Montabaur
Nr. 17/92
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Ferner gehören zum Erhebungsbereich der Bodennutzungshaupterhebung alle Flächen, auf denen Reben, Obst, Gemüse, Tabak, Heil- und Gewürzpflanzen, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden.
Die Daten der einzelnen Betriebe unterliegen der Geheimhaltung. Eine Weiterleitung oder Auswertung zu steuerlichen Zwecken ist ausgeschlossen.
Auskunftsverweigerungen sowie nicht rechtzeitig erteilte Auskünfte stellen nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.
Statistisches Landesamt
— Rheinland - Pfalz -
Antrag stellen bis 30. April 1992
... wenn durch die Rentenreform erstmals Anspruch auf Rente entsteht!
Die Rentenreform bringt eine Vielzahl von Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen und den rentenrechtlichen Zeiten. Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mitteilt, kann dies dazu führen, daß ab 01. Januar 1992 erstmals ein Rentenanspruch entsteht, der nach bisherigem Recht abzulehnen war.
Nachfolgend einige Beispiele dazu:
— Für die Anrechnung von Kriegsdienst oder Kriegsgefangenschaft reicht es aus, wenn mindestens ein Beitrag nachgewiesen ist.
— Für die Erziehung eines Kindes können zusätzlich maximal 10 Jahre Berücksichtigungszeiten anerkannt werden.
— Bei der Altersrente mit 63 Jahren müssen in der Wartezeit von 35 Jahren keine 15 Jahre Beitrags- und Ersatzzeiten enthalten sein; auf die 35jährige Wartezeit werden Berücksichtigungszeiten angerechnet.
— Bei der Altersrente für Frauen reicht es aus, wenn die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist ünd nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge zurückgelegt sind.
— Nicht nachgewiesene, d. h. nur glaubhaft gemachte Beitragszeiten, werden imgekürzt auf die Wartezeit angerechnet.
— Krankheitszeiten mit Krankengeldbezug werden rückwirkend ab 01. Januar 1984 zu Beitragszeiten.
— Bei Eintritt von Erwerbsunfähigkeit innerhalb von 6 Jahren nach Ende einer Ausbildung kann - auch wenn die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt ist - Rentenanspruch entstehen.
Allen Versicherten, deren Rentenantrag in der Vergangenheit aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt wurde, empfiehlt die LVA, sich unbedingt beraten zu lassen und ggf. bis 30. April 1992 einen neuen Rentenantrag zu stellen. Nur dann kann die Rente ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt, d. h. ab 01. Januar 1992, gezahlt werden!
Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz in Speyer, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen in Kaiserslautern, Mainz, Trier und Andernach, die Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.
Pflegetätigkeit wird in der Rentenversicherung angerechnet Jetzt Antrag stellen
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist darauf hin, daß das Rentenreformgesetz ab 01. Januar 1992 Personen, die nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich einen Pflegebedürftigen pflegen, folgende Vergünstigungen einräumt:
— Durch die Anrechnung der Pf legetätigkeit als BerUcksich- tigungszeit kann ein Rentenanspruch entstehen, die Bewertung beitragsfreier Zeiten kann verbessert werden.
— Mit der Umwandlung von freiwilligen Beiträgen in Pflichtbeiträge können u.a. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente (36 Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung) oder eine Altersrente für Frauen (mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Lebensjahr) erfüllt werden.
— Während einer Beschäftigung, die aufgrund der Pflegetätigkeit zeitlich eingeschränkt ist, können zusätzlich Pflichtbeiträge gezahlt werden.
Dafür ist ein Antrag erforderlich. Umrentenrechtliche Nachteile zu vermeiden, empfiehlt die LVA, diesen rechtzeitigzu stellen.
Bei Antragstellungnach Ablauf von drei Monaten seit Aufnahme der Pflegetätigkeit erfolgt eine Anrechnungerst ab Antragsmonat. Personen, die bereits 1991 oder früher die Pflegetätig- keit aufgenommen haben, müssen bis 30. April 1992 einen entsprechenden Antrag stellen, um zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. abOl. Januar 1992, die Vergünstigungen zu erhalten. Beizufügen ist eine Bescheinigungüber die Pflegebedürftigkeit und den Umfang der Pflegetätigkeit, die bei Leistungsbezug der jeweiligen Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse, Sozialamt) ansonsten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ausstellen. Auskünfte erteilen die LVA in Speyer, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltungen.
. Beratung:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Herr Schrupp, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, Tbl. 02602/126.154 möglichst nach vorheriger Ibrminvereinbarung.
Darüber hinaus bietet die Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz Speyer, einen weitergehenden Beratungsservice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.
Mit dieser Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vorsprache unmittelbar Informationen über Ihr Rentenversicherungskonto abgerufen werden.
Ein Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungsverlauf- und Konto geklärt ist.
Sollten Sie bisher noch keinen Versicherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherungsträger (LVA/BfA) erhalten haben, so ist davon auszugehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt-. Der zuständige Sachbearbeitder ist Ihnen bei der Antragstellung und der Beschaffung fehlender Nachweise behilflich Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherungsverlauf-/konto geklärt ist, können bei Ihrer Varsprache auch eine Rentenberechnung erhalten.
Sollten sie nicht selbst vorsprechen können, können Auskünfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage einer Vollmacht unbedingt erforderlich; das gilt auch für Ehegatten.
Sprechtage:
1) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:
In der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.
Für die N achmittagssprechstunden muß vorher ein Ttermin vereinbart werden. Sie s ollten aber in jedem Fall vorher anrufen und Ihre Versicherungsnummer durchgeben, damit der Versicherungsverlauf bereits vorher angefertigt werden kann.
2) Verbandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt -: montags - freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie jedoch möglichst einen Ttermin mit uns. Tterminvereinbarung für die Beratungen unter 1) und 2) bitte unter der Rufnummer 02602/126.154.
Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, durchgeführt.
Hinweis für Versicherte der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:
Die Bf A-Berlin wird bis auf weiteres ihren weitergehenden Beratungsservice im Westerwaldkreis nicht mehr anbieten. In der näherenUmgebungbestehen für 1991 folgende Beratungsangebote:
1) In 5400 Koblenz, Städt. Verwaltungsgebäude, Emil-Schül- ler-Straße 20, TteL 0261/129523, Sprechtage: jeden Dienstag
2) In Neuwied, in der Geschäftsstelle der KKH, Langendorfer Straße 117, TteL 02631/29061, Sprechtage jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat.
örtliche Nacheichung 1992
Die örtliche Nacheichung für die Verbandsgemeinde Montabaur findet in der Zeit vom 18.5. bis 10.6.1992 statt. Das Eichlokal, Bauhof Montabaur, Eichwiese, ist am
19.5.1992 von 8.30 bis 12.00 Uhr und am
20.5.1992 von 8.30 bis 10.30 Uhr besetzt.

