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Montabaur

Nr. 30/92

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(3) Auf die Gewährung des Zuschusses besteht kein Rechtsan­spruch. Die Bewilligung bzw. Auszahlung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

(4) Für die Durchführung der Maßnahme(n) gelten die Bestim­mungen der Satzung der Stadt Montabaur über die Art der Ge­staltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Tfeil der Stadt vom 04.01.1988. Gemäß § 12 dieser Satzung ist in jedem Fall eine Baugenehmigung einzuholen.

§7

Anpassung der Zuschußhöhe an den Preisindex Die Verwaltung wird beauftragt, in regelmäßigen Abständen den B aupreisindex zu überprüfen und die Förderbeträge diesem anzupassen.

Natur- und Umwelt-Info

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Behandlung von Verstößen gegen die Richtlinien Der Bewilligungsbescheidkann bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Richtlinien, gegen Auflagen des Bewilligungsbeschei­des bei einer zweckfremden Verwendung der bewilligten Mittel sowie gegen die jeweils gültige Gestaltungssatzung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Soweit der Bewilligungs­bescheid widerrufen wird, sind bereits ausgezahlte Zuschüsse zurück zu erstatten.

§9

Inkrafttreten

Diese Richtlinien wurden in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am 10.06.1992 beschlossen.

Sie treten mit Wirkung vom 11.06.1992 in Kraft.

Die Richtlinien vom 18.06.1992 treten außer Kraft.

Dr. Fossel-Dölken Bürgermeister

^Die Verwaltung informiert

Straßensperrungen an Kirmes vom 01. bis 05. August 1992

Wir weisen darauf hin, daß an den Kirmestagen vom 01. bis 05. August 1992 folgende Straßen für den öffentlichen Verkehr ge­sperrt sind:

von Samstag, 01.08.1992 ab 6.00 Uhr:

- Bahnhofstraße, ab Ecke KEVAG

- Burgstraße,

- Vorderer Rebstock bis Einmündung Hinterer Rebstock,

ab 16.00 Uhr

- Sauertal,

Elisbethenstraße, ab Parkplatz in Richtung SauertaL

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß parkende Fahrzeuge in der Bahnhofstraße, die den Aufbau der Stände behindern, ko­stenpflichtig abgeschleppt werden.

Die Sperrungen werden am Mittwoch, 6. August 1992 nach den notwendigen Reinigungsarbeiten im Laufe des Vormittages wieder aufgehoben.

Verbandsgemeindeverwaltung

- als Ortspolizeibehörde -

Schließung der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur

In der Zeit von Montag, 17. August 1992 bis einschl. Mittwoch, 02. Sept. 1992 werden folgende Schultumhallen wegen Grund­reinigungsarbeiten geschlossen:

- Schultumhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur

Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen

- Schultumhalle an der Grundschule Horbach

- Schultumhalle an der Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershau­sen

- Schultumhalle an der Grundschule Niederelbert

- Schultumhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen.

Die Schultumhalle an der Augst-Schule Neuhäusel bleibt in der Zeit von Montag, 17.08.1992 bis einschl Sonntag, 30.08.1992 geschlossen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Schulamt -

Naturschutz ums Haus

Naturschutz wird nicht nur in Naturschutzgebieten gemacht, sondern fängt bereits vor der Haustür an. Im Garten, am Haus und ums Haus läßt sich schon mit verhältnismäßig ge­ringem Aufwand recht viel für eine natürliche Umwelt errei­chen. Über 13 Millionen Hausgärten bergen noch ungeahnte Möglichkeiten. Die BroschüreNaturschutz ums Haus, die der Naturschutzbund Deutschland (NABU) herausgegeben hat, gibt in übersichtlicher, knapper und anschaulicher Wei­se Tips und Hinweise zu Naturschutzmaßnahmen vor der Haustür. Die Broschüre informiert über sinnvolle und emp­fehlenswerte Maßnahmen und leitet zur Umsetzung an. In acht Kapiteln werden vom Gartenteich über begrünte Fassa­den und Nisthilfen für Kleintiere bis hin zur Anlage lebendiger Wege und Plätze viele Themen behandelt, die für den Natur­schutz ums Haus wichtig sind.

Die Broschüre ist beim Naturschutzbund Deutschland, Postfach 1245, 4230 Wesel gegen 5 DM in Briefmarken (Preis einschließlich Porto und Verpackung) erhältlich.

Wissenswertes über Papier

Der Papierverbrauch ist in Deutschland weiterhin angestiegen und betrug 1990 inzwischen 230 kg pro Kopf. Damit zählt Deutschland zu den Ländern mit dem höchsten Papierkonsum in der Welt. Bei der Herstellung von Papier werden die Aus­gangsstoffe Zellstoff, Holzschliff (hauptsächlich für Zeitungs­und Verpackungspapier) und Altpapier benötigt.

Die wesentlichen Belastungen bei der Papierproduktion entste­hen bei der Rohstoffherstellung. Um die Umweltbelastungen zu reduzieren, sollte in vermehrtem Maße Umweltschutz- oder Re­cyclingpapier verwendet werden.

Umweltschutzpapier:

Aus 100 % Altpapier ohne Bleiche und Deinking (=Druckfarbenentferaung)

Verwendung:

Briefumschläge, Versandtaschen, Schreib-, Notiz- und Druck­papier

geringste Umweltbelastung Recyclingpapier:

Aus 100 % Altpapier mit Deinking und Bleiche (in Deutschland chlorfrei), verschiedene Qualitäten werden an geboten Verwendung:

Kopier-, Druck-, Schreib- und sonstige Büropapiere Chlorfrei gebleichte Papiere:

Aus Zellstoff (Abfall- und Stammholz); Verzicht auf die Verwen­dung von Chlor und Chlorverbindungen bei der Bleiche Verwendung:

Graphische Papiere mit einem höheren Weißgrad, Spezialpa­piere

elementar chlorfrei gebleichte Papiere (= Chlorarm)

Aus Zellstoff, bei der Bleiche werden Chlorverbindungen (Sauerstoff- und Wasserstoffperoxid) statt elementares Chlor verwendet.

Verwendung:

Für alle Bereiche, insbesondere für Papiere mit hoher Lichtbe­ständigkeit

chlorgebleichte Papiere:

Aus Zellstoff, herkömmliche Papiere mit der höchsten Umwelt­belastung.