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Nr. 39/92
BPL-nSteinbitz« Erweiterung vom 7.8.1990 Ortsgemeinde Nentershausen - Plangebietserweiterung •
Montabaur _
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
5431 Nentershausen, 25. August 1992
S.) Perne, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
BebauungspianAänderung/-erweiterung »Steinbitz« der Ortsgemeinde Nentershausen
Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB); Heilung eines Verfahrensfehlers gemäß § 215III BauGB Hiermit wird der Bebaungsplan »Steinbitz - Erweiterung« erneut öffentlich bekanntgemacht. Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung in der Planurkunde behoben.
Die vom Ortsgemeinderat Nentershausen am 07.08.1990 als Satzung beschlossene Bebauungsplan/-änderung/- erweiterung »Steinbitz« wurde der Kreis Verwaltung des Westerwaldkreisesgemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 17.09.1990 (Az. 6A/60, 610-13) erklärt, daß die Bebau- ungsplan/-änderung/-erweiterung Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterlagen können bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur,Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs, von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Jedermann kann über den Inhaltdes Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
5431 Nentershausen, 25. August 1992
S.) Perne, Ortsbürgermeister
eld
Flur 59
Wallfahrt nach Bornhofen
Am Samstag, dem 3.10.1992 findet wieder die Wallfahrt von Nentershausen nach Bornhofen statt. Beginn um 6.00 Uhr mit einem Morgengebet in der Kirche. Ab Weinähr geht es um 10.15 Uhr und ab Nassau um 12.30 Uhr.
Die Wallfahrt wird vom Roten Kreuz und der Feuerwehr am Anfang und Ende begleitet. Das Rote Kreuz bietet unterwegs Getränke an. Für die Rückfahrt sind Busse eingesetzt. Fahrpreis 8,00 DM. Ein Bus fährt um 14.00 Uhr ab Nentershausen, ab Nomborn 13.45 Uhr und ab Heilberscheid um 13.50 Uhr. Fahrpreis 15,00 DM. Der Bus fährt abends ca 21.00 Uhr wieder zurück.
Möhnenclub »Klatschmohn« e.V.
Die Sommerpause ist vorbei. Wir treffen uns wieder ab dem 1.10.1992 regelmäßig jeden ersten Donnerstag im Monat bei Ohly‘s. Alle Möhnen und die, die es werden wollen, sind herzlich eingeladen. Abfahrt für unseren Ausflug am 17.10.92, ist um 13.00 Uhr vom Marktplatz. Mitzubringen sind gute Laune und schönes Wetter.
Voranzeige: Am 11.11.1992 findet eine kleine vereinsinterne Feier statt. Näheres wird noch bekanntgegeben.
_ Niedererbach _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 11.9.192
Auf der sechs Punkte umfassenden Tagesordnung des öffentlichen Tfeils der Sitzung wurden vom Or tsgemeinderat u.a folgende Beschlüsse gefaßt:
- Den Antrag des SV 1920 Niedererbach auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Alutoren (5 x 2 m mit Netz) lehnte der Ortsgemeinderat einstimmig ab.
- Die Sandbachbrücke soll saniert werden. Mit den Sanierungsarbeiten wurde eine Fachfirmabeauftragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 14.900 DM.
- Der Ortsgemeinderat vergab die Schreinerarbeiten am Feuerwehrgerätehaus zum Preis von ca. 3.000 DM.
Kath. Frauengemeinschaft Niedererbach Wir feiern Erntedank:
Wann ? Am Mittwoch, 7.10.1992,16.00 Uhr.
Wo ? Im Pfarrheim.
Bitte bringt ein Gedeck und Besteck sowie ein Glas mit. Zum Abschluß ist Erntedankgottesdienst in der Pfarrkirche um 19.00 Uhr.
Unkostenbeitrag 5,00 DM.
Anmeldung erforderlich bis zum 30. September 1992. Anmeldeabschnitt im Pfarrbrief bitte ausfüllen und im Pfarrhaus in den Briefkasten werfen.
Jahrgang 1939
Abfahrt zum Weinfest nach Boppard am 26. September 1992 ist um 18.00 Uhr, Dorfmitte

