Montabaur
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Nr. 43/92
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Mängel der Abwägung sind ebenfalls un- beachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
5411 Kadenbach, 19.10.1992 (S.) Dombo, Ortsbürgermeister
Seniorennachmittag
derVerbandsgemeindeMontabaur am Mittwoch, 28.10.1992, im Haus Mons Tabor in Montabaur Am 28.10.1992 findet im Haus Mons Tabor der diesjährige Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur statt. Der Nachmittag wird von einem »Bunten Programm« begleitet, das die Senioren selbst zusammengestellt haben. Beginn ist um 15.00 Uhr.
Programm siehe Veranstaltungsseite!
Busfahrplan
für den Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur am 28.10.1992 im Haus Mons Tabor. Beginn 15.00 Uhr. Bus-Nr. IX
Abfahrtszeit 14.10 Uhr Kadenbach, Bushaltestelle an der alten Schule
TC Kadenbach 86 e.V.
Am Samstag, dem 31.10.1992, wird ab 11.00 Uhr die Tbnnisanla- ge winterfest gemacht. Wir hoffen auf Ihre tatkräftige Mithilfe Für Essen und Getränke ist gesorgt.
Die Anträge zur Mitgliederversammlung am 07.11.1992 bitte bis zum 24.10.1992 an Günter Lehmler, Trift 1, senden.
AH Kadenbach
Bitte beachten, Tferminänderung!
Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Mittwoch, dem 28.10.1992, um 19.00 Uhr in Kadenbach gegen die AH aus Hillscheid.
Treffpunkt: 18.30 Uhr.
Hinweis: Samstag, 31.10., AH Arzbach - AH Kadenbach
Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.
- Abt. Wandern -
Die Tferminlisten für 1993 können bei Thomas Schlagwein abgeholt werden.
- Abt. Fußball -
Unsere 1. Mannschaft hat am Sonntag, dem 25.10., ein Heimspiel gegendieMannschaftausNiederberg. Anstoßistum 15.00 Uhr.
Unsere 2. Mannschaft muß am Sonntag, dem 25.10., zum SC 07 Moselweiß II fahren. Anstoß dort ist um 11.00 Uhr.
Beide Mannschaften freuen sich über rege Unterstützung unserer Fans.
- Abt. Wandern -
Die Wandergruppe der Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V. möchte sich bei allen Helferinnen und Helfern des diesjährigen Wandertages mit einem Helferfest bedanken.
Wir laden alle Helferinnen und Helfer für den 13. November 1992 dazu herzlich ein. Treffpunkt ist um 19.00 Uhr das Sportlerheim in Kadenbach. Persönliche Einladungen gehen jedem zu.
_ Neuhäusel _
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am
Donnerstag, dem 29. Oktober 1992, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
Tagesordnung:
-1. Öffentliche Sitzung -
1. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Tfeil) über die Sitzung des Rates am 03.09.1992
2. Beratung und Beschlußfassung über Begrünungsmaßnahmen in einem Tteilbereich des Bürgersteiges an der Hauptstraße
3. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1991 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1991
4. Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für den Mittelweg von Graf-von-Westphalen-Straße bis »Im Windegut« in Neuhäusel

