Montabaur
.U3.
Nr. 23/92
“ Die Verwaltung informiert ”
9. Änderung des Bebauungsplanes »Koblenzer Straße«
10. Änderung des Bebauvingsplanes »Altstadt II«; Zustimmungs- und Satzungsbeschluß
11. Einrichtung weiterer »Tbmpo 30 - Zonen« in Montabaur; Anträge der SPD-Fraktion vom 01.01.1985 und 26.01.1990
- Antrag der SPD-Fraktion vom 31.03.1992 -
12. Breitbandverkabelungin Montabaur (einscbL Stadtteile)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 25.04.1992 -
13. Alten- und Pflegeheim Montabaur; Sanierung und Nutzung des Schwimmbades
- Antrag der SPD-Fraktion vom 13.04.1992 -
14. Nutzungskonzept für Parkeinrichtungen im Stadtgebiet; Anhebung der Gebühren bei den Parkuhren im Stadtgebiet
15. Erhebungvon Gebühren für die Sondemutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Montabaur
16. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
5430 Montabaur, 29. Mai 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Hinweis für die Mitglieder der CDU-Fraktion Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Dienstag, 9. Juni 1992,18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) Tfel.-Nr. 126.167, statt.
Hinweis für die Mitglieder der SPD-Fraktion:
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Freitag, 5. Juni 1992,17.30Uhr bei Karl-Heinz B ächer, Im Farenau 4, 5430 Montabaur-Horressen, statt.
Hinweis für die Mitglieder der FWG-Fraktion AmDienstag, 9. Juni 1992, findet um 19.30 Uhr in der Gaststätte »Bürgerstute« in Montabaur-Horressen eine Bürgersprechstunde statt. Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratsitzung.
Gleitende Arbeitszeit
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingeführt Auf grund einer zwischen demPersonalratundder Verwaltungsleitung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausgehandelten Dienstvereinbarung wurde mit Wirkung zum 01.06.1992 für die Mitarbeiter/innen im Rathaus die gleitende Arbeitszeit eingeführt.
Die Kemzeiten (während dieser Zeit besteht Dienstpflicht für Vollzeitkräfte) wurden wie folgt festgelegt:
montags - mittwochs. 8.00 bis 12.30 Uhr
. 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags . 8.00 bis 12.30 Uhr
. 14.00 bis 18.00 Uhr
freitags. 8.00 bis 12.30 Uhr
Für die übrige Arbeitszeit (bis zur Erreichung der Soll-Arbeitszeit von 38,5 Std.) wurde ein Gleitzeitrahmen, in dem die Mitarbeiter/innen ihre Arbeitszeit selbst wählen können. Wenn Sie die Mitarbeiter/innen außerhalb der Kemzeit erreichen wollen, sind vorherige Tbrminabsprachen ratsam.
Da die Kemzeiten die offiziellen Sprechzeiten nicht beeinflussen, bleiben diese unverändert.
Nachstehend werden die Sprechzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur nochmals zur Kenntnis gegeben:
montags - freitags. jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr
zusätzlich donnerstags nachmittags von 16.00 bis 18.00 Uhr.
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Heilberscheid den Ausbau der Spannhecker Straße öffentlich aus:
Leistungsumfang:
ca. 500 qm Straßenbau in Verbundsteine ca. 100 lfdm Entwässerung DN 300 ca. 100 lfdm Bewässerung DN 100 GGG ca. 100 lfdm Straßenbeleuchtung.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 15. Juni 1992 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 40,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
'Itermin für die Abgabe des Angebotes ist
Donnerstag, 16. Juli 1992,10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 01. Juni 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Jagdgesetzgebung in Rheinland-Pfalz
Änderung der Jagdzeiten - Überläufer •
Schreiben der Bez.-Reg. Koblenz vom 18.05.1992.
Durch die Landesverordnung vom 27.04.1992 wird die LVO über die Änderung der Jagdzeiten und über die Erklärung zum jagdbaren Tier vom 10.06.1977 (GVB1. S. 146) u.a. insofern geändert, daß nunmehr ausschließlich die bundesgesetzliche Regelungnach § 1 Abs. 2 der »Verordnungüber die J agd- zeiten« vom 02.04.1977 (BGBl. I S. 531) gilt und neben Frischlingen auch Überläufer ganzjährig auch in der Zeit vom 01.02. bis 15.06. bejagt werden dürfen.
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Natur- und Umwelt-Info
Fassadenbegrünung
Durch Kletter- und Schlingpflanzen können triste Häuserzeilen, vernachlässigte Rückseiten, Brandmauern, Fabrikwände und langweilige Fassaden wieder ein ansprechenderes Aussehen erhalten. Ganze Ortsbilder werden durch einen regionaltypischen Hausbewuchs charakterisiert, z.B. manche Winzerdörfer durch Wein. Wer den Nutzgarten an der Wand fortsetzen will, pflanzt Spalierobst, Brombeeren oder Kiwis. Darüberhinaus bietet die Begrünung von Fassaden eine Reihe von stadtökologischen Vorteilen, z.B. folgende:

