Montabaur
Nr. 29/92
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Unterstellbox fUr Einkaufswagen nicht genehmigt Dem Rat lag eine Zusatzvereinbarung zu einem Grundstückskaufvertrag vor, die das Unterstellen von Einkaufswagen in einerüberdachten Box außerhalb des Marktgebäudes seitlich des Einganges möglich machen sollte Wegen des wenig vorteilhaften Bildes einer derartigen Einrichtung versagte der Ortsgemeinderat dem Abschluß der erbetenen Zusatzvereinbarung seine Gen ehmig un g und wünschte die Beibehaltung des jetzigen Zustandes, wonach die Einkaufswagen nur im M arktgebäu- de selbst abgestellt werden dürfen.
HaushaitsUberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1991 eingetretene Haushaltsüberschreitungen vor. Die erste Auf Stellung wie erhebliche über- bzw. außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 9 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 87.806,16 DM aus. Bei diesen Haushaltsüberschreitungen handelte es sich in den Hauptpositionen einmal um einen zusätzlichen Betrag von 32.663,56 DM, der als Kindergartenumlage an den Kindergartenverband Sim- mem/Neuhäusel zu zahlen war. Außerdem waren um 14.060 DM höhere Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren »Feld- chen« zu leisten. Ferner wurden die im Haushaltsplan für den Ausbau eines Grabfeldes auf dem Friedhof angesezten Mittel um 27.279,19 DM wegen tatsächlich angefallener Kosten überschritten. Die übigen Ausgabeüberschreitungen waren bedingt durch zusätzliche Geschäfts-, Personalausgaben und höherer Bewirtschaftungskosten durch die Zahlung der Oberflächenwasserabgabe.
Der Ortsgemeinderat genehmigte einstimmig diese Mehrausgaben, die durchMehreinnahmenbei dem Einkommensteueranteil und durch Einsparungen bei Ausbaukosten abgedeckt werden.
In einer dem Rat vorliegenden zweiten Auflistung waren die vom Umfang her unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1991 zusammengestellt, die sich bei 9 Einzelpositionen auf insgesamt 4.637,43 DM beliefen. Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend von diesen Mehrausgaben Kenntnis. Die Deckung dieser Ausgaben wird im Rahmen des Gesamthaushaltes vorgenommen.
Beantragter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haidu nicht zugestimmt Der Rat hatte über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« zu entscheiden, der darauf abzielte, eine nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan nicht überbaubare Grundstücksfläche zum Tfeil mit 3mbzw. 2mzu überbauen und damit einen Gebäudeabstand von der öffentlichen Verkehrsfläche von 6 m statt 8 m bzw. 7 m zuzulassen. Nach Erörterung der Sache beschloß der Ortsgemeinde- rat, das erbetene Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« nicht zu erteilen.
Pflege der Grünanlagen »Dorfmitte«
Nach Fertigstellung der Grünanlagen »Dorfmitte« stand die Entscheidungder Frage an, wiedie Pflege der Rasenflächen und das Säubern der Pflanzflächen von Unkraut bewerkstelligt werden soll. Dem Rat lag in der Sitzung ein Kostenangebot einer Fachfirma für die Übernahme dieser Arbeiten vor. In der Diskussion herrschte im Rat die einhellige Meinung, daß die Arbeiten zumindest noch in diesem Jahr von der Fachfirma ausgeführt werden sollten. Der Rat faßte einen entsprechenden Beschluß mit der Maßgabe, daß der jeweilige Pflege-Arbeitsgang nur auf besondere Anforderung durch die Ortsgemeinde vorgenommen wird.
SchutzhUtte - Lärmbelästigungen
Einen besonderen Beratungspunkt nahmen die immer wieder auftretenden Lärmbelästigungen ein, die insbesondere an Wochenenden von der Schutzhütte ausgehen. Der Ortsbürgermeister stellte hier Einzelheiten dieser Belästigungen dem Rat vor und bezog sich auch auf eine schriftlich vorliegende Beschwerde sowie auf verschiedene mündliche Beschwerden hiesiger Einwohner. Er trug vor, daß weder schriftliche noch mündliche Hinweise auf das Verbot von Lärm jeglicher Art letztlich zum Erfolg führen und es bei Hüttenfesten immer wieder zu enormen Lärmbelästigungen kommt. In der Diskussion waren die Meinungen über das Vorgehen zur Abstellung der Lärmbelästigungen im Rat geteilt. Während ein Tteil der Ratsmitglieder auf eine jahreszeitlich begrenzte Schließung der Hütte nach 20.00 Uhr plädierte, konnten sich andere Ratsmitglieder dieser Lösung nicht anschließen.
