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Montabaur

Großholbach

Senioren-Nachmittag

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Ortsgemeinde Großholbach lädt sehr herzlich ein zum tradi­tionellen Senioren-Nachmittag am 03 . Mai 1992 , um 14.30 Uhr im Bürgerhaus.

Vereine und Gruppen unseres Dorfes werden Ihnen wieder ein buntes Programm bieten. Tfeilnehmen können in Begleitung ei­nes Partners alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Mai 1992 das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Anmeldungen richten Sie bitte an Elli Quirmbach, TbL 3315 oder Waltraud Sc hmi dt, Tbl. 4154.

Mitbürgerinnen und Mitbürger die bereit sind, für den Senioren- Nachmittag einen Kuchen zu spenden, wenden sich bitte eben­falls an Frau Quirmbach oder Frau Schmidt.

Über eine rege Tbilnahme an diesem geselligen N achmittag wür­de ich mich freuen.

Winfried Röther, Ortsbürgermeister Alte Herren Eisbachtal GjG.

Am Freitag, dem 01.05., um 13.00 Uhr spielen wir anläßlich des Waldfestes der Gymnastikgruppe auf dem Sportplatz in Groß­holbach gegen Keramchemie. Spielkleidung blau.

Am Samstag, dem 02.05., um 16.00 Uhr spielen wir bei unseren Sportfreunden in Montabaur. Sportkleidung weiß/rot.

Heilberscheid

Ausbau der Spannhecker Straße

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, in der 2. Hälfte dieses Jahres die Spannhecker Straße auszubauen.

Aus diesem Grund findet am07.05. um 17.30 Uhr eine Begehung dieser Straße mit einem Vertreter der Verbandsgemeinde Mon­tabaur statt.

Ich bitte alle Anlieger zwecks näherer Information hieran teilzu­nehmen. Treffpunkt: Ecke Gelbachstr./Spannhecker Straßa

_ Reichwein, Ortsbürgermeister

__ Nentershausen _

öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBL S. 419) (BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlungfindet in der Orts­gemeinde Nentershausen am

Mittwoch,, 13. Mai 1992,19.30 Uhr in der alten Turnhalle

statt.

' Tagesordnung:

1. Vorstellung der Pläne für die Schnellbalmneustrecke Köln- Rhein/Main im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur

2. Verkehrsplanung - Umgehungsstraße

3. Diskussion

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Tbilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Nentershausen/Montabaur, 01. Mai 1992

Ortsgemeinde Nentershausen Verbandsgemeinde Montabaur

Perne, Ortsbürgermeister

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 10.03.1992

Änderung des Bebauungsplanes »Wiesenmorgenu beschlossen Einstimmig beschloß der Gemeinderat, den Bebaungsplan »Wiesenmorgen« wie folgt zu ändern:

a) Teil I:

Die überbaubaren Flächen werden bis auf 3 m (bisher 6 m) an die Erschließungsstraße und dieim südlichen Tbil bereits vorhande­ne Bebauung herangeführt.

b) Tbil II:

1. Die Führung der Erschließungsstraße wird geändert.

2. Die überbaubaren Flächen werden dem neuen Erschlie­ßungskonzept angepaßt.

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Nr. 18/92

3. Die im nordöstlichen Plangebiet ausgewiesene Fläche für die Landwirtschaft wird dieser Planänderung ebenfalls an­gepaßt.

4. Der Geltungsbereich im südöstlichen Plangebiet wird zu­rückgenommen.

5. Die Grundstücke Nr. 1084 bis 1088 werden in den Bebau­ungsplan miteinbezogen.

6. Der Wendehammer soll in südlicher Richtung entspre­chend verschoben werden.

Der nachfolgende Zustimmungsbeschluß erging ebenfalls ein­stimmig.

Die vorgezogeneBürgerbeteiligungnach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß der Änderungsentwurf auf die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindever­waltung eingesehen werden kann. Die Kreisplanungsstelle wur­de beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentli­cher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes hingewiesen:

Nachdem der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Montabaur den Beschluß gefaßt hatte, auch den 2. Tbil des Bau­gebietes »Wiesenmorgen« in den Flächennutzungsplan zu über­nehmen, muß mm diesem Tbil des Bebauungsplanes die Rechts­verbindlichkeit gegeben werden. Das ursprüngliche Erschlie­ßungskonzept wird in dieser Form allerdings nicht beibehalten; das vom Gemeinderat beschlossene Änderungskonzept sieht ei­ne bessere bauliche Ausnutzbarkeit des 2. Erschließungsab- schnittes vor. So wurde die Erschließungsstraße dergestalt ver­ändert, daß sich die Anzahl der Baugrundstücke erhöht. Der Herausnahme eines Tbiles des südöstlichen Plangebietes ist auf einen Antrag der Grundstückseigentümer zurückzuführen, dem auch entsprochen wurde Die völlige Überarbeitung des 2. Baugebietsteiles wurde zum Anlaß genommen, auch geringfü­gige Änderungen im 1. Baugebietsabschnitt vorzunehmen. So winden die überbaubaren Grundstücksflächen erweitert, um so eine bessere bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu er­möglichen.

Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »In den Wolken - Am hohen Rain« vertagt Mehrheitlich sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, die Be­schlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »In den Wölken - Am hohen Rain« zu vertagen, da der vorgelegte Plan der Realität nicht entsprach. Wo der Plan eine nicht über- baubare Fläche ausweist, steht schon eine in den letzten Mona­ten errichtete Halle eines metallverarbeitenden Betriebes. Die Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle - wurde beauftragt, den fehlerhaft vorgelegten Bebauungsplan erneut zu überarbeiten.

Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Be­bauungsplanes »An der L 318/L 317«

Ebenfalls abgesetzt wurde auch die Beratungüber die Aufstel­lung des Bebauungsplanes »An der L 318/L 317«. Dieser Bebau­ungsplan sollte die Bezeichnung»Gewerbepark anL318/L 317« erhalten. Der Gemeinderat begründete seinen einstimmigen Beschluß dadurch, daß man zunächst die Untersuchungen zur Umgehungsstraße, die die Planungen des Industriegebietes zwischen den Landesstraßen nach Montabaur und Wallmerod berühren könnten, abwarten solle.

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanes »Ortsmitte« für die Flurstücke Nr. 26/3, 24/5, 24/8 und 157/1

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde von seiten der Kreisver­waltung darauf hingewiesen, daß die Ausweisung der Fläche für den Gemeinbedarf als »Gemeindezentrum« nicht konkret ge­nug sei. Hier bedürfe es der jeweils beabsichtigten Nutzungen, da der Plan ansonsten dem Bestimmtheitsgebot widerspreche. Die Kreisverwaltung schlugdaher vor, imZuge einer Überarbei­tung des Bebauungsplanes auch diese Änderung mit ins Verfah­ren einzubeziehen, das jetzige Bebauungsplanverfahren somit zunächst nicht fortzuführen.

Der Ortsgemeinderat beschloß daraufhin einstimmig, das am 08.10.1991 in Gang gesetzte Bebauungsplan änderen gs verfah­ren zunächst nicht fortzuführen. Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, im Zuge der Überarbeitung von Teilbereichen des übrigen Plangebietes auch diese Änderung einzubeziehen und den Änderungsbereich in Vollzug des Bestimmtheitsgebotes detaillierter darzustellen.