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Montabaur

Nr. 25/92

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Die SPD-Stadtratsfraktion hatte daraufhin beantragt, den Punkt und die Tagesordnung der Stadtratssitzimg zu setzen. In dieser Sitzung betonte Kurt Vetter die Bedeutungdes Hallenba­des für diephysiotherapeutische Betreuung der Heimbewohner. D as Hallenbad sei wichtig - so Vetter - für die krankengymnasti- sche Betreuung der Heimbewohner. Er schlug in diesem Zusam­menhang auch eine Öffnung des Hallenbades für andere ältere Bürgerinnen und Bürger der Stadt vor, um so auch soziale Kon­takte zwischen Heimbewohnern und anderen Senioren in der Stadt zu fördern.

Hildegard Diehl (CDU) verwies darauf, daß infolge der veränder­ten Struktur der Heimbewohner (75 % seien pflegebedürftig) die Benutzung des B ades stark zurückge gangen sei. Nur noch 6 bis 7 Heimbewohner benutzten das Bad nach Aussagen der Heim­leitung einmal wöchentlich. Bedingt durch die hohen Betriebs­kosten seien pro Badbesuch und Person 200,00 DM aufzubrin­gen. Die hohen Kosten seien angesichts der geringen Inan­spruchnahme nicht zu rechtfertigen.

Um das Bad für Bewegungstherapie pflegebedürftiger Perso­nen nutzen zu können, müßten darüber hinaus zusätzliche He­bevorrichtungen installiert werden. Die CDU-Fraktion sei des­halb gegen den Einbau einer neuen Wasseraufbereitungsanlage.

Paul Heinz Schweizer (Sprecher der FWG-Frakion) bestätigte die hohen Kosten für das Bad und vertrat ebenfalls die Auffas­sung, allein für die Benutzung durch die wenigen Heimbewoh­ner seien die Kosten für den Betrieb des Bades und die Erneue­rung der Wasseraufbereitungsanlage nicht zu rechtfertigen. Gleichwohl falle es schwer, diese Einrichtung zu schließen. Des­wegen schlage er so Schweizer - als Kompromiß vor, zu versu­chen, eine niederlassungsberechtigte Krankengymnastin oder einen Krankengymnasten zu gewinnen, der das Hallenbad des Alten- und Pflegeheimes anmiete, um dort zu praktizieren. Es solle umgehend ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren in die Wege geleitet werden. Gleichzeitig solle das H alienbad im Altenheim auch für Behindertengruppen und ältere Mitbürge­rinnen und Mitbürger der Stadt geöffnet werden. Um die not­wendige Beaufsichtigungzu gewährleisten, solle mit derDLRG verhandelt werden, in welchem Rahmen dies ihr möglich sei. Bei einem negativen Ergebnis solle das Schwimmbad geschlossen und mit den entsprechenden Nebenräumen in einen Wohntrakt für die Kurzzeitpflege umgebaut werden.

Karl-Heinz Bächer (SPD) verwies auf die soziale Verpflichtung. Ein Bad dürfe niemals allein unter Rentabilitätsgesichtspunk­ten betrachtet werden. Durch die Öffnung des Bades für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ließen sich die Kosten minimie­ren.

Nach den Worten Hans-Josef Manns (CDU) beabsichtigte die CDU-Fraktion nicht die endgültige Schließung des Bades, son­dern wollte lediglich die Investition für die neue Wasseraufberei­tungsanlage gegenwärtignicht tätigen. Später, bei veränderten Verhältnissen, könne man das Bad durchaus wieder eröffnen.

Sowohl Hans-Josef Manns als auch Karl-Heinz Bächer erklär­ten die Zustimmung zum Antrag der F WG, meinten allerdings, man solle nicht jetzt schon festlegen, daß bei einem negativen Ergebnis der Hallenbadtrakt umgebaut werde. Eine solche Vor­wegbindung sei gegenwärtig nicht notwendig. Die FWG- Fraktion modifizierte daraufhin ihren Antrag in diesem Punkt. Der Stadtrat beschloß darauf hin mit großer Mehrheit, dem An­trag der FWG-Fraktion zu folgen. Bürgermeister Dr. Possel- Dölken machte indessen darauf aufmerksem, daß nach der Auf­lage des Gesundheitsamtes ein Weiterbetreiben des Hallenba­des bis zur Klärung der Frage, ob eine Krankengymnastin oder ein Krankengymnast das H alienbad anmiete, nicht möglich sei. Die Verwaltung erhielt vom Rat den Auftrag, beim Gesund- heits amt noch einmal nachzufragen, ob nicht ein vorübergehen­der Weiterbetrieb mit der alten Wasseraufbereitungsanlage ge­duldet werden könne. Das Gesundheitsamt hat inzwischen die­se Frage verneint, so daß das Hallenbad des Altenheimes zumin­dest vorübergehend geschlossen werden mußte.

