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Montabaur

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Nr. 38/92

Nach Aussprache erteilte der Rat einmütig seine Zustimmung

S u den im Vertragsentwurf über die Vermögensauseinanderset- ung des Kindergartenverbandes Simmern/Neühäüsel enthal­tenen Vereinbarungen und ermächtigte den Ortsbürgermeister zum Abschluß des Vertrages.

Ortswappen für die Ortsgemeinde Neuhäusel Der Rat hatte in einer vorausgegangenen Sitzung Auftrag zur Erarbeitung eines Dorfwappens für Neuhäusel erteilt. In der Sitzung lagen drei Entwürfe dem Rat vor, die der Ortsbürger­meister erläuterte. In reger Aussprache diskutierte der Ortsge- meinderat diese Entwürfe mit ihren Varianten. Eine Einigung des Rates auf einen Wappenentwurf kam trotz längerer Bera­tung nicht zustande. Aus dem Rat wurde sodann der Beschlu­ßantrag gestellt, der Rat möge den mit Nr. 1 bezeichneten Wap­penentwurf als Ortswappen beschließen, während ein weiterer Beschlußantrageine Entscheidungüber den Wappenentwurf in der nächsten Sitzung zum Ziel hatte Mit Mehrheit sprach sich der Rat für den Wappenentwurf Nr. 1 aus. Über den weiteren An­trag auf Entscheidung in der nächsten Sitzung wurde nicht mehr abgestimmt.

Zum gleichen Tägesordnungspunkt beschloß der Ortsgemein­derat außerdem, einen Auftrag zur Erarbeitungeiner Ortsfahne mit Wappen zu erteilen.

Miniaturgolfplatz

Der Rat befaßte sich mit dem Antrag des Verkebrsvereins Neu­häusel e.V. im Zusammenhang mit der Errichtung eines Minia­turgolfplatzes dem Verein eine Ifeilfläche aus der Wegeparzelle Nr. 93 zu überlassen und zu gestatten, daß die von der Kreisver­waltung in Montabaur geforderte Anlage einer um den gesam­ten Miniaturgolfplatz reichenden Hecke in 3 Meter Breite auf der als Vogelschutzgebiet bezeichneten Parzelle Nr. 154/2 ange- pflanzt wird. Am Ende einer längeren Aussprache beschloß der Rat, daß über den Antrag des Verkehrsvereins erst dann ent­schieden wird, wenn der Verein eine Gesamtkonzeption des Mi­niaturgolfplatzes in den vom Rat vorgegebenen Grenzen vorge- Jegt hat. Auf die Abstimmung zu einem weiter eingebrachten ^Antrag, dem Verkehrsverein möge die Anpflanzung einer 3 Me­ter breiten Hecke entlang der WegeparzelleNr. 93 auf der Parzel­le Nr. 154/2 (Vogelschutzgebiet) gestattet und der Verein solle veranlaßt werden, eine Gesamtkonzeption für die geplante Mi­niaturgolfanlage vorzulegen, wurde verzichtet.

Kostenbeteiligung an einer Kanalerweiterungsmaßnahme Stärkere Regenfälle verursachten in der Vergangenheit wieder­holt Rückstaus in den Abwasserleitungen, die zu Kellerüberflu­tungen in der Coermannstraße führten. Die Verbandsgemeinde- ' werke erklärten sich zur Beseitigung des Mißstandes und zur -Verlegungeines neuen Abwasserkanals mit größerer Dimensio­nierung in der Coermannstraße und Hillscheider Straße bereit unter der Voraussetzung, daß die Ortsgemeinde Neuhäusel die Kosten der Oberflächenemeuerung in der Coermannstraße in Höhe von ca. 8.000,00 DM übernimmt. Mit einstimmigem Be­schluß entschied der Ortsgemeinderat, daß die Gemeinde die Kosten der Oberflächenemeuerung übernimmt. Der Rat forder- "te aber in diesem Zusammenhang, daß im Bereich Coermann- straße/Graf-von-Westphalenstraße ein ordnungsgemäß funk­tionierendes Zusammenführungsbauwerk hergestellt wird, das einen künftigen Wasserstau ausschließt. Weiter wünschte der Rat die alsbaldige Durchführung der Kanalbaumaßnahme.

Arbeiten zum Ausbau des Mittelweges vergeben Nach vorausgegangener Ausschreibung hatte der Rat über die Vergabe der Arbeiten zum Ausbau des restlichen Tteils des Mit­telweges zu befinden. Nachkurzer Ausspracheüberdas Submis­sionsergebnis beschloß der Rat, die Arbeiten an die Firma Saal, Neuhäusel, als der kostengünstigsten Anbieterin, zu vergeben.

Pflege von Grünanlagen in der Gemeinde Der Ortsbürgermeister unterrichtete den Rat über die bei der Säuberung der Pflanzbeete am Festplatz Höhenweg/Täunus- straße entstandenen Kosten und teilte mit, die Pflanzbeete drohten erneut zu verunkrauten. Er legte dem Rat sodann ein re­lativ günstiges Pflegeangebot einer Fachfirma zur Entschei­dung vor. Der Rat beschloß einstimmig, die Pflegearbeiten für 1992 und 1993 der Angebotsfirma zu übertragen.

Genehmigung zur Einebnung von Grabstätten auf dem Fried­hof versagt

Dem Rat lag ein Antrag auf Genehmigung zur Einebnung von Grabstätten auf demFriedhof Neuhäusel vor. Der Rat beschloß, daß die erbetene Genehmigung nicht erteilt wird.

