Montabaur
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Nr. 14/92
SONNTAG, 05.04. kein Gottesdienst
19.15 Uhr Bußgottesdienst, anschl. Beichtgelegenheit MITTWOCH, 08.04., 9.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde (geänderte Gottesdienstzeit beachten)
FRE JTAG, 10.04., 16.00 Uhr Kinderbeichte SAMSTAG, 11.04.: keine Vorabendmesse SONNTAG, 12.04.: Palmsonntag
10.15 Uhr Treffpunkt am Dorfkreuz, anschl Prozession zur Kirche, Amt f.-H- d. Fam. Pehl-Lenz, Amt f. Paul und Klara Leier, Amt f. Josef Herrmann u. ++ Angehörige, Amt f. -H- d. Fam. Roth u. Kratz
Kath. Pfarramt St. Wendelin Stahlhofen
SAMSTAG, 04.04. Kollekte für Misereor, 17.45 Uhr Amt f. EheL Kaspar und Maria Haberstock
SONNTAG, 05.04., 18.00 Uhr Bußgottesdienst, anschl. Beichtgelegenheit
MITTWOCH, 08.04., 19.30 Uhr Sitzung des Pfarrgemeindera- tes
DONNERSTAG, 09.04., 9.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde (geänderte Gottesdienstzeit beachten)
FREITAG, 10.04., 18.30 Uhr Treffpukt der Jugendlichen auf dem Kirchplatz anL des Jugendkreuzweges in Daubach. In der Grillhütte in Daubach ist dann der gemeinsame Abschluß. SAMSTAG, 11.04., 17.45 Uhr Amtf. Ehel. Adolf Diel u. ++ Kinder, Amt f. Egon Veltens, Amt f. Alfons Best, Amt f. Wilhelm Emst, Jahramt f. EheL Peter Ignaz Neuroth u. Ehel. Josef Bartholomäus Neuroth SONNTAG, 12.04., Palmsonntag
9.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde - mit Palmenweihe, 14.30 Uhr Taufe der Kinder Julia Lacher, Simone Richter, Marcel Hei- bel und Stefanie Gläser.
Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Nentershausen
Nentershausen:
SAMSTAG, 04.04., 18.30 Uhr Vorabendmesse SONNTAG, 05.04., 10.00 Uhr Hochamt Nombom: SONNTAG, 05.04., 10.00 Uhr Hochamt Familiengottesdienst
Heilberscheid: SONNTAG, 05.04., 9.30 Uhr Hochamt
Kath. Kirchengemeinde St. Katharina Niedererbach
Niedererbach: SAMSTAG, 04.04., 18.00 Uhr Vorabendmesse Familiengottesdienst
Görgeshausen: SAMSTAG, 04.04., 18.00 Uhr Vorabendmesse Jugendgottesdienst
Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus zu Girod/Ww.
SAMSTAG, 18.30 Uhr Vorabendmesse, zu Ehren des hl. Josef SONNTAG, 5. Fasten(-Passions-)Sonntag, 9.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde, 4. Fastenpredigt, Thema: Der Glaube in Gebet u. Liturgie! - Heute Misereor-Kollekte gegen Hunger u. Krankheit in der Welt bei Jugend u. Erwachsenen, allen sehr empfohlen. Keine Andacht!
MONTAG, 8.00 Uhr Amt f. Ehel. Peter + Kath. Eid + verst. Angehörige
DIENSTAG, 8.00 Uhr Dankamt f. Leb. u. Verst. d. Fam. Noll- Schönberger.
MITTWOCH, 18.30 Uhr Abendmesse für alle - A.f.Leb. + Ver- st.d. Fam. Noll-Quirmbach.
DONNERSTAG, 8.00 Uhr A. f. Ehel. Johann + Josef ine Meurer + verst. Angeh.
FREITAG, 8.00 Uhr Amt f. Verst.d. Fam. Hans Gombert, 18.30 Uhr Kreuzweg-Andacht um Segen für die hl. Woche - alle sind eingeladen.
SAMSTAG, 8.00 Uhr Amt f. Leb.+Verst. der Fam. Herbst, 16.00 Uhr stille Anbetung, 16.30 Uhr Salve-Andacht: Wir beten um gute Priester- u. Ordensberufe mit Opfer, 18.30 Uhr Vorabendmesse, Dankamt anläßl. d. Silberhochzeit der Ehel. Friedhelm u. Christa Steden f. Leb.+Verst. d. Fam. Steden-Metternich. Beichtgelegenheit: SAMSTAG, 16.00 Uhr zur Salve-Andacht für alle.
