Nr. 34/92
legende:
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Der Erweiterungsbereich wird wie folgt begrenzt:
In Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 14.04.1992 wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinsichtlich des Korridors der Ttasse der N ord- umgehung Heiligenroth im südlichen Bereich der Flurstücke 109/2, 109/1, 19,11 -16,26 und 27/4 (Flur 49) geringfügig erweitert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes verschiebt sich im aa. Bereich umca. 10-15 min nördlicher Richtung.
Der Erweiterungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Planskizze ersichtlich. Der Erweiterungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
LV. Herbst, 1. Ortsbeigeordneter

