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Montabaur

Nr. 19/92

E

Die LVA informiert:

Lukrative Nachzahlungsmöglichkeit für Frauen Ab 1992 unter geänderten Voraussetzungen Bis 1967 konnten sich Frauen anläßlich ihrer Heirat die Beiträ­ge zur Rentenversicherung erstatten lassen. Für die durch die Beitragserstattung untergegangenen Beitragszeiten können freiwillige Beiträge nachentrichtet werden. Diese Nachentrich- tungsbeiträge bringen eine deutlich höhere Rente als laufend ge­zahlte Beiträge.

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Spey­er, weist daraufhin, daß ab 1. Januar 1992 die Nachentrichtung unter erleichterten Voraussetzungen möglich ist. Allerdings sind ab 1. Januar 1992 Beamtinnen sowie Frauen, die eine Al­tersvollrente oder Altersversorgung beziehen oder Frauen, die bereits 65 Jahre alt sind, von der Nachentrichtung ausgeschlos­sen.

Die betroffenen Frauen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihre Rente durch Nachentrichtungsbeiträge aufzubessern, sollten daher unbedingt noch in diesem J ahr klären, ob sie bereit s nach jetzt geltendem Recht Beiträge nachzahlen können. Vorausset­zung dafür ist, daß nach der Erstattung für mindestens 24 Ka­lendermonate Pflichtbeiträge entrichtet worden sind und bei Antragstellung eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt wird.

Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz in Speyer, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbands­gemeindeverwaltungen.

Wichtig für Handwerker:

Arbeitslosigkeit kann bei Rente berücksichtigt werden Bei Rentnern, die früher neben ihrer Beschäftigung als Arbeit­nehmer als Handwerker tätig waren, konnten Zeiten der Ar­beitslosigkeit bisher nicht bei der Rente berücksichtigt werden. Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer mitteilt, wurde diese Vorschrift rückwirkend für Zeiten ab 1. Juli 1969 gestrichen. Zeiten der Arbeitslosigkeit während einer selbständigen Tätigkeit können mm als Ausfallzeit be­rücksichtigt werden.

Allen betroffenen Rentnern empfiehlt die LVA daher, unbedingt die Neufeststellung der Rente unter Berücksichtigung dieser Ausfallzeiten zu beantragen, da es nicht möglich ist, diese Fälle von Amts wegen aufzugreifen.

Handwerker, die noch keine Rente beziehen, sollten diese Zeiten bei der nächsten Klärung ihres Versicherungskontos, späte­stens jedoch zusammen mit dem Rentenantrag, geltend ma­chen.

Für weitere Auskünfte stehen die LVA Rheinland-Pfalz , ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen zur Verfügung.

Beratung:

VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Herr Schrupp, Rat­haus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, TfeL 02602/126.154 möglichst nach vorheriger 'Iferminvereinbarung.

Darüber hinaus bietet die Landesversicherungsanstalt Rhein­land-Pfalz Speyer, einen weitergehenden Beratungsservice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.

Mit dieser Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vor­sprache unmittelbar Informationen über Ihr Rentenversiche­rungskonto abgerufen werden.

Ein Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungsverlauf- und -Konto geklärt ist.

Sollten Sie bisher noch keinen Versicherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherungsträger (LVA/BfA) erhalten haben, so ist davon auszugehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt-. Der zuständi­ge Sachbearbeitder ist Ihnen bei der Antragstellungund der Be­schaffung fehlender Nachweise behilflich.

Versicherte, die das 66. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherungsverlauf Skonto geklärt ist, können bei Ihrer Vor­sprache auch eine Rentenberechnung erhalten.

Sollten sie nicht selbst vorsprechen können, können Auskünfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage einer Vollmacht unbedingt erforderlich; das gilt auch für Ehegatten.

Sprechtage:

1) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:

In der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, von 08.00 bis 12;00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.

Für die Nachmittagssprechstunden muß vorher ein Ifermin ver­einbart werden. Sie sollten aber in jedem Fall vorher anruf en und Ihre Versicherungsnummer durchgeben, damit der Versiche­rungsverlauf bereits vorher angefertigt werden kann.

2) Verbandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt -: Montags - freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätz­lich von 16.00 bis 18.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie jedoch mög­lichst einen Te rmin mit uns. 'Iferminvereinbarung für die Bera­tungen unter 1) und 2) bitte unter der Rufnummer 02602/126.164.

Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, durchgeführt.

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VHS Montabaur

Ägypten

- zweiteiliger Dia-Vortrag - Fr. M. D ahlem, Wirges, berichtet über Eindrücke einer Reise von Kairo bis Abu Simbel

1. Vortrag: Donnerstag, 14. Mai 1992,19.00 Uhr

2. Vortrag: Donnerstag, 21. Mai 1992,19.00 Uhr Ort: Hauptschule Montabaur

Eintritt frei!

Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung gebeten: VHS-Geschäftsstelle, Tbl 02602/126.105.

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SPD-Ortsvereine in der VG Montabaur treffen sich

Zu einer Ortsvereinskonferenz lädt die Verbandsarbeitsgemein­schaft (VAG) der SPD in der VG Montabaur alle SPD-Ortsverei­ne ein. Am Donnerstag, 7. Mai 1992 soll in Niedererbach ein Konzept über die künftige Parteiarbeit mit dem Thema »Die SPD auf dem Weg zur Mehrheit in der VG Montabaur« erstellt werden. Um 19.00 Uhr werden zunächst alle Ortsvereine über ih­re Aktivitäten berichten. Weitere Themen sind die 1. »Wester­wälder Kulturzeit« der SPD im Herbst sowie ein Bericht der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat. Zu der parteioffenen Sitzung sind alle SPD-Mitgüeder im »Westerwälder Hof« will­kommen.

SPD-Bürgersprechstunde

Zur nächsten Bürgersprechstunde erwartet Sie der SPD-Abge- ordnete Harald Schweitzer am Samstag, 9. Mai 1992, von 15-17 Uhr im SPD-Bürgerbüro in Wirges (gegenüber Kirche).

Kleinkunstbühne Mons Tabor:

Plenum und Kinderfest

Zur nächsten Mitgliederversammlung sind alle Freunde der Kleinkunstbühne Mons Tabor (die echte)! am Donnerstag, 14. Mai 1992, um 19.00 Uhr herzlich eingeladen. Themen sind u.a. die Vorbereitung der Veranstaltung »Kleinkunst im Dorf« am 23.5. in Niederelbert und das Tanztheaterfestival am 20./21.6. in Montabaur. Auch geht es um die Programmplanung des 2. Halb­jahres sowie Verleih der eigenen Beschallungsanlage und An­schaf ung einer Beleuchtungsanlage;

Zur Zeit ist die Kleinkunstbühne auch gemeinsam mit der Ju­gendpflegerin der VG Montabaur mit den Vorbereitungen des diesjährigen Kinderfestes »Kultur für Kurze« am 1. August im Wildpark Gackenbach beschäftigt. Alles soll sich hierbei dies­mal ums Thema drehen »Der Natur auf der Spur«. Interessenten, die beim Kinderfest helfen, künftig in der Klein­kunstbühne mitarbeiten oder nur zum Plenum am 14.6. kom­men wollen, können sich melden bei Uli Schmidt, Ttel. 02608/636.

Die Haiderbach-Tour

Treffpunkt: Sonntag, 10. Mai 1992

Parkplatz direkt am Ransbach-Baumbacher Rathaus 14.00 Uhr

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