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Montabaur

Nr. 26/92

CH

Die Fraktionen des Verbandsgemeinderates verständigten sich darauf, diese freiwilligen Bewerberinnen und Bewerber vorzu­schlagen. Gleichzeitig wurden - entsprechend den Mehrheits­verhältnissen - Bewerber von den Fraktionen vorgeschlagen. Es kam zu einem gemeinsamen Vorschlag, der einstimmig verab­schiedet worden ist. Im Rahmen der erforderlichen öffentlichen Bekanntmachung werden die Namen der zur Schöffenwahl vor­geschlagenen Personen in Kürze an dieser Stelle öffentlich be­kanntgemacht.

Bebauungsplan »Himmelfeld« für die Flurstücke Nr. 187 und 220 geändert

In seiner Sitzung am 11. Februar 1992 hatte der Stadtrat be­schlossen, den Bebauungsplan »Himmelfeld« für die Flur­stücke Nr. 187 und 220 wie folgt zu ändern:

a) Die vorgesehene Atriumbebauung wird aufgegeben

b) Die überbaubare Fläche wird erweitert

c) In Anlehnung an eine Planskizze wird eine Bebauung in of­fener Bauweise zugelassen

Damit sollte die von dem Grundstückseigentümer vorgesehene Bebauung, die nach den Vorstellungen des Stadtrates unbe­denklich erschien, ermöglicht werden. Gegen die Bebauungs­planänderunghaben Grundstücksnachbarn Bedenken erhoben und sich gegen die geplante verdichtete Bebauung gewandt. Der Bauherr hat inzwischen seinen Antrag dahingehend abgeän­dert, daß er von seiner Absicht auf Errichtung kleinerer Haus­gruppen Abstand nimmt. Seinen Antrag auf Bebauungsplan­änderung hinsichtlich der überbaubaren Fläche hielt er aber aufrecht. Der Stadtrat erklärte sich mit diesem Anliegen einver­standen und änderte den Bebauungsplan in folgenden Punkten:

a) Die vorgeschriebene Atriumbebauung wird aufgegeben und statt dessen eine Bebauung in üblicher Einzelhaus­bauweise zugelassen.

b) Die überbaubare Fläche wird geringfügig erweitert.

Paul Heinz Schweizer (FWG) stellte zu diesem Punkt den An­trag zu beschließen, daß die zu errichtenden Häuser einzeln als überbaubare Flächen ausgewiesen werden müssen, der jedoch mit breiter Mehrheit abgelehnt worden ist. Der Stadtrat be­schloß, die a g. Änderungen im Rahmen eines vereinfachten Ver­fahrens nach § 13 BBauG durchzuführen.

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grund­stück Tonnerrestraße 2

Durch einstimmigen Beschluß wurde festgelegt, den Bebau­ungsplan Himmelfeld für das Grundstück Tbnnerrestraße 2 so zu ändern, daß die im Bebauungsplan ausgewiesene überbauba­re Grundstücksfläche erweitert wird, um ein aus der Sicht des Stadtrates imbedenkliches Bauvorhaben zu ermöglichen. Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.

Bebauungsplan »Altstadt I« geändert Um eine städtebaulich unbedenkliche Bebauung eines Grund­stücks im Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes durch einen privaten Investor zu ermöglichen, wurden die Festsetzungen der überbaubaren Flächen und der baulichen Ausnutzbarkeit (z. B. Geschossigkeit) unter Berücksichtigung des städtebauli­chen Neuordnungskonzeptes des Konrad-Adenauer-Platzes neu festgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage dieses Änderungsbeschlusses planerische Grundla­gen zu erarbeiten. Auf dieser Basis soll nach entsprechenden Ratsbeschlüssen und nach Abstimmung mit der Bezirksregie­rung das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden. Diesem Beschlußvorschlag der Verwaltung stimmte der Stadtrat mit deutlicher Mehrheit zu.

Bebauungsplan »Hirtengarten« im Stadtteil Horressen für den Bereich eines Grundstückes an der Waldstraße geändert Um den Grüngürtel zwischen Waldstraße und Niederelberter Straße (Waschbachtal) entsprechend den Festsetzungen des Dorfemeuerungskonzeptes zu erhalten, wurde vom Stadtrat mit Mehrheit beschlossen, den Bebauungsplan »Hirtengarten« für das Grundstück Nr. 50 an der Waldstraße so zu ändern, daß die derzeit als Wohnfläche ausgewiesene Parzelle künftig als öf­fentliche Grünfläche ausgewiesen wird.

Änderung des Bebauungsplanes »Koblenzer Straße«

Der Bebauungsplan »Koblenzer Straße« wurde so geändert, daß der vorhandene und nach dem neuesten vermessungstech­nischen Ergebnis festgehaltene B aumbestand an der Koblenzer Straße in den Bebauungsplan übernommen und als zu erhalten festgeschrieben wird. Der Rat stimmte dem Entwurf zur Ände­rung des Bebauungsplanes mit diesem Inhalt zu und beschloß ihn als Satzung.

