Montabaur
Nr. 25/92
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Die SPD-Stadtratsfraktion hatte daraufhin beantragt, den Punkt und die Tagesordnung der Stadtratssitzimg zu setzen. In dieser Sitzung betonte Kurt Vetter die Bedeutungdes Hallenbades für diephysiotherapeutische Betreuung der Heimbewohner. D as Hallenbad sei wichtig - so Vetter - für die krankengymnasti- sche Betreuung der Heimbewohner. Er schlug in diesem Zusammenhang auch eine Öffnung des Hallenbades für andere ältere Bürgerinnen und Bürger der Stadt vor, um so auch soziale Kontakte zwischen Heimbewohnern und anderen Senioren in der Stadt zu fördern.
Hildegard Diehl (CDU) verwies darauf, daß infolge der veränderten Struktur der Heimbewohner (75 % seien pflegebedürftig) die Benutzung des B ades stark zurückge gangen sei. Nur noch 6 bis 7 Heimbewohner benutzten das Bad nach Aussagen der Heimleitung einmal wöchentlich. Bedingt durch die hohen Betriebskosten seien pro Badbesuch und Person 200,00 DM aufzubringen. Die hohen Kosten seien angesichts der geringen Inanspruchnahme nicht zu rechtfertigen.
Um das Bad für Bewegungstherapie pflegebedürftiger Personen nutzen zu können, müßten darüber hinaus zusätzliche Hebevorrichtungen installiert werden. Die CDU-Fraktion sei deshalb gegen den Einbau einer neuen Wasseraufbereitungsanlage.
Paul Heinz Schweizer (Sprecher der FWG-Frakion) bestätigte die hohen Kosten für das Bad und vertrat ebenfalls die Auffassung, allein für die Benutzung durch die wenigen Heimbewohner seien die Kosten für den Betrieb des Bades und die Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage nicht zu rechtfertigen. Gleichwohl falle es schwer, diese Einrichtung zu schließen. Deswegen schlage er • so Schweizer - als Kompromiß vor, zu versuchen, eine niederlassungsberechtigte Krankengymnastin oder einen Krankengymnasten zu gewinnen, der das Hallenbad des Alten- und Pflegeheimes anmiete, um dort zu praktizieren. Es solle umgehend ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren in die Wege geleitet werden. Gleichzeitig solle das H alienbad im Altenheim auch für Behindertengruppen und ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger der Stadt geöffnet werden. Um die notwendige Beaufsichtigungzu gewährleisten, solle mit derDLRG verhandelt werden, in welchem Rahmen dies ihr möglich sei. Bei einem negativen Ergebnis solle das Schwimmbad geschlossen und mit den entsprechenden Nebenräumen in einen Wohntrakt für die Kurzzeitpflege umgebaut werden.
Karl-Heinz Bächer (SPD) verwies auf die soziale Verpflichtung. Ein Bad dürfe niemals allein unter Rentabilitätsgesichtspunkten betrachtet werden. Durch die Öffnung des Bades für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ließen sich die Kosten minimieren.
Nach den Worten Hans-Josef Manns (CDU) beabsichtigte die CDU-Fraktion nicht die endgültige Schließung des Bades, sondern wollte lediglich die Investition für die neue Wasseraufbereitungsanlage gegenwärtignicht tätigen. Später, bei veränderten Verhältnissen, könne man das Bad durchaus wieder eröffnen.
Sowohl Hans-Josef Manns als auch Karl-Heinz Bächer erklärten die Zustimmung zum Antrag der F WG, meinten allerdings, man solle nicht jetzt schon festlegen, daß bei einem negativen Ergebnis der Hallenbadtrakt umgebaut werde. Eine solche Vorwegbindung sei gegenwärtig nicht notwendig. Die FWG- Fraktion modifizierte daraufhin ihren Antrag in diesem Punkt. Der Stadtrat beschloß darauf hin mit großer Mehrheit, dem Antrag der FWG-Fraktion zu folgen. Bürgermeister Dr. Possel- Dölken machte indessen darauf aufmerksem, daß nach der Auflage des Gesundheitsamtes ein Weiterbetreiben des Hallenbades bis zur Klärung der Frage, ob eine Krankengymnastin oder ein Krankengymnast das H alienbad anmiete, nicht möglich sei. Die Verwaltung erhielt vom Rat den Auftrag, beim Gesund- heits amt noch einmal nachzufragen, ob nicht ein vorübergehender Weiterbetrieb mit der alten Wasseraufbereitungsanlage geduldet werden könne. Das Gesundheitsamt hat inzwischen diese Frage verneint, so daß das Hallenbad des Altenheimes zumindest vorübergehend geschlossen werden mußte.
