Montabaur _
Die Bebauungsplanänderung wurde als Satzung gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO beschlossen.
Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.3.1991 den Beschluß zur Änderung des Bebauungsplanes gefaßt. Er sah es als notwendig an, unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Kostenfrage eine Reduzierung der Verkehrsflächenbreite vorzunehmen. Denn der rechtsverbindliche Bebauungsplan weist die Straße »Im Boden« in einer Breite von 8,60 m aus. Die Fahrbahn ist bereits in einer Breite von 6,60 m hergestellt, ein Bürgersteig sowie ein Bordstein sollen noch in einer Breite von 1,80 m errichtet werden. Diese Fahrbahnbreite und der Bürgersteig sind ausreichend, den Fahr- und Fußgängerverkehr dieser Anliegerstraße aufzunehmen. Das bedeutet, daß auf die Herstellung von 1,20 m öffentlicher Verkehrsflächenbreite auf die gesamte Länge der Straße verzichtet werden kann. Das hat zur Folge, daß der von den Anliegern in der Ortsgemeinde zu tragende Erschließungskostenanteil deutlich reduziert werden kann. Nicht mehr benötigte öffentliche Verkehrsfläche in der Breite von 1,20 m soll durch ein Grenzregelungsverfahren an die Grundstückseigentümer südlich der Straße »Im Boden« veräußert werden. Die Durchführung dieses Verfahrens soll der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Katasteramt Montabaur übertragen werden.
Änderung des Bebauungsplanes »Halfterweg« beschlossen Ebenfalls einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Bebauungsplan »Halfterweg« in dergestalt zu ändern, daß die Festsetzungen zur maximalen Taufhöhe und die maximale Höhe des Rohfußbodens des Erdgeschosses aufgehoben werden. Die maximale Traufhöhe wird auf grund der gegebenen Tbpogra- phie auf 6,60 m festgesetzt. Die Festsetzung einer maximalen Höhe des Rohfußbodens erübrigt sich.
Die Bebauungsplanänderung wurde als Satzung gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO beschlossen.
Äls Begründung wurde auf folgendes verwiesen:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.1991 den Beschluß zur Änderung des Bebauungsplanes für das gesamte Plangebiet beschlossen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan sah vor, daß die maximale Traufhöhe - gemessen von der fertigen Oberkante Straßenseite - als Bezugspunkt 4,60 m nicht überschreiten sollte Außerdem sollte die maximale Höhe des Rohfußbodens des Erdgeschosses - gemessen vom Bezugspunkt Oberkante fertiger Straße - nicht mehr als 0,60 m betragen. Anlaß zur Änderung der Ttextfest Setzung war die Tatsache, daß die gegebene Tbpographie es zuläßt, die Festsetzungen so weit zu ändern, daß die Traufhöhe auf 6,60 m, begrenzt wird und als weiteies die Festsetzung einer maximalen Höhe des Rohfußbodens entfallen kann. Für die B auherren hat dies den entscheidenden Vorteil, daß sich die bauliche Ausnutzbarkeit verbessert und der Keller nicht mehr in vollem Umfange ins Erdreich verlagert werden muß. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes mit den Verfahrensstufen
- Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB
- Öffentliche Auslegungnach § 3 Abs. 2 BauGB (Hinweis: auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet)
wurde bereits durchgeführt.
Vergabe von Aufträgen
Der Ortsgemeinderat vergab den Auftrag zur Durchführung der Anstricharbeiten und der Maurerarbeiten am Gemeindehaus in Gackenbach. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 21.000 DM.
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, eine Motorsense zum Preis von 964,69 DM anzuschaffen.
Für den Sargwagen soll ein Stoffbehang gekauft werden, dies wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.
Weitere Entscheidungen des Rates
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die Parkgebühren an den gemeindeeigenen Parkplätzen am Wüd-undFreizeitpark von 1,00 DM auf 1,60 DM zu erhöhen.
Der Antrag des DRK Daubach auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau einer Garage, soll im Haushaltsjahr 1993 berücksichtigt werden.
»Unser Dorf soll schöner werden»
Die Bewertungskommission des Westerwaldkreises wird unsere Ortsgemeinde nicht, wie zunächst angekündigt, am
__ Nr. 19/92
1. Juni 1992 sondern am Dienstag, dem 9. Juni 1992 nachmittags besuchen.
Weidenfeiler, Ortsbürgermeister Bildungsfreizeit für Senioren
Unter der Trägerschaft des Kath. Bildungswerkes veranstalten die Senioren des Buchfinkenlandes vom 1. Sept. bis 9. Sept. 1992, eine 9-tägige Freizeit und Bildungsfahrt nach Arzl im Pitztal/Tirol. Das Hotel »Erika« garantiert eine gute Unterkunft.
Die Kosten für Halbpension und alle Fahrten am Urlaubsort belaufen sich auf 660,00 DM. Anmeldungen ab sofort an Bernhard Wilhelmi, Gackenbach unter Einzahlung von 100,00 DM. Die Sitzplätze im Bus werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
_ Horbach _
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste gemeinsame Sitzung der Ortsgemeinderäte Gackenbach und Horbach findet am
Montag, 11. Mai 1992, um 20.00 Uhr
statt.
Ort: Buchfinkenzentrum, neuer Stuhllagerraum.
Tagesordnung:
öffentliche Sitzung:
1. Gründung eines Kindergartenzweckverbandes und Erlaß einer Verbandsordnung
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Gackenbach/Horbach, 16. April 1992
Weidenfeller, Ortsbürgermeister Wilhelmi, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gackenbach der Ortsgemeinde Horbach
Spvgg. Horbach
Am Wochenende finden folgende Spiele unserer Mannschaften statt:
Samstag, 9.5.92 AH Niederelbert - AH Horbach um 16.30 Uhr
Sonntag, 10.6.92 Horbach - Heiligenroth um 15.00 Uhr
JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach
Samstag, 9.6.92 Malberg/HWN - D 11 um 14.00 Uhr
Marienrachdorf - D 7 um 14.00 Uhr
E 11 - Neuwied um 14.00 Uhr in Welschneudorf.
_ Hübingen _
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet
am
Donnerstag, dem 14. Mai 1992,19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
I^Üffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 02.04.1992
2. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung des Gemeindewappens
3. Beratung und Beschlußfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 1992 -1996
4. BeratungundBeschlußfassungüber die Erteilungdes Einvernehmens nach §§31 BauGB - Überschreitung der Baugrenze-
6. Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung der Miete in den Gemeindewohnungen 6. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses für Dorfemeuerungsmaßnahmen
2. Verschiedenes
6431 Hübingen, den 30. April 1992 Hoffmann
Ortsbürgermeister
TV Hübingen
Ab sofort findet wieder jeden Mittwoch von 9.00 bis 11.00 Uhr ein Hausfrauenvormittag statt.
Punktspiele am Wochenende
Jugend: Spiel in Bad Ems, Treff am Samstag, 14.00 Uhr Vereinshaus
Damen: Spielin Weyer, Treff Sonntagl6.1ö Uhr am Vereinshaus Herren: Heimspiel gegen Winden, Treff 8.30 Uhr am Vereinshaus.
TM Hübingen: Spiel in Ebemhahn am Samstag, 9. Mai 1992. Spielbeginn: 15.00 Uhr, Treff: 14.00 Uhr.
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