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Montabaur

Nr. 20/92

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Die LVA informiert:

Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentener geändert "Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Spey­er, weist darauf hin, daß seit 1. Januar 1992 für Rentner neue Hinzuverdienstgrenzen gelten.

Für Bezieher einer Altersvollrente beträgt die Hinzuverdienst- grenze bis zum 65. Lebensjahr 500,00 DM monatlich. Diese Grenze darf m axim al zweimal jährlich bis zum doppelten Be­trag überschritten werden. Für Altersruhegeldempfänger, die bereits am31. Dezember 19911.000 DM monatlich hinzuverdie­nen durften, gilt die 1.000-Mark-Grenze weiter. Nach Vollen­dung des 65. Lebensjahres kann unbegrenzt hinzuverdient wer­den.

Neu ist, daß beim Überschreiten der allgemeinen Hinzuver- diensgrenze die Rente nicht wie bisher völlig wegfällt. Vielmehr prüft die LVA, ob eine geringere Tfeilrente weitergezahlt werden k ann . Tfeilrenten können in Höhe von 1/3,1/2 oder 2/3 der Alters­vollrente bezogen werden. Für sie gelten individuelle Hinzuver­dienstgrenzen, die sich nach der Art der Tfeilrente und der Höhe des letzten Verdienstes vor dem Rentenbeginn richten. Grund­sätzlich gilt: Je höher die Tfeilrente, desto niedriger der zulässige Hinzu verdienst. Erst wenn die Hinzuverdienstgrenze für die ge­ringste Tfeilrente überschritten wird, fällt die Rente weg.

Verdient der Versicherte wieder weniger, wird auf Antrag ge­prüft, ob wieder Anspruch auf eine höhere Tfeilrente oder die Voll­rente besteht.

Nähere Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbands- gemeindeverwealtungen.

Beitragsnachzahlung für Ausbildungszeiten möglich

Zeiten der Schulausbildung sowie einer abgeschlossenen Fachschul- und Hochschulausbildungnach dem 16. Lebensjahr wirken sich in der gesetzlichen Rentenversicherung als Anrech­nungszeiten rentensteigemd aus.

Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mitteilt, werden durch das Rentenreformgesetz 1992 diese Ausbildungszeiten grundsätzlich bis zu einer Höchstdau­er von insgesamt 7 Jahren als Anrechnungszeiten berücksich­tigt. Für die durch diese Begrenzung nicht anrechenbaren Aus­bildungszeiten sowie für Zeiten einer nicht abgeschlossenen Fach- oder Hochschulausbildung besteht seit 1. J anuar 1992 die Möglichkeit, freiwillige Beiträge nachzuzahlen.

Nähere Auskünfte erteolen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen.

Beratung:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Herr Schrupp, Rat­haus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12,Tfel. 02602/126.154 möglichst nach vorheriger Tferminvereinbarung.

Darüber hinaus bietet die Landesversicherungsanstalt Rhein­land-Pfalz Speyer, einen weitergehenden Beratungsservice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.

Mit dieser Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vor­sprache unmittelbar Informationen über Ihr Rentenversiche­rungskonto abgerufen werden.

Ein Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungsverlauf- und -Konto geklärt ist.

Sollten Sie bisher noch keinen Versicherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherungsträger (LVA/BfA) erhalten haben, so ist davon auszugehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt-. Der zuständi­ge Sachbearbeiter ist Ihnen bei der Antragstellung und der Be­schaffung fehlender Nachweise behilflich.

Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherungsverlauf-/konto geklärt ist, können bei Ihrer Vor­sprache auch eine Rentenberechnung erhalten.

Sollten sie nicht selbst vorsprechen können, können Auskünfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage einer Vollmacht imbedingt erforderlich; das gilt auch für Ehegatten.

Sprechtage:

1) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:

In der Regel an jedem 1. Dienstagim Monat, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.

Für die Nachmittagssprechstunden muß vorher ein Tfermin ver­einbart werden. Sie sollten aber in jedem Fall vorher anrufen und Ihre Versicherungsnummer durchgeben, damit der Versiche­rungsverlauf bereits vorher angefertigt werden kann.

2) Verbandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt -: Montags - freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätz­lich von 16.00 bis 18.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie jedoch mög­lichst einen Tfermin mit uns. Tferminvereinbarung für die Bera­tungen unter 1) und 2) bitte unter der Rufnummer 02602/126.154.

Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, durchgeführt.

Hinweis für Versicherte der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:

DieBf A-Berlin wird bis auf weiteres ihren weitergehenden Bera­tungsservice im Westerwaldkreis nicht mehr anbieten. In der näheren Umgebung bestehen folgende Beratungsangebote:

1) in 5400 Koblenz, Städt. Verwaltungsgebäude, Emil-Schül- ler-Str. 20, Ttel. 0261/129523, Sprechage: jeden Dienstag,

2) In Neuwied, in der Geschäftsstelle der KKH, Langendorfer Straße 117, Tfel. 02631 29061, Sprechtage jeden 1. und 3. Mitt­woch im Monat.

Abfuhr von Wertstoff-Schrott

im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur vom 22.5. bis 15.6.1992

Wie bereits im »Müllkalender des Westerwaldkreises 1992« ab­gedruckt, welcher im Dezember 1991 jedem Haushalt zugegan­gen ist,sammelt die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung dieses Jahr erstmals neben der sonst üblichen Sperrmüllabfuhr sperri­ge Metallteile im Rahmen eines Wertstoffschrott-Tfermines ein. Die Abfuhr erfolgt in den einzelnen Ortsgemeinden der Ver­

bandsgemeinde wie folgt:

Boden. 22.05.92

Daubach. 10.06.92

Eitelborn. 29.05.92

Gackenbach. 10.06.92

Girod. 26.06.92

Görgeshausen. 02.06.92

Großholbach. 26.05.92

Heilberscheid . 01.06.92

Heiligenroth. 22.05.92f

Holler. 11.06.92

Horbach.,. 10.06.92

Hübingen. 10.06.92

Kadenbach. 25.05.92

Montabaur nur Stadtteil Horressen. 09.06.92

Montabaur (Stadt) ohne Alberthöhe und Wassergraben (Gebiet zwischen Elgen- dorfer Str./Freih.-vom-Stein-Straße/Wil- helm-Mangels-Straße und Koblenzer Straße)

Alleestraße, Allmannshausen, Hohe Straße,

Aubachstraße, Eichwiese, Himmelfeld und

Sommerwiese. 03.06.92

Montabaur (Stadt) nur Alberthöhe und Wassergraben, (Gebiet zwischen Elgen- dorfer Straße/Freiherr-vom-Stein-Straße/ Wilhelm-Mangels-Straße und Koblenzer Straße),

Alleestraße, Allmannshausen, Hohe Straße,

Aubachstraße, Eichwiese und Himmelfeld. 04.06.92

Montabaur (Stadt) nur Sommerwiese und die Stadtteile: Wirzenborn, Reckenthal Bladernheim, Ettersdorf, Eschelbach und

Eigendorf. 06.06.92

Nentershausen. 02.06.92

Neuhäusel. 27.05.92

Niederelbert . 15.06.92

Niedererbach. 02.06.92

Nombom. 26.05.92

Oberelbert. 11.06.92

Ruppach-Goldhausen. 22.05.92

Simmem. . 27.06.92

Stahlhofen. 11.06.92

Untershausen. 11.06.92

Welschneudorf. 10.06.92