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Montabaur

Nr. 29/92

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Unterstellbox fUr Einkaufswagen nicht genehmigt Dem Rat lag eine Zusatzvereinbarung zu einem Grundstücks­kaufvertrag vor, die das Unterstellen von Einkaufswagen in ei­nerüberdachten Box außerhalb des Marktgebäudes seitlich des Einganges möglich machen sollte Wegen des wenig vorteilhaf­ten Bildes einer derartigen Einrichtung versagte der Ortsge­meinderat dem Abschluß der erbetenen Zusatzvereinbarung seine Gen ehmig un g und wünschte die Beibehaltung des jetzi­gen Zustandes, wonach die Einkaufswagen nur im M arktgebäu- de selbst abgestellt werden dürfen.

HaushaitsUberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis ge­nommen

Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1991 eingetretene Haushaltsüberschreitungen vor. Die erste Auf Stellung wie erhebliche über- bzw. außerplanmäßi­ge Haushaltsausgaben bei insgesamt 9 Haushaltsstellen in Hö­he eines Gesamtbetrages von 87.806,16 DM aus. Bei diesen Haushaltsüberschreitungen handelte es sich in den Hauptposi­tionen einmal um einen zusätzlichen Betrag von 32.663,56 DM, der als Kindergartenumlage an den Kindergartenverband Sim- mem/Neuhäusel zu zahlen war. Außerdem waren um 14.060 DM höhere Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren »Feld- chen« zu leisten. Ferner wurden die im Haushaltsplan für den Ausbau eines Grabfeldes auf dem Friedhof angesezten Mittel um 27.279,19 DM wegen tatsächlich angefallener Kosten über­schritten. Die übigen Ausgabeüberschreitungen waren bedingt durch zusätzliche Geschäfts-, Personalausgaben und höherer Bewirtschaftungskosten durch die Zahlung der Oberflächen­wasserabgabe.

Der Ortsgemeinderat genehmigte einstimmig diese Mehraus­gaben, die durchMehreinnahmenbei dem Einkommensteueran­teil und durch Einsparungen bei Ausbaukosten abgedeckt wer­den.

In einer dem Rat vorliegenden zweiten Auflistung waren die vom Umfang her unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1991 zusammenge­stellt, die sich bei 9 Einzelpositionen auf insgesamt 4.637,43 DM beliefen. Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend von diesen Mehrausgaben Kenntnis. Die Deckung dieser Ausgaben wird im Rahmen des Gesamthaushaltes vorgenommen.

Beantragter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs­planes »Auf der Haidu nicht zugestimmt Der Rat hatte über einen Antrag auf Befreiung von den Festset­zungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« zu entscheiden, der darauf abzielte, eine nach dem rechtsverbindlichen Bebau­ungsplan nicht überbaubare Grundstücksfläche zum Tfeil mit 3mbzw. 2mzu überbauen und damit einen Gebäudeabstand von der öffentlichen Verkehrsfläche von 6 m statt 8 m bzw. 7 m zuzu­lassen. Nach Erörterung der Sache beschloß der Ortsgemeinde- rat, das erbetene Einvernehmen zu der Befreiung von den Fest­setzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« nicht zu ertei­len.

Pflege der Grünanlagen »Dorfmitte«

Nach Fertigstellung der Grünanlagen »Dorfmitte« stand die Entscheidungder Frage an, wiedie Pflege der Rasenflächen und das Säubern der Pflanzflächen von Unkraut bewerkstelligt wer­den soll. Dem Rat lag in der Sitzung ein Kostenangebot einer Fachfirma für die Übernahme dieser Arbeiten vor. In der Dis­kussion herrschte im Rat die einhellige Meinung, daß die Arbei­ten zumindest noch in diesem Jahr von der Fachfirma ausge­führt werden sollten. Der Rat faßte einen entsprechenden Be­schluß mit der Maßgabe, daß der jeweilige Pflege-Arbeitsgang nur auf besondere Anforderung durch die Ortsgemeinde vorge­nommen wird.

SchutzhUtte - Lärmbelästigungen

Einen besonderen Beratungspunkt nahmen die immer wieder auftretenden Lärmbelästigungen ein, die insbesondere an Wo­chenenden von der Schutzhütte ausgehen. Der Ortsbürgermei­ster stellte hier Einzelheiten dieser Belästigungen dem Rat vor und bezog sich auch auf eine schriftlich vorliegende Beschwerde sowie auf verschiedene mündliche Beschwerden hiesiger Ein­wohner. Er trug vor, daß weder schriftliche noch mündliche Hin­weise auf das Verbot von Lärm jeglicher Art letztlich zum Erfolg führen und es bei Hüttenfesten immer wieder zu enormen Lärm­belästigungen kommt. In der Diskussion waren die Meinungen über das Vorgehen zur Abstellung der Lärmbelästigungen im Rat geteilt. Während ein Tteil der Ratsmitglieder auf eine jahres­zeitlich begrenzte Schließung der Hütte nach 20.00 Uhr plädier­te, konnten sich andere Ratsmitglieder dieser Lösung nicht an­schließen.

