Einzelbild herunterladen

Montabaur

Turnverein »Jahn» Eitelborn

Anläßlich unseres 100jährigen Bestehens möchten wir noch­mals auf die anstehenden Jubiläumsfestlichkeiten hinweisen. Alle Einwohner von Eitelbom sowie der umliegenden Gemein­den sind herzlich zu den nachfolgenden Veranstaltungen einge­laden. Der Eintritt ist frei.

Samstag, 19. September 1992:

G ala-A bend ab 20.00 Uhr in der Augst-Halle mit Musik- und Ge­sangsdarbietungen, Sport- und Showelementen sowie anschlie­ßend Tanz.

Sonntag, 20. September 1992:

um 9.30 Uhr Festgottesdienst in der Augsthalle unter Mitwir­kung des Kirchenchores Cacilia.

Ab 10.30 Uhr TUm-Matinee.

Ab 12.00 Uhr Mittagessen.

Ab 14.00 Uhr Spielfest im Stadion mit Riesen-Springburg.

Ca. 15.30 Uhr Kaffee und Kuchen mit gemütlichem Ausklang.

Ortsfahnen zum Jubiläum aushängen

Alle Eitelborner Bürgerinnen und Bürger werden anläßlich des 100jährigen Vereinsjubiläums des TV »Jahn« 1892 e.V. Eitel­born gebeten, am 19./20. September die Ortsfahne auszuhän­gen.

MGV Eitelbom 1866

Am kommenden Samstag, 19. September 1992,20.00 Uhr, sin­gen wir beim Gala-Abend des Turnvereins »Jahn« Eitelbom in der Augst-Halle.

Für den Herbst 1992 stehen noch folgende Tbrmine an: Sonntag, 4. Oktober: Sängerfest in Niederelbert 10./11. Oktober: Zwei-Thges-Ausflug nach Greding Samstag, 17. Oktober: Festkonzert in Hundsangen

Rosenkranzverein Eitelbom

Am Dienstag, 6. Oktober 1992, unternehmen wir eine Halbta­gesfahrt nach Maria Marthental. Die Abfahrt ist um 13.00 Uhr am Kirmesplatz. Anmeldungen nimmt Gretel Dillschnitter, Tfel. 2289, ab sofort entgegen.

Kadenbach

Aktion »Saubere Landschaft««

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. September die Tfeilnahme an der Aktion »Saubere Landschaft« beschlos­sen.

Alle Bewohner, denen Umwelt- und Naturschutz ein Anliegen ist, bitte ich um ihre Mithilfe.

Treffpunkt ist am Samstag, 26. September 1992, um 9.00 Uhr, ne nach Wohlage - der Dorfplatz oder der Parkplatz an der Kir­che.

Dombo

Ortsbürgermeister

Jahrgänge 1934/35

Die Jahrgangsangehörigen 1934/35 werden zur Tfeilnahme am Amt der Verstorbenen Liesel Zerbach gebeten, das am Sonntag, 20. September 1992, in unserer Kirche stattfindet. Anschließend ist ein Treffen in der Gaststätte »Zum Wester­wald« mit gemeinsamem Mittagessen vorgesehen.

AH Kadenbach

Am Samstag, 19. September, spielen wir gegen die »AH« von Nieder berg.

Spielort: Kadenbach. Spielbeginn: 16.00 Uhr. Treffpunkt 15.30 Uhr.

TC Kadenbach 86 e.V.

Unser diesjähriges Vereinsturnier beginnt am Freitag, 18. Sep­tember, um 16.00 Uhr mit den Spielen unserer Jugend im Haib­und Trostrundenfinale.

Am Samstag, ab 10.00 Uhr, geht es los mit den Viertelfinalspie­len der Damen und Herren, und um den 3. Platz bei den Jugendli­chen. Am Sonntag, um ca. 9.00 Uhr, beginnen wir dann mit den Endspielen im Herren-Doppel, der Jugend und dem Finale der Damen und Herren.

Hierzu sind alle herzlich eingeladen. Für Essen und Getränke sowie Kaffee und Kuchen ist wie immer reichlich gesorgt.

Nr. 38/92

Kath. Pfarramt St. Peter und Paul Marlene Klimaschka, Vors, des Pfarrgemeinderates Arzbach, lädt im Jubiläumsjahr am 15. Oktober 1992 zu einer Fahrt nach Kevelaer ein. Abfahrt um 7.00 Uhr ab Kirmesplatz Arzbach. Fahrtkosten: 16.00 Uhr.

