Montabaur
In der anschließenden Diskussion war sich der Rat darin einig, daß angesichts der auf tretenden Probleme das Begrünungs Vorhaben aufgegeben werden muß, zumal die erhebßchen Kosten bei Aufstellung von nur fünf bis sechs Pflanzkübeln sich vom Ergebnis her nicht rechtfertigen lassen.
Haushaltsrechnung 1991 gebilligt und Entlastung für 1991 erteilt
Diesem Tagesordnungspunkt war eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung 1991 vorausgegangen. Der Vorsitzende dieses Ausschusses erstattete in der Sitzung dem Rat Bericht über das Ergebnis der Prüfung. Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat sodann die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufgestellte Jahresrechnung und erteilte dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das Haushaltsjahr 1991.
Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag beschlossen
Dem Rat lagen drei Beschlußvorlagen der Verbandsgemeinde- verwaltungMontabaur wegen der Erhebungvon Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für den Mittelweg und das Gewerbegebiet »Feldchen« vor. Für den Mittelweg war nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland- Pfalz eine getrennte Abrechnung erforderlich, weil die Eckgrundstücke Mittelweg/Hauptstraße eine Vergünstigung für die Fahrbahn nicht erhalten können, da die Hauptstraße (B 49) in der B aulast des Bundes steht und daher für die Fahrbahn keine Beiträge zu zahlen sind.
Der Ortsgemeinderat beschloß in Anlehnung an die Vorlagen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, für den Mittelweg von Graf-von-Westphalen-Straße bis »im Windegut« eine Vorausleistung von 20,00 DM und für den Mittelweg von »Im Windegut« bis Hauptstraße (B 49) eine Vorausleistung in Höhe von 10,00 DM jebeitragspflichtiger Grundstücksfläche zu erheben.
Für das Gewerbegebiet »Feldchen« beschloß der Rat, die Industriestraße und die Straße »Im Feldchen« zu einer Erschließungseinheit gemäß § 130, Abs. 2 Satz 3 BauGB zusammenzufassen. Gleichzeitig faßte der Rat den Beschluß, für diese Erschließungseinheit Vorausleistungen in Höhe von 8,00 DM je beitragspflichtiger Grundstücksfläche zu erheben.
Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten
Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landesteilen Jugoslawiens halten sich etwa 100 Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur auf. Da diese Flüchtlinge mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine Sozialhilfebedürftigkeit ein. Politisches Asyl wird von den Flüchtlingen in der Regel nicht begehrt, so daß keine Erstattung der Sozialhilfeaufwendungen durch das Land Rheinland-Pfalz vorgenommen wird. Damit müssen die kreisangehörigen Gemeinden, in denen die Flüchtlinge Aufnahme gefunden haben, dem Landkreis 25 v.H. der Aufwendungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt erstatten. Da nicht alle Ortsgemeinden Flüchtlinge aus den Bügerkriegsgebieten beherbergen, wäre es ungerechtfertigt, wenn nur die Ortsgemeinde sich an den Sozialhilfeaufwendungen zu beteiligen hätte, in der Flüchtlinge eine vorübergehende Aufnahme gefunden haben. Aus diesem Grunde soll die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden die 25%ige Kostenbeteiligung übernehmen und damit eine gleichmäßige Kostenverteilung auf alle Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde bewirken.
Der Ortsgemeinderat stimmte bei 2 Enthaltungen einhellig der Regelung zu, daß die Verbandsgemeinde die 25%ige Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt.
Entwurf einer Ortsflagge beschlossen
Der Ortsgemeinderat hat den Auftragzur Erarbeitung von Entwürfen für eine Ortsflagge auf der Grundlage des in der Sitzung am 03.09.1992 beschlossenen Ortswappens erteilt. In der Sitzung lagen dem Rat nunmehr f ünf Entwürfe für eine Ortsflagge vor, über die er zu befinden hatte. Nach Aussprache beschloß der Rat den als Nr. 1 vorgestellten Entwurf bei geringfügiger Änderung als Ortsflagge.
Ortswappen und -flagge bedürfen noch der Genehmigung. Sie werden alsdann vorgestellt.
_ Nr, 46/92
Pflege von Grünanlagen in der Gemeinde Der Rat faßte nach kurzer Aussprache den Beschluß, daß die Arbeiten zur Pflege der gärtnerischen Anlagen im Bereich »Dorfmitte« in Neuhäusel für das Jahr 1993 an die Firma vergeben werden, die bereits in diesem J ahr die Pflege der Anlagen vorge- nomen hat.
Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« erteilt Nach Aussprache beschloß der Ortsgemeinderat sein Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« wegen geringfügiger Überschreitung der zulässigen 'IYaufhöhe unter der Bedingung, daß - wie aus den Antragsunterlagen ersichtlich - die zulässige Firsthöhe unterschritten wird.
Nichtöffentliche Sitzung
Aufgrund der Erörterungen und Entscheidungen in der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates hatte die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in einem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept die Entwicklung der Gemeindefinanzen in den kommenden J ahren festgehalten. N ach Erläuterung der im einzelnen aufgeführten Einnahme- und Ausgabepositionen trat der Ortsgemeinderat in eine ausführliche Beratung dieses Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes ein. Am Ende der Aussprache war der Rat sich darin einig, daß Schritte unternommen werden, um den finanziellen Spielraum der Gemeinde zu verbessern bzw. zu erhalten.
Zu einem Antrag auf Erteilung des Einvernehmens zwecks Bebauung eines Grundstückes versagte der Rat seine Zustimmung und folgte insoweit einer Vorlage der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
Der Rat traf weiter zu verschiedenen Grundstücksangelegenheiten seine Entscheidung. Er beschloß weiter die Heilung des Ausfertigungsmangels eines Bebauungsplanes und wies den Ortsbürgermeister an, die erforderlichen Unterschriften zu leisten.
Verloren - gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben:
1 Ring mit drei Schlüsseln und einem Anhänger,
1 Kinderuhr 1 Autoschlüsel 1 Ehering.
Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel abholen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Stellenausschreibung
Der Kindergartenverband Simmern/Neuhäusel stellt für den kommunalen Kindergarten in Simmern
eine(n) Erzieher(in) oder Kinderpfleger(in) in der Funktion als Mitarbeiter(in) (Teilzeitkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 22 Stunden
ein.
Als Einstellungstermin ist der 01. Januar 1993 vorgesehen. Der Kindergarten in Simmern steht in kommunaler TVäger- schaft der Gemeinden Neuhäusel und Simmern und umfaßt 5 Gruppen.
Die Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag. Neben den sonstigen im öffentlichen Dienst obligatorischen Sozialleistungen erfolgt ein Anschluß an die Zusatzversorgungskasse;
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) werden bis zum 30. November 1992 erbeten an den
Verbandsvorsteher des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel
Reinhold Hümmerich, Kadenbacher Straße 29 5411 Neuhäusel.