Am Ende der Beratung wurde der Antrag gestellt, der Rat möge beschließen, daß bis zur Bestellung eines Hüttenwarts keine weiteren Vermietungen der Hütte bis zum 16.10.1992 vorge­nommen werden sowie eine grundsätzliche Schließung der Hüt­te nach 20.00 Uhr in der Zeit vom 01.05. bis 16.10. jeden Jahres durchgeführt wird.

Nach dem Ergebnis der Abstimmung fand dieser Beschlußan­trag im Rat nicht die erforderliche Mehrheit und wurde abge­lehnt. Da kein weiterer Beschlußantrag gestellt wurde, fand der Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis an die Ratsmitglieder, die Angelegenheit zu überdenken, seinen Abschluß.

Nichtöffentliche Sitzung:

Im nichtöffentlichen Tfeil befaßte sich der Rat mit der Tatsache, daß sich auf die Ausschreibung im Wochenblatt bisher niemand gemeldet hat, der die Säuberung der innerörtlichen Pflanzbeete übernehmen will. Der Rat beschloß, eine einmalige Säuberung der Pflanzanlagen am Rande des Festplatzes Höhenweg/Tau­nusstraße einer Facbfirma zu übertragen.

In einem weiteren Punkt beschloß der Rat die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten, die anläßlich des Empfangs einer Reisegruppe aus den USA (Nachfahren deutscher Auswande­rer) in der Augst-Halle entstanden waren.

H ümm erich, Ortsbürgermeister

Voranzeige:

Großer Flohmarkt in Neuhäusel Am 26. Juli 1992, von 8.00 bis 17.00 Uhr großer Flohmarkt am HL-Markt (Kirmesplatz).

Zu diesem Flohmarkt sind Aussteller und Kunden aus nah und fern herzlich eingeladen. Standgeld wird wie im vergangenen Jahr als Spende für die Jugendarbeit erhoben. Neuwarenhänd­ler sind ausgeschlossen. Anmeldung: keine.

Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes Neuhäusel Am Montag, dem 13. Juli 1992,19.30 Uhr findet in Neuhäusel, Gasthaus Fries, eine Mitgliederversammlung des CDU-Orts­verbandes statt.

Auf der Tagesordnung steht u.a. die Neuwahl des Ortsvorstan­des und der Delegierten. Alle Mitglieder sind herzlich dazu ein­geladen.

Dorffest MGV »Constantia« 1873 Neuhäusel e.V.

Am Samstag/Sonntag, dem 26./26. Juli 1992, veranstaltet der MGV Constantia 1878 sein schon traditionelles Dorffest auf dem Kirmesplatz. In Verbindung damit findet am Samstag, dem 25.7.1992, ein großer Flohmarkt statt.

Der Flohmarkt beginnt am Samstag bereits um 8.00 Uhr. Ab 12.00 Uhr sind dann Bierbrunnen und auch Imbiß gBöffnet. Ab 14.00 Uhr gibt es das von den Sängerfrauen mit sehr viel Liebe hergerichtete, reichhaltige Kuchenbuffet, alles, das versteht sich von selbst, zu zivilen Preisen. Am Abend spielt ab 20.00 Uhr ein Alleinunterhalter zum Thnz auf.

Der Sonntag, 26. Juli 1992, beginnt mit dem Frühschoppen ge­gen 11.00 Uhr und ab 12.00 Uhr kann aus der Feldküche Essen »gefaßt« werden. Natürlich gibt es auch am Sonntag ab 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen, wieder von den Sängerfrauen herge­richtet.

Damit auch der Nachmittag noch hält, was der Vormittag ver­spricht, spielen ab 14.00 Uhr die Musikfreunde Kadenbach zu ei­nem Platzkonzert auf.

..und als Novum bei Heuhäuseler Festen - jedes anwesende Ver­einsmitglied erhält zwischen 14.00 und 16.00 Uhr Freibons für zwei Getränke, wohlgemerkt nur am Sonntag, 26. Juli 1992. Wie Sie sehen, wollen wir uns alle erdenkliche Mühe geben, um einen Aufenthalt bei unserem Dorffest so angenem wie eben möglich, zu gestalten.

Für unsere Aktiven:

Anstelle der Singstunde am Freitag, dem 24. Juli 1992 treffen wir uns zum Aufbau um 18.30 Uhr auf dem Kirmesplatz. Der Abbau findet an gleicher Stelle am Sonntag, dem 26. Juli 1992, gegen 17.00 Uhr statt. Helfer sind willkommen I

_ Simmern _

öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Simmern am 20. Mai 1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns