Aber schon bald können uns Schnee und Glatteis überraschen. Besonders Fußgänger leben in dieser Zeit gefährlich, denn auf glatter Straße ge­raten sie unversehens ins Rutschen.

Wer sich als Fußgänger beim Sturz Verletzungen zuzieht, braucht sich um die Kosten für Behandlung oder gar Krankenwagen und Krankenhausaufenthalt keine großen Sorgen machen. »In der Regel« zahlt die Krankenkasse diese Kosten. Geschah der Unfall auf dem Weg zum Ar­beitsplatz oder auf dem Rückweg, dann tritt für diesen Ar­beitsunfall die zuständige Berufsgenossenschafft oder Unfallversicherung ein. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlt jedoch die AOK für ihre Versicherten im Auftrag Berufsgenossenschaft den dann zustehenden Lohn­ersatz, nämlich das »Verletztengeld«.

Wichtig ist: Verletzungen durch einen Glatteis-Sturz sollten der Krankenkasse gemeldet werden.

Geschah der Sturz auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Rückweg J nach Hause, sollte auch der Arbeitgeber informiert werden.

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Dis Gesundheitskassa,

Dank Jagen

möchte ich allen, die mich während meiner langen Krankheit mit Grüßen und Genesungd- wünscben bedacht und soviel Anteilnahme gezeigt haben.

Manfred Klein ^

Ein herzliches Dankeschön

sage ich allen Gratulanten, die mich zu meinem

85. Geburtstag

mit Glückwünschen, Blumen und Geschenken erfreut haben.

Anna Münz

Görgeshausen, im November 1992

50

Herzlichen Dank

sagen wir allen, die uns mit Glückwünschen, Blumen und Geschenken zu unserer

Goldenen Hochzeit

Freude bereitet haben.

Alois und Maria Ferdinand

Oberelbert, im Oktober 1992

Ein herzliches Dankeschön

sage ich allen Gratulanten, die mich zu meinem

40. Geburtstag

mit Glückwünschen, Blumen und Geschenken erfreut haben.

Engelbert Jonas

Eschelbach, im November 1992

Dankeschön

für die vielen guten Wütwcke, Präsente und Anerkennungen, die mir anläßlich

Gaststätte "Panorama * 1 (froher Gasth* Tromm)

zuteil mieden.

Bübingen, imJAov. 1992

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