Montabaur
H
Nr. 19/92
“ Öffentl. Bekanntmachungen ”
Planf eststellungsverf ahren für die Errichtung und den Betrieb einer Sortier* und Aufbereitungsanlage für Werkstoffe und Abfälle in der Gemarkung Boden durch die Firma Bellersheim, 5231 Neitersen.
Die im Wochenblatt am 10.04.1992 durchgeführte Bekanntma- chungüber die öffentliche Auslegung der o.a. Planfeststellungsunterlagen muß aus formellen Gründen wiederholt werden:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur öffentliche Bekanntmachung Planfeststellung
1. Die Finna Bellersheim GmbH & Co. KG, 5231 Neiter- sen/Ww. beantragt, gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Vermeidungund Entsorgung von Abfällen vom 27.08.1986 (Abfallgesetz - AbfG-; BGBl. 1 S. 1410 ff) und § 33 des Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz (LAbf- WAG) in der Fassung vom 30. April 1991 (GVBL S. 251 ff) nach Maßgabe der dem Antrag zugrunde liegenden Antrags-und Planunterlagen bei der Bezirksregierung Koblenz die Planfeststellung zur Errichtung und den Betrieb eine Sortier- und Aufbereitungsanlage für Wertstoffe und Abfälle in der Gemarkung Boden
Flur 7, Flurstücke 497/7, 1588/6, 498/6, 498/6, 497/10, 1588/7.
Flur 16, Flurstück 1232.
2. Eine eventuelle Planfeststellung ergeht unter Anordnung von verschiedenen Auflagen und Bedingungen.
8. Es wird darauf hingewiesen, daß die Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlaß und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen
erkennen lassen, in der unter 6. angegebenen Zeit bei der dort auf geführten Behörde zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift (wenn möglich zweifach) bei den unter 7. angegebenen Behörden Einwendungen gegen den Plan erheben. Bei schriftlicher Einlegung ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßgebend. Der Tfermin zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten über die erhobenen Einwendungen wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungtstermin auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Des weiteren wird darauf hingewiesen, daß die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstennin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und daß die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachungersetzt werden kann, wenn mehr als 300 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
6. Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten
öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellungsind andere behördlicheEntscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse; Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.
7. Etwaige Einwendungen müssen eingehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3-5,5400 Koblenz bis spätestens zum 03. Juni 1992.
Montabaur, 05. Mai 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Direktzahlung für Erzeuger von Ölsaaten zur Ernte 1992
Nach den Verordnungen (EWG) Nm. 3766/91 und 615/92 können den Erzeugern von Sojabohnen, Raps- und Rübsensamen und Sonnenblumenkemen »Direktzahlungen« gewährt werden. Antragsberechtigt sind Erzeuger, dieimEmtejahr 1992 Ölsaaten zur Aberntung angebaut haben.
Der Antrag auf Direktzahlungmuß bis zum 30. Mai 1992 bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises eingegangen sein.
Die Emteerklärung muß
- für Raps- und Rübsensamen bis zum 30. September 1992 und
- für Sojabohnen und Sonnenblumenkeme bis zum 30. November 1992
eingegangen sein.
Die Beihilfe wird erheblich gekürzt, wenn der Antragsteller die vorgenannten Tbrmine nicht eingehalten hat. Werden die genannten Einreichungstermine um mehr als 30 Tage überschritten, wird keine Beihilfe gewährt. Nm wenn das Fristversäumnis auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, kann eine Ausn ahm e zugelassen werden.
Der Antrag muß im wesentlichen folgende Angaben enthalten:
1. detaillierter Anbauplan über die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche des Unternehmens,
2. Angaben zur genauen Identifizierung der mit Ölsaaten bestellten Ackerfläche (Katasterbezeichnung: Gemarkung, Flur, Flurstücks-Nummer, Größe des Flurstücks).
Anträge können bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1,5430 Montabaur, Zimmer Nr. N163, Tblefon 02602/124271 oder 124371 angefordert werden.
Montabaur, den 28. April 1992 . Tr _
Abteilung 7 Az.: 760-17 m Vertretung: Dünnes
Regierungsdirektor
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel die Fertigstellung der Straßen im Gewerbegebiet »Feldchen« öffentlich aus. Leistungsumfang:
ca. 2.600 qm bituminöser Straßenbau ca. 1.000 qm Verbundpflaster
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen bis zum 18. Mai 1992 schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufor- dem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. 'Ifermin für die Abgabe des Angebotes ist
Donnerstag, 11. Juni 1992,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzuieichen.
Montabaur, 04. Mai 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
6. Die Planunterlagen liegen vom 18.5. -19.6.1992
einschl. bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
“Die Verwaltung informiert”
Manöver
Im Manöverraum Montabaur - Hillscheid- Bad Ems - St. Goarshausen - Bad Schwalbach - Diez - Nentershausen • Montabaur findet in der Zeit vom 12.5. bis 18.5.1992 ein Manöver statt.

