Montabaur
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Nr. 19/92
Gewinnen Sie mit Ihrer Eintrittskarte eine 7-tägige Reise für 2 Personen nach Kressbronn am Baiensee. (Ü/F Zi. Du/WC). Der Gegenwert der Reise k ann nicht in bar ausgezahlt werden. Verlosung der Reise gegen 24.00 Uhr.
Sonntag, 10. Mal 1992
14.00 Uhr Aufstellung des Kirmeszuges in der Römerstraße
gegenüber der Kirche.
14.30 Uhr Abmarsch über Römerstr., ■ Freiherr-
vom-Stein-Straße - Westerwaldstraße - Hauptstraße - In der Eck. Dort Auflösung des Zuges. Anschließend Tanz und Unterhaltungsmusik im Festzelt mit der Kapelle »Musikfreunde Kadenbach».
Eintrittspreis: 1,00 DM. Wir bitten die Anwohner des Zugweges ihre Häuser festlich zu schmücken.
Montag, 11. Mai 1992
11.00 Uhr Beginn des Frühschoppens
14.00 Uhr Thnzmusik mit der Kapelle: »Sound Collection«.
Eintrittspreis: 3,00 DM.
16.00 Uhr Beginn der Verlosung. 1. Preis: Eine 7-tägige Rei
se für 2 Personen nach Hagnau amBodensee. Der Gegenwert der Reise kann nicht in bar ausgezahlt werden.
Neuhäusel
Bibelgespräch in der Gemeinde St. Anna Neuhäusel
Den Schwerpunkt des Abends soll wieder das Bibel-Tteilen bilden. Veranstalter: Kath. Kirchengemeinde St. Anna Neuhäusel, Kath. Bildungswerk Bezirk Westerweald. In Gesprächen soll ein neuer Zugang zur Hl. Schrift gefunden werden.
Simmern
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1992 vom 4.5.1992
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.4.1992 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im ,
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 365.000,00 DM
in der Ausgabe auf 356.000,00 DM
festgesetzt.
1992
1.163.000,00 DM 1.163.000,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1992 werden keine Bedenken erhoben.
6430 Montabaur, 27. April 1992
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) i.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.5.1992 bis 20.6.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Simmern, den 4. Mai 1992
Ortsgemeindeverwaltung Simmern (S.) Schmidt
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- meinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBL S. 104).
Frauenkreis Neuhäusel
Einladung zu einem gemütlichen Bowlenabend am 13. Mai 1992, 20.00 Uhr im Pfarrgemeindehaus. Bitte anmelden unter TfeLNr.8342.
“BUCHFINKENLAND ”
Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes Die Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes »Buchfinkenland« findet am Dienstag,dem 12. Mai 1992,20.00 Uhr in der Gaststätte »Eulenstube« in Daubach statt. Die Tagesordnung umfaßt folgende Punkte:
1. Begrüßung, 2. Wahl eines Versammlungsleiters, 3. Wahl einer Mandatsprüfungs- und Zählkommission, 4. Bericht des Vorsitzenden, 5. Kassenbericht, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Aussprache, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Diskussion mit dem 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Heinz Reusch, 11. Verschiedenes.
Gackenbach
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste gemeinsame Sitzung der Ortsgemeinderäte Gackenbach und Horbach findet am
Montag, 11. Mai 1992, um 20.00 Uhr im Buchfinkenzentrum, neuer Stuhllagerraum
statt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 DM 0,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 50,00 DM
für den zweiten Hund 75,00 DM
für jeden weiteren Hund 100,00 DM
Tagesordnung: öffentliche Sitzung:
1. Gründung eines Kindergartenzweckverbandes und Erlaß einer Verbandsordnung
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Gackenbach/Horbach, 16. April 1992
Weidenfeller Wilhelm!
Ortsbürgermeister der Ortsbürgermeister der
Ortsgemeinde Gackenbach Ortsgemeinde Horbach
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach v. 23.4.92
Änderung des Bebauungsplanes »Im Boden« beschlossen Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Bebauungsplan »Im Boden« dergestalt zu ändern, daß die Verkehrsflächenbreite der Straße »Im Boden« von 8,60 m auf 7,30 m reduziert wird. Der an der Südseite der Straße vorgesehene Bürgersteig entfällt. Die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen erweitern sich um 1,20 m.