Aufstellung eines Bebauungsplanes abgelehnt Der Rat hattein der Sitzungüber zwei Eingaben zu entscheiden, die sich auf die Errichtungvon Wohnbauten in einem Bereich be­zogen, der nach der Ausweisung im Flächennutzungsplan zur Wohnbebauung bestimmt war, für den aber ein rechtsverbindli­cher Bebauungsplan noch nicht bestand. Bei seinem Vortrag wies der Ortsbürgermeister darauf hin, daß die vom Rat be­schlossenen, in Ausführung befindlichen und künftig noch durchzuführenden Vorhaben die finanziellen Reserven der Ge­meinde erschöpfen und Kredite in beträchtlicher Höhe aufge- nommen werden müssen. Die dann zu leistenden Kreditkosten (Zinsausgaben etc.) ließen die freie Finanzspitze bis auf einen er- rechneten jährlichen Betrag von 12.000,00 DM absinken. D amit werde der Gemeinderat jeglicher freie Investitionsspielraum in Zukunft auf Jahre genommen. Allein ab dem kommenden Jahr sei mit beträchtlichen Zinsausgaben zu rechnen, die nach dem Finanzplan im Jahrel995 auf 156.000,00 anstiegen. Nach seiner Ansicht müsse nach anderen FmanzierungsmQglichkeiten für die anstehenden und kommenden Vorhaben gesucht werden, um die Inanspruchnahme hoher Kredite zu vermeiden oder noch aufzunehmende Darlehen zu tilgen. Dies sei zweifellos günsti­ger, als auf Jahrehin in beträchtlicher Höhe Zinsausgaben an die Banken zu leisten und die Gemeinde durch den Verlust der freien Finanzspitze praktisch für Investitionen handlungsunfähig zu machen.

Der Ortsbürgermeister schlug dem Rat zur Abwendung eines kommenden finanziellen Engpasses die Aufstellung eines Be­bauungsplanes vor. Er trug vor, mit dem Erlös aus dem Verkauf von Grundstücken, die der Gemeinde im Bodenordnungsver­fahren zufielen, könne die Gemeinde eine Darlehensaufnahme größeren Umfanges vermeiden bzw. aufgenommene Darlehen tilgen, dadurch drückenden Zinsausgaben entgehen und so den finanziellen Spielraum für weitere Investitionen behalten bzw. wiedererlangen. Als weiteren Vorteil für die Aufstellung eines Bebauungsplanes nannte der Ortsbürgermeister die im Augen­blick noch bestehende Verpflichtung der KE VAG zur Übernah­me eines 50%igen Kostenanteils im Falle der Verkabelung einer über das angesprochene Gelände führenden Hochspannungslei­tung und eine kostengünstigere Anschlußmöglichkeit des neu­en Kindergartens an den Abwasserkanal.

Der Ortsbürgermeister stellte dem Rat sodann den Rohentwurf eines Bebauungsplanes zur Diskussion und bat um eine positive Entscheidung über eine dann offiziell vorzunehmende Aufstel­lung eines Bebauungsplanes. In der folgenden Diskussion wur­den gegenteilige Standpunkte deutlich, die einmal die Erhal­tung eines größeren gemeindlichen Grundstückes wünschten und zum anderen die Einrichtung einer öffentlichen Grünfläche forderten. Weiter wurde argumentiert, neue Anwohner könnten sich gegen den Betrieb des neuen Kindergartens aussprechen. Trotz Gegendarstellung des Ortsbürgermeisters war der Rat für die Aufstellungeines Bebauungsplanes nicht zu gewinnen. Auf Antrag aus dem Rat wurde mehrheitlich beschlossen, daß vor­erst für den angesprochenen Bereich kein Bebauungsplan auf­gestellt wird und die Abwässer aus dem Kindergartengebäude mittels einer zu installierenden Pumpanlage dem Abwasserka­nal zugeführt werden.

In der weiteren Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde zu einer Bauvoranfrage wegen der Errichtung eines Wohnhau­ses entschieden, daß das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben nicht erteilt wird. Weiter wurde zu einem vorgeschla­genen Bebauungsplankonzept beschlossen, die Angelegenheit vorerst zurückzustellen.

Auftragsvergabe für eine Straßenplanung nicht gebilligt An den Beginn seiner Ausführungen stellte der Ortsbürgermei­ster zur Erläuterung des Tagesordnungspunktes den Hinweis, daß die Gemeinde sich seit J ähren bemüht, in Ortsbereichen, wo sich dies ermöglichen läßt, eine Verkehrsentlastung für die An­wohner zu erreichen. Aus diesem Grunde sei im Bebauungsplan »Feldchen« vorgesehen, die Industriestraße an die Bundesstra- ße49 anzuschließen und den Verkehr von undnachSimmem am Gewerbegebiet Neuhäusel vorbeizuführen.

Gleichzeitig mit diesem Vorhaben sei an eine Schließung der Simmemer Straße in Höhe der jetzigen Einmündung der Indu­striestraße gedacht und alsdann an einen Tausch der Simmemer Straße mit der Industriestraße mit dem Westerwaldkreis. Aus nicht bei der Gemeinde liegenden finanziellen Gründen habe die­ses Vorhaben bisher nicht realisiert werden können und es beste­he auch jetzt nur dann Aussicht auf Verwirklichung, wenn die Gemeinde sich hier selbst engagiere.