Die SPD-Fraktion erklärte durch ihren Vorsitzenden Karl- Heinz Bächer, man enthalte sich bei der Abstimmung. Dies ge­schehe nicht, weil man gegen die Erhaltung der Bäume sei, son­dern weil man gegen die Konzeption des Bebauungsplanes »Ko­blenzer Straße« sei und das von der SPD-Fraktion vorgeschlage­ne Konzept nicht von der Mehrheit des Stadtrates angenommen worden sei. Paul Heinz Schweizer (FWG) erklärte, er sei gegen die Änderungdes Bebauungsplanes, weil die FWG gegen die Be­bauung des alten Sportplatzes an der Koblenzer Straße sei. Für die CDU-Fraktion betonte hingegen Hans-Josef Manns, man stehe zu dem Konzept, in diesem stadtnahen Bereich möglichst bald Mehrfamilienhäuser im Rahmen des sozialen Wohnungs­baus zu bauen, um so kostengünstigen Wohnraum in der Stadt zu schaffen.

Bebauungsplan »Altstadt II« geändert Der Rat stimmte der Änderung bzw. Ergänzung des Bebau­ungsplanes »Altstadt II« in der vorgeschlagenen Form mehr­heitlich zu. Der von der Änderung erfaßte Bereich ist wie folgt zu umgrenzen:

- Grundstückszeile der wesentlichen Bahnhofstraße, begin­nend Ecke Wallstraße bis Ecke Steinweg;

- westlicher Tfeil des Kleinen Marktes von Ecke Kleiner Markt/Steinweg bis zum Grundstück Kleiner Markt 1;

- Bauzeile beiderseits des Steinweges

Für diesen Bereich wurden folgende planungsrechtliche Fest­setzungen getroffen:

a) Zulässig sind:

1. Wohngebäude, 2. Läden und Betriebe des Beherber­gungsgewerbes, 3. sonstige Gewerbebetriebe, 4. Geschäfts­und Bürogebäude, 5. Anlagen für kirchliche, kulturelle, so­ziale, sportliche und gesundheitliche Zwecke

b) Ausnahmsweise können zugelassen werden:

1. Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung, 2. Schank-und Speisewirtschaften, soweit dadurch der ange­strebte Charakter des besonderen Wohngebietes nach § 4 a Baunutzungsverordnung nicht nachteilig beeinflußt wird.

c) Als nicht zulässig bezeichnet wurden Vergnügungsstätten und damit verbundene Gewerbebetriebe, insbesondere Nachtlokale, Spielautomatenuntemehmen, Spielhallen, Sexkinos, Sexshops, Diskotheken usw.

Der Rat beschloß die Bebauungsplanänderung bzw. Ergänzung gemäß § 10 BauGB als Satzung. Diese Änderung ist vor folgen­dem Hintergrund zu sehen:

Der 1979/1980 aufgestellte Bebauungsplan enthält keine diffe­renzierten Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, sondern weist das Gebiet lediglich als besonderes Wohngebiet aus. Besondere städtebauliche Gründe erfordern jedoch, daß nur bestimmte Arten der in § 4 a Abs. 2 und 3 BauN- VO allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen Anla­gen zulässig sind. Die Stadt Montabaur als Kreisstadt und Mit­telzentrum ist nämlich seit Jahren bemüht, durch verschieden­artige Maßnahmen die Attraktivität der Innenstadt in ihrer Einzelhandelsstruktur zu beleben. Hierzu z ählen u. a. der Sanie­rungsplan im Altstadtbereich, die Errichtung der Fußgänger­zone, die Realisierung des großflächigen Einzelhandelszen­trums im Stadtkern, der verkehrsberuhigte Ausbau der Bahn­hofstraße sowie letztlich auch die Erhaltung und Gestaltung der historischen Tbile im Stadtkern. Diese Bemühungen werden jedoch vielfach unterlaufen durch solche gewerbliche Nutzun­gen, die sich mit dem zentralen Einkaufsbereich nicht vertra­gen. Hierzu zählen insbesondere Vergnügungsstätten. Auch Schankwirtschaften rufen städtebauliche Konflikte hervor. Der traditionelle Einzelhandel wird vielfach durch derartige Vergnü­gungsstätten verdrängt. Hinzu kommt, daß sich die Vergnü­gungsstätten oft auch aus optischen Gründen als Fremdkörper ihrer Umgebung darstellen, weil aggressive Werbung, verklebte Scheiben etc. üblich sind. Um derartige Entwicklungen zu ver­meiden, wurde vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen, den Be­bauungsplan »Altstadt II« zu ändern.

Einrichtung weiterer Tempo-30-Zonen in Montabaur Die SPD-Fraktion hatte beantragt, in den Wohngebieten der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen weitere Tbmpo-30-Zo- nen einzurichten und vorgeschlagen, eine Prioritätenliste unter Beteiligung der Fraktionen und der Stadtteilsprecher zu erstel­len. Diese Maßnahmen sollten - so der SPD-Antrag - bis Ende 1994 abgeschlossen sein. Bereits in diesem Jahr sollen nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion in der Innenstadt das Wohnge­biet Alberthöheund die Straßen, die zum Schulzentrum fuhren, mit entsprechenden Kennzeichnungen versehen werden.

Fortsetzung auf Seite 6