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Montabaur

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Nr. 43/92

AUGST

Eitelborn

Seniorennachmittag

der Verbandsgemeinde Montabaur am Mittwoch, 28.10.1992, im Haus Mons Tabor in Montabaur Am 28.10.1992 findet im Haus Mons Tabor der diesjährige Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur statt.

Der Nachmittag wird von einem »Bunten Programm« begleitet, das die Senioren selbst zusammengestellt haben. Beginn ist um 15.00 Uhr.

Programm siehe Veranstaltungsseite!

Busfahrplan

für den Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur am 28.10.1992 im Haus Mons Thbor. Beginn 15.00 Uhr.

Bus-Nr. IX

Abfahrtszeiten 14.17 Uhr Eitelborn, TViftstraße /14.22 Uhr Eitelborn, Bodenweg

Augst - Eitelborn

Männergesangverein »Mozart« Eitelborn

Unser Chor wird am Samstag, dem 24.10., beim Herbstkonzert in Heiligenroth mitwirken. Die Sänger treffen sich um 19.00 Uhr an der Äugst-Halle zur Busabfahrt nach Heiligenroth.

Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, daß in der kommenden Woche eine ausgefallene Chorprobe nachzuholen ist.

Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.

Achtung Jugend in der Augst!

Die Eitelborner Schützen veranstalten am Sonntag, 08.11., in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr ein Jugendschießen für Nichtmitglie­der (ab 12 Jahre). Als Preise winken ein Pokal für den ersten Sieger und schöne Medaillen für die Besten.

Also, auf zum »Schnuppertag« ins Schützenhaus auf dem Nörreberg bei Eitelborn.

Besonders herzlich sind auch die Mädchen eingeladen. Wir haben einige sehr gute Schützinnen.

SG Eitelborn/Neuhäusel

Die SG Eitelborn/Neuhäusel trifft am Wochenende gleich zweimal auf den SV Bendorf-Sayn.

Die 2. Mannschaft spielt am Sonntag, 25.10., 11.00 Uhr auf dem Sportplatz in Neuhäusel gegen die Reserve aus Sayn.

Um 15.00 Uhr ist die 1. Mannschaft des SV Blau-Weiß Sayn auf dem Nörrberg in Eitelborn zu Gast.

Selbstverständlich wird den Zuschauern auf dem Nörrberg wieder Kaffee und Kuchen angeboten.

Kadenbach

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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Auf der Höh« der Orts­gemeinde Kadenbach hier: Heilung eines Verfahrensfehlers ge­mäß § 215III BauGB Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetz­buches BauGB

Hiermit wird der Bebauungsplan »Auf der Höh« erneut öffentlich bekanntgemacht. Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung der Planurkunde behoben.

Der vom Beauftragten der Ortsgemeinde Kadenbach am 14.09.1982 als Satzung be­schlossene Bebauungsplan »Auf der Höh« wurde der Kreisverwaltung des Wester­waldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 22.09.1982 (Az. 6A/60,610-13) erklärt, daß der Bebau­ungsplan Rechtsvorschriften nicht ver­letzt.

Der Bebauungsplan kann bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs, in der Zeit von 8.00 -12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 -18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann einge­sehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt des Be­bauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Be­bauungsplan in Kraft.