Montabaur
Großholbach
Senioren-Nachmittag
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Ortsgemeinde Großholbach lädt sehr herzlich ein zum traditionellen Senioren-Nachmittag am 03 . Mai 1992 , um 14.30 Uhr im Bürgerhaus.
Vereine und Gruppen unseres Dorfes werden Ihnen wieder ein buntes Programm bieten. Tfeilnehmen können in Begleitung eines Partners alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Mai 1992 das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Anmeldungen richten Sie bitte an Elli Quirmbach, TbL 3315 oder Waltraud Sc hmi dt, Tbl. 4154.
Mitbürgerinnen und Mitbürger die bereit sind, für den Senioren- Nachmittag einen Kuchen zu spenden, wenden sich bitte ebenfalls an Frau Quirmbach oder Frau Schmidt.
Über eine rege Tbilnahme an diesem geselligen N achmittag würde ich mich freuen.
Winfried Röther, Ortsbürgermeister Alte Herren Eisbachtal GjG.
Am Freitag, dem 01.05., um 13.00 Uhr spielen wir anläßlich des Waldfestes der Gymnastikgruppe auf dem Sportplatz in Großholbach gegen Keramchemie. Spielkleidung blau.
Am Samstag, dem 02.05., um 16.00 Uhr spielen wir bei unseren Sportfreunden in Montabaur. Sportkleidung weiß/rot.
Heilberscheid
Ausbau der Spannhecker Straße
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, in der 2. Hälfte dieses Jahres die Spannhecker Straße auszubauen.
Aus diesem Grund findet am07.05. um 17.30 Uhr eine Begehung dieser Straße mit einem Vertreter der Verbandsgemeinde Montabaur statt.
Ich bitte alle Anlieger zwecks näherer Information hieran teilzunehmen. Treffpunkt: Ecke Gelbachstr./Spannhecker Straßa
_ Reichwein, Ortsbürgermeister
__ Nentershausen _
öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBL S. 419) (BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlungfindet in der Ortsgemeinde Nentershausen am
Mittwoch,, 13. Mai 1992,19.30 Uhr in der alten Turnhalle
statt.
' Tagesordnung:
1. Vorstellung der Pläne für die Schnellbalmneustrecke Köln- Rhein/Main im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur
2. Verkehrsplanung - Umgehungsstraße
3. Diskussion
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Tbilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Nentershausen/Montabaur, 01. Mai 1992
Ortsgemeinde Nentershausen Verbandsgemeinde Montabaur
Perne, Ortsbürgermeister
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 10.03.1992
Änderung des Bebauungsplanes »Wiesenmorgenu beschlossen Einstimmig beschloß der Gemeinderat, den Bebaungsplan »Wiesenmorgen« wie folgt zu ändern:
a) Teil I:
Die überbaubaren Flächen werden bis auf 3 m (bisher 6 m) an die Erschließungsstraße und dieim südlichen Tbil bereits vorhandene Bebauung herangeführt.
b) Tbil II:
1. Die Führung der Erschließungsstraße wird geändert.
2. Die überbaubaren Flächen werden dem neuen Erschließungskonzept angepaßt.
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Nr. 18/92
3. Die im nordöstlichen Plangebiet ausgewiesene Fläche für die Landwirtschaft wird dieser Planänderung ebenfalls angepaßt.
4. Der Geltungsbereich im südöstlichen Plangebiet wird zurückgenommen.
5. Die Grundstücke Nr. 1084 bis 1088 werden in den Bebauungsplan miteinbezogen.
6. Der Wendehammer soll in südlicher Richtung entsprechend verschoben werden.
Der nachfolgende Zustimmungsbeschluß erging ebenfalls einstimmig.
Die vorgezogeneBürgerbeteiligungnach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß der Änderungsentwurf auf die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann. Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes hingewiesen:
Nachdem der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Montabaur den Beschluß gefaßt hatte, auch den 2. Tbil des Baugebietes »Wiesenmorgen« in den Flächennutzungsplan zu übernehmen, muß mm diesem Tbil des Bebauungsplanes die Rechtsverbindlichkeit gegeben werden. Das ursprüngliche Erschließungskonzept wird in dieser Form allerdings nicht beibehalten; das vom Gemeinderat beschlossene Änderungskonzept sieht eine bessere bauliche Ausnutzbarkeit des 2. Erschließungsab- schnittes vor. So wurde die Erschließungsstraße dergestalt verändert, daß sich die Anzahl der Baugrundstücke erhöht. Der Herausnahme eines Tbiles des südöstlichen Plangebietes ist auf einen Antrag der Grundstückseigentümer zurückzuführen, dem auch entsprochen wurde Die völlige Überarbeitung des 2. Baugebietsteiles wurde zum Anlaß genommen, auch geringfügige Änderungen im 1. Baugebietsabschnitt vorzunehmen. So winden die überbaubaren Grundstücksflächen erweitert, um so eine bessere bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu ermöglichen.
Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »In den Wolken - Am hohen Rain« vertagt Mehrheitlich sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, die Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »In den Wölken - Am hohen Rain« zu vertagen, da der vorgelegte Plan der Realität nicht entsprach. Wo der Plan eine nicht über- baubare Fläche ausweist, steht schon eine in den letzten Monaten errichtete Halle eines metallverarbeitenden Betriebes. Die Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle - wurde beauftragt, den fehlerhaft vorgelegten Bebauungsplan erneut zu überarbeiten.
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »An der L 318/L 317«
Ebenfalls abgesetzt wurde auch die Beratungüber die Aufstellung des Bebauungsplanes »An der L 318/L 317«. Dieser Bebauungsplan sollte die Bezeichnung»Gewerbepark anL318/L 317« erhalten. Der Gemeinderat begründete seinen einstimmigen Beschluß dadurch, daß man zunächst die Untersuchungen zur Umgehungsstraße, die die Planungen des Industriegebietes zwischen den Landesstraßen nach Montabaur und Wallmerod berühren könnten, abwarten solle.
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« für die Flurstücke Nr. 26/3, 24/5, 24/8 und 157/1
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde von seiten der Kreisverwaltung darauf hingewiesen, daß die Ausweisung der Fläche für den Gemeinbedarf als »Gemeindezentrum« nicht konkret genug sei. Hier bedürfe es der jeweils beabsichtigten Nutzungen, da der Plan ansonsten dem Bestimmtheitsgebot widerspreche. Die Kreisverwaltung schlugdaher vor, imZuge einer Überarbeitung des Bebauungsplanes auch diese Änderung mit ins Verfahren einzubeziehen, das jetzige Bebauungsplanverfahren somit zunächst nicht fortzuführen.
Der Ortsgemeinderat beschloß daraufhin einstimmig, das am 08.10.1991 in Gang gesetzte Bebauungsplan änderen gs verfahren zunächst nicht fortzuführen. Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, im Zuge der Überarbeitung von Teilbereichen des übrigen Plangebietes auch diese Änderung einzubeziehen und den Änderungsbereich in Vollzug des Bestimmtheitsgebotes detaillierter darzustellen.

