Montabaur
Nr. 38/92
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In der Sozialarbeit haben wir die Einrichtung »Essen auf Rädern« das ist ein Mahlzeitendienst, der die Aufgabe hat, ätere Mitbürger mit Essen zu versorgen. Außerdem gibt es für unsere älteren Mitbürger, Risikopatienten, Behinderte und Kranke den Haus-Notruf-Dienst. Mit dieser Einrichtung kann rund um die Uhr Hilfe angefordert werden.
Der Mobile Soziale Dienst gibt Hilfen im Haushalt, übernimmt pflegerische Hilfe und Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung von Kontakten zur U mwelt.
Die Leistungsfähigkeit des Roten Kreuzes allgemein hängt wesentlich von der Unterstützung ab, die es von der Bevölkerung erfährt.
Ohne ausreichende Geldmittel wären die besten Absichten der über 400 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des DRK- Kreisverbandes Unterwesterwald, für andere was zu tun, begrenzt. Denn Helferwille und die erforderlichen Geldmittel bestimmen gemeinsam Umf angund Ausmaß der Rotkreuzarbeit. Daran sollte jeder Bürger denken, wenn er während der Herbstsammlung des Deutschen Roten Kreuzes vom 18. - 28. September 1992 von Helferinnen und Helfern angesprochen wird.
Wir bitten um Unterstützung!
Wahl der Knappschaftsältesten!
Im nächsten Jahr werden die Knappschaftsältesten der Arbeiter und Angestellten sowie ihre Vertreter wieder für 6 J ahre gewählt.
Die Wahlvorschläge müssen bis zum 01. Oktober d.J. eingereicht werden.
Da die Sprengel der Knappschaftsältesten weit über die Ortsgruppenbereiche der Gewerkschaft hinausgehen, hat die Ortsgruppe Höhn der IG Bergbau und Energie es übernommen, zu i einer Vers amml ung einzuladen,*an der alle Knappschaftsrent- | ner teilnehmen können, egal ob sie IGBE - Mitglied sind oder nicht.
Ein Kollege der Bezirksleitung wird nähere Informationen, auch Uber das neue Rentengesetz und Pflegegeld, geben. Versammlungsort ist die Gaststätte Mille in ö439 Höhn, an der B 255/Ecke Bahnhofstr.
Tfermin: Mittwoch, den-23. September 1992, um 15.00 Uhr. j Parkplätze sind auf dem Hühner Marktplatz genügend vorhan- j den.
! Rückfragen an Wolfgang Reinhardt, IGBE Höhn, Püttsches- | garten 1, 5439 Höhn - WW, Tfel. 02661/8281.
| Stilles Einkommen
beschäftigt verstärkt die Staatsanwaltschaft
Verstärkte Aufdeckung von Leistungsmißbrauch beim Arbeitsamt Koblenz
Im Rahmen einer Besprechung, an der Vertreter des Arbeitsamtes Koblenz und der Staatsanwaltschaft Koblenz teilnahmen, wurde betrügerisches Handeln von Leistungsbeziehern erörtert.
Wie das Arbeitsamt Koblenz mitteilte, ist eine ansteigendeZahl der Fälle festzustellen, in denen die Bezieher von Arbeitslosenunterstützung nebenbei Einkommen erzielen, ohne dies dem Arbeitsamt anzuzeigen. In diesem Zusammenhang ist erneut deutlich darauf hinzuweisen, daß jegliche Beschäftigung während des Leistungsbezuges anzeigepflichtig ist. Dies gilt auch für Arbeitsverhältnisse ohne Sozialversicherungspflicht und ohne Lohnsteuerkarte.
Durch die erweiterten Prüfungsmöglichkeiten werden mehr Fälle aufgedeckt, bei denen zu Unrecht Geld vom Arbeitsamt bezogen wurde. So kann das Arbeitsamt einerseits zu diesem Zwecke Betriebsprüfungen durchführen. Andererseits werden im Rahmen eines ständigen Datenabgleiches die Arbeitgebermeldungen an Sozialversicherungen, bei denen neuerdings auch die Geringverdiener miterfaßt werden, mit den Daten der Arbeitsverwaltung abgeglichen.
Das Arbeitsamt und die Staatsanwaltschaft stimmten in ihrer Beurteilung darin überein, daß ein auf diese Art und Weise aufgedeckter Fall des Leistungsmißbrauches grundsätzlich Anhaltspunkte gibt für ein betrügerisches Verhalten des »Doppel- I Verdieners«. Die häufigen Einlassungen, die Mitteüung vergessen oder nur einen geringen Verdienst gehabt zu haben, sind, wie in der Besprechung ausdrücklich fest gehalten wurde, in der Regel nicht geeignet, den Betrugsvorwurf zu entkräften. Ein solcher besteht auch unabhängig von der Höhe des eingetretenen unrechtmäßigen Leistungsbezuges.
Da die Leistungsempfänger sehr deutlich auf ihre Mitteilungspflicht, die hinsichtlich der hier angesprochenen Fälle ohnehin jedem bekannt sein dürften, hingewiesen werden, kann nicht von einem Kavaliersdelikt gesprochen werden. Entsprechend unnachgiebig geht die Staatsanwaltschaft bei der Beurteilung der Fälle vor, in denen letztlich die Gemeinschaft der Beitragszahler geschädigt wird. Der Täter muß neben der ohnehin zurückzuzahlenden unrechtmäßig erhaltenen Leistung mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
Jugend-Kartslalom des MSC Wirges-Montabaur
8 bis 18jährige Jungen und Mädchen, die mit größtem Vergnügen versuchen, mit einem Kart so geschickt durch Slalomtore zu fahren, daß kein Hütchen umfällt, ehrgeizige Väter und Mütter, dieimGeistemit ihren Sprößlingen mitfahren und auf jeden Fall mitfiebem - wo gibt es das? Natürlich beim 1. ADAC-Jugend- Kartslalom des MSC Wirges-Montabaur am 20. September 1992. ,
Angesprochen sind hier Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren, die in vier Altersklassen eingeteilt werden und die Spaß am Kart-Fahren haben bzw. dies noch erst herausfinden wollen.
Gefahren wird auf dem Parkplatz der Firma Allkauf im Industriegebiet Heiligenroth. Die Karts werden vom Veranstalter gestellt, ebenso die Helme. DieTbilnehmer selbst brauchen nur in fester Kleidungzuerscheinen. Für die Sicherheit sorgen erfahrene Sportwarte, ferner sind die Karts im Notfall über Funk abschaltbar, so daß auch Anfänger keine Angst zu haben brauchen. Das Startgeld beträgt pro Tfeilnehmer 10,00 DM.
Nähere Informationen bei: Hans-Otto Ströder, Bahnhofstraße 5, 5431 Mogendorf, Ttel. 02623/5613, oder Guido Höhn, Bergstraße 4,5431 Girod, Ttel. 06485/551.
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