Montabaur
Nr. 20/92
[TÖ]
Die LVA informiert:
Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentener geändert "Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist darauf hin, daß seit 1. Januar 1992 für Rentner neue Hinzuverdienstgrenzen gelten.
Für Bezieher einer Altersvollrente beträgt die Hinzuverdienst- grenze bis zum 65. Lebensjahr 500,00 DM monatlich. Diese Grenze darf m axim al zweimal jährlich bis zum doppelten Betrag überschritten werden. Für Altersruhegeldempfänger, die bereits am31. Dezember 19911.000 DM monatlich hinzuverdienen durften, gilt die 1.000-Mark-Grenze weiter. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres kann unbegrenzt hinzuverdient werden.
Neu ist, daß beim Überschreiten der allgemeinen Hinzuver- diensgrenze die Rente nicht wie bisher völlig wegfällt. Vielmehr prüft die LVA, ob eine geringere Tfeilrente weitergezahlt werden k ann . Tfeilrenten können in Höhe von 1/3,1/2 oder 2/3 der Altersvollrente bezogen werden. Für sie gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die sich nach der Art der Tfeilrente und der Höhe des letzten Verdienstes vor dem Rentenbeginn richten. Grundsätzlich gilt: Je höher die Tfeilrente, desto niedriger der zulässige Hinzu verdienst. Erst wenn die Hinzuverdienstgrenze für die geringste Tfeilrente überschritten wird, fällt die Rente weg.
Verdient der Versicherte wieder weniger, wird auf Antrag geprüft, ob wieder Anspruch auf eine höhere Tfeilrente oder die Vollrente besteht.
Nähere Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbands- gemeindeverwealtungen.
Beitragsnachzahlung für Ausbildungszeiten möglich
Zeiten der Schulausbildung sowie einer abgeschlossenen Fachschul- und Hochschulausbildungnach dem 16. Lebensjahr wirken sich in der gesetzlichen Rentenversicherung als Anrechnungszeiten rentensteigemd aus.
Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mitteilt, werden durch das Rentenreformgesetz 1992 diese Ausbildungszeiten grundsätzlich bis zu einer Höchstdauer von insgesamt 7 Jahren als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Für die durch diese Begrenzung nicht anrechenbaren Ausbildungszeiten sowie für Zeiten einer nicht abgeschlossenen Fach- oder Hochschulausbildung besteht seit 1. J anuar 1992 die Möglichkeit, freiwillige Beiträge nachzuzahlen.
Nähere Auskünfte erteolen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen.
Beratung:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Herr Schrupp, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12,Tfel. 02602/126.154 möglichst nach vorheriger Tferminvereinbarung.
Darüber hinaus bietet die Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz Speyer, einen weitergehenden Beratungsservice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.
Mit dieser Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vorsprache unmittelbar Informationen über Ihr Rentenversicherungskonto abgerufen werden.
Ein Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungsverlauf- und -Konto geklärt ist.
Sollten Sie bisher noch keinen Versicherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherungsträger (LVA/BfA) erhalten haben, so ist davon auszugehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt-. Der zuständige Sachbearbeiter ist Ihnen bei der Antragstellung und der Beschaffung fehlender Nachweise behilflich.
Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherungsverlauf-/konto geklärt ist, können bei Ihrer Vorsprache auch eine Rentenberechnung erhalten.
Sollten sie nicht selbst vorsprechen können, können Auskünfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage einer Vollmacht imbedingt erforderlich; das gilt auch für Ehegatten.
Sprechtage:
1) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:
In der Regel an jedem 1. Dienstagim Monat, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.
Für die Nachmittagssprechstunden muß vorher ein Tfermin vereinbart werden. Sie sollten aber in jedem Fall vorher anrufen und Ihre Versicherungsnummer durchgeben, damit der Versicherungsverlauf bereits vorher angefertigt werden kann.
2) Verbandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt -: Montags - freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie jedoch möglichst einen Tfermin mit uns. Tferminvereinbarung für die Beratungen unter 1) und 2) bitte unter der Rufnummer 02602/126.154.
Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, durchgeführt.
Hinweis für Versicherte der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:
DieBf A-Berlin wird bis auf weiteres ihren weitergehenden Beratungsservice im Westerwaldkreis nicht mehr anbieten. In der näheren Umgebung bestehen folgende Beratungsangebote:
1) in 5400 Koblenz, Städt. Verwaltungsgebäude, Emil-Schül- ler-Str. 20, Ttel. 0261/129523, Sprechage: jeden Dienstag,
2) In Neuwied, in der Geschäftsstelle der KKH, Langendorfer Straße 117, Tfel. 02631 29061, Sprechtage jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat.
Abfuhr von Wertstoff-Schrott
im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur vom 22.5. bis 15.6.1992
Wie bereits im »Müllkalender des Westerwaldkreises 1992« abgedruckt, welcher im Dezember 1991 jedem Haushalt zugegangen ist,sammelt die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung dieses Jahr erstmals neben der sonst üblichen Sperrmüllabfuhr sperrige Metallteile im Rahmen eines Wertstoffschrott-Tfermines ein. Die Abfuhr erfolgt in den einzelnen Ortsgemeinden der Ver
bandsgemeinde wie folgt:
Boden. 22.05.92
Daubach. 10.06.92
Eitelborn. 29.05.92
Gackenbach. 10.06.92
Girod. 26.06.92
Görgeshausen. 02.06.92
Großholbach. 26.05.92
Heilberscheid . 01.06.92
Heiligenroth. 22.05.92f
Holler. 11.06.92
Horbach.,. 10.06.92
Hübingen. 10.06.92
Kadenbach. 25.05.92
Montabaur nur Stadtteil Horressen. 09.06.92
Montabaur (Stadt) ohne Alberthöhe und Wassergraben (Gebiet zwischen Elgen- dorfer Str./Freih.-vom-Stein-Straße/Wil- helm-Mangels-Straße und Koblenzer Straße)
Alleestraße, Allmannshausen, Hohe Straße,
Aubachstraße, Eichwiese, Himmelfeld und
Sommerwiese. 03.06.92
Montabaur (Stadt) nur Alberthöhe und Wassergraben, (Gebiet zwischen Elgen- dorfer Straße/Freiherr-vom-Stein-Straße/ Wilhelm-Mangels-Straße und Koblenzer Straße),
Alleestraße, Allmannshausen, Hohe Straße,
Aubachstraße, Eichwiese und Himmelfeld. 04.06.92
Montabaur (Stadt) nur Sommerwiese und die Stadtteile: Wirzenborn, Reckenthal Bladernheim, Ettersdorf, Eschelbach und
Eigendorf. 06.06.92
Nentershausen. 02.06.92
Neuhäusel. 27.05.92
Niederelbert . 15.06.92
Niedererbach. 02.06.92
Nombom. 26.05.92
Oberelbert. 11.06.92
Ruppach-Goldhausen. 22.05.92
Simmem. . 27.06.92
Stahlhofen. 11.06.92
Untershausen. 11.06.92
Welschneudorf. 10.06.92

