Montabaur
Nr. 26/92
CH
Die Fraktionen des Verbandsgemeinderates verständigten sich darauf, diese freiwilligen Bewerberinnen und Bewerber vorzuschlagen. Gleichzeitig wurden - entsprechend den Mehrheitsverhältnissen - Bewerber von den Fraktionen vorgeschlagen. Es kam zu einem gemeinsamen Vorschlag, der einstimmig verabschiedet worden ist. Im Rahmen der erforderlichen öffentlichen Bekanntmachung werden die Namen der zur Schöffenwahl vorgeschlagenen Personen in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht.
Bebauungsplan »Himmelfeld« für die Flurstücke Nr. 187 und 220 geändert
In seiner Sitzung am 11. Februar 1992 hatte der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan »Himmelfeld« für die Flurstücke Nr. 187 und 220 wie folgt zu ändern:
a) Die vorgesehene Atriumbebauung wird aufgegeben
b) Die überbaubare Fläche wird erweitert
c) In Anlehnung an eine Planskizze wird eine Bebauung in offener Bauweise zugelassen
Damit sollte die von dem Grundstückseigentümer vorgesehene Bebauung, die nach den Vorstellungen des Stadtrates unbedenklich erschien, ermöglicht werden. Gegen die Bebauungsplanänderunghaben Grundstücksnachbarn Bedenken erhoben und sich gegen die geplante verdichtete Bebauung gewandt. Der Bauherr hat inzwischen seinen Antrag dahingehend abgeändert, daß er von seiner Absicht auf Errichtung kleinerer Hausgruppen Abstand nimmt. Seinen Antrag auf Bebauungsplanänderung hinsichtlich der überbaubaren Fläche hielt er aber aufrecht. Der Stadtrat erklärte sich mit diesem Anliegen einverstanden und änderte den Bebauungsplan in folgenden Punkten:
a) Die vorgeschriebene Atriumbebauung wird aufgegeben und statt dessen eine Bebauung in üblicher Einzelhausbauweise zugelassen.
b) Die überbaubare Fläche wird geringfügig erweitert.
Paul Heinz Schweizer (FWG) stellte zu diesem Punkt den Antrag zu beschließen, daß die zu errichtenden Häuser einzeln als überbaubare Flächen ausgewiesen werden müssen, der jedoch mit breiter Mehrheit abgelehnt worden ist. Der Stadtrat beschloß, die a g. Änderungen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BBauG durchzuführen.
Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück Tonnerrestraße 2
Durch einstimmigen Beschluß wurde festgelegt, den Bebauungsplan Himmelfeld für das Grundstück Tbnnerrestraße 2 so zu ändern, daß die im Bebauungsplan ausgewiesene überbaubare Grundstücksfläche erweitert wird, um ein aus der Sicht des Stadtrates imbedenkliches Bauvorhaben zu ermöglichen. Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.
Bebauungsplan »Altstadt I« geändert Um eine städtebaulich unbedenkliche Bebauung eines Grundstücks im Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes durch einen privaten Investor zu ermöglichen, wurden die Festsetzungen der überbaubaren Flächen und der baulichen Ausnutzbarkeit (z. B. Geschossigkeit) unter Berücksichtigung des städtebaulichen Neuordnungskonzeptes des Konrad-Adenauer-Platzes neu festgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage dieses Änderungsbeschlusses planerische Grundlagen zu erarbeiten. Auf dieser Basis soll nach entsprechenden Ratsbeschlüssen und nach Abstimmung mit der Bezirksregierung das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden. Diesem Beschlußvorschlag der Verwaltung stimmte der Stadtrat mit deutlicher Mehrheit zu.
Bebauungsplan »Hirtengarten« im Stadtteil Horressen für den Bereich eines Grundstückes an der Waldstraße geändert Um den Grüngürtel zwischen Waldstraße und Niederelberter Straße (Waschbachtal) entsprechend den Festsetzungen des Dorfemeuerungskonzeptes zu erhalten, wurde vom Stadtrat mit Mehrheit beschlossen, den Bebauungsplan »Hirtengarten« für das Grundstück Nr. 50 an der Waldstraße so zu ändern, daß die derzeit als Wohnfläche ausgewiesene Parzelle künftig als öffentliche Grünfläche ausgewiesen wird.
Änderung des Bebauungsplanes »Koblenzer Straße«
Der Bebauungsplan »Koblenzer Straße« wurde so geändert, daß der vorhandene und nach dem neuesten vermessungstechnischen Ergebnis festgehaltene B aumbestand an der Koblenzer Straße in den Bebauungsplan übernommen und als zu erhalten festgeschrieben wird. Der Rat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes mit diesem Inhalt zu und beschloß ihn als Satzung.
