Montabaur
Nr. 43/92
HU
(6) Die Haftung der Ortsgemeinde als Grundstückseigentümern! für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB bleibt unberührt.
(7) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen und dem Inventar durch die Benutzung entstehen. Es wird empfohlen, zu diesem Zwecke eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch die auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden.
§8
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 1. November 1992 in Kraft.
Girod, den 12. Oktober 1992 Hannappel
Ortsbürgermeister
Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur am Mittwoch, 28.10.1992
im Haus Mons Tabor in Montabaur Am 28. Oktober 1992 findet im Haus Mons Thbor der diesjährige Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur statt.
Der Nachmittag wird von einem »Bunten Programm« begleitet, das die Senioren selbst zusammengestellt haben. Beginn ist um 15.00 Uhr.
Programm siehe Veranstaltungsseite!
Busfahrplan
für den Seniorennachmittagder Verbandsgemeinde Montabaur am 28. Oktober 1992 im Haus Mons Tabor, Beginn: 15.00 Uhr. Bus-Nr. Abfahrtszeit/-ort II 14.28 Uhr: Girod, Bushaltestelle
14.30 Uhr Girod-Kleinholbach, Gasthof Krekel.
MGV »Concordia« Girod
Die nächste Gesangstunde des MGV »Concordia« findet am 26.10.1992, um 20.15 Uhr im Gemeindehaus statt.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Am Sonntag, 25. Oktober 1992 treten wir in einem wichtigen Auswärtsspiel gegen Ötzingen/Leuterod an. Gespielt wird in Leuterod. Anstoß ist um 15.00 Uhr. Zuschauer sind zur Unterstützung herzlich eingeladen.
Anmeldungen für den 3-Tageausflug Ende Januar 1993 in den Schwarzwald für Spieler und Mitglieder des TjS sind umgehend bei Axel Meudt, Tbl. 1578 abzugeben.
Görgeshausen _
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 30.09.1992 Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 beschlossen Im Beisein des zuständigen Revierbeamten Keller verabschiedete der Ortsgemeinderat einstimmig den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1993. Nach den neuesten Berechnungen sind Gesamteinnahmen von 103.445 DM und Gesamtausgaben von 121.456 DM zu erwarten. Der daraus resultierendeFehlbedarf vonca. 18.000DM wird über den Haushalt der Gemeinde zu finanzieren sein. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 470 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:
375 fm Buche, 60 fm Fichte, 20 fm Kiefer und 15 fm Eurolärche. Die Kalkung des Gemeindewaldes soll vorerst nicht durchgeführt werden. Der Gemeinderat wird über diesen Punkt erneut beraten und entscheiden.
Weitere Entscheidungen des Rates
Der Ortsgemeinderat beauftragte mehrheitlich ein Ingenieurbüro aus Limburg mit der Erstellung der Statik für den Anbau des Kindergartens.
Die Durchführung von landespflegerischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das Sonder- und Gewerbegebiet »Unter dem Issel» wurde zurückgestellt, bis das Umweltverträglichkeitsgutachten vorliegt.
Umlegungsausschuß
Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur Bekanntmachung
Der Grenzregelungsbeschluß vom 10.06.1992, Verfahrensbezeichnung: »Beim Born« ist unanfechtbar geworden.
Gemäß§83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dieUnanfecht- barkeit hiermit bekanntgegeben.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 B auGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausge- . tauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteila Die Geldleistungen sind fällig.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am läge nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem
Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist.
Montabaur, den 09. Oktober 1992 Der Vorsitzende
(Siegel) Reichling
Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur am Mittwoch, 28.10.1992
im Haus Mons Tabor in Montabaur Am 28. Oktober 1992 findet im Haus Mons Thbor der diesjährige Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur statt.
Der Nachmittag wird von einem »Bunten Programm« begleitet, das die Senioren selbst zusammengestellt haben. Beginn ist um 15.00 Uhr.
Programm siehe Veranstaltungsseite!
Busfahrplan
für den Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur am 28. Oktober 1992 im Haus Mons Thbor, Beginn: 15.00 Uhr. Bus-Nr. Abfahrtszeit/-ort
III 14.25 Uhr: Görgeshausen, Bushaltestelle »Diezer Straße«
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Das nächste Auswärtsspiel unserer Mannschaft ist am Sonntag, 25. Oktober 1992,15.00 Uhr in Heiligenroth gegen den dortigen SV Heiligenroth.
MGV »Concordia« Görgeshausen Die Sänger treffen sich am 23.10,1992, um 19.00 Uhr im Vereinslokal zum Ansingen. Anschließend fahren wir mit dem Bus zur Konzertteilnahme nach Kettenbach.
Gymnastik- und Freizeitsportverein Görgeshausen Verschiebung der wöchentlichen Übungsstunden Ab der letzten Oktoberwoche 1992 verschieben sich die wöchentlichen Übungsstunden für die Kindergruppe und die Mutter- und Kind-Gruppe Die Kindergruppe trifft sich per sofort jeweils donnerstags von 16.30 bis 17.30 Uhr. Die Übungsstunde für die Mutter- und Kind-Gruppe ist ab sofort mittwochs von 16.00 bis 17.00 Uhr.
Jahrgang 51/52
Wie beim letzten Zusammensein verabredet, treffen wir uns am 30.10.1992, um 18.30 Uhr an der Löwensteinhalle, um gemeinsam nach Nomborn in die Grillhütte zu wandern.

