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Montabaur

In der anschließenden Diskussion war sich der Rat darin einig, daß angesichts der auf tretenden Probleme das Begrünungs Vor­haben aufgegeben werden muß, zumal die erhebßchen Kosten bei Aufstellung von nur fünf bis sechs Pflanzkübeln sich vom Ergebnis her nicht rechtfertigen lassen.

Haushaltsrechnung 1991 gebilligt und Entlastung für 1991 er­teilt

Diesem Tagesordnungspunkt war eine Sitzung des Rechnungs­prüfungsausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung 1991 vorausgegangen. Der Vorsitzende dieses Ausschusses erstatte­te in der Sitzung dem Rat Bericht über das Ergebnis der Prü­fung. Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat sodann die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufgestellte Jahresrechnung und erteilte dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bür­germeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Ent­lastung für das Haushaltsjahr 1991.

Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag beschlossen

Dem Rat lagen drei Beschlußvorlagen der Verbandsgemeinde- verwaltungMontabaur wegen der Erhebungvon Vorausleistun­gen auf den Erschließungsbeitrag für den Mittelweg und das Gewerbegebiet »Feldchen« vor. Für den Mittelweg war nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland- Pfalz eine getrennte Abrechnung erforderlich, weil die Eck­grundstücke Mittelweg/Hauptstraße eine Vergünstigung für die Fahrbahn nicht erhalten können, da die Hauptstraße (B 49) in der B aulast des Bundes steht und daher für die Fahrbahn kei­ne Beiträge zu zahlen sind.

Der Ortsgemeinderat beschloß in Anlehnung an die Vorlagen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, für den Mittel­weg von Graf-von-Westphalen-Straße bis »im Windegut« eine Vorausleistung von 20,00 DM und für den Mittelweg von »Im Windegut« bis Hauptstraße (B 49) eine Vorausleistung in Höhe von 10,00 DM jebeitragspflichtiger Grundstücksfläche zu erhe­ben.

Für das Gewerbegebiet »Feldchen« beschloß der Rat, die Indu­striestraße und die Straße »Im Feldchen« zu einer Erschlie­ßungseinheit gemäß § 130, Abs. 2 Satz 3 BauGB zusammenzu­fassen. Gleichzeitig faßte der Rat den Beschluß, für diese Er­schließungseinheit Vorausleistungen in Höhe von 8,00 DM je beitragspflichtiger Grundstücksfläche zu erheben.

Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfe­aufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürger­kriegsgebieten

Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landes­teilen Jugoslawiens halten sich etwa 100 Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten im Bereich der Verbandsgemeinde Mon­tabaur auf. Da diese Flüchtlinge mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine Sozialhilfebedürftigkeit ein. Politisches Asyl wird von den Flüchtlingen in der Regel nicht begehrt, so daß keine Er­stattung der Sozialhilfeaufwendungen durch das Land Rhein­land-Pfalz vorgenommen wird. Damit müssen die kreisangehö­rigen Gemeinden, in denen die Flüchtlinge Aufnahme gefunden haben, dem Landkreis 25 v.H. der Aufwendungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt erstatten. Da nicht alle Ortsgemeinden Flüchtlinge aus den Bügerkriegsgebieten beherbergen, wäre es ungerechtfertigt, wenn nur die Ortsgemeinde sich an den Sozial­hilfeaufwendungen zu beteiligen hätte, in der Flüchtlinge eine vorübergehende Aufnahme gefunden haben. Aus diesem Grun­de soll die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden die 25%ige Kostenbeteiligung übernehmen und damit eine gleich­mäßige Kostenverteilung auf alle Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde bewirken.

Der Ortsgemeinderat stimmte bei 2 Enthaltungen einhellig der Regelung zu, daß die Verbandsgemeinde die 25%ige Kostenbe­teiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegs­gebiet geflüchtet sind, übernimmt.

Entwurf einer Ortsflagge beschlossen

Der Ortsgemeinderat hat den Auftragzur Erarbeitung von Ent­würfen für eine Ortsflagge auf der Grundlage des in der Sitzung am 03.09.1992 beschlossenen Ortswappens erteilt. In der Sit­zung lagen dem Rat nunmehr f ünf Entwürfe für eine Ortsflagge vor, über die er zu befinden hatte. Nach Aussprache beschloß der Rat den als Nr. 1 vorgestellten Entwurf bei geringfügiger Ände­rung als Ortsflagge.

Ortswappen und -flagge bedürfen noch der Genehmigung. Sie werden alsdann vorgestellt.

_ Nr, 46/92

Pflege von Grünanlagen in der Gemeinde Der Rat faßte nach kurzer Aussprache den Beschluß, daß die Ar­beiten zur Pflege der gärtnerischen Anlagen im Bereich »Dorf­mitte« in Neuhäusel für das Jahr 1993 an die Firma vergeben werden, die bereits in diesem J ahr die Pflege der Anlagen vorge- nomen hat.

Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Be­bauungsplanes »Auf der Haid« erteilt Nach Aussprache beschloß der Ortsgemeinderat sein Einver­nehmen zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« wegen geringfügiger Überschreitung der zulässigen 'IYaufhöhe unter der Bedingung, daß - wie aus den Antragsunterlagen ersichtlich - die zulässige Firsthöhe unterschritten wird.

Nichtöffentliche Sitzung

Aufgrund der Erörterungen und Entscheidungen in der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates hatte die Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur in einem Maßnahmen- und Finanzie­rungskonzept die Entwicklung der Gemeindefinanzen in den kommenden J ahren festgehalten. N ach Erläuterung der im ein­zelnen aufgeführten Einnahme- und Ausgabepositionen trat der Ortsgemeinderat in eine ausführliche Beratung dieses Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes ein. Am Ende der Aussprache war der Rat sich darin einig, daß Schritte unternom­men werden, um den finanziellen Spielraum der Gemeinde zu verbessern bzw. zu erhalten.

Zu einem Antrag auf Erteilung des Einvernehmens zwecks Be­bauung eines Grundstückes versagte der Rat seine Zustim­mung und folgte insoweit einer Vorlage der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur.

Der Rat traf weiter zu verschiedenen Grundstücksangelegen­heiten seine Entscheidung. Er beschloß weiter die Heilung des Ausfertigungsmangels eines Bebauungsplanes und wies den Ortsbürgermeister an, die erforderlichen Unterschriften zu lei­sten.

Verloren - gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben:

1 Ring mit drei Schlüsseln und einem Anhänger,

1 Kinderuhr 1 Autoschlüsel 1 Ehering.

Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Ei­gentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel abholen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Stellenausschreibung

Der Kindergartenverband Simmern/Neuhäusel stellt für den kommunalen Kindergarten in Simmern

eine(n) Erzieher(in) oder Kinderpfleger(in) in der Funktion als Mitarbeiter(in) (Teilzeitkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 22 Stunden

ein.

Als Einstellungstermin ist der 01. Januar 1993 vorgesehen. Der Kindergarten in Simmern steht in kommunaler TVäger- schaft der Gemeinden Neuhäusel und Simmern und umfaßt 5 Gruppen.

Die Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach dem Bun­desangestelltentarifvertrag. Neben den sonstigen im öffent­lichen Dienst obligatorischen Sozialleistungen erfolgt ein Anschluß an die Zusatzversorgungskasse;

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungs­schreiben, handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschrif­ten, Lichtbild) werden bis zum 30. November 1992 erbeten an den

Verbandsvorsteher des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel

Reinhold Hümmerich, Kadenbacher Straße 29 5411 Neuhäusel.