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Montabaur

Denn das sind die Tage, an denen der »bäcker burggraf« die Ein­weihung seiner neuen »Backstube« gebührend mit einem gro­ßen Volksfest feiern wird.

Das Programm kann sich wirklich sehen lassen: So wird Kanal 10 Regionalfernsehen am 19. September von 14.00 -17.00 Uhr seine neue Spielshow in Premiere, beim »bäcker burggraf« auf­zeichnen. Die »Brotprinzessin« wird ebenfalls in dieser Zeit die Gewinner des »bäcker burggraf« Gewinnspiels: »Komm und fang den Frische-Wind«, auslosen. Ferner erwartet der »bäcker burggraf« noch einige Überraschungsgäste.

Am Sonntag heißts dann ab 10.00 Uhr Dixieland and Swing- Time beim »Jazz-Frühschoppen« mit den original »New Orleans Stompers«. Ab 12.00 Uhr Volksfeststimmung mit der »Heili- genrother Blasmusik«.

Am Nachmittag erscheint »Gerro der Magier« und verzaubert die kleinen und großen Zuschauer.

An beiden lägen ist die neue »B ackstube« für das Publikum ge­öffnet. Sie werden zuschauen können wie Brot, Brötchen, Zöpfe und vielerei Gebäck hergestellt werden, wie handwerkliche Tra­dition und modernste Tfechnik aufeinandertreffen.

Für Erfrischungen und Köstlichkeiten aus B ackstube, Faß und Pfanne ist gut gesorgt.

Der Erlös aus beiden lägen kommt sozialen und caritativenEin- richtungen zugute.

Über viele weitere Attraktionen an beiden lägen können Sie sich durch einen Programmhinweis, der in allen »bäcker burggraf« Filialen ausliegt, informieren.

Das »bäcker burggraf«-Ifeam wünscht Ihnen vergnügte Stun­den und freut sich auf Ihr Kommen.

Das Sozialgericht Koblenz teilt mit:

Am Freitag, dem 26. September 1992, ist im Sozialgericht Ko­blenz, Gerichtsstraße 5, nur ein Bereitschaftsdienst eingerich­tet.

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Das neue Zinsabschlags-Gesetz Bausparer im Vorteil

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung der Zinsbesteuerung unterliegen ab 1993 alle Zinseinnahmen grundsätzlich einem Steuerabzug von 30 Prozent (Zinsab- schlag).

Für Bausparguthabenzinsen sind, wie die LBS Landes- Bausparkasse Rheinland-Pfalz mitteilt, folgende Sonderrege­lungen vorgesehen:

* Kein Zinsabschlag für Bausparer, die Wohnungsbauprämie erhalten.

Von den ab 1993 gutzuschreibenden Bausparzinsen behält die Bausparkasse keinen Zinsabschlag ein, wenn der Bau­sparer im laufenden Jahr oder Vorjahr eine Wohnungsbau­prämie erhalten hat.

* Kein Zinsabschlag für Bausparer, die eine Sparzulage auf

vermögenswirksame Leistungen erhalten haben. Bausparer, die im laufenden Jahr im Rahmen ihrer Einkommensteuer-Erklärung vom Finanzamt eine Sparzu­lage für auf Bausparverträge angelegte vermögenswirksa­me Leistungen erhalten, können den Zinsabschlag vermei­den. *

Hierzu ist es allerdings erforderlich, der Bausparkasse den Erhalt der Sparzulage rechtzeitig nachzuweisen.

Auch Bausparer, die weder Wohnungsbauprämie noch Sparzulage erhalten, können dem Zinsabschlag begegnen. Zinseinnahmen sind ab 1993 bis zu einem Höchstbetrag von DM 6.100,00 für Alleinstehende bzw. DM 12.200,00 für zusammenveranlagte Ehegatten steuerfrei. Im Rahmen dieser Freibeträge kann der Sparer den Instituten, bei de­nen er Zinseinnahmen zu erwarten hat, Freistellungsaufträ­ge erteilen. Den hierfür vorgeschriebenen amtlichen Vor­druck erhält er von seinem LBS-Berater oder seiner Spar­kasse.

Liegt der Bausparkasse rechtzeitig ein ausreichend bemes­sener Freistellungsauftrag vor, unterbleibt der Zinsab­schlag auf die Bausparzinsen.

Noch ein Tip:

Freistellungsaufträge gelten unbefristet bis zur Änderung oder einem eventuellen Widerruf fort. Um jährlich neue Frei­stellungsaufträge zu vermeiden, sollte die Höhe des freizustel­lenden Betrages am individuellen Sparziel bemessen werden.

