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Montabaur

Jahrgang 1927 Eitelbora

Zur Vorbesprechung unserer diesjährigen Jahrgangstour tref­fen wir uns am Mittwoch, 22. Juli 1992, um 19.00 Uhr in der Gaststätte »Nassauer Hof«, (Zerbacb) in Eitelborn.

Helfertreff am DPSG-Haus

Mit allen, die am Pfadfinderhaus geplant und gearbeitet haben, möchte die Leiterrunde noch einmal feiern. Treffpunkt Freitag, 17. Juli 1992, um 19.00 Uhr am Pfadfinderhaus auf dem Nörr- berg.

_ Kadenbach _

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet

nm

Montag, 20. Juli 1992, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Höh - 2. Erweiterung«

3. Beratung und Beschlußfassung über die »Benutzungs­ordnung für die Schutzhütte Schauinsland«

4. Stellungnahme zur Empfehlung der Kreisverwaltung,

Tteilkosten für verkehrsdämpfende Maßnahmen an beiden Ortseinfahrten der Kreisstraße zu übernehmen

5. Anschaffung einer neuen Buswartehalle

6. Kenntnisnahme von imerheblichen außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1991

7. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausga­ben im Haushaltsjahr 1991

8. Beratung und Beschlußfassung über eine Empfehlung der Verkehrsbehörde, in der Westerwaldstraße den Spiel­platzbereich verkehrsberuhigend auszuweisen

9. Zurückstellung der weiteren Planung und der beabsich­tigten Ausführung verkehrsdämpfender Maßnahmen in der Römerstraße und Westerwaldstraße (teüweise) aus Gründen der schwierigen Haushaltslage

10. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Wohnungsangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Verschiedenes

Kadenbach, 13. Juli 1992 Dombo, Ortsbürgermeister

Fraktionssitzungen:

SPD: Freitag, 17.7.1992, 20.00 Uhr Gemeindehaus WG Brandt: Freitag, 17.7.1992, 20.00 Uhr Gemeindehaus CDU: Freitag, 17.7.1992, 20.00 Uhr Gemeindehaus FWG: Freitag, 17.7.1992, 20.00 Uhr Gemeindehaus.

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Kadenbach am 16. Ju­ni 1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schrif thch oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 3 2 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

5411 Kadenbach, 13. Juli 1992 Dombo, Ortsbürgermeister

Büroräume zu vermieten

Die Gemeinde Kadenbach bietet Büroräume (130 qm) und zu­sätzliche Ablageflächen zur Vermietung an. Entsprechende Parkplätze stehen zur Verfügung.

Auskünfte während der Dienststunden (dienstags und donners­tags in der Zeit von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr) unter Ruf-Nr. 633.

Nr. 29/92

Fundsache

Einzelner Schlüssel (auf einem Waldweg gefunden) kann wäh­rend der Dienststunden abgeholt werden.

Dombo, Ortsbürgermeister

TC Kadenbach 86 e.V.

Unser Vereinstumier findet am 19. und 20. Sept. statt. Die An­meldung hierfür muß bis zum 30. August erfolgen. Nähere Ein­zelheiten hierzu werden auf der Tfexmisanlage ausgehangen. Die Auslosung erfolgt am 31. August 1992.

CDU Rheinland-Pfalz 20-jähriges Bestehen

Anläßlich des 20-jährigen Bestehens des Ortsverbandes Kaden­bach lädt dieser für Samstag, den 11. Juli 1992,15.00 Uhr in die Grillhütte nach Kadenbach zu Kaffee, Kuchen, Würstchen, Steaks und einer Tbmbola herzlich ein.

Neuhäusel

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Neuhäusel am 15. Juni 1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ort sbürgermeisters während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen aufgenommen wurden, dienach§ 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§33und34 GVG nicht auf genommen werden sollten.

5411 Neuhäusel, 13. Juli 1992 Hümmerich

Ortsbürgermeister

Verlegung der Sprechstunde der Ortsgemeindeverwaltung

Wegen anderweitiger dienstlicher Verpflichtung des Ortsbür­germeisters wird die Sprechstunde am Montag, dem 20. Juli 1992, auf Dienstag, den 21. Juli 1992, von 18.00 bis 19.30 Uhr, verlegt. Ich bitte um Beachtung.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinerates Neuhäusel am 09.07.1992

Ausbau der Straßen im Gewerbegebiet »Feldchen«

Nach vorgenomener Ausschreibung der Arbeiten zum Ausbau der Straßen im Gewerbegebiet »Feldchen« hatte der Ortsge- meinderat auf der Grundlage des geprüften Submissionsergeb­nisses über die Vergabe des Auftrages zu befinden. N ach Erörte­rung und Klärung einiger Fachfragen über den Straßen- und Bürgersteigausbau beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig, den Auftrag an die kostengünstigste Anbieterfirma zu verge­ben.

Begrünungsmaßnahmen im Bürgersteigbereich der Haupt­straße

In der Sitzung am 29.04.1992 hatte der Rat dem Bauausschuß den Auftrag erteilt, im Zuge einer Begrünungsmaßnahme in ei­nem Tb ilbereich des Bürgersteiges an der Hauptstraße zwischen der Simmerner Straße und dem Weg hinter dem Anwesen Hauptstr. 68 eine Ortsbesichtigung vorzunehmen und dabei mögliche Standorte für neu zu pflanzende Bäume mit Schutz­gittern, wie sie bereits im Bereich des EDEKA-Marktes ange­bracht sind, festzulegen. Dem Rat lag in der Sitzung ein vom Bauausschuß erarbeiteter Vorschlag für die Baumstandorte vor. Der Rat diskutierte ausgiebig die Empfehlung des Bauaus­schusses und erörterte die Anlageform der Baumscheiben.

Am Ende der Beratung beschloß der Ortsgemeinderat, daß ein Fachingenieur mit der Sache betraut wird, der den Vorschlagdes Bauausschusses prüfen und ggf. andere Vorschläge unterbrei­ten soll. .

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