Nutzungskonzept für Parkeinrichtungen im Stadtgebiet Der Stadtrat beschloß, daß an den Parkplätzen Kalbswiese, Eli­sabethenstraße, Grundstück Decker, und im oberen Bereich der Bahnhofstraße Parkscheinautomaten mit einer Parkgebühr von 0,50 DM pro Stunde installiert und darüber hinaus die Park­gebühr für Parkuhren von 0,05 DM auf 0,10 DM pro 15 Minuten erhöht werden. Diesen Beschluß hatte bereits der Haupt- und Finanzausschuß in seiner Sitzung am 3. Dezember 1991 gefaßt.

Hintergrund war eine Beanstandung des Rechnungshofes, der kritisiert hatte, daß die Parkgebühren in der Stadt Montabaur zu niedrig seien. Außerdem wurde angeregt, für die Tiefgarage unter dem Konrad-Adenauer-Platz höhere Gebühren festzule­gen. Dies wurde allerdings vom Haupt- und Finanzausschuß da­mals abgelehnt, weilmannachBebauungderneuen Parkgarage an der Wilhelm-Mangels-Straße ein einheitliches-Parksystem mit einer Schrankenanlage einführen wolle. Der Einbau einer Schrankenanlage an dem Parkhaus Nord sei zur Zeit nicht mög- lichk, weil im Zuge der Bauarbeiten die Tiefgarage mit Baufahr­zeugen befahren werden müsse. Diese Entscheidung wurde der Kommunalaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung) mitgeteilt, die allerdings einen Beschluß des Stadtrates entsprechenden In­halts forderte. Diesen Beschluß faßte der Stadtrat einstimmig.

In der Fußgängerzone werden keine Sonderoutzungsgebühren für das Aufstellen von Tischen erhoben Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hatte beanstandet, daß die Stadt keine Sondemutzungsgebühren für das Aufstel­len von Tischen, Stühlen und Verkaufsauslagen im öffentlichen Verkehrsraum erhebt. Der Haupt- und Finanzausschuß hatte bereits die Erhebung derartiger Gebühren abgelehnt. Die Kom­munalaufsicht forderte indessen einen Beschluß des Stadtrates. Während Paul Heinz Schweizer (FWG) die Meinung vertrat, das Auf stellen von Tischen und Stühlen in der Fußgängerzone neh­me Überhand und deshalb solle man eine maßvolle Sondernut­zungsgebühr festsetzen, waren Hans-Josef Manns (CDU), Karl Heinz Bächer (SPD) und Hugo Kochern (FDP) der Auffassung, daß die Fußgängerzone ihren besonderen Reiz und ihre Liebens­würdigkeit durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen ge­winne. Der Stadtrat lehnte es mit deutlicher Mehrheit ab, ent­sprechende Sondemutzungsgebühren zu erheben.

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur - Wasserversorgung- schreiben folgende Maßnahme öffentlich aus:

Verlegung einer Wasserleitung und eines Stromkabels von Un-

tershausen nach Reckenthal

Leistungsumfang:

Verlegung von 2100 m PVC-Leitung DN 150/200

sowie 800 m PE-Rohr einschl. Steuerkabel

Firmen, die an der Ausführung der Arbeiten Interesse haben,

werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab dem 17. Juni 1992

bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Postfach 1262,

5430 Montabaur, anzufoidem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszwecks auf das Konto 500140 bei der KSK Monta­baur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Aufforderung beizulegen.

Tfermin für die Abgabe des Angebotes ist:

Dienstag, 14. Juli 1992,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verbandsge­meindewerken Montabaur, Rathausaltbau, Zimmer 30, einzu­reichen.

Montabaur, 11. Juni 1992 Piwowarsky

Verbandsgemeindewerke Montabaur Werkleiter

Öffentliche Bekanntmachung Vollzug der Wassergesetze

Mit Schreiben vom 12. Mai 1992 hat die Bezirksregierung Ko­blenz unter dem Az.: 56-35-13-31/90-790 gemäß der §§ 2,3,7 und 7a WHG i. V. m. den §§ 25 ff. LWG sowie aufgrund des § 4 Ab- wAG i. V. m. den Bestimmungen des LAbwAG die »Gehobene Erlaubnis« für die Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage der Abwassergruppe Eisenbach (Girod) sowie aus Entlastungs­anlagen in verschiedene Gewässer erteilt.

Der Erlaubnisbescheid mit den dazugehörigen Planunterlagen liegt während der Dienststunden

montags bis mittwochs. von 7.30 bis 12.45 Uhr

und . 13.30 bis 16.00 Uhr

donnerstags. von 7.30 bis 12.45 Uhr

und . 13.30 bis 18.30 Uhr

freitags. 7.30 bis 12.30 Uhr

vom 29. Juni bis 13. Juli 1992 einschließlich bei der Verbandsge­meindeverwaltung - Verbandsgemeindewerke - Montabaur, Großer Markt 10, 5430 Montabaur, Zimmer-Nr. 38, zu jeder­manns Einsicht öffentlich aus. Mit Ablauf der Offenlegung gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen gern. § 74 Abs. 4 VWVfG als zugestellt.

Montabaur, 19. Juni 1992 Piwowarsky

Verbandsgemeindewerke Montabaur Werkleiter