Am Ende der Beratung wurde der Antrag gestellt, der Rat möge beschließen, daß bis zur Bestellung eines Hüttenwarts keine weiteren Vermietungen der Hütte bis zum 16.10.1992 vorgenommen werden sowie eine grundsätzliche Schließung der Hütte nach 20.00 Uhr in der Zeit vom 01.05. bis 16.10. jeden Jahres durchgeführt wird.
Nach dem Ergebnis der Abstimmung fand dieser Beschlußantrag im Rat nicht die erforderliche Mehrheit und wurde abgelehnt. Da kein weiterer Beschlußantrag gestellt wurde, fand der Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis an die Ratsmitglieder, die Angelegenheit zu überdenken, seinen Abschluß.
Nichtöffentliche Sitzung:
Im nichtöffentlichen Tfeil befaßte sich der Rat mit der Tatsache, daß sich auf die Ausschreibung im Wochenblatt bisher niemand gemeldet hat, der die Säuberung der innerörtlichen Pflanzbeete übernehmen will. Der Rat beschloß, eine einmalige Säuberung der Pflanzanlagen am Rande des Festplatzes Höhenweg/Taunusstraße einer Facbfirma zu übertragen.
In einem weiteren Punkt beschloß der Rat die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten, die anläßlich des Empfangs einer Reisegruppe aus den USA (Nachfahren deutscher Auswanderer) in der Augst-Halle entstanden waren.
H ümm erich, Ortsbürgermeister
Voranzeige:
Großer Flohmarkt in Neuhäusel Am 26. Juli 1992, von 8.00 bis 17.00 Uhr großer Flohmarkt am HL-Markt (Kirmesplatz).
Zu diesem Flohmarkt sind Aussteller und Kunden aus nah und fern herzlich eingeladen. Standgeld wird wie im vergangenen Jahr als Spende für die Jugendarbeit erhoben. Neuwarenhändler sind ausgeschlossen. Anmeldung: keine.
Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes Neuhäusel Am Montag, dem 13. Juli 1992,19.30 Uhr findet in Neuhäusel, Gasthaus Fries, eine Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes statt.
Auf der Tagesordnung steht u.a. die Neuwahl des Ortsvorstandes und der Delegierten. Alle Mitglieder sind herzlich dazu eingeladen.
Dorffest • MGV »Constantia« 1873 Neuhäusel e.V.
Am Samstag/Sonntag, dem 26./26. Juli 1992, veranstaltet der MGV Constantia 1878 sein schon traditionelles Dorffest auf dem Kirmesplatz. In Verbindung damit findet am Samstag, dem 25.7.1992, ein großer Flohmarkt statt.
Der Flohmarkt beginnt am Samstag bereits um 8.00 Uhr. Ab 12.00 Uhr sind dann Bierbrunnen und auch Imbiß gBöffnet. Ab 14.00 Uhr gibt es das von den Sängerfrauen mit sehr viel Liebe hergerichtete, reichhaltige Kuchenbuffet, alles, das versteht sich von selbst, zu zivilen Preisen. Am Abend spielt ab 20.00 Uhr ein Alleinunterhalter zum Thnz auf.
Der Sonntag, 26. Juli 1992, beginnt mit dem Frühschoppen gegen 11.00 Uhr und ab 12.00 Uhr kann aus der Feldküche Essen »gefaßt« werden. Natürlich gibt es auch am Sonntag ab 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen, wieder von den Sängerfrauen hergerichtet.
Damit auch der Nachmittag noch hält, was der Vormittag verspricht, spielen ab 14.00 Uhr die Musikfreunde Kadenbach zu einem Platzkonzert auf.
.„.und als Novum bei Heuhäuseler Festen - jedes anwesende Vereinsmitglied erhält zwischen 14.00 und 16.00 Uhr Freibons für zwei Getränke, wohlgemerkt nur am Sonntag, 26. Juli 1992. Wie Sie sehen, wollen wir uns alle erdenkliche Mühe geben, um einen Aufenthalt bei unserem Dorffest so angenem wie eben möglich, zu gestalten.
Für unsere Aktiven:
Anstelle der Singstunde am Freitag, dem 24. Juli 1992 treffen wir uns zum Aufbau um 18.30 Uhr auf dem Kirmesplatz. Der Abbau findet an gleicher Stelle am Sonntag, dem 26. Juli 1992, gegen 17.00 Uhr statt. Helfer sind willkommen I
_ Simmern _
öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Simmern am 20. Mai 1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns

