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Montabaur

H

Nr. 19/92

Öffentl. Bekanntmachungen

Planf eststellungsverf ahren für die Errichtung und den Betrieb einer Sortier* und Aufberei­tungsanlage für Werkstoffe und Abfälle in der Gemarkung Bo­den durch die Firma Bellersheim, 5231 Neitersen.

Die im Wochenblatt am 10.04.1992 durchgeführte Bekanntma- chungüber die öffentliche Auslegung der o.a. Planfeststellungs­unterlagen muß aus formellen Gründen wiederholt werden:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur öffentliche Bekanntmachung Planfeststellung

1. Die Finna Bellersheim GmbH & Co. KG, 5231 Neiter- sen/Ww. beantragt, gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Vermeidungund Entsorgung von Abfällen vom 27.08.1986 (Abfallgesetz - AbfG-; BGBl. 1 S. 1410 ff) und § 33 des Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz (LAbf- WAG) in der Fassung vom 30. April 1991 (GVBL S. 251 ff) nach Maßgabe der dem Antrag zugrunde liegenden Antrags-und Planunterlagen bei der Bezirksregierung Ko­blenz die Planfeststellung zur Errichtung und den Betrieb eine Sortier- und Aufbereitungsanlage für Wertstoffe und Abfälle in der Gemarkung Boden

Flur 7, Flurstücke 497/7, 1588/6, 498/6, 498/6, 497/10, 1588/7.

Flur 16, Flurstück 1232.

2. Eine eventuelle Planfeststellung ergeht unter Anordnung von verschiedenen Auflagen und Bedingungen.

8. Es wird darauf hingewiesen, daß die Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlaß und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen

erkennen lassen, in der unter 6. angegebenen Zeit bei der dort auf geführten Behörde zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift (wenn möglich zweifach) bei den unter 7. angegebenen Behörden Einwendungen ge­gen den Plan erheben. Bei schriftlicher Einlegung ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßge­bend. Der Tfermin zur mündlichen Verhandlung mit den Be­teiligten über die erhobenen Einwendungen wird erforderli­chenfalls gesondert festgesetzt. Bei Ausbleiben eines Be­teiligten kann in dem Erörterungtstermin auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt blei­ben.

Des weiteren wird darauf hingewiesen, daß die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungs­tennin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und daß die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntma­chungersetzt werden kann, wenn mehr als 300 Benachrich­tigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

6. Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorha­bens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten

öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststel­lungsind andere behördlicheEntscheidungen, insbesonde­re öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Er­laubnisse; Bewilligungen, Zustimmungen und Planfest­stellungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betrof­fenen rechtsgestaltend geregelt.

7. Etwaige Einwendungen müssen eingehen bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur oder bei der Be­zirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3-5,5400 Koblenz bis spätestens zum 03. Juni 1992.

Montabaur, 05. Mai 1992 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Direktzahlung für Erzeuger von Ölsaaten zur Ernte 1992

Nach den Verordnungen (EWG) Nm. 3766/91 und 615/92 kön­nen den Erzeugern von Sojabohnen, Raps- und Rübsensamen und Sonnenblumenkemen »Direktzahlungen« gewährt werden. Antragsberechtigt sind Erzeuger, dieimEmtejahr 1992 Ölsaa­ten zur Aberntung angebaut haben.

Der Antrag auf Direktzahlungmuß bis zum 30. Mai 1992 bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises eingegangen sein.

Die Emteerklärung muß

- für Raps- und Rübsensamen bis zum 30. September 1992 und

- für Sojabohnen und Sonnenblumenkeme bis zum 30. No­vember 1992

eingegangen sein.

Die Beihilfe wird erheblich gekürzt, wenn der Antragsteller die vorgenannten Tbrmine nicht eingehalten hat. Werden die ge­nannten Einreichungstermine um mehr als 30 Tage überschrit­ten, wird keine Beihilfe gewährt. Nm wenn das Fristversäumnis auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, kann eine Ausn ahm e zu­gelassen werden.

Der Antrag muß im wesentlichen folgende Angaben enthalten:

1. detaillierter Anbauplan über die gesamte landwirtschaft­lich genutzte Fläche des Unternehmens,

2. Angaben zur genauen Identifizierung der mit Ölsaaten be­stellten Ackerfläche (Katasterbezeichnung: Gemarkung, Flur, Flurstücks-Nummer, Größe des Flurstücks).

Anträge können bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkrei­ses, Peter-Altmeier-Platz 1,5430 Montabaur, Zimmer Nr. N163, Tblefon 02602/124271 oder 124371 angefordert werden.

Montabaur, den 28. April 1992 . Tr _

Abteilung 7 Az.: 760-17 m Vertretung: Dünnes

Regierungsdirektor

öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel die Fertigstellung der Straßen im Gewerbegebiet »Feldchen« öffentlich aus. Leistungsumfang:

ca. 2.600 qm bituminöser Straßenbau ca. 1.000 qm Verbundpflaster

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen bis zum 18. Mai 1992 schrift­lich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bau­amt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufor- dem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. 'Ifermin für die Abgabe des Angebotes ist

Donnerstag, 11. Juni 1992,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzuieichen.

Montabaur, 04. Mai 1992 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

6. Die Planunterlagen liegen vom 18.5. -19.6.1992

einschl. bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur während der Dienststunden (montags, diens­tags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) zur Einsicht­nahme öffentlich aus.

Die Verwaltung informiert

Manöver

Im Manöverraum Montabaur - Hillscheid- Bad Ems - St. Goars­hausen - Bad Schwalbach - Diez - Nentershausen Montabaur findet in der Zeit vom 12.5. bis 18.5.1992 ein Manöver statt.