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Montabaur

Nr. 17/92

CU

Grüngutkompost statt Torf

Mit einem Faltblatt hat das Karlsruher Gartenbauamt alle Landschafts- und Gartenarchitekten, Zierpflanzer, Gemüse­bauern und Friedhofsgärtner über den Karlsruher Grünkom­post informiert. Für das Gartenbauamt ist der Grüngutkom­post nicht nur eine ökologisch sinnvollere, sondern auch ei­ne ökonomisch günstigere Alternative als die herkömmliche Verwendung von Torf. Die Abgabe von Grüngutkompost ist für Kleinverbraucher in Karlsruhe nach wie vor kostenlos. Großkunden bezahlen zwischen 20 und 25 DM für einen Ku­bikmeter. Die Vermarktung beschränkt sich auf die Region. Produziert wird der Grüngutkompost 1 auf dem zentralen Kon.~ostplatz der Stadt aus Grüngut wie Gras-, Baum- und Heckenschnitt sowie Rückständen aus der Garten- und Grünflächenpflege.

Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt, Markgrafenstraße 14, 7500 Karlsruhe, Tel. 0721/133-2979

Daß Bleistifte kein Blei enthalten, manche Filzstifte dafür gif­tige Lösungsmittel wie Xylol oder Toluol verdampfen, kön­nen Eltern, Lehrer und Schüler in der BroschüreUmwelt­freundliche Schul- und Schreibmaterialien des Landrats­amtes Breisgau-Hochschwarzwald nachlesen. Das 20sei- tige Heft informiert anschaulich darüber, was eine umwelt­freundliche (Leder-)Schultasche enthalten sollte.

Die Broschüre ist beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Postfach, 7800 Freiburg, Tel. 0761/2187-521, für 50 Pfennig erhältlich.

Zulassung

verschärfen

Das Umwelt- und Landwirt­schaftsministerium Rheinland- Pfalz fordert die Verschärfung der vorgeschlagenen EG-Richt- linien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Der Ent­wurf legt fest, daß im Interesse des freien Verkehrs von Pflan­zen und Pflanzenschutzmitteln die von einem Mitgliedsstaat erteilte Zulassung von anderen Mitgliedsstaaten anerkannt wer­den soll. Möglicherweise blei­ben die EG-Standards hinter denen der Bundesrepublik zu­rück. Nach Ansicht der Minister Martini und Schneider muß je­doch der menschlichen Gesund­heit und dem Umweltschutz gegenüber dem Abbau von Han- delsh'emmnissen bei Pflanzen­schutzmitteln der Vorrang ein­geräumt werden. Daher fordern beide Minister auch das Verbot von Dicofol und Quintozen.

Integrationsübung

Im Manöverraum Lahnstein - B 49 - Montabaur - Obemhof - Ma­rienfels - Dachsenhausen - Braubach - Ballungsraum: Schweig­hausen und ca. 600 m südwestlich Welschneudorf findet im Zeit­raum vom 27. April 1992 bis 29. April 1992 eine Integrations­übung statt. Truppenstärke: 205 Soldaten. Fahrzeuge: 20 Rad­fahrzeuge, 2 Hubschrauber mit Außenlandungen. Sonstiges: Marsch zu Fuß auf Feld- und Waldwegen, Verwendung von Manöver- und Signalmunition. Die Bevölkerung wird um Be­achtung gebeten.

Verschiebung der Altpapierabfuhr

sowie der Restmüllabfuhr wegen des Maifeiertages (1. Mai 1992) Aufgrund des Maifeiertages, 1. Mai 1992, erfolgt die Altpapier­abfuhr mit der grünen Wertstofftonne im gesamten Westerwald­kreis nicht ab Freitag, dem 1 . Mai 1992, sondern erst ab Montag, H«mi 4 . Mai 1992, bis einschließlich Freitag, dem 8 . Mai 1992. Dies bedeutet eine Verschiebung der Altpapierabfuhr von frei­tags auf montags, von montags auf dienstags, von dienstags auf mittwochs, von mittwochs auf donnerstags und von donnerstags auf freitags,. 8 . Mai 1992. In den Gemeinden des Westerwaldkrei­ses, in Hcnen die Abfuhr der grauen Reststoff gef äße normalerwei­se wieder am Freitag, dem 8 . Mai 1992, begonnen hätte, erfolgt die Abholung am Samstag, dem 9. Mai 1992.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, daß die beiden Depo­nien des Westerwaldkreises in Meudt und Rennerod am Samstag, dem 2. Mai 1992, aus betriebsbedingten Gründen geschlossen bleiben.

Einsammlung von Problem müll

aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am 29. April 1992 stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Monta­baur in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problembfälle abzuliefem und zwar in Montabaur, Eich wiese Unter fachmännischer Aufsicht eines Chemikers werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos an­genommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbre­ste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamen­te und Batterien jeder Art.

Nach Beendigung der S amml ung werden die angelieferten Abfäl­le von der Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz mbH, Gerolsheim, übernommen und ordnungs­gemäß beseitigt bzw. der Wiederverwertung zugeführt. Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der ge­setzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problem­abfälle aus Haushalten angenommen werden können. Gewer­betreibende mögen sich hinsichtlich der Beseitigung von Sonder­abfällen direkt mit der GBS in Gerolsheim (TfeL 06233/77060) oder mit der Firma Bellersheim GmbH & Ca KG, 5231Neitersen, Tfele- fon 02681/80252, in Verbindung setzen.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsamm­lungsfahrzeuge zu unterlassen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Tfermin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis donnerstags im Fuhr­parkgebäude in Moscheim in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr ebenfalls kostenlos abzuliefem.

Bodennutzungshaupterhebung

und Erhebung über Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Be­trieben 1992

Anfang Mai 1992 führt das Statistische Landesamt die Boden­nutzungshaupterhebung und die Erhebung über Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben durch. Beide Statistiken sind gesetzlich vorgeschrieben und berücksichtigen die

- Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnut- zungs-, Kultur- und Fruchtarten

- Betriebsinhaber und ihre auf dem Betrieb lebenden Familien­angehörigen sowie ihre Beschäftigung im April 1992

- im Betrieb Beschäftigte, die keine Familienangehörige sind, ihre Beschäftigungund ihre Stellung im Beruf im April 1992.

Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird der größte Tteil der Sachverhalte nur in zufällig ausgewählten Betrieben als Stichprobe erhoben.

Auskunftspflicht besteht bei der Bodennutzungshaupterhe- biing für Betriebe ab 1 ha Gesamtfläche, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird und bei der Arbeis- kräfteerhebung für Betriebe ab 1 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche Außerdem für Betriebe unter den angegebenen Grenzen, deren natürliche Erzeugungseinheiten mindestens dem durch­schnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeugung von 1 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche entsprechen.