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Montabaur

Nr. 29/92

m

Wir fordern alle Haus- und Grundstückseigentümer auf, sich bei Rattenbefall an dieser Aktion zu beteiligen. Sie können sich ab sofort direkt mit dem Schädlingsbekämpfermeister Helmut Diefenbach, Thalheim-Limburg, TbL 06436/7509, oder mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 'IfeL 02602/126.205, in Verbindung setzen.

Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich auf gefor­dert, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlau­fen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder (Wirkstoff Cumarin) für Haustiere schädlich sein können.

Wir weisen darauf hin, daß Vitamin K Tabletten als Gegenmittel zu dem Cumarin-Wirkstoff zu verwenden sind. Vitamin K Ta­bletten sind in jeder Apotheke erhältlich. Bitte beachten Sie, daß die Giftköder nach dem Ende der Bekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grundstücken entfernt werden müssen.

Verbandsgemeindeverwaltung

- als Ortspolizeibehörde -

Schülerferienkarte

Auch in diesem J ahr gibt es die

Schülerferienkarte.

Für 25,00 DMkönnen Schüler und Studenten auf fast allen Bus­linien den öffentlichen Personennahverkehr benutzen.

Gültig ist die Schülerferienkarte auch für alle Schienenstrecken dar Deutschen Bundesbahn, jedoch nur dann, wenn zusätzlich eine Ferienkarte in Höhe von 15,00 DM bei den Verkaufsstellen der Deutschen Bundesbahn erworben wird. Informationsblätter mit Berechtigungsausweis erhalten alle Interessenten bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Monta­baur; Rathaus (Informationszentrale) oder direkt bei den Orts- bürgermeistem.

Also:

Schüler und Studenten holt Euch eine Schiilerferienkarte 1 Unser Angebot für Aktive und Unternehmungslustige !

Neu!

AST jetzt auch in den Stadtteilen Eschelbach, Eigendorf und Horressen

Ab dem 1. August verkehrt das Anruf-Sammeltaxi auch in den obengenannten Stadtteilen. Die Fahrpläne werden demnächst in Ihrem Wochenblatt veröffentlicht.

Für alle, die AST noch nicht kennen, hier eine kurze Beschrei­bung:

- Anruf-Sammeltaxen fahren nur zu den im Fahrplan angege­benen Abfahrtzeiten

- Anruf-Sammeltaxen verkehrennur bei telefonischer Anmel­dung. Sie müssen Ihren Fahrwunsch spätestens eine halbe Stunde vor der fahrplanmäßigen Abfahrtzeit unter der Tfele- fonnummer: 06485/300 anmelden.

- Anruf-Sammeltaxen fahren auch dann, wenn nur eine Per­son ein Anruf-Sammeltaxi bestellt

- Anruf-Sammeltaxen fahren nur von der - in Ihrem Ort - mit dem AST-Schild gekennzeichneten Bushaltestelle ab

- Am Zielort bringt Sie das Anruf-Sammeltaxi bis vor die Haustür

Anruf-Sammeltaxen verkehren nur im jeweiligen Linienge­biet. Fahrten außerhalb dieses Gebietes finden nicht statt.

- DieFahrtenkosten-jenachEntfemungszone 3,00 DM, 4,60 DM oder 6,00 DM.

Schüler bis zum vollendeten 17. Lebensjahr (mit Schüleraus­weis) und Schwerbehinderte (mit Schwerbehindertenaus­weis und Wertmarke) zahlen nur die Hälfte

- Fahrpläne erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Ortsbürgermei­ster oder direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur; Rathaus, Altbau, Zimmer 21

Soziostruktureller Einkorn mensausgleich

und zusätzlicher soziostruktureller Einkommensausgleich für Landwirte 1992, EG-Ausgleichszulage 1992, Anerkennung als Kleinerzeuger von Getreide

Der soziostrukturelle Einkommensausgleich, der zusätzliche soziostrukturelle Einkommensausgleich, die EG-Ausgleichs- zulage und die Anerkennung als KLeinerzeuger von Getreide (Kleinerzeugerbescheinigung) werden in diesem Jahr in einem gemeinsamen Antragsverfahren durchgeführt.

