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Montabaur

(2) Verbandsmitglieder können zum Schluß eines Haushaltsjah­res aus dem Zweckverband ausscheiden. Die entsprechende Mitteilung des Verbandsmitgliedes muß spätestens 2 J ahre vor dem Zeitpunkt, zu dem das Verbandsmitglied ausscheiden will, mit eingeschriebenem Brief an den Verbandsvorsteher erfolgen.

(3) Bei Auflösung des Zweckverbandes oder bei Ausscheiden von Verbandsmitgliedem erhalten die Mitglieder vorbehaltlich des Absatzeshdas von ihnen eingebrachte bewegliche und imbe­wegliche Vermögen zurück.

(4) Bei Auflösung des Zweckverbandes wird das von diesem er­worbene bewegliche und unbewegliche Vermögen in dem Ver­hältnis aufgeteilt, in dem die Verbandsmitglieder zu seiner Fi­nanzierung beigetragen haben. Das gleiche gilt sinngemäß für die Aufteilung der Schulden.

(6) Bei Ausscheiden eines oder mehrerer Verbandsmitglieder aus dem Zweckverband gilt Absatz 4 sinngemäß mit der Maß­gabe, daßeine Herausgabe von beweglichen oder unbeweglichen »Vermögensgegenständen nicht verlangt werden kann, solange diese zur Erfüllung der Verbandsaufgaben benötigt werden; statt dessen ist ein entsprechender Geldbetrag zu leisten.

Montabaur, den 28. Juli 1992

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 - Az. 029/460-10/15 LA. (Siegel) Dr. Löhr

Ltd. Kreisverwaltungsdirektor

_ Hübingen _

MGV »Frohsinn» Hübingen

Zum »Ständchen« treffen sich die Sänger am Samstag, dem 22. August 1992, um 19.15 Uhr an der Buchfinkenlandhalle.

Grundschule Heilberscheid Unterrichtsregelung am 1. Schultag

Für die Klassenstufen 2-4 beginnt am 03.09.1992 die Schule zur

1. Stunde im Schulgebäude Heilberscheid. Nach einem Gottes­dienst in derkath. Kirche in Heilberscheid endet der erste Schul­tag um 12.25 Uhr.

Busabfahrt Nentershausen: 07.55 Uhr

Busabfahrt Nomborn: 08.00 Uhr. Wiechert, Schulleiter

Girod

Vereinsring Girod-Kleinholbach

Dorffest 1992 am 29. und 30. August 1992

auf dem Gelände der Grundschule Girod Samstag, 29. August 1992,20.00 Uhr

Geselliges Beisammensein der Dorfbevölkerungund G äste Für Unterhaltung sorgen:

- Die »Lustigen Musikanten« aus Großholbach

- der MGV »Cancordia« Girod

- die Jugendtanzgruppe Girod.

Sonntag, 30. August 1992,09.30 Uhr

G ottesdienst im Zelt auf dem Schulhof mit Pfarrer Schönberger und dem Kirchenchor »St. Jakobus« Girod, anschl. Frühschop­pen.

Es unterhält Sie »Günter Frensch«

12.00 Uhr Eintopfessen

13.00 Uhr Kinderbelustigung mit tollen Attraktionen und vie­len Preisen

14.30 Uhr Kaffee und Kuchen.

Der Vereinsring Girod-Kleinholbach lädt alle Dorfbewohner und Gäste herzlich zu dieser Veranstaltung ein.

An beiden Tagen ist für Speisen und Getränke bestens gesorgt.

Benutzung der Gießkannen auf dem neuen Friedhof

Beschwerde von Friedhofsbesuchem machen es erforderlich, das Benutzen der Gießkannen außerhalb des Friedhofs (anlie­gende Gärten) zu untersagen. Ich bitte dringend umBeachtung.

Hannappel, Ortsbürgermeister

TiS Girod/Kleinholbach e.V.

Am Samstag, 2. August 1992 findet um 15.30 Uhr das Kreispo­kalspiel gegen den SV Heiligenroth statt. Spielort ist in Heili- genroth. Zuschauer sind herzlich eingeladen.

Nr. 34/92

Großholbach

Fanfarenzug Großholbach

Wir haben noch Plätze frei für unseren Ausflug vom 28. bis 30. August 1992 ins »Coburger Land« zu unseren Freunden nach Craidlitz. Auf dem Programm stehen unter anderem eine Rund­fahrt von Coburg über Kronach nach Kulmbach mit Besichti­gung des Wasserschlosses in Mitwitz, Besuch des Zinnfiguren­museums auf der Plassenburg mit anschließender Bierprobe und eine zünftige Feier mit unserem Freundschaftsverein. Anmeldungen bei Monika Krins, Tbl. 3652 oder Erwin Maier, Tbl 2467.

. _ Nentershausen _

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen fin­det am

Montag, 24. August 1992, um 19.30 Uhr in der alten Turnhalle statt.

Tagesordnung: öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der öf­fentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruch­nahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeinde­straßen und -wegen

2. Wartungs- und Instandsetzungsvertrag für Straßenbe­leuchtungsanlagen -Übemahmeder Kosten für die Entsor­gung der Leuchtmittel als Sondermüll -

3. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1992 bis 1996

4. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Ehe­leute Dieter Henkes, Westerwaldstraße 10, 5431 Nenters­hausen, auf Bebauung des Grundstückes Flur 61, Flur­stück 44 in der GemarkungNentershausen; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im Wiesenmor­gen«

5. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag des Markus Renzel, 5431 Nentershausen, auf An- und Umbau auf dem Ortslagegrundstück Flur 3, Nr. 268/1; hier. Ertei­lung des Einvernehmens gern. §§ 34, 36 BauGB

6. Beratung und Beschlußfassung über die Kostenübemah- me für eine Kanalemeuerung in der Rheinstraße

7. Verschiedenes

Nentershausen, 18. August 1992 Perne, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen Die nächste Feuerwehrübung findet am Sonntag, dem 23. Au­gust 1992, um 9.30 Uhr statt.

Termine der Eisbachtaler Mannschaften Samstag, 22. August 1992

15.30 Uhr Viktoria Herxheim - Eisbachtaler SF

Spiel der Oberliga Südwest in Herxheim.

Zu diesem Spiel setzen wir wieder einen Bus ein. Wer unsere Mannschaft in die Pfalz beglei­ten will, meldet sich frühzeitig bei Präsident Alfred Diefenbach 06486/8008 an.

15.30 Uhr Eisbachtaler SF A-Jugend - Eintracht Bad

Kreuznach, Freundschaftsspiel in Nentershau­sen gegen den amtierenden Rheinland- Pfalz-Meister

Sonntag, 23. August 1992

11.00 Uhr SV Braubach (Kreisliga A Rhein-Lahn) - Eis­bachtaler SF, A-Jugend Freundschaftsspiel in Braubach 16.00 Uhr Eisbachtaler SF II - TiS Asbach

Spiel der Bezirksliga Ost in Nentershausen

Frauengymnastik Eisbachtaler Sportfreunde Nach den Sommerferien geht es weiter mit der Fitneßgymna­stik am Mittwoch, 2.9., 19.30 Uhr und am Montag, 7.9., 18.30 Uhr.

Für Interessierte bietet sich somit eine gute Gelegenheit, in das Gymnastikprogramm einzusteigen.

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EISBACHGEMEINDEN