Die SPD-Fraktion erklärte durch ihren Vorsitzenden Karl- Heinz Bächer, man enthalte sich bei der Abstimmung. Dies geschehe nicht, weil man gegen die Erhaltung der Bäume sei, sondern weil man gegen die Konzeption des Bebauungsplanes »Koblenzer Straße« sei und das von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Konzept nicht von der Mehrheit des Stadtrates angenommen worden sei. Paul Heinz Schweizer (FWG) erklärte, er sei gegen die Änderungdes Bebauungsplanes, weil die FWG gegen die Bebauung des alten Sportplatzes an der Koblenzer Straße sei. Für die CDU-Fraktion betonte hingegen Hans-Josef Manns, man stehe zu dem Konzept, in diesem stadtnahen Bereich möglichst bald Mehrfamilienhäuser im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu bauen, um so kostengünstigen Wohnraum in der Stadt zu schaffen.
Bebauungsplan »Altstadt II« geändert Der Rat stimmte der Änderung bzw. Ergänzung des Bebauungsplanes »Altstadt II« in der vorgeschlagenen Form mehrheitlich zu. Der von der Änderung erfaßte Bereich ist wie folgt zu umgrenzen:
- Grundstückszeile der wesentlichen Bahnhofstraße, beginnend Ecke Wallstraße bis Ecke Steinweg;
- westlicher Tfeil des Kleinen Marktes von Ecke Kleiner Markt/Steinweg bis zum Grundstück Kleiner Markt 1;
- Bauzeile beiderseits des Steinweges
Für diesen Bereich wurden folgende planungsrechtliche Festsetzungen getroffen:
a) Zulässig sind:
1. Wohngebäude, 2. Läden und Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 3. sonstige Gewerbebetriebe, 4. Geschäftsund Bürogebäude, 5. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, sportliche und gesundheitliche Zwecke
b) Ausnahmsweise können zugelassen werden:
1. Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung, 2. Schank-und Speisewirtschaften, soweit dadurch der angestrebte Charakter des besonderen Wohngebietes nach § 4 a Baunutzungsverordnung nicht nachteilig beeinflußt wird.
c) Als nicht zulässig bezeichnet wurden Vergnügungsstätten und damit verbundene Gewerbebetriebe, insbesondere Nachtlokale, Spielautomatenuntemehmen, Spielhallen, Sexkinos, Sexshops, Diskotheken usw.
Der Rat beschloß die Bebauungsplanänderung bzw. Ergänzung gemäß § 10 BauGB als Satzung. Diese Änderung ist vor folgendem Hintergrund zu sehen:
Der 1979/1980 aufgestellte Bebauungsplan enthält keine differenzierten Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, sondern weist das Gebiet lediglich als besonderes Wohngebiet aus. Besondere städtebauliche Gründe erfordern jedoch, daß nur bestimmte Arten der in § 4 a Abs. 2 und 3 BauN- VO allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen Anlagen zulässig sind. Die Stadt Montabaur als Kreisstadt und Mittelzentrum ist nämlich seit Jahren bemüht, durch verschiedenartige Maßnahmen die Attraktivität der Innenstadt in ihrer Einzelhandelsstruktur zu beleben. Hierzu z ählen u. a. der Sanierungsplan im Altstadtbereich, die Errichtung der Fußgängerzone, die Realisierung des großflächigen Einzelhandelszentrums im Stadtkern, der verkehrsberuhigte Ausbau der Bahnhofstraße sowie letztlich auch die Erhaltung und Gestaltung der historischen Tbile im Stadtkern. Diese Bemühungen werden jedoch vielfach unterlaufen durch solche gewerbliche Nutzungen, die sich mit dem zentralen Einkaufsbereich nicht vertragen. Hierzu zählen insbesondere Vergnügungsstätten. Auch Schankwirtschaften rufen städtebauliche Konflikte hervor. Der traditionelle Einzelhandel wird vielfach durch derartige Vergnügungsstätten verdrängt. Hinzu kommt, daß sich die Vergnügungsstätten oft auch aus optischen Gründen als Fremdkörper ihrer Umgebung darstellen, weil aggressive Werbung, verklebte Scheiben etc. üblich sind. Um derartige Entwicklungen zu vermeiden, wurde vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen, den Bebauungsplan »Altstadt II« zu ändern.
Einrichtung weiterer Tempo-30-Zonen in Montabaur Die SPD-Fraktion hatte beantragt, in den Wohngebieten der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen weitere Tbmpo-30-Zo- nen einzurichten und vorgeschlagen, eine Prioritätenliste unter Beteiligung der Fraktionen und der Stadtteilsprecher zu erstellen. Diese Maßnahmen sollten - so der SPD-Antrag - bis Ende 1994 abgeschlossen sein. Bereits in diesem Jahr sollen nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion in der Innenstadt das Wohngebiet Alberthöheund die Straßen, die zum Schulzentrum fuhren, mit entsprechenden Kennzeichnungen versehen werden.
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