Anmeldungen bei Lydia Breitbach, 5411 Arzbach, Kirchstraße

1 .

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 3. September 1992

Ergänzung des Wartungs- und Instandsetzungsvertrages für die Straßenbeleuchtungsanlage

Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat die Ortsgemeinde als Besitzer der Straßenbeleuchtungsanlage für die Entsorgung der vom Westerwaldkreis als Sonderabfall eingestuften »Leuchtmittel« (Leuchtstoffröhren)zu sorgen. Dies bedingteei­ne Ergänzung des mit einer Elektrofirma abgeschlossenen Wartungs- und Instandsetzungsvertrages für die Straßenbe­leuchtungsanlage. Der Rat stimmte der Ergänzung dieses Ver­trages zu, wonach die Ortsgemeinde die Kosten für die Entsor­gung der Leuchtmittel als Sondermüll übernimmt.

Änderungsvereinbarung Uber die Kostenanteile fUr die Ober­flächenentwässerung der Gemeindestraßen N ach längeren Abstimmungsgesprächen war der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Verbandsge­meinde Montabaur und den der Verbandsgemeinde angehören­den Ortsgemeinden über die Änderung der bis dahin geltenden Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestra­ßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanla­gen sowie die Erstattungder Kosten für die Oberflächenentwäs­serung von Gemeindestraßen und -wegen erarbeitet worden. Der Ortsgemeinderat hatte nunmehr über den Abschluß dieser Änderungsvereinbarung zu entscheiden. Er beschloß den Ent­wurf der Anderengsvereinbarungunter der Voraussetzung, daß die übrigen Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde dem Entwurf der Änderungsvereinbareng ebenfalls zustim­men.

Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage versagt Der Ortsgemeinderat hatte an Hand einer Beschlußvorlage der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur über eine Bauvoran­frage zu befinden, die sich auf die Bebauung von außerhalb eines Bebauungsplanes liegenden Grundstücken bezog. Nach länge­rer Diskussion folgte die Mehrheit des Rates der Beschlußvorla­ge der Verbandsgemeindeverwaltung. Es wurde beschlossen, daß im vorliegenden Falle eine ausreichende Erschließungnicht gesichert ist und das Einvernehmen der Gemeinde deshalb nicht erteilt wird.

Vermögensauseinandersetzung des Kindergartenzweckver­bandes Simmera/Neuhäusel

Nach sich länger hinziehenden Gesprächen und Verhandlungen auf der Verwaltungsebene und zwischen den Ratsfraktionen der Gemeinden Neuhäusel und Simmern war vor einigen Monaten eine Einigungüber die Vermögensauseinandersetzung des Kin- dergartenverbandes Simmem/Neuhäusel erzielt worden, die in­folge der Errichtung eines neuen Kindergartens in Neuhäusel erforderlich wird. Gegenstand dieser Vermögensauseinander­setzung ist das Vermögen des Kindergartenverbandes, beste­hend aus dem Kindergartengebäude und der Einrichtung des Kindergartens in Simmern. Dem Rat lag nunmehr in der Sit­zung der Vertragsentwurf für die Vermögensauseinanderset­zung zur Genehmigung vor. Er beinhaltet, daß das Kindergar- tengebäude in Simmern nach Auflösung des Kindergartenver­bandes in das Eigentum der Ortsgemeinde Simmern übergeht und die Ortsgemeinde Simmern an die Ortsgemeinde Neuhäu­sel für die von Neuhäusel finanzierten Investitionskostenantei­le im Kindergarten einen Betrag von 150.000,00 DM zahlt, der 9 Monate nach Beginn des Kindergartenneubaues in Neuhäusel fällig wird. Die Ortsgemeinde Neubäusel übernimmt weiter für ihren Kindergarten die Einrichtungen der 1986 geschaffenen 4. Gruppe undder 1991 eingerichteten 5. Gruppe ohne Zahlung ei­ner gesonderten Entschädigung und verzichtet auf eine Ent­schädigung für die im Kindergarten in Simmern verbleibenden drei Gruppeneinrichtungen, die die Gemeinde Neuhäusel in 1974/75 mitfinanziert hat. Der Vertragsentwurf enthält ferner Kostenregelungen für notwendig werdende Emeuerungsinve- stitionen und Reparaturen des Kindergartenverbandes.

21