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Montabaur

Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 79.300 DM und der Ge­samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 432.000 DM festgesetzt.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Rückblick 1991

Positiv hervorzuheben ist der Rücklagenbestand der Ortsge­meinde zum 31. Dezember 1991 in Höhe von 299.849,37 DM. Dieses Guthaben konnte sich insbesondere ansammeln durch erhebliche Mehreinnahmen beim Einkommensteueranteil so­wie aufgrund von Investitionsverlagerungen nach 1992 und später.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum Jahresende auf 719.842,26 DM. Dies entspricht einer Pro- Kopf-Verschuldung von 636,39 DM. Die vergleichbare Pro- Kopf-Verschuldung im Land Rheinland-Pfalz beträgt 616,63 DM (31.12.1990).

Die finanzielle Ausgangslage für die Aufstehung des Haushal­tes 1992 ist somit günstiger als dies die Zahlen des Haushaltes 1991 erwarten lassen konnten.

Haushalt 1992 Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.096.000 DM um 89.000 DM auf 1.007.000 DM. Hervorgerufen wird diese Entwicklung ursächlich durch den dramatischen Rückgang bei der Gewerbesteuer, der seinen Niederschlag in dem Ansatz von./. 194.000 DM findet.

Als weitere Konsequenz dieses Negativtrends wird eine Zufüh­rung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 146.000 DM erfor­derlich, um den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes herbei­führen zu können.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A stagniert.

Durch Gewerbesteuerrückzahlungen für einen größeren Zeit­raum (1981 - 1987), die entsprechende Berichtigungsveranla­gung für die Jahre 1988 und 1989 sowie durch die notwendige Anpassung der Vorauszahlungen für die Jahre 1990 bis 1992 wird dieser enorme Rückgang bei der Gewerbesteuer erklärbar. Aufgrund derzeitiger Erkenntnisse ist aber in den kommenden Jahren wieder mit einem positiven Aufkommen zu rechnen.

Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Kon­sequenz eines höheren Steueraufkommens anzusehen. Der Ge­meindeanteil an der Einkommensteuer ist mittelfristig gesehen für die Ortsgemeinde Kadenbach die konstanteste und wichtig­ste Einnahme

Der Anstiegder eigenen örtlichen Steuerkraft (+ 94.611 DM ge­genüber 1991) bewirkt das Minus bei den Schlüsselzuweisun­gen. Im kommenden Jahr wird allerdings wieder mit einem An­stieg der Schlüsselzuweisungen infolge des Rückganges bei der Gewerbesteuer zu rechnen sein.

Das Gesamteinnahmesoll in Höhe von 716.112 DM stellt mit 71,03 v.H. den Löwenanteil sämtlicher Einnahmen des Verwal­tungshaushaltes.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:

Erstattungen. 2,10 v.H.

Gebühren. 1,01 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten. 6,60 v.H.

und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen. 6,81 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)

Zuführung vom Vermögenshaushalt. 4,55 v.H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vor­jahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Ge­samtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

_ Nr. 20/92

1. Personalausgaben Prozentanteil 1992

1991 1992

115.000 DM 140.000 DM 13,91 v.H.

(+ 25.000 DM)

Die Steigerungberuht im wesentlichen auf gestiegenen Lohnko­sten im Forst gegenüber dem Vorjahr.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben Prozentanteil 1992

1991 1992

163.000 DM 172.000 DM 17,09 v.H.

(+ 19.000 DM)

Ein deutlich höherer Ansatz für den Untemehmereinsatz im Wirtschaftsbetrieb Forst sowie Ausgabenzuwächse in den ver­schiedensten Unterabschnitten des Verwaltungshaushaltes zeichnen für diese Entwicklung verantwortlich.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke Prozentanteil 1992

oder ähnliche Einrichtungen

1991 1992

28.000 DM 31.000 DM 3,09 v.H.

(+ 3.000 DM)

Insbesondere durch den Anstieg des Personalkostenanteiles für den Kindergarten ist diese Steigerung erklärbar.

4. Umlagen

1991

DM

1992

DM

69,10 v.H.

DM

Gewerbesteuerumlage

27.000

./. 36.860

./. 63.860

Umlage an das Land

6.000

+ 6.000

Kreisumlage

Verbandsgemeindeum-

264.000

302.985

+ 38.985

läge

299.000

322.000

+ 23.000

690.000 594.126 + 4.125

Durch das Negativaufkommen bei der Gewerbesteuer ist die Ge­werbesteuerumlage ebenfalls mit einem negativen Vorzeichen zu versehen.

Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage be­ruht zum einen auf dem Zuwachs der Umlagegrundlage und zu­sätzlich bei der Kreisumlage auf der Erhöhung des Umlagesat­zes von 30 v.H.auf 32 v.H.

5. Zinsausgaben Prozentanteil 1992

1991 1992

56.413 DM 55.492 DM 5,51 v.H.

(./. 921 DM)

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt

1991 1992

152.000 DM 13.000 DM 1,30 v.H.

(./. 139.000 DM)

Der Rückgang bei der Gewerbesteuer läßt lediglich nur noch die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt zu.

Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Kadenbach be­läuft sich auf F 145.000 DM.

In den kommenden J ähren wird wieder mit einer positiven freien Finanz spitze gerechnet, die den Investitionsspielraum der Orts­gemeinde Kadenbach deutlich erweitert; siehe Seit 105.

Vermögenshaushalt

Der Maßnahmenkatalog des Vermögenshaushaltes hat sich an der Finanzmisere des Verwaltungshaushaltes orientiert. Es sind nur die tatsächlich notwendigen Maßnahmen berücksich­tigt und die dafür entsprechenden Haushaltsmittel veran­schlagt:

1. Umbau des Gemeindehauses. 3.000 DM

2. Planungskosten Kinderspielplatz

»In der Eck«. 2.000 DM

3. Erweiterung des Kindergartens. 600.000 DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe für diese Maßnahme vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermäch­tigungen in Höhe von 432.000 DM veranschlagt.

4. Planungskosten - Schulhof. 3.000 DM

5. Erwerb von Straßenparzellen. 1.000 DM

6. Umbau von Gemeindestraßen. 5.000 DM

7. Ausbau des Schulweges. 24.000 DM

8. Straßenbeleuchtungserweiterung. 5.000 DM

9. Anschaffung von Geräten. 1.000 DM

10. Garagenbau. 1.000 DM

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