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Montabaur _

Die Bebauungsplanänderung wurde als Satzung gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO beschlossen.

Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.3.1991 den Be­schluß zur Änderung des Bebauungsplanes gefaßt. Er sah es als notwendig an, unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Kostenfrage eine Reduzierung der Verkehrsflächenbrei­te vorzunehmen. Denn der rechtsverbindliche Bebauungsplan weist die Straße »Im Boden« in einer Breite von 8,60 m aus. Die Fahrbahn ist bereits in einer Breite von 6,60 m hergestellt, ein Bürgersteig sowie ein Bordstein sollen noch in einer Breite von 1,80 m errichtet werden. Diese Fahrbahnbreite und der Bürger­steig sind ausreichend, den Fahr- und Fußgängerverkehr dieser Anliegerstraße aufzunehmen. Das bedeutet, daß auf die Her­stellung von 1,20 m öffentlicher Verkehrsflächenbreite auf die gesamte Länge der Straße verzichtet werden kann. Das hat zur Folge, daß der von den Anliegern in der Ortsgemeinde zu tragen­de Erschließungskostenanteil deutlich reduziert werden kann. Nicht mehr benötigte öffentliche Verkehrsfläche in der Breite von 1,20 m soll durch ein Grenzregelungsverfahren an die Grundstückseigentümer südlich der Straße »Im Boden« veräu­ßert werden. Die Durchführung dieses Verfahrens soll der Ge­schäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Katasteramt Montabaur übertragen werden.

Änderung des Bebauungsplanes »Halfterweg« beschlossen Ebenfalls einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Be­bauungsplan »Halfterweg« in dergestalt zu ändern, daß die Festsetzungen zur maximalen Taufhöhe und die maximale Hö­he des Rohfußbodens des Erdgeschosses aufgehoben werden. Die maximale Traufhöhe wird auf grund der gegebenen Tbpogra- phie auf 6,60 m festgesetzt. Die Festsetzung einer maximalen Höhe des Rohfußbodens erübrigt sich.

Die Bebauungsplanänderung wurde als Satzung gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO beschlossen.

Äls Begründung wurde auf folgendes verwiesen:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.1991 den Be­schluß zur Änderung des Bebauungsplanes für das gesamte Plangebiet beschlossen. Der rechtsverbindliche Bebauungs­plan sah vor, daß die maximale Traufhöhe - gemessen von der fer­tigen Oberkante Straßenseite - als Bezugspunkt 4,60 m nicht überschreiten sollte Außerdem sollte die maximale Höhe des Rohfußbodens des Erdgeschosses - gemessen vom Bezugs­punkt Oberkante fertiger Straße - nicht mehr als 0,60 m betra­gen. Anlaß zur Änderung der Ttextfest Setzung war die Tatsache, daß die gegebene Tbpographie es zuläßt, die Festsetzungen so weit zu ändern, daß die Traufhöhe auf 6,60 m, begrenzt wird und als weiteies die Festsetzung einer maximalen Höhe des Rohfuß­bodens entfallen kann. Für die B auherren hat dies den entschei­denden Vorteil, daß sich die bauliche Ausnutzbarkeit verbessert und der Keller nicht mehr in vollem Umfange ins Erd­reich verlagert werden muß. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes mit den Verfahrensstufen

- Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB

- Öffentliche Auslegungnach § 3 Abs. 2 BauGB (Hinweis: auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet)

wurde bereits durchgeführt.

Vergabe von Aufträgen

Der Ortsgemeinderat vergab den Auftrag zur Durchführung der Anstricharbeiten und der Maurerarbeiten am Gemeinde­haus in Gackenbach. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 21.000 DM.

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, eine Motorsense zum Preis von 964,69 DM anzuschaffen.

Für den Sargwagen soll ein Stoffbehang gekauft werden, dies wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

Weitere Entscheidungen des Rates

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die Parkgebühren an den gemeindeeigenen Parkplätzen am Wüd-undFreizeitpark von 1,00 DM auf 1,60 DM zu erhöhen.

Der Antrag des DRK Daubach auf Gewährung eines Zuschus­ses für den Bau einer Garage, soll im Haushaltsjahr 1993 be­rücksichtigt werden.

»Unser Dorf soll schöner werden»

Die Bewertungskommission des Westerwaldkreises wird unsere Ortsgemeinde nicht, wie zunächst angekündigt, am

__ Nr. 19/92

1. Juni 1992 sondern am Dienstag, dem 9. Juni 1992 nachmit­tags besuchen.

Weidenfeiler, Ortsbürgermeister Bildungsfreizeit für Senioren

Unter der Trägerschaft des Kath. Bildungswerkes veranstalten die Senioren des Buchfinkenlandes vom 1. Sept. bis 9. Sept. 1992, eine 9-tägige Freizeit und Bildungsfahrt nach Arzl im Pitztal/Tirol. Das Hotel »Erika« garantiert eine gute Unter­kunft.

Die Kosten für Halbpension und alle Fahrten am Urlaubsort be­laufen sich auf 660,00 DM. Anmeldungen ab sofort an Bernhard Wilhelmi, Gackenbach unter Einzahlung von 100,00 DM. Die Sitzplätze im Bus werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

_ Horbach _

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste gemeinsame Sitzung der Ortsgemeinderäte Gackenbach und Horbach findet am

Montag, 11. Mai 1992, um 20.00 Uhr

statt.

Ort: Buchfinkenzentrum, neuer Stuhllagerraum.

Tagesordnung:

öffentliche Sitzung:

1. Gründung eines Kindergartenzweckverbandes und Erlaß einer Verbandsordnung

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Gackenbach/Horbach, 16. April 1992

Weidenfeller, Ortsbürgermeister Wilhelmi, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gackenbach der Ortsgemeinde Horbach

Spvgg. Horbach

Am Wochenende finden folgende Spiele unserer Mannschaften statt:

Samstag, 9.5.92 AH Niederelbert - AH Horbach um 16.30 Uhr

Sonntag, 10.6.92 Horbach - Heiligenroth um 15.00 Uhr

JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach

Samstag, 9.6.92 Malberg/HWN - D 11 um 14.00 Uhr

Marienrachdorf - D 7 um 14.00 Uhr

E 11 - Neuwied um 14.00 Uhr in Welschneudorf.

_ Hübingen _

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet

am

Donnerstag, dem 14. Mai 1992,19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

I^Üffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 02.04.1992

2. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung des Gemeindewappens

3. Beratung und Beschlußfassung über das Investitionspro­gramm für die Jahre 1992 -1996

4. BeratungundBeschlußfassungüber die Erteilungdes Ein­vernehmens nach §§31 BauGB - Überschreitung der Bau­grenze-

6. Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung der Miete in den Gemeindewohnungen 6. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses für Dorfemeuerungsmaßnahmen

2. Verschiedenes

6431 Hübingen, den 30. April 1992 Hoffmann

Ortsbürgermeister

TV Hübingen

Ab sofort findet wieder jeden Mittwoch von 9.00 bis 11.00 Uhr ein Hausfrauenvormittag statt.

Punktspiele am Wochenende

Jugend: Spiel in Bad Ems, Treff am Samstag, 14.00 Uhr Vereins­haus

Damen: Spielin Weyer, Treff Sonntagl6. Uhr am Vereinshaus Herren: Heimspiel gegen Winden, Treff 8.30 Uhr am Vereins­haus.

TM Hübingen: Spiel in Ebemhahn am Samstag, 9. Mai 1992. Spielbeginn: 15.00 Uhr, Treff: 14.00 Uhr.

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