Nutzungskonzept für Parkeinrichtungen im Stadtgebiet Der Stadtrat beschloß, daß an den Parkplätzen Kalbswiese, Elisabethenstraße, Grundstück Decker, und im oberen Bereich der Bahnhofstraße Parkscheinautomaten mit einer Parkgebühr von 0,50 DM pro Stunde installiert und darüber hinaus die Parkgebühr für Parkuhren von 0,05 DM auf 0,10 DM pro 15 Minuten erhöht werden. Diesen Beschluß hatte bereits der Haupt- und Finanzausschuß in seiner Sitzung am 3. Dezember 1991 gefaßt.
Hintergrund war eine Beanstandung des Rechnungshofes, der kritisiert hatte, daß die Parkgebühren in der Stadt Montabaur zu niedrig seien. Außerdem wurde angeregt, für die Tiefgarage unter dem Konrad-Adenauer-Platz höhere Gebühren festzulegen. Dies wurde allerdings vom Haupt- und Finanzausschuß damals abgelehnt, weilmannachBebauungderneuen Parkgarage an der Wilhelm-Mangels-Straße ein einheitliches-Parksystem mit einer Schrankenanlage einführen wolle. Der Einbau einer Schrankenanlage an dem Parkhaus Nord sei zur Zeit nicht mög- lichk, weil im Zuge der Bauarbeiten die Tiefgarage mit Baufahrzeugen befahren werden müsse. Diese Entscheidung wurde der Kommunalaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung) mitgeteilt, die allerdings einen Beschluß des Stadtrates entsprechenden Inhalts forderte. Diesen Beschluß faßte der Stadtrat einstimmig.
In der Fußgängerzone werden keine Sonderoutzungsgebühren für das Aufstellen von Tischen erhoben Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hatte beanstandet, daß die Stadt keine Sondemutzungsgebühren für das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Verkaufsauslagen im öffentlichen Verkehrsraum erhebt. Der Haupt- und Finanzausschuß hatte bereits die Erhebung derartiger Gebühren abgelehnt. Die Kommunalaufsicht forderte indessen einen Beschluß des Stadtrates. Während Paul Heinz Schweizer (FWG) die Meinung vertrat, das Auf stellen von Tischen und Stühlen in der Fußgängerzone nehme Überhand und deshalb solle man eine maßvolle Sondernutzungsgebühr festsetzen, waren Hans-Josef Manns (CDU), Karl Heinz Bächer (SPD) und Hugo Kochern (FDP) der Auffassung, daß die Fußgängerzone ihren besonderen Reiz und ihre Liebenswürdigkeit durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen gewinne. Der Stadtrat lehnte es mit deutlicher Mehrheit ab, entsprechende Sondemutzungsgebühren zu erheben.
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur - Wasserversorgung- schreiben folgende Maßnahme öffentlich aus:
Verlegung einer Wasserleitung und eines Stromkabels von Un-
tershausen nach Reckenthal
Leistungsumfang:
Verlegung von 2100 m PVC-Leitung DN 150/200
sowie 800 m PE-Rohr einschl. Steuerkabel
Firmen, die an der Ausführung der Arbeiten Interesse haben,
werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab dem 17. Juni 1992
bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Postfach 1262,
5430 Montabaur, anzufoidem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszwecks auf das Konto 500140 bei der KSK Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Aufforderung beizulegen.
Tfermin für die Abgabe des Angebotes ist:
Dienstag, 14. Juli 1992,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Rathausaltbau, Zimmer 30, einzureichen.
Montabaur, 11. Juni 1992 Piwowarsky
Verbandsgemeindewerke Montabaur Werkleiter
Öffentliche Bekanntmachung Vollzug der Wassergesetze
Mit Schreiben vom 12. Mai 1992 hat die Bezirksregierung Koblenz unter dem Az.: 56-35-13-31/90-790 gemäß der §§ 2,3,7 und 7a WHG i. V. m. den §§ 25 ff. LWG sowie aufgrund des § 4 Ab- wAG i. V. m. den Bestimmungen des LAbwAG die »Gehobene Erlaubnis« für die Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage der Abwassergruppe Eisenbach (Girod) sowie aus Entlastungsanlagen in verschiedene Gewässer erteilt.
Der Erlaubnisbescheid mit den dazugehörigen Planunterlagen liegt während der Dienststunden
montags bis mittwochs. von 7.30 bis 12.45 Uhr
und . 13.30 bis 16.00 Uhr
donnerstags. von 7.30 bis 12.45 Uhr
und . 13.30 bis 18.30 Uhr
freitags. 7.30 bis 12.30 Uhr
vom 29. Juni bis 13. Juli 1992 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Verbandsgemeindewerke - Montabaur, Großer Markt 10, 5430 Montabaur, Zimmer-Nr. 38, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Mit Ablauf der Offenlegung gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen gern. § 74 Abs. 4 VWVfG als zugestellt.
Montabaur, 19. Juni 1992 Piwowarsky
Verbandsgemeindewerke Montabaur Werkleiter

