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Montabaur

Nr. 40/92

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Kinder waren große Hilfe beim Spatenstich

An der Grundschule Horbach/Gackenbach entsteht neuer Kindergarten

Zum symbolischen Spatenstich für den neuen zweigruppigen Kindergarten an der Grundschule Horbach/Gackenbach waren auch die künftigen N utznießer des Kinder­gartens eingeladen.

Etwa 50 Kinder aus Gackenbach und Hor­bach, die zur Zeit noch den Kindergarten in Hübingen besuchen, sollen ab Herbst 1993 das neue Gebäude, das unweit der Grundschule Horbach/Gackenbach ent­steht, beziehen.

Unterstützung beim Spatenstich erhiel­ten die beiden Ortsbürgermeister Win­fried Wilhelmi (Horbach) und Ulrich Wei- denfeller (Gackenbach) zudem vom I. Bei­geordneten der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Heinz Reusch, Vertretern der Orts­gemeinderäte und der bauausführenden Firma.

Zur Zeit wird der dreigruppige Kindergar­ten in Hübingen von 68 Kindern besucht. Steigende Kinderzahlen haben zu der Ent­scheidung geführt, an der Grundschule Horbach/Gackenbach einen neuen zwei­gruppigen Kindergarten zu bauen. In Hü­bingen bleibt der Kindergarten für die- binger Kinder bestehen.

Mit 895.000 DM ist der Neubau veranschlagt. 45 % der Investitionskosten übernimmt der Westerwaldkreis. Je Kindergartengrup­pe erwarten die Investoren vom Land Rheinland-Pfalz einen Zuschuß von 125.000 DM, dessen Bewilligung jedoch zur Zeit noch aussteht. Der Landeszuschuß von insgesamt 250.000 DM wird erst 1993 erwartet. Bis dahin ist eine Vorfinanzierung durch dieOrts- gemeinden Gackenbach und Horbach erforderlich, die sich die Restkosten nach den derzeitigen Kinderzahlen aufteilen.

Von den Kindergartenkindern soll auch die Mehrzweckhalle der Grundschule mitgenutzt werden. Dadurch kann auf den Bau eines eigenen Mehrzweckraumes am Kindergarten verzichtet werden.

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Am Spatenstich für den neuen Kindergarten an der Grundschule Horb ach/Gackenbach beteilig­ten sich auch die Kinder, die im Herbst 1993 das neue Gebäude beziehen sollen.

Fortsetzung Umwelt-Info Abfallratgeber 1992

Wenn wir nicht im Abfall ersticken wollen, müssen wir umden- kenlernen: Nicht mehr alles wegwerfen, sondern so viel wie mög­lich wiederverwerten.

Der neue Abfallratgeber 1992 der Westerwaldkreis-Abfallbesei­tigung ist kostenlos bei den Sparkassen und der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Informationsstand Einwohner­meldeamt erhältlich.

Früchte über/auf Nachbars Grundstück

Früchte eines Baumes oder Strauches, die von selbst auf ein Nachbargrund­stückfallen, gehören dem Nachbarn. Bis sie von den Asten fallen, gehören sie je­doch dem Eigentümer des Grund­stückes, auf dem der Baum oder Strauch steht.

Derzeit noch blühende Wildkräuter

Der Rainfarn (Tanacetum vulgare)

Der Rainfarn ist eine 60 bis 120 cm hoch werdende mehrjährige Pflanze Sie gehört zur Familie der Korbblütengewächse Beson­ders auffällig sind die zahlreichen goldgelben Blütenköpfchen, die in Form einer flachen Schirmrispe angeordnet sind.

Der markige, feste Stengel verläuft gerade durchge­hend. Vor der Schirmblüte spaltet sich der Stengel in mehrere kleine auf, an deren Spitze die einzelnen Blü­ten sitzen.

DieBlättersindfiederartiggestaltetunderreichen ei­ne Größe von 5-25 cm. Ein Blatt wird durch 8 bis 12 Fiedern gebildet.

Diese Pflanze findet man aufgrund ihrer Robustheit noch oft an Wegrändern, Hecken, Böschungen, Bachufem und auf Brach­flächen. Zerreibt man die Blätter des Rainfarns zwischen den Fingern, ist ein intensiver Duft, ähnlich ätherischen Ölen, wahr­zunehmen.

EG-Richtlinie Ozon

Einen langfristigen Zielwert von 120 Mikrogramm je Kubik­meter Ozon möchte der Umweltausschuß des Deutschen Bundestags in der geplanten EG-Richtlinie über die Luftver­schmutzung durch Ozon festgeschrieben sehen. Die EG strebt einen für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen Grenz­wert von 174 Mikrogramm je Kubikmeter an, ab dem die Öf­fentlichkeit informiert werden soll. Bisher wird nach einem Beschluß der Umweltminister vom 26.7.90, die Öffentlichkeit bei Werten oberhalb von 180 Mikrogramm (2 bis 3 Stunden­mittel) und vorhersehbar gleichbleibender Wetterlage infor­miert. Nach dem Willen des Umweltauschusses sollen die EG-Staaten außerdem verpflichtet werden, bereits ab 1993 ihre Ozon-Informationen bekanntzugeben und nicht wie ge­plant, erst ab 1.1.94.

Die Beschlußempfehlung und der Richtlinienvorschlag der EG sind als Bun­destagsdrucksache 12/2577 erschienen. Sie ist für 0,80 DM zuzüglich Ver­sandkosten beim Verlag Dr. Hans Heger, Postfach 201363,5300 Bonn 2, Tel. 0228/363551, Fax 361275, erhältlich.

Herr Meier, Umweltbeauftragterder Verbandsgemeinde Montabaur, Iblefon: 02602/126.109.