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Montabaur

Nr. 43/92

HU

(6) Die Haftung der Ortsgemeinde als Grundstückseigentüme­rn! für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB bleibt unberührt.

(7) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangs­wegen und dem Inventar durch die Benutzung entstehen. Es wird empfohlen, zu diesem Zwecke eine ausreichende Haft­pflichtversicherung abzuschließen, durch die auch die Freistel­lungsansprüche gedeckt werden.

§8

Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 1. November 1992 in Kraft.

Girod, den 12. Oktober 1992 Hannappel

Ortsbürgermeister

Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur am Mittwoch, 28.10.1992

im Haus Mons Tabor in Montabaur Am 28. Oktober 1992 findet im Haus Mons Thbor der diesjähri­ge Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur statt.

Der Nachmittag wird von einem »Bunten Programm« begleitet, das die Senioren selbst zusammengestellt haben. Beginn ist um 15.00 Uhr.

Programm siehe Veranstaltungsseite!

Busfahrplan

für den Seniorennachmittagder Verbandsgemeinde Montabaur am 28. Oktober 1992 im Haus Mons Tabor, Beginn: 15.00 Uhr. Bus-Nr. Abfahrtszeit/-ort II 14.28 Uhr: Girod, Bushaltestelle

14.30 Uhr Girod-Kleinholbach, Gasthof Krekel.

MGV »Concordia« Girod

Die nächste Gesangstunde des MGV »Concordia« findet am 26.10.1992, um 20.15 Uhr im Gemeindehaus statt.

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Am Sonntag, 25. Oktober 1992 treten wir in einem wichtigen Auswärtsspiel gegen Ötzingen/Leuterod an. Gespielt wird in Leuterod. Anstoß ist um 15.00 Uhr. Zuschauer sind zur Unter­stützung herzlich eingeladen.

Anmeldungen für den 3-Tageausflug Ende Januar 1993 in den Schwarzwald für Spieler und Mitglieder des TjS sind umgehend bei Axel Meudt, Tbl. 1578 abzugeben.

Görgeshausen _

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 30.09.1992 Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 beschlossen Im Beisein des zuständigen Revierbeamten Keller verabschie­dete der Ortsgemeinderat einstimmig den in der Sitzung vorge­legten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1993. Nach den neuesten Berechnungen sind Gesamteinnahmen von 103.445 DM und Gesamtausgaben von 121.456 DM zu erwar­ten. Der daraus resultierendeFehlbedarf vonca. 18.000DM wird über den Haushalt der Gemeinde zu finanzieren sein. Der Holz­einschlag wurde auf insgesamt 470 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:

375 fm Buche, 60 fm Fichte, 20 fm Kiefer und 15 fm Eurolärche. Die Kalkung des Gemeindewaldes soll vorerst nicht durchge­führt werden. Der Gemeinderat wird über diesen Punkt erneut beraten und entscheiden.

Weitere Entscheidungen des Rates

Der Ortsgemeinderat beauftragte mehrheitlich ein Ingenieur­büro aus Limburg mit der Erstellung der Statik für den Anbau des Kindergartens.

Die Durchführung von landespflegerischen Maßnahmen im Zu­sammenhang mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das Sonder- und Gewerbegebiet »Unter dem Issel» wurde zu­rückgestellt, bis das Umweltverträglichkeitsgutachten vor­liegt.

Umlegungsausschuß

Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur Bekanntmachung

Der Grenzregelungsbeschluß vom 10.06.1992, Verfahrensbe­zeichnung: »Beim Born« ist unanfechtbar geworden.

Gemäß§83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dieUnanfecht- barkeit hiermit bekanntgegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 B auGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentü­mer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grund­stücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausge- . tauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Be­standteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteila Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am läge nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwal­tungsverfahrensgesetz).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem

Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist.

Montabaur, den 09. Oktober 1992 Der Vorsitzende

(Siegel) Reichling

Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur am Mittwoch, 28.10.1992

im Haus Mons Tabor in Montabaur Am 28. Oktober 1992 findet im Haus Mons Thbor der diesjähri­ge Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur statt.

Der Nachmittag wird von einem »Bunten Programm« begleitet, das die Senioren selbst zusammengestellt haben. Beginn ist um 15.00 Uhr.

Programm siehe Veranstaltungsseite!

Busfahrplan

für den Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur am 28. Oktober 1992 im Haus Mons Thbor, Beginn: 15.00 Uhr. Bus-Nr. Abfahrtszeit/-ort

III 14.25 Uhr: Görgeshausen, Bushaltestelle »Diezer Straße«

SV Grün-Weiß Görgeshausen

Das nächste Auswärtsspiel unserer Mannschaft ist am Sonn­tag, 25. Oktober 1992,15.00 Uhr in Heiligenroth gegen den dor­tigen SV Heiligenroth.

MGV »Concordia« Görgeshausen Die Sänger treffen sich am 23.10,1992, um 19.00 Uhr im Vereins­lokal zum Ansingen. Anschließend fahren wir mit dem Bus zur Konzertteilnahme nach Kettenbach.

Gymnastik- und Freizeitsportverein Görgeshausen Verschiebung der wöchentlichen Übungsstunden Ab der letzten Oktoberwoche 1992 verschieben sich die wö­chentlichen Übungsstunden für die Kindergruppe und die Mutter- und Kind-Gruppe Die Kindergruppe trifft sich per so­fort jeweils donnerstags von 16.30 bis 17.30 Uhr. Die Übungs­stunde für die Mutter- und Kind-Gruppe ist ab sofort mittwochs von 16.00 bis 17.00 Uhr.

Jahrgang 51/52

Wie beim letzten Zusammensein verabredet, treffen wir uns am 30.10.1992, um 18.30 Uhr an der Löwensteinhalle, um gemein­sam nach Nomborn in die Grillhütte zu wandern.