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Nr. 39/92

BPL-nSteinbitz« Erweiterung vom 7.8.1990 Ortsgemeinde Nentershausen - Plangebietserweiterung

Montabaur _

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

5431 Nentershausen, 25. August 1992

S.) Perne, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungspianAänderung/-erweiterung »Steinbitz« der Orts­gemeinde Nentershausen

Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB); Heilung eines Verfahrensfehlers gemäß § 215III BauGB Hiermit wird der Bebaungsplan »Steinbitz - Erweiterung« er­neut öffentlich bekanntgemacht. Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung in der Planurkunde behoben.

Die vom Ortsgemeinderat Nentershausen am 07.08.1990 als Satzung beschlossene Bebauungsplan/-änderung/- erweiterung »Steinbitz« wurde der Kreis Verwaltung des Wester­waldkreisesgemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 17.09.1990 (Az. 6A/60, 610-13) erklärt, daß die Bebau- ungsplan/-änderung/-erweiterung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterlagen kön­nen bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur,Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs, von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhaltdes Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

5431 Nentershausen, 25. August 1992

S.) Perne, Ortsbürgermeister

eld

Flur 59

Wallfahrt nach Bornhofen

Am Samstag, dem 3.10.1992 findet wieder die Wallfahrt von Nentershausen nach Bornhofen statt. Beginn um 6.00 Uhr mit einem Morgengebet in der Kirche. Ab Weinähr geht es um 10.15 Uhr und ab Nassau um 12.30 Uhr.

Die Wallfahrt wird vom Roten Kreuz und der Feuerwehr am An­fang und Ende begleitet. Das Rote Kreuz bietet unterwegs Ge­tränke an. Für die Rückfahrt sind Busse eingesetzt. Fahrpreis 8,00 DM. Ein Bus fährt um 14.00 Uhr ab Nentershausen, ab Nomborn 13.45 Uhr und ab Heilberscheid um 13.50 Uhr. Fahr­preis 15,00 DM. Der Bus fährt abends ca 21.00 Uhr wieder zu­rück.

Möhnenclub »Klatschmohn« e.V.

Die Sommerpause ist vorbei. Wir treffen uns wieder ab dem 1.10.1992 regelmäßig jeden ersten Donnerstag im Monat bei Ohlys. Alle Möhnen und die, die es werden wollen, sind herzlich eingeladen. Abfahrt für unseren Ausflug am 17.10.92, ist um 13.00 Uhr vom Marktplatz. Mitzubringen sind gute Laune und schönes Wetter.

Voranzeige: Am 11.11.1992 findet eine kleine vereinsinterne Fei­er statt. Näheres wird noch bekanntgegeben.

_ Niedererbach _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 11.9.192

Auf der sechs Punkte umfassenden Tagesordnung des öffentli­chen Tfeils der Sitzung wurden vom Or tsgemeinderat u.a folgen­de Beschlüsse gefaßt:

- Den Antrag des SV 1920 Niedererbach auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Alutoren (5 x 2 m mit Netz) lehnte der Ortsgemeinderat einstimmig ab.

- Die Sandbachbrücke soll saniert werden. Mit den Sanie­rungsarbeiten wurde eine Fachfirmabeauftragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 14.900 DM.

- Der Ortsgemeinderat vergab die Schreinerarbeiten am Feu­erwehrgerätehaus zum Preis von ca. 3.000 DM.

Kath. Frauengemeinschaft Niedererbach Wir feiern Erntedank:

Wann ? Am Mittwoch, 7.10.1992,16.00 Uhr.

Wo ? Im Pfarrheim.

Bitte bringt ein Gedeck und Besteck sowie ein Glas mit. Zum Abschluß ist Erntedankgottesdienst in der Pfarrkirche um 19.00 Uhr.

Unkostenbeitrag 5,00 DM.

Anmeldung erforderlich bis zum 30. September 1992. Anmelde­abschnitt im Pfarrbrief bitte ausfüllen und im Pfarrhaus in den Briefkasten werfen.

Jahrgang 1939

Abfahrt zum Weinfest nach Boppard am 26. September 1992 ist um 18.00 Uhr, Dorfmitte