Montabaur
Nr. 19/92
E
Die LVA informiert:
Lukrative Nachzahlungsmöglichkeit für Frauen Ab 1992 unter geänderten Voraussetzungen Bis 1967 konnten sich Frauen anläßlich ihrer Heirat die Beiträge zur Rentenversicherung erstatten lassen. Für die durch die Beitragserstattung untergegangenen Beitragszeiten können freiwillige Beiträge nachentrichtet werden. Diese Nachentrich- tungsbeiträge bringen eine deutlich höhere Rente als laufend gezahlte Beiträge.
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist daraufhin, daß ab 1. Januar 1992 die Nachentrichtung unter erleichterten Voraussetzungen möglich ist. Allerdings sind ab 1. Januar 1992 Beamtinnen sowie Frauen, die eine Altersvollrente oder Altersversorgung beziehen oder Frauen, die bereits 65 Jahre alt sind, von der Nachentrichtung ausgeschlossen.
Die betroffenen Frauen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihre Rente durch Nachentrichtungsbeiträge aufzubessern, sollten daher unbedingt noch in diesem J ahr klären, ob sie bereit s nach jetzt geltendem Recht Beiträge nachzahlen können. Voraussetzung dafür ist, daß nach der Erstattung für mindestens 24 Kalendermonate Pflichtbeiträge entrichtet worden sind und bei Antragstellung eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt wird.
Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz in Speyer, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.
Wichtig für Handwerker:
Arbeitslosigkeit kann bei Rente berücksichtigt werden Bei Rentnern, die früher neben ihrer Beschäftigung als Arbeitnehmer als Handwerker tätig waren, konnten Zeiten der Arbeitslosigkeit bisher nicht bei der Rente berücksichtigt werden. Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer mitteilt, wurde diese Vorschrift rückwirkend für Zeiten ab 1. Juli 1969 gestrichen. Zeiten der Arbeitslosigkeit während einer selbständigen Tätigkeit können mm als Ausfallzeit berücksichtigt werden.
Allen betroffenen Rentnern empfiehlt die LVA daher, unbedingt die Neufeststellung der Rente unter Berücksichtigung dieser Ausfallzeiten zu beantragen, da es nicht möglich ist, diese Fälle von Amts wegen aufzugreifen.
Handwerker, die noch keine Rente beziehen, sollten diese Zeiten bei der nächsten Klärung ihres Versicherungskontos, spätestens jedoch zusammen mit dem Rentenantrag, geltend machen.
Für weitere Auskünfte stehen die LVA Rheinland-Pfalz , ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen zur Verfügung.
Beratung:
VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Herr Schrupp, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, TfeL 02602/126.154 möglichst nach vorheriger 'Iferminvereinbarung.
Darüber hinaus bietet die Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz Speyer, einen weitergehenden Beratungsservice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.
Mit dieser Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vorsprache unmittelbar Informationen über Ihr Rentenversicherungskonto abgerufen werden.
Ein Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungsverlauf- und -Konto geklärt ist.
Sollten Sie bisher noch keinen Versicherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherungsträger (LVA/BfA) erhalten haben, so ist davon auszugehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt-. Der zuständige Sachbearbeitder ist Ihnen bei der Antragstellungund der Beschaffung fehlender Nachweise behilflich.
Versicherte, die das 66. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherungsverlauf Skonto geklärt ist, können bei Ihrer Vorsprache auch eine Rentenberechnung erhalten.
Sollten sie nicht selbst vorsprechen können, können Auskünfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage einer Vollmacht unbedingt erforderlich; das gilt auch für Ehegatten.
Sprechtage:
1) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:
In der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, von 08.00 bis 12;00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.
Für die Nachmittagssprechstunden muß vorher ein Ifermin vereinbart werden. Sie sollten aber in jedem Fall vorher anruf en und Ihre Versicherungsnummer durchgeben, damit der Versicherungsverlauf bereits vorher angefertigt werden kann.
2) Verbandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt -: Montags - freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie jedoch möglichst einen Te rmin mit uns. 'Iferminvereinbarung für die Beratungen unter 1) und 2) bitte unter der Rufnummer 02602/126.164.
Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, durchgeführt.
P^l “ Erwachsenenbildung ”4
VHS Montabaur
Ägypten
- zweiteiliger Dia-Vortrag - Fr. M. D ahlem, Wirges, berichtet über Eindrücke einer Reise von Kairo bis Abu Simbel
1. Vortrag: Donnerstag, 14. Mai 1992,19.00 Uhr
2. Vortrag: Donnerstag, 21. Mai 1992,19.00 Uhr Ort: Hauptschule Montabaur
Eintritt frei!
Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung gebeten: VHS-Geschäftsstelle, Tbl 02602/126.105.
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SPD-Ortsvereine in der VG Montabaur treffen sich
Zu einer Ortsvereinskonferenz lädt die Verbandsarbeitsgemeinschaft (VAG) der SPD in der VG Montabaur alle SPD-Ortsvereine ein. Am Donnerstag, 7. Mai 1992 soll in Niedererbach ein Konzept über die künftige Parteiarbeit mit dem Thema »Die SPD auf dem Weg zur Mehrheit in der VG Montabaur« erstellt werden. Um 19.00 Uhr werden zunächst alle Ortsvereine über ihre Aktivitäten berichten. Weitere Themen sind die 1. »Westerwälder Kulturzeit« der SPD im Herbst sowie ein Bericht der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat. Zu der parteioffenen Sitzung sind alle SPD-Mitgüeder im »Westerwälder Hof« willkommen.
SPD-Bürgersprechstunde
Zur nächsten Bürgersprechstunde erwartet Sie der SPD-Abge- ordnete Harald Schweitzer am Samstag, 9. Mai 1992, von 15-17 Uhr im SPD-Bürgerbüro in Wirges (gegenüber Kirche).
Kleinkunstbühne Mons Tabor:
Plenum und Kinderfest
Zur nächsten Mitgliederversammlung sind alle Freunde der Kleinkunstbühne Mons Tabor (die echte)! am Donnerstag, 14. Mai 1992, um 19.00 Uhr herzlich eingeladen. Themen sind u.a. die Vorbereitung der Veranstaltung »Kleinkunst im Dorf« am 23.5. in Niederelbert und das Tanztheaterfestival am 20./21.6. in Montabaur. Auch geht es um die Programmplanung des 2. Halbjahres sowie Verleih der eigenen Beschallungsanlage und Anschaf ung einer Beleuchtungsanlage;
Zur Zeit ist die Kleinkunstbühne auch gemeinsam mit der Jugendpflegerin der VG Montabaur mit den Vorbereitungen des diesjährigen Kinderfestes »Kultur für Kurze« am 1. August im Wildpark Gackenbach beschäftigt. Alles soll sich hierbei diesmal ums Thema drehen »Der Natur auf der Spur«. Interessenten, die beim Kinderfest helfen, künftig in der Kleinkunstbühne mitarbeiten oder nur zum Plenum am 14.6. kommen wollen, können sich melden bei Uli Schmidt, Ttel. 02608/636.
Die Haiderbach-Tour
Treffpunkt: Sonntag, 10. Mai 1992
Parkplatz direkt am Ransbach-Baumbacher Rathaus 14.00 Uhr
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