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Montabaur

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Nr. 19/92

Gewinnen Sie mit Ihrer Eintrittskarte eine 7-tägige Reise für 2 Personen nach Kressbronn am Baiensee. (Ü/F Zi. Du/WC). Der Gegenwert der Reise k ann nicht in bar ausgezahlt werden. Verlosung der Reise gegen 24.00 Uhr.

Sonntag, 10. Mal 1992

14.00 Uhr Aufstellung des Kirmeszuges in der Römerstraße

gegenüber der Kirche.

14.30 Uhr Abmarsch über Römerstr., Freiherr-

vom-Stein-Straße - Westerwaldstraße - Haupt­straße - In der Eck. Dort Auflösung des Zuges. Anschließend Tanz und Unterhaltungsmusik im Festzelt mit der Kapelle »Musikfreunde Kadenbach».

Eintrittspreis: 1,00 DM. Wir bitten die Anwoh­ner des Zugweges ihre Häuser festlich zu schmücken.

Montag, 11. Mai 1992

11.00 Uhr Beginn des Frühschoppens

14.00 Uhr Thnzmusik mit der Kapelle: »Sound Collection«.

Eintrittspreis: 3,00 DM.

16.00 Uhr Beginn der Verlosung. 1. Preis: Eine 7-tägige Rei­

se für 2 Personen nach Hagnau amBodensee. Der Gegenwert der Reise kann nicht in bar ausgezahlt werden.

Neuhäusel

Bibelgespräch in der Gemeinde St. Anna Neuhäusel

Den Schwerpunkt des Abends soll wieder das Bibel-Tteilen bil­den. Veranstalter: Kath. Kirchengemeinde St. Anna Neuhäusel, Kath. Bildungswerk Bezirk Westerweald. In Gesprächen soll ein neuer Zugang zur Hl. Schrift gefunden werden.

Simmern

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1992 vom 4.5.1992

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 27.4.1992 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im ,

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 365.000,00 DM

in der Ausgabe auf 356.000,00 DM

festgesetzt.

1992

1.163.000,00 DM 1.163.000,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1992 werden keine Bedenken erhoben.

6430 Montabaur, 27. April 1992

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) i.A. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.5.1992 bis 20.6.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Simmern, den 4. Mai 1992

Ortsgemeindeverwaltung Simmern (S.) Schmidt

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- meinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür­germeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, geltend gemacht worden ist

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBL S. 104).

Frauenkreis Neuhäusel

Einladung zu einem gemütlichen Bowlenabend am 13. Mai 1992, 20.00 Uhr im Pfarrgemeindehaus. Bitte anmelden unter TfeLNr.8342.

BUCHFINKENLAND

Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes Die Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes »Buch­finkenland« findet am Dienstag,dem 12. Mai 1992,20.00 Uhr in der Gaststätte »Eulenstube« in Daubach statt. Die Tagesord­nung umfaßt folgende Punkte:

1. Begrüßung, 2. Wahl eines Versammlungsleiters, 3. Wahl einer Mandatsprüfungs- und Zählkommission, 4. Bericht des Vorsit­zenden, 5. Kassenbericht, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Aus­sprache, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl des Vorstan­des, 10. Diskussion mit dem 1. Beigeordneten der Verbandsge­meinde Montabaur, Heinz Reusch, 11. Verschiedenes.

Gackenbach

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste gemeinsame Sitzung der Ortsgemeinderäte Gackenbach und Horbach findet am

Montag, 11. Mai 1992, um 20.00 Uhr im Buchfinkenzentrum, neuer Stuhllagerraum

statt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,00 DM 0,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 50,00 DM

für den zweiten Hund 75,00 DM

für jeden weiteren Hund 100,00 DM

Tagesordnung: öffentliche Sitzung:

1. Gründung eines Kindergartenzweckverbandes und Erlaß einer Verbandsordnung

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Gackenbach/Horbach, 16. April 1992

Weidenfeller Wilhelm!

Ortsbürgermeister der Ortsbürgermeister der

Ortsgemeinde Gackenbach Ortsgemeinde Horbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach v. 23.4.92

Änderung des Bebauungsplanes »Im Boden« beschlossen Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Bebauungs­plan »Im Boden« dergestalt zu ändern, daß die Verkehrsflächen­breite der Straße »Im Boden« von 8,60 m auf 7,30 m reduziert wird. Der an der Südseite der Straße vorgesehene Bürgersteig entfällt. Die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen er­weitern sich um 1,20 m.