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Montabaur

Nr. 25/92

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Fortsetzung von Seite 4

Auch der Stadtteil Horressen sollte 1992 bereits berücksichtigt werden. Hier wurde vorgeschlagen, den Bereich zwischen der Westerwaldstraße, der Buchenstraße und der Meisenweg als 'Itempo-30-Zone auszuschildern. Karl-Heinz Bacher, Vorsitzen­der der SPD-Stadtratsfraktion, erläuterte den Antrag und ver­wies insbesondere darauf, daß sich durch die Einrichtung von 30-km-Zonen die Zahl der Unfälle, aber auch die Folgen von Un­fällen drastisch senken ließen. Außerdem führe die Verringe­rung der Fahrgeschwindigkeit in Wohngebieten auch zu einem Rückgang des Schadstoffausstoßes und der Lärmemissionen. Der SPD-Sprecher übergab Bürgermeister Dr. Possel-Dölken Unterschriftslisten, in denen Anwohner der von der SPD- Fraktion zur Verkehrsberuhigung vorgesehenen Straßen ihre Zustimmung zu dieser Maßnahme erklärten.

Die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenver­kehrsbehörde hatte zu dem Antrag der SPD-Fraktion Stellung geno mm en und die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Ver­kehrsberuhigung aufgezeigt. Die Kemaussage der Verwaltung bestand darin, daß das Aufstellen von Verkehrszeichen und die entsprechende Ausweisung von Tfempo-30-Zonen allein zu kei­ner Verkehrsberuhigung führe, weil die Kraftfahrer diese Schil­der weitgehend ignorieren. Voraussetzungfür eine wirkungsvol­le Verkehrsberuhigung seien ein Gesamtkonzept und bauliche Veränderungen im Fahrbahnbereich.

Für die CDU-Fraktion erklärte deren Vorsitzender Hans-Josef Manns, man teile die Beurteilung daß das Aufstellen von Ver­kehrszeichen alleine nichts bewirke. Auch die CDU-Fraktion sei für Verkehrsberuhigung, was sich bei Neu- und Ausbau von Straßen in den letzten Jahren bewiesen habe, weil diese allesamt verkehrsberuhigt ausgebaut wurden. Man wolle auch nicht mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen warten, bis alle Straßen zum Ausbau anstehen. Vielmehr sei man dafür, die Lücken durch ent­sprechende Maßnahmen auszufüllen. Die Erfahrungen der Ver­gangenheit hätten gezeigt, daß das Aufstellen von Schildern nicht zu einer Senkung der Fahrgeschwindigkeit führe und die Anlieger dann eine »Nachrüstung durch bauliche Veränderun­gen im Fahrbahnbereich verlangten. Die CDU-Fraktion sei des­halb dafür, zunächst zu planen, welche baulichen Veränderun­gen notwendig seien, um der Verkehrsbeschilderung zum Erfolg zu verhelfen. Da diese baulichen Veränderungen erhebliche Haushaltsmittel erforderten, sei die CDU-Frakion dafür, vor der entsprechenden Verkehrsbeschilderung eine Prioritätenli­ste zu erstellen, zu beraten, welche Maßnahmen (bauliche Verän­derungen im Fahrbahnbereich) mit der Einführung einer 30-km- Zone verbunden werden sollten und wie die Mittelbereitstellung möglich sei.

Mit der Feststellung, es sei bedauerlich, daß man überhaupt über dieses Thema im Stadtrat verhandeln müsse, begann Paul Heinz Schweizer, der Sprecher der FWG-Fraktion, seine Aus­führungen. An und für sich müßten alle Verkehrsteilnehmer so viel Vernunft aufbringen, daß sie nicht unverhältnismäßig schnell in Wohngebieten fahren. Leider sei die Realität aber an­ders. Durch die von der SPD-Fraktion vorgschlagene Auswei­sung von 30-km-Zonen in einzelnen Wohngebieten werden zwei­erlei Recht geschaffen. Für die FWG-Fraktion wäre es schlüssi­ger, das gesamte bebaute Gebiet der Stadt zur 30-km-Zone aus­zuweisen. Seine Frage, ob dies zulässig sei, wurde von der Ver­waltung verneint. Dies lasse die geltende Rechtslage nicht zu. Karl-Heinz Bächer (SPD) bestätigte dies unter Hinweis auf die Beratungen im Bundestag im Jahr 1990. Er befürwortete als Veränderungen im Fahrbahnbereich, im Eingangsbereich der 30-km-Zonen sog. »Krefelder Stelen« oder Pflanzkübel aufzu­stellen. Damit werde dem Autofahrer bewußt gemacht, daß er sich in einem Bereich befinde, in dem er langsam fahren müsse - so Fraktionsvorsitzender Bächer.

Die SPD-Fraktion sei dafür, schon 1992 in den Wohngebieten Alber thöhe und im Bereich zwischen Eigendorf er Straße, Für­stenweg und Eschelbacher Straße sowie im Stadtteil Horressen in dem Bereich zwischen Westerwaldstraße, der Buchenstraße und der Meisenstraße 30-km-Zonen auszuweisen. Die Verwal­tungsolle zunächst prüfen, was die dafür notwendigen Maßnah­men kosten, und der Haupt- und Finanzausschuß solle in der nächsten Sitzung beschließen, was in diesem Bereich zu tim sei, und die Mittel bereitstellen. Außerdem solle eine Prioritätenli­ste auf gestellt werden für das weitere Vorgehen. Die CDU-Frak­tion hatte einen Gegenantrag gestellt, der ein etwas anderes Ver­gehen vorsah (Prioritätenliste erstellen, festlegen, welche bauli­chen Veränderungen mit der Ausweisung einer 30-km-Zone ein­hergehe und Festlegung, welche Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsmittel durchgeführt werden).

