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Montabaur

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Nr. 24/92

TV HUbingen Die Entscheidung steht an!

Am kommenden Wochenende bestreiten die Jugend und die Herrenmannschaft ihre entscheidenden Spiele um den Auf­stieg. Über einen regen Zuschauerzuspruch würden wir uns sehr freuen.

Die Spiele im einzelnen:

Jugend:

Samstag, 13. Juni, Heimspiel gegen Simmem, Beginn 14.00 Uhr.

Damen:

Sonntag, 14. Juni, Spiel in Simmem, Beginn 9.00 Uhr Herren:

Sonntag, 14. Juni, Spiel gegen Seelbach, Beginn 9.00 Uhr.

Es wird nochmals daran erinnert, daß der Meldeschluß für die Vereinsmeisterschaften am 14. Juni ist. Interessenten können sich im Itennishaus eintragen.

Auch für das Jugendturnier hängen nun die Tteilnehmerlisten aus.

Kirmesgesellschaft HUbingen

Um auch in diesem Jahr eine Eierkrone binden zu können, möch­ten wir besonders die Hausfrauen bitten, wieder viele Eier aus­zublasen.

Ü8i|EISBACHGEMEINPEN

Girod

Schützenverein »Punkt 12» Kleinholbach Täges fahrt nach Thier am 13. Juni 1992. Abfahrt um 7.30 Uhr am Gasthaus Krekel, Girod-Kleinholbach.

Görgeshausen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin­det am

Dienstag, 16. Juni 1992, um 20.00 Uhr,

im Rathaus statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28. April 1992 (öffentlicher Tteil)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Fort Schreibung des Investitionsprogramms bis 1996

3. Beratungund Beschlußfassungüber die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

4. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung ei­ner Straßenrissesanierung

B. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28. April 1992 (nichtöffentlicher Tteil)

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes

Schumacher

Ortsbürgermeister

Bekanntmachung

gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

( I. Umlegungsbeschluß

Der Ortsgemeindrat von Görgeshausen faßte in,seiner Sitzung

am 31. Januar 1989 folgenden Beschluß:

Gemäß § 47 BauGB vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in Verbindungmit der jeweils gültigen Landesverordnungüber die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungs­planes »Auf der Bitz« die Umlegung eingeleitet. Das Umle­gungsverfahren erhält die Bezeichnung »Auf der Bitz«.

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Limburger Straße; im Osten durch den Feldweg 2615/2 und das Grabenflurstück 2322; im Süden durch die Flurstücke 204 und 217/5 und die Landesstraße 318 und im Westen durch die Straße »Auf der Bitz«.

Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.

Eine Bestandskarte in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt V dieser Bekanntmachung).

In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bz w. Flur­stücksteile einbezogen:

Gemarkung: Görgeshausen, Grundbuchbezirk: Görgeshausen. Flur 1:

Flurstück: 2290/2 Flur 4:

198 , 199 , 200 , 201 , 202 , 203 , 215 , 301 / 1 , 302 / 1 , 303 / 1 , 304 / 1 , 305 / 1 , 308 / 1 , 310 / 1 , 311 / 1 , 312 , 313 , 314 328 , 329 / 2 , 2324 / 2 , 2325/3

216 , 217 / 4 , 298 / 1 , 306 / 1 , 307 / 1 ,

315 , 326 / 1 , 327 / 1 ,

Flur 12:

1219 / 3 , 1221 / 2 , 1222 / 2 , 1223 / 2 , 1236 / 4 , 1238 / 1 , 1240 , 1241 , 1242 , 1243 , 1244 , 1245 , 1246 , 1247 , 1248 , 1249 ,

1250 , 1251 , 1252 , 1253 , 1254 , 1255 , 1256 / 2 , 1260 / 1 ,

1261 , 1262 , 1263 , 1264 , 1265 , 1266 , 1267 , 1268 , 1269 ,

1270 , 1271 , 1272 , 1273 , 1274 , 1275 , 1276 , 1277 ,

1278 / 2 , 2479 , 2480 / 2 , 2481 , 2482 / 2 , 2483

Flur 16:

Flurstück: 2583/4.

II. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsge­biet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen

- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grund­stück belastenden Recht,

- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück,

- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berech­tigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grund­stücks beschränkt,

4. die Ortsgemeinde Görgeshausen

5. die Verbandsgemeinde Montabaur.

Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte^ in dem die Anmeldung ihres Rechts im Umlegungs­verfahren zugeht.

Die Anmeldung kann bis zur Beschlußfassung über den Umle­gungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen.

Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der Um­legungsausschuß dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftma­chung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 BauGB).

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Umlegungsbe­schlusses bei dem Umlegungsausschuß anzumelden.

Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach Ablauf der durch den Umlegungsausschuß gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muß der Berechtigte, die bisherigen Ver­handlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuß dies bestimmt.

Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegen­über die Frist durch diese Bekanntmachung zuerst in Lauf ge­setzt worden ist.

III. Verfügungs- und Veränderungssperre Nach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umle­gungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbar­keit des Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschus­ses