Wissenswertes
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Neuer Stichtag
der Verpackungsverordnung: 01. April 1992
Ab 01. April 1992 können die Verbraucher alle Umverpackungen im Geschäft zurücklassen.
Darauf weist die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung hin. Unter Umverpackungen sind alle zusätzlichen Verpackungen zu verstehen, die um Verkaufsverpackungen angebracht sind, um diese vor Diebstahl zu sichern, die Selbstbedienungzu fördern oder der Werbung dienen. Dazu zählen z. B. die Umkartons der Zahnpastatube oder verschiedener Kosmetik- und Reinigungsartikel oder die Blisterverpackung eines Feuerzeugs und ähnliches.
Die Händler sind ab diesem Tag verpflichtet, diese Ümver- packungen selbst zu entfernen oder aber Werkstoffbehälter für die verschiedenen Verpackungsstoffe wie Pappe/Papier, Folien, Styropor u.ä. auf dem Verkaufsgelände bereitzuhalten und gleichzeitig die Verbraucher auf diese Möglichkeit durch geeignete Hinweisschilder aufmerksam zu machen.
Neben der getrennten Sammlung der Verpackungswertstoffe sind diese dann durch das Handelsunternehmen außerhalb der öffentlichenAbfallentsorgungder stofflichen Verwertungzuzu- führen, im Klartext: die Deponierung dieser Verpackungen ist ausgeschlossen.
Dies schreibt die Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991 vor, die mit der Rücknahmepflicht der Transportverpackungen durch die Vertreiber und Hersteller am 01. Dezember 1991 in Kraft getreten ist. Als weiterer Stichtag bleibt der 1. Januar 1993, ab dem die Verkaufspackungen von den Verkaufsstellen zurückgenommen werden müssen und Einwegverpackungen für Getränke sowie Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und Dispersionsfarben mit einem Pfand belegt werden müssen.
Eine Freistellung von dieser letztgenannten Verpflichtung findet d ann statt, wenn ein getrenntes Entsorgungssystem dieser Verpackungen eingerichtet ist.
Bei Fragen können Sie sich an die Abfallberaterin des Kreises, Fr. Kirst-Melcher, wenden unter der Ifel-Nr. 02602/680655.
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Buchtip / Steuerblock ’92
Wer als Arbeitnehmer ganz schnell die letzte Steuermark zurückhaben möchte, sollte sich den neuen Steuerblock ’92 bei der Volksbank Montabaur-Wallmerod besorgen.
Besonderer Vorteil: Mit Hilfe eines neu entwickelten Blitz- Berechnungsschemas können Sie innerhalb weniger Minuten feststellen, ob es sich lohnt, noch einen Freibetrag eintragen zu lassen (bis November dieses J ahres ist das möglich). Übersichtliche Hilfsmittel helfen Ihnen zudem, alle Ausgaben für den Lohnsteuerjahresausgleich 1992 zu berücksichtigen.
Lohnsteuerermäßigung ’92 (3): Sonderausgaben Neben der Kirchensteuer zählen Unterhaltszahlungen und Spenden
Beiden sogenannten »Sonderausgaben« handelt es sich um spezielle private Aufwendungen, die die Steuer senken können. Vorsorgeaufwendungen in Form von Versicherungsbeiträgen werden für den Freibetrag zwar nicht berücksichtigt, allerdings können die restlichen Posten auch einen erheblichen Beitrag dazu leisten, den Nettolohn mit einem Freibetrag zu steigern.
Auch bei den Sonderausgaben ist ein Pauschbetrag abzuziehen, mit dem der Fiskus bereits automatisch rechnet: 108,00 Mark für Ledige und 216,00 Mark für Verheiratete Soweit die hier aufgeführten Sonderausgaben diese Pauschale übersteigen, zählen sie voll für den Freibetrag.
Mancher gutherzige oder auch politisch engagierte Arbeitnehmer kann schon mit Spenden einen positiven Betrag für sein Freibetragskonto verbuchen. In Frage kommen -in großzügigen Grenzen - Spenden für kirchliche, gemeinnützige, wissenschaftliche, mildtätige und anerkannte kulturelle Zwecke sowie Parteibeiträge imd-spenden. Hinter dem Titel »Sonderausgaben« verstecken sich aber noch weitere interessante und gängige Ausgaben.