[]__ Nr. 38/92

Für Bausparverträge empfiehlt sich ein Betrag, der ausreicht, um auch die nach Ansparung des erforderlichen Mindestgutha­bens zu erzielenden Jahreszinsen freizustellen.

Wurde die Zinsabschlag-Steuer einbehalten und abgeführt, ob­wohl insgesamt geringere Einkünfte erzielt wurden als die Frei­beträge zulassen, wird dies im Rahmen der Einkommensteuer- Erklärung ausgeglichen. Sind die Zinseinnahmen höher als der jeweilige Freibetrag, wird die gezahlte Zinsabschlag-Steuer mit der Einkommensteuer verrechnet.

Heizungsbeihilfe wird ausgezahlt

Für die Heizperiode 1992/93 wird wieder eine Heizungsbeihilfe gewährt. Automatisch erhalten die Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz sowie die Empfänger ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge) die Hei­zungsbeihilfe.

Die Beträge wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Durchschnittspreise ermittelt. Wird die Heizung mit festen Brennstoffen, Strom oder Gas betrieben, erhalten Ein- und Zwei-Personenhaushalte 530,00 DM, Drei- und Vier-Personen­haushalte 662,00 DM und Fünf- und Mehrpersonenhaushalte 795,00 DM. Untermieter bekommen in diesem Fall 371,00 DM. Bei Ölfeuerungwerden 523,00 DM (1 bis 2 Personen), 654,00 DM (3 bis 4 Personen) und 785,00 DM (5 und mehr Personen) ge­währt. Nur auf Antragerhalten die Heizungsbeihilfe andere Hil­fesuchende, deren Einkommen die Regelsätze zur Hilfe zum Lebensunterhalt nur geringfügig übersteigt. Die Heizungsbei­hilfe wird von den Sozialämtern der Verbandsgemeinden ausge­zahlt.

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Prognosen sehen Erdgas bald vorn

Am Wärmemarkt stehen die Signale für Erdgas unverändert auf Grün. Zu diesem Ergebnis kommen sowohl eine im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums von der Prognos AG in B a- sel durchgeführte Untersuchung als auch die Esso-Energie- prognose 1991. Erdgas wird danach sowohl in den alten wie in den neuen Bundesländern absehbar die Nummer Eins. Lediglich die genauen Werte für die künftigen Marktanteile der Energieträger differieren zwischen den Prognosen. Besonders dem »Energie-Profil« am ostdeutschen Wärmemarkt stehen gravierende Änderungen bevor. Erdgas und Heizöl verdrängen zunächst fast im Gleichschritt die Braunkohle, die dort in Ein­zelfeuerungen mit einem Anteil von fast zwei Dritteln domi­niert.

Bis zum J ahre 2010 räumt man dann aber dem Erdgas, wie heute schon in den alten Bundesländern, bessere Chancen ein. Sollten die prognostizierten Entwicklungen eintreten, wird der gesamte Primärenergiebedarf nur leicht sinken. Die C0 2 - Emissionen vermindern sich um 16%. Für das Ende des Progno­sezeitraumes erwartet Prognos, daß 42,6% der Wohnungen in den alten Bundesländern mit G as beheizt werden, der Heizölan­teil soll bei 35,6% liegen. Die Werte für die neuen Bundesländer nach Prognos: 36% für Gas, 27% für Öl.

Zwillings * Elternrunde »Eineiig oder Zweieiig«

Zwillingsbasar für Herbst/Winterbekleidung < Die Zwillingseltemrunde »Eineiig oder Zweieiig« veranstaltet am Samstag, dem 19. September 1992 in 6239 Müschenbach, Gaststätte Reinscheid, den 2. Zwillingsbasar für gebrauchte Herbst/Winter Zwülingsbekleidung, Kinderwagen, Spielsa­chen usw. Der Verkauf findet von 14.30-17.00 Uhr statt. Abgabe der Tteile von 12.30 -13.30 Uhr.

Es werden auch Einzelteile angeboten.

Information und Anmeldung unter Ttel. 02662/3738 und 02663/7244.

»Sammeltage des Deutschen Roten Kreuzes«

Das Deutsche Rote Kreuz wird Sie in der Zeit vom 18. - 28. Sep­tember 1992 um Ihre ganz persönliche Spende bitten. Bedenken Sie dabei: .

Das Rote Kreuz ist ein gemeinnütziger Verein, der auch Ihnen und Ihren Angehörigen helfen wird, wenn es nötig ist.

Seine Mitglieder können mit Ihren freiwilligen Beiträgen nur ei­nen Tfeil der Kosten finanzieren.

Mit dem Sammlungserlös soll die Sozialarbeit, insbesondere der Mobile Soziale Dienst gefördert werden.