Die Antragsteller müssen in dem »Dreifach-Antrag« die für sie zutreffenden Förderungsmaßnahmen durch Ankreuzen bean­tragen.

Ab 1.7.1992 beginnt die Antragstellung bei der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises in Montabaur, Peter-Altmei- er-Platz 1, Zimmer-Nr. 153, TbL 02602/124 271 oder 124 371. Die wichtigsten Antragsvoraussetzungen;

Soziostruktureller Einkommensausgleich und zusätzlicher so­ziostruktureller Einkommensausgleich:

Bewirtschaftung der jeweiligen Flächenmindestgröße nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) oder Be­wirtschaftung von mindestens 5 Hektar (ha) landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) in einem selbständigen landwirtschaftli­chen Unternehmen mit dazugehörigen Wirtschaftsgebäuden. Ausgleichszulage:

Bewirtschaftung von mindestens 3 haLF in den benachteiligten Gebieten;

Einkommensgrenzen (gegenüber dem Vorjahr erhöht):

- die Summe der positiven steuerlichen Einkünfte aus nicht­landwirtschaftlichen Einkunftsarten des Antragstellers und seines Ehegatten darf höchstens 50.000 DM betragen,

- die Summe der positiven Gesamteinkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten darf insgesamt höchstens 100.000 DM betragen.

Klemerzeugerbescheinigung:

Der Antragsteller muß im Wirtschaftsjahr 1992/93 Getreideer­zeuger sein.

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche des Unternehmens darf höchstens 33,0 ha betragen. Für die Flächen gilt bei allen drei Maßnahmen der Stichtag 1. Juli 1992.

Die erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Flächennach­weise und bei der Ausgleichszulage die Einkommensnachweise (Einkommenssteuerbescheid 1990 bzw. aktueller Nichtveranla­gungsbescheid des Finanzamtes oder sonstige Nachweise über Einkünfte im J ahr 1990) sind grundsätzlich zusammen mit dem Antragvorzulegen. Beifehlenden oder nicht rechtzeitignachge- reichten Unterlagen kann der Antrag abgelehnt werden.

Die Geschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes in We­sterburg, Bahnhofstr. 3, Tbl. 02663/4477, hat sich bereit erklärt, beim Ausfüllen der Anträge behilflich zu sein.

Um den Antragstellern weite Wege zu ersparen, stehen Mitar­beiter der Kreisverwaltung bei folgenden Verbandsgemeinde- verwaltungen für die Antragsannahme zur Verfügung: Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg

30.7.1992 . von 8.30 bis 12.00 Uhr

13.8.1992 . von 8.30 bis 12.00 Uhr

Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod

16.7.1992 . vonl4.00 Uhr bis 16.00 Uhr

28.7.1992 . von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg

16.7.1992 . von 8.30 bis 12.00 Uhr

28.7.1992 . von 14.00 bis 16.00 Uhr

Repräsentative Zählung der Schweine zum 3. August 1992

Zum 3. August 1992 findet bundesweit innach dem Zufallsprin­zip ausgewählten Betrieben eine repräsentative Zählung der Schweinebestände statt. Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhaltenden Betriebe und sonstige Viehhalter. Anzugeben sind alle Schweine, die sich zum Zähltag in Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, einschließlich aufge­nommenes fremdes Vieh.

Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Perso­nenverkehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, darauf hinzuweisen.

Die Angaben der Auskunftspflichtigen unterliegen der Geheim­haltung und werden geschützt. Eine Verwendung zu steuerli­chen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht rich­tig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Erwachsenenbildung

Kath. Bildungswerk Westerwald

Im Rahmen der Ausstellung:

»500 Jahre Eroberung und Widerstand in Lateinamerika - 500 Jahr indianischer Widerstand«,