Beide Anträge fanden jeweils eine Mehrheit im Stadtrat. Das weitere Vorgehen wird in den folgenden Sitzungen festzulegen sein. Auch der Antrag Paul Heinz Schweizers (F WG), durch An­frage beim Bundesverkehrsministerium festzulegen, ob das ge­samte Gebiet der zusammenhängend bebauten Stadt als 30-km- Zone ausgewiesen werden könne, wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Breitbandverkabelung in der Stadt Montabaur Auf Antrag der SPD-Fraktion befaßte sich der Stadtrat mit der Breitbandverkabelung durch die Firma WEDA. Sprecher al­ler Fraktionen kritisierten, daß die Firma SÜWEDA früher ab­gegebene Versprechungen offenbar nicht halte. Außerdem wur­de die Art der Tiefbauarbeiten aus den Reihen des Stadtrates be­anstandet. Insbesondere die Tatsache, daß die Firma SÜWEDA nun das Setzen eines Hausübergabepunktes davon abhängig macht, ob ein Anschlußauftrag erteilt wird, war Gegenstand der Kritik. Karl-Heinz Bächer (SPD) verwies in diesem Zusammen­hang auf ein Empfehlungsschreiben des Bürgermeisters in einer Werbemappe der Firma SÜWEDA, in dem - so Bächer - den Bür­gern gegenüber der Eindruck erweckt werde, daß die Firma SÜ­WEDA den Hausübergabepunkt unabhängig davon setzt, ob der Anschlußauftrag erteilt wird oder nicht.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verwies darauf, daß es die bis­herige Praxis der Firma SÜWEDA war, jedem, der eine entspre­chende Zustimmungserklärung abgab, den Hausübergabe­punkt im Keller zu installieren, auch wenn kein Anschlußauf­trag erteilt wurde. Der Gestattungsvertrag, der vom Stadtrat beschlossen und den Stadtratsmitgliedern bekann sei, enthalte aber keine entsprechende vertragliche Bindung der Firma SÜ­WEDA. Weil die Kosten für die Installation der Netzebene 3 (vom Straßenkörper bis zum Keller) sehr hoch seien, habe die Firma SÜWEDA nun seit April 1992 ihre bisherige Praxis geän­dert. Dagegen könne die Stadt rechtlich nichts unternehmen. Allerdings beinhalte der Gestattungsvertrag zwischen Stadt und SÜWEDA eine Klausel, durch die das von der Firma SÜ­WEDA zu erhebende Entgelt begrenzt sei. Nach dem derzeit geltenden Vertrag könne die Firma SÜWEDA für das spätere Verlegen eines Haushübergabepunktes keine zusätzlichen Ko­sten verlangen.

Zu dem von Ratsmitglied Bächer angesprochenen Passus in sei­nem von der Firma SÜWEDA verwandten Schreiben betonte der Bürgermeister, er habe darin lediglich erklärt, daß bei einer entsprechenden Zustimmung des Hauseigentümers zum Verle­gen des Hausübergabepunktes keine finanzielle Verpflichtung eingegangen werde, auch den Anschlußauftrag zu erteilen. Mit diesem Schreiben habe er dafür geworben, von dieser Möglich­keit Gebrauch zu machen, direkt die Netzebene 3 installieren zu lassen, um das spätere Wiederaufbrechen der Straße zu vermei­den.

Er habe allerdings in diesem Schreiben nicht zugesichert, daß je­der-unabhängig von seiner Anschlußabsicht-einen Hausüber­gabepunkt erhalte.

Der Bürgermeister berichtete ferner, daß in der nächsten Sit­zung des Haupt- und Finanzausschusses Vertreter der Firma SÜWEDA anwesend seien und die aus den Reihen des Stadtra­tes geäußerte Kritik gegenüber der Geschäftsleitung der Firma SÜWEDA direkt angebracht werden könne.

Auf Antrag von Markus Hebgen (CDU) beschloß der Stadtrat einstimmig, die Geschäftsleitung der Firma SÜWEDA nicht nur für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, sondern auch zur nächsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates einzuladen, um dem Stadtrat Gelegenheit zu geben, die Kritik unmittelbar » an den M ann« zu bringen und zu hören, wie die wei­tere Verkabelung vonstatten gehen solle.

Schließung des Schwim^nbades im Alten- und Pflegeheim Hintergrund dieses Tagesordnungspunktes war eine Beanstan­dung der Wasseraufbeteitungsanlage im Hallenbad des Alten- und Pflegeheimes Montabaur. Das Gesundheitsamt hatte fest­gestellt, daß die Filterahlage nicht mehr den heutigen Bestim­mungen entspricht, und die Schließung des Hallenbades ange­ordnet, wenn nicht eine neue Wasseraufbereitungsanlagen in­stalliert würde. Eine solche Wasseraufbereitungsanlage kostet rd. 50.000,00 DM. Im Vermögenshaushalt des Jahrs 1992 ste­hen dafür keine Mittel zur Verfügung. Der Stiftungsausschuß hatte sich in seiner letzten Sitzung mit dem Thema befaßt und beschlossen, keine neue Wasseraufbereitungsanlage einzubau­en, auch wenn dies zur Folge habe, daß das Hallenbad geschlos­sen werden muß.