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Nr. 34/92

legende:

*- Grenze des Bebau *

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Der Erweiterungsbereich wird wie folgt begrenzt:

In Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 14.04.1992 wird der Geltungsbe­reich des Bebauungsplanes hinsicht­lich des Korridors der Ttasse der N ord- umgehung Heiligenroth im südlichen Bereich der Flurstücke 109/2, 109/1, 19,11 -16,26 und 27/4 (Flur 49) gering­fügig erweitert.

Der Geltungsbereich des Bebauungs­planes verschiebt sich im aa. Bereich umca. 10-15 min nördlicher Richtung.

Der Erweiterungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Planskizze ersichtlich. Der Erweiterungsbe­schluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntge­macht.

LV. Herbst, 1. Ortsbeigeordneter