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Montabaur

Nr. 18/92

GH

Zustimmung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur und des Bebauungsplanes »Un­ter dem Issel« der Orbsgemeinde Görgeshausen

- Ausweisung einer Sonderbau-Zgewerblichen Baufläche in der Gemarkung Görgeshausen

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.09.1990 den Beschluß zur Einleitung der 3. Änderung des Flächennut­zungsplanes beschlossen. Einziger Änderungspunkt war die Ausweisung einer Sonderbau-/gewerblichen Baufläche in der Ortsgemeinde Görgeshausen zwischen der BAB A 3/L 318 (bis­her B 49/L 326). Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 12 ha, wovon ca. 3,9 ha als Sonderbaufläche und ca. 8,1 ha als ge­werbliche Baufläche ausgewiesen werden sollen.

Nach § 2 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne benachbarter Ge­meinden aufeinander abzustimmen; außerdem schreibt § 67 Abs. 2 GemO eine Beteili g un g der Nachbargemeinde zum Flä­chennutzungsplan vor.

Der Ortsgemeinderat Nentershausen nahm in seiner Sitzung am 10. März 1992 Ke nnt nis von der 3. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur sowie dem Bebauungsplan »Unter dem Issel« der Ortsgemeinde Görges­hausen. Der Ortsgemeinderat sprach sich jedoch mit 9 zu 4 s timm en bei 1 Enthaltung für eine Vertagung aus, bis Ergebnis­se des Planungsbüros zur Umgehungsstraße vorliegen.

Vergabe eines Planungsauftrages für eine Entlastungsstraße Der Ortsgemeinderat beauftragte mit 10 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen ein Ingenieurbüro; eine straßentechnische Vor­planung für eine Entlastungsstraße durchzuführen.

Die Ortsgemeinde bemüht sich seit mehr als 16 Jahren, eine Ortsumgehung für Nentershausen zu erreichen, um den immer stärker werdenden Verkehr aus der Ortslage herauszubekom­men. Dies hat seinen Niederschlag darin gefunden, daß in Ab- stimmungmit den Straßenbaubehörden auf Antrag der Ortsge­meinde Nentershausen eine Umgehungsstraße in den Flächen­nutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur aufgenom­men worden ist. Die Trasse hat nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches bindende Wirkung für die beteiligten Behör­den. Aufgrund dieser Sachlage hat das Straßenbauamt Diez be­reits vor 10 Jahren einen Rohentwurf für diese Straßenplanung erstellen lassen.

Weder bei der Einstufung der Ortsdurchf ahrt als Bundesstraße OB 49) noch nach der vorgenommenen Abstufung zur Landes­straße (L 318) haben Bundund Land die finanziellen Mittel zum Bau einer Ortsumgehungbereitgestellt. Auf grund wiederholter Beschlüsse des Ortsgemeinderates - noch im Herbst vergange­nen Jahres ist regelmäßig der B au der Umgehungsstraße vom Ortsgemeinderat angemahnt worden. Bei der Einordnung der Dringlichkeit für diese Maßnahme hat jedoch sowohl der Bund als auch das Land anderen Umgehungsstraßen den Vorrangein- geräumt. Nuinmehr zeichnet sich eine Chance ab; daß unabhän­gig von Bund und Land die Ortsgemeinde selbst eine solche ortsnahe Entlastungsstraße bauen kann. Diese Möglichkeit wird dadurch eröffnet, daß der Bund im Rahmen des Steuerpa­ketes für 3 Jahre jährlich 3 Milliarden DM nach dem Gemeinde­verkehrsfinanzierungsgesetz bereitstellt, um verschiedene Maßnahmen schneller voranbringen zu können. Bei dieser Maß­nahme erfolgt eine Bezuschussung bis 80 %.

Der vom Straßenbauamt Diez vorgelegte Rohentwurf für die Straßenplanung zieht u.a. folgende Effekte nach sich:

a) Entlastung der Ortslage vom gesamten Durchgangsver­kehr.

b) Umleitung des Verkehrs ausRichtung Wallmerod undMon- tabaur auf diese Umgehungsstraße.

c) Anschluß des neuen Industriegebietes an diese Umge­hungsstraße.

d) Anschluß der Kreisstraße aus Richtung Heilberscheid an der Autobahnunterführung.

e) Anschlußmöglichkeit der Landesstraße aus Richtung Ep­penrod.

f) Anbindung an die L 318 vor der Autobahn.

g) Anschlußmöglichkeit für den Ort an drei Auffahrten (vor dem Ort aus RichtungMontabaur, Anschlußstelle Heilber­scheid, Anschlußstelle vor der Autobahn).

Mit Schreiben vom 27.01.1992 hat sich eine Interessengemein­schaft gebildet, die sich gegen eine zwischen Ortslage und Auto­bahn verlaufende Umgehungsstraße wendet. Sie schlägt vor, andere Trassenführungen einer Ortsumgehung zu untersuchen, so z.B.

eine zusätzliche Anbindung an die BAB A 3,

- eine Trassenführung oberhalb der BAB A 3.

Mit Schreiben vom 06.03.1992 ist eine weitere Interessenge­meinschaft (von Anwohner an der L 318 und weitere Bürger:) an die Verbandsgemeinde Montabaur herangetreten mit dem Ziel, eine zügige Verwirklichung der Umgehungsstraße nach den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes zu erreichen.

Um den Belangen der Interessengemeinschaften zu entspre­chen, beschloß nun der Ortsgemeinderat (wie bereits oben er­wähnt), ein Ingenieurbüro mit der Vorplanung zu beauftragen. Die Vorplanung umfaßt folgende Trassenführungen:

Trasse 1:

Schaffung einer weiteren Anschlußstelle an die BAB A 3 im Be­reich L 318/K162 (Richtung Nombam).

Trasse 2:

Von Kreuzungspunkt L 317/L 318 Querung der BAB A 3 und Weiterführung auf der Westseite der BAB A 3 und Anbindung an die L 326 (Eppenrod-Görgeshausen).

Trasse 3:

Die L 317 wird-aus Richtung Wallmerod kommend-bereits vor dem Betrieb Steinebach abgekröpft und zur L 318 geführt, um H ann durch die Autobahnbrücke auf die Westseite der BAB A 3 zu verlaufen, um dann - ebenso wie die Trasse 2 - an die L 326 an­zubinden.

Tresse 4:

Die Trasse verläuft wie bereits im Flächennutzungsplan dar ge­stellt - parallel zur BAB A 3, jedoch auf der Ostseite zwischen Ortslage und BAB A 3. Die Tresse kann etwa in Höhe der BAB- Auffahrt in RichtungKöln wieder an die L 318 angebunden wer­den. Für diese Trasse hat das Straßenbauamt Diez bereits einen Straßenrohentwurf erstellt; hierauf aufbauend wird das Büro die beschriebenen Leistungsphasen erarbeiten.

Das Ingenieurbüro hat eine schnellstmögliche Bearbeitung zu­gesagt. Mit der Vorlage der Vorplanung kann einschließlich des landespflegerischen Planungsbeitrages sowie der schalltechni­schen Beurteilung bereits AnfangMai gerechnet werden. Nach Vorlage der Vorplanung wird vom Ortsgemeinderat eine Ent­scheidung zu treffen sein, welche Linienführung nach Abstim­mung mit den Behörden zur Ausführung kommen kann.

Möhnenclub »Klatschmohn« e.V. Nentershausen Am Donnerstag, dem 07.06., treffen wir uns wieder bei Ohlys in der alten Wirtschaft zu unserem monatlichen Beisammensein. Wir wollen uns die altenFilme von 1976,1976 und 1977 derMöh- nenveranstaltungen ansehen. Alle interessierten Möhnen sind eingeladen.

TTC Nentershausen

Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am 22. Mai, um 20.00 Uhr im Vereinslokal Ohly statt.

Tagesordnung:

a) Bericht des Vorsitzenden, b) Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer, c) Entlastung des Vorstandes, d) Neuwahlen, e) Beschlußfassung über vorliegende Anträge, f) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und außerordentlichen Beiträge.

Im Anschluß an die Mitgliederversammlung wird die Spieler­versammlung durchgeführt. Wegen der Wichtigkeit der anste­henden Entscheidungen werden die Mitglieder um zahlreiches Erscheinen gebeten.

Jahrgang 1940

' Wie im März besprochen, treffen wir uns am 08.06.1992,19.00 Uhr zu einer Wanderung in der Gaststätte Ohly.

Niedererbach

S.V. 1920 Niedererbach e.V.

Zu der diesjährigen Mitgliederversammlung des SV 1920 Nie­dererbach e.V. am 16. Mai 1992, die um 17.00 Uhr im Sportheim stattfindet, wird eingeladen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bekanntgabe der Tagesord* nungund Genehmigung, 4. Geschäftsbericht des Geschäftsfüh­rersund Entlastung, 6. Kassenbericht des Kassierers, 6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassierers, 7. Wahl eines Wahlausschusses und Entlastung des bisherigen Vorstandes, 8. Neuwahl des Vorstandes, 9. Wahl eines Festausschusses für das 76. Vereinsjubiläum im Jahre 1996,10. Anträgeund Verschiede­nes.

Freizeitsportgruppe für Mädchen Der Sportverein 1920 Niedererbach bietet demnächst eine Frei­zeitsportgruppe für Mädchen ab dem 1. Schuljahr an.