Montabaur
Nr. 17/92
CU
Grüngutkompost statt Torf
Mit einem Faltblatt hat das Karlsruher Gartenbauamt alle Landschafts- und Gartenarchitekten, Zierpflanzer, Gemüsebauern und Friedhofsgärtner über den Karlsruher Grünkompost informiert. Für das Gartenbauamt ist der Grüngutkompost nicht nur eine ökologisch sinnvollere, sondern auch eine ökonomisch günstigere Alternative als die herkömmliche Verwendung von Torf. Die Abgabe von Grüngutkompost ist für Kleinverbraucher in Karlsruhe nach wie vor kostenlos. Großkunden bezahlen zwischen 20 und 25 DM für einen Kubikmeter. Die Vermarktung beschränkt sich auf die Region. Produziert wird der Grüngutkompost 1 auf dem zentralen Kon.~ostplatz der Stadt aus Grüngut wie Gras-, Baum- und Heckenschnitt sowie Rückständen aus der Garten- und Grünflächenpflege.
Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt, Markgrafenstraße 14, 7500 Karlsruhe, Tel. 0721/133-2979
Daß Bleistifte kein Blei enthalten, manche Filzstifte dafür giftige Lösungsmittel wie Xylol oder Toluol verdampfen, können Eltern, Lehrer und Schüler in der Broschüre “Umweltfreundliche Schul- und Schreibmaterialien” des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald nachlesen. Das 20sei- tige Heft informiert anschaulich darüber, was eine umweltfreundliche (Leder-)Schultasche enthalten sollte.
Die Broschüre ist beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Postfach, 7800 Freiburg, Tel. 0761/2187-521, für 50 Pfennig erhältlich.
Zulassung
verschärfen
Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium Rheinland- Pfalz fordert die Verschärfung der vorgeschlagenen EG-Richt- linien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Der Entwurf legt fest, daß im Interesse des freien Verkehrs von Pflanzen und Pflanzenschutzmitteln die von einem Mitgliedsstaat erteilte Zulassung von anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden soll. Möglicherweise bleiben die EG-Standards hinter denen der Bundesrepublik zurück. Nach Ansicht der Minister Martini und Schneider muß jedoch der menschlichen Gesundheit und dem Umweltschutz gegenüber dem Abbau von Han- delsh'emmnissen bei Pflanzenschutzmitteln der Vorrang eingeräumt werden. Daher fordern beide Minister auch das Verbot von Dicofol und Quintozen.
Integrationsübung
Im Manöverraum Lahnstein - B 49 - Montabaur - Obemhof - Marienfels - Dachsenhausen - Braubach - Ballungsraum: Schweighausen und ca. 600 m südwestlich Welschneudorf findet im Zeitraum vom 27. April 1992 bis 29. April 1992 eine Integrationsübung statt. Truppenstärke: 205 Soldaten. Fahrzeuge: 20 Radfahrzeuge, 2 Hubschrauber mit Außenlandungen. Sonstiges: Marsch zu Fuß auf Feld- und Waldwegen, Verwendung von Manöver- und Signalmunition. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Verschiebung der Altpapierabfuhr
sowie der Restmüllabfuhr wegen des Maifeiertages (1. Mai 1992) Aufgrund des Maifeiertages, 1. Mai 1992, erfolgt die Altpapierabfuhr mit der grünen Wertstofftonne im gesamten Westerwaldkreis nicht ab Freitag, dem 1 . Mai 1992, sondern erst ab Montag, H«mi 4 . Mai 1992, bis einschließlich Freitag, dem 8 . Mai 1992. Dies bedeutet eine Verschiebung der Altpapierabfuhr von freitags auf montags, von montags auf dienstags, von dienstags auf mittwochs, von mittwochs auf donnerstags und von donnerstags auf freitags,. 8 . Mai 1992. In den Gemeinden des Westerwaldkreises, in Hcnen die Abfuhr der grauen Reststoff gef äße normalerweise wieder am Freitag, dem 8 . Mai 1992, begonnen hätte, erfolgt die Abholung am Samstag, dem 9. Mai 1992.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, daß die beiden Deponien des Westerwaldkreises in Meudt und Rennerod am Samstag, dem 2. Mai 1992, aus betriebsbedingten Gründen geschlossen bleiben.
Einsammlung von Problem müll
aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am 29. April 1992 stattfindet.
An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problembfälle abzuliefem und zwar in Montabaur, Eich wiese Unter fachmännischer Aufsicht eines Chemikers werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos angenommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente und Batterien jeder Art.
Nach Beendigung der S amml ung werden die angelieferten Abfälle von der Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz mbH, Gerolsheim, übernommen und ordnungsgemäß beseitigt bzw. der Wiederverwertung zugeführt. Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können. Gewerbetreibende mögen sich hinsichtlich der Beseitigung von Sonderabfällen direkt mit der GBS in Gerolsheim (TfeL 06233/77060) oder mit der Firma Bellersheim GmbH & Ca KG, 5231Neitersen, Tfele- fon 02681/80252, in Verbindung setzen.
Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammlungsfahrzeuge zu unterlassen.
Für Bürger, die an dem vorgenannten Tfermin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis donnerstags im Fuhrparkgebäude in Moscheim in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr ebenfalls kostenlos abzuliefem.
Bodennutzungshaupterhebung
und Erhebung über Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben 1992
Anfang Mai 1992 führt das Statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung und die Erhebung über Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben durch. Beide Statistiken sind gesetzlich vorgeschrieben und berücksichtigen die
- Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnut- zungs-, Kultur- und Fruchtarten
- Betriebsinhaber und ihre auf dem Betrieb lebenden Familienangehörigen sowie ihre Beschäftigung im April 1992
- im Betrieb Beschäftigte, die keine Familienangehörige sind, ihre Beschäftigungund ihre Stellung im Beruf im April 1992.
Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird der größte Tteil der Sachverhalte nur in zufällig ausgewählten Betrieben als Stichprobe erhoben.
Auskunftspflicht besteht bei der Bodennutzungshaupterhe- biing für Betriebe ab 1 ha Gesamtfläche, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird und bei der Arbeis- kräfteerhebung für Betriebe ab 1 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche Außerdem für Betriebe unter den angegebenen Grenzen, deren natürliche Erzeugungseinheiten mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeugung von 1 